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Eigentumsklage/Vindikationsklage (ZGB 641 II)
Voraussetzungen:
- Eigentum des mittelbaren, selbständigen Besitzers
- Widerrechtlichkeit (ohne Einwilligung)
- Sache wird dem Eigentümer vorenthalten durch nichtberechtigten Dritten (unmittelbaren, unselbständigen Besitzer)
Rechtsfolgen:
- Dinglicher Herausgabeanspruch
Verjährungsfrist:
- unverjährbar
Problematisch, da man Eigentum beweisen muss
Eigentumsfreiheitsklage/Negatorienklage (ZGB 641 II)
Voraussetzungen:
- Eigentum
- Widerrechtlichkeit (ohne Einwilligung)
- Ungerechtfertigte Einwirkung (Widerrechtlichkeit)
- Rechtsschutzinteresse (Störugn muss aktuell bestehen oder unmittelbar drohen)
Rechtsfolgen:
- Dinglicher Abwehranspruch des Eigentümers
Verjährungsfrist:
- unverjährbar
Problematisch, da man Eigentum beweisen muss
Nachbarrechtliche Rechtsbehelfe (ZGB 679 iVm ZGB 684) (5)
Voraussetzungen:
- Überschreitung der aus dem Grundeigentum fliessenden Nutzungsrechte
- Schaden (iSv OR 41)
- Widerrechtlichkeit
- Adäquate Kausalität
- Kein Verschulden notwendig, da Kausalhaftung
Rechtsfolgen:
- Klage auf Beseitigung der Schlädigugn
- Klage auf Schutz drohender Schaden
Verjährung:
- Umstritten
- 1 Jahr (OR 61) oder 10 Jahre (OR 127) ODER
- unverjährbar
Arten von Immissionen
- Materielle Immissionen (Lärm, Staub)
- Ideelle Immissionen (Zustände oder Handlungen, die das seelische Empfinden verletzen)
- Negative Immissionen (Entzug von Licht)
Eigentumsvorbehalt (ZGB 715)
Voraussetzungen:
- Gültiger Kaufvertrag
- Übergabe der Sache
- Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts
- Eintragung in öffentliches Register am Wohnsitz des Erwerbers
Folgen bei Wohnsitzwechsel:
- Bei Wohnsitzwechsel bleibt der Eigentumsvorbehalt noch während drei Monaten wirksam
- Wird der Eigentumsvorbehalt nicht innert dieser Frist am neuen Wohnort eingetragen, erlischt er
Orginärer Erwerb nach ZGB 933 iVm ZGB 714 II
Voraussetzungen:
- Gültiges Kausalgeschäft
- Besitzübertragung
- Anvertraute Sache
- Gutgläubigkeit des Erwerbers
Klage aus Besitzesschutz (ZGB 926) (5)
Voraussetzungen:
- Besitz des Gestörten
- Störung eines fremden Besitzes
- Verbotene Eigenmacht
- (Erforderlichkeit)
- (Verhältnismässigkeit iSv ZGB 926 III)
Klage aus Besitzesentziehung (ZGB 927)
Voraussetzungen:
- Besitz des Entzogenen
- Entzug eines fremden Besitzes
- Verbotene Eigenmacht
- (Erforderlichkeit)
- (Verhältnismässigkeit iSv ZGB 926 III)
Verjährungsfrist:
- Sofortiger Protest und 1 jährige Verwirkungsfrist (ZGB 929)
Klage aus Besitzesstörung (ZGB 928)
Voraussetzungen:
- Besitz des Gestörten
- Störung eines fremden Besitzes
- Verbotene Eigenmacht
- (Erforderlichkeit)
- (Verhältnismässigkeit iSv ZGB 926 III)
Verjährungsfrist:
- Sofortiger Protest und 1 jährige Verwirkungsfrist (ZGB 929)
Fahrnisklage (ZGB 934/936)
Voraussetzungen:
- Früherer Besitz des Klägers
- Abhandenkommen der Sache
- Variante 1: Gutgläubiger Erwerb des gegenwärtigen Besitzers
- Variante 2: Bösgläubiger Erwerb des gegenwärtigen Besitzers
Verjährungsfrist:
- Variante 1: 5 Jahre (ZGB 934 I)
- Variante 2: immer (ZGB 936)
Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (ZGB 837 Ziff. 3) (6)
Voraussetzungen:
- Bauhandwerker
- Grundstück
- Lieferung von Material und Arbeit oder nur Arbeit
- Forderung (im Kausalzusammenhang mit d. Arbeitsleistung)
- Keine Sicherheiten
- Eintragung innert 4 Monaten
ZGB 955
Voraussetzungen:
- Schaden
- Widerrechtlichkeit
- Schädigende Handlung (durch Grundbuchführung)
- Kausalität
- Kein Verschulden, da Kausalhaftung
Rechtsfolgen:
- Anspruch auf Schadenersatz
- Rückgriff des Kantons auf fehlbare Beamte bzw. auf die vorgesetzten Organe
Verjährung:
- Umstritten
- 1 Jahr (OR 61) oder 10 Jahre (OR 127)
Grundbuchberichtigunsklage (ZGB 975)
Voraussetzungen:
- ungerechtfertigter Eintrag oder Eintrag ungerechtfertigterweise gelöscht oder geändert
- Schaden
- Kausalität
Rechtsfolgen:
- Anspruch auf Löschung/Abänderung des Eintrages
Verjährung:
- unverjährbar
Errichtung einer Grunddienstbarkeits
- Rechtsgrund (causa)
- Dienstbarkeitsvertrag (ZGB 731)
- Eintrag im Grundbuch
- Öffentliche Beurkundung (ZGB 732)
Errichtung einer Faustpfandrechts
- Rechtsgrund (causa) (Pfandvertrag)
- Erwerbsakt (Übertragung)
- Verfügungsmacht (Prinzip des öffentlichen Glaubens)
Retentiosnrecht (ZGB 895-898)
- Bewegliche Sache/Wertpapiere, die sich mit Willen des Schuldners im Besitz des Gläubigers befinden
- Verwertbarkeit der Sache
- Konnexität (zwischen Forderung und Retentionsobjekt)