Institutioneller Rahmen und Schulrecht

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Flashcards zur Überprüfung der Vorlesungsnotizen im Vokabelstil in deutscher Sprache.

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180 Terms

1
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Schulgesetzgebung

Regelt die Rechtsverhältnisse in den Institutionen und ist Teil des öffentlichen Rechts.

2
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Recht

Allgemein gültige Regeln, die Konflikte regeln helfen.

3
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Gebot

Schreibt Verhalten vor.

4
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Verbot

Verbietet Verhalten.

5
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Sanktion

Bestrafen bei Fehlverhalten.

6
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Sitten, Moral und Religion

Gesellschaftliche Konventionen, wie man sich in Gesellschaft und im Zusammenleben verhalten soll —> keine Sanktionen, nur Verachten.

7
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Recht

Verfassung, Gesetze, Normen, die das Zusammenleben regeln um eine Ordnung im Staat herzustellen —> Sanktionen: Geld- oder Haftstrafen.

8
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Neminem laedere

Niemanden schaden.

9
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Suum cuique tribuere

Jedem das Seine geben.

10
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Rechtssicherheit

Folgen bei Fehlverhalten.

11
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Objektives Recht

Gesamtheit aller Rechtsnormen, in Gesetzbüchern geschrieben.

12
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Öffentliches Recht

Prinzip der Über- und Unterordnung von Staat und Bürgern (keine Privatautonomie, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schulgesetzgebung…).

13
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Privates Recht

Prinzip der Gleichordnung zwischen Bürgern und Bürger und Staat (Privatautonomie und Vertragsfreiheit, Handelsrecht, Zivilrecht).

14
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Subjektives Recht

Berechtigung für den einzelnen durch objektives Recht (Eigentum usw.).

15
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Erzeugungsquellen

Situationen, durch die Gesetz entsteht.

16
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Erkenntnisquellen

Sammlung des Rechts, schriftlich dokumentiert (z.B. Codice civile, Strafgesetzbuch).

17
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Rechtsnormen

Allgemein (für jeden), abstrakt (für alle Situationen) und konditional (wenn-dann; also mit einer Folge verbunden).

18
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Rechtsstaat

Gesellschaftsordnung, die dafür sorgt, dass die Rechte und die Demokratie (Schutz von Grundrechten, Legalitätsprinzip, Gewaltenteilung) eingehalten werden.

19
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Staat

Ein Personenverband, der durch öffentliche Gewalt geordnet wird.

20
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Staatsapparat

Regierung, Einrichtungen die Gesetze erarbeiten und für Einhaltung sorgen.

21
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Gewaltenteilung

Legislative (gesetzgebende Gewalt) Exekutive (ausführende Gewalt) und Jurisdiktion/ Judikative (richterliche Gewalt).

22
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Politisches System

Parteien, Interessenvertretung und Lobbys.

23
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Demokratie

Herrschaft des Volks.

24
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Staatsbürgerschaft

Ius soli (geboren in Italien), ius sanguinis (Staatsbürgerschaft der Eltern).

25
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Personen

Rechtsfähigkeit durch Geburt und endet mit Tod/Todeserklärung.

26
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Natürliche Personen

Menschen.

27
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Juristische Personen

Gruppierung von Menschen.

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Abstammung

Leibliche Herkunft, besteht immer.

29
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Eheliche Kinder

180 Tage ab Eheschließung und 300 Tage nach beenden der Ehe.

30
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Außereheliche Kinder

Möglichkeit der Anerkennung.

31
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Adoption

Keine leibliche Herkunft, gleiche Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder.

32
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Elterliche Gewalt

Pflicht Kinder zu erhalten, auszubilden und zu erziehen (auch nicht eheliche Kinder).

33
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Sorgerecht

Normal beide Eltern Obsorge (=beidseitige Obsorge), wie bei zusammenlebenden Eltern auch.

34
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1774

Allg. Schulordnung: Kaiserin Theresia; jeder Schulpflicht, Fächer bestimmt.

35
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Legge Casati 1859

4 Jahre Schulpflicht.

36
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1877

5 Jahre Schulpflicht.

37
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1910

Dienstrecht Ausbildung für Lehrpersonen Pflicht.

38
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1919

Friedensvertrag von Saint Germain (Südtirol zu Italien – ital. Schulsystem).

39
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Riforma Genitle 1923

Wichtigste Schulreform Italiens (8 Jahre Schule, neues Dienstrecht, Lehrplan).

40
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1923-25 Faschismus

Tolomei: Italianisierung Südtirols, Verbot deutsche Schulen.

41
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1925

Gründung Katakombenschulen (Michael Gamper).

42
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Dekret 653 1925

Neues Dienstrecht, Schülerrecht, Regelungen zu Bewertung (heute noch).

43
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1929-1931

Fachoberschulen und Lehranstalten.

44
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1939

Option: 80% entscheiden sich für Deutschland.

45
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1943

Sturz Faschismus: deutsche Schulen mit akutem Lehrermangel.

46
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1945

Wiederaufbau deutsches Schulwesen (Ferrari).

47
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Pariser Vertrag 1946

Gruber-Degasperi-Abkommen, Grundlage für Autonomie (Muttersprache).

48
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Erstes AS 1948

Autonomie für ganze Region (Trentino mehr Sitze), negativ für Südtirol.

49
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Berufsschulen 1955

Pflicht für Lehrlinge.

50
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Einheitsmittelschule 1963

5 Jahre Grundschule, und 3 Jahre Mittelschule Pflicht.

51
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Staatliche 1974

Delegierungsdekrete (Lehrpersonal, Überstunden, Schulversuche).

52
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Drei Schulämter 1975

Deutsches, Italienisches und Ladinisches Schulamt getrennt bearbeitet.

53
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Ordnung KIGA 1976

Umfassendes Gesetz für KIGA (LG Nr. 36).

54
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Minireform GS 1977

Keine Sonderklassen mehr, neue Förderung und Integration.

55
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Päd. Institute 1987

Unterrichtsmaterialien, Fortbildung.

56
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Großer Schulversuch 1980

Reformpädagogik, Öffnung, Teamunterricht.

57
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Reform GS 1990

Reformpädagogik, Öffnung, Teamunterricht.

58
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Ruberti Gesetz 1990

Lehrerausbildung.

59
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Schule zum Land 1996

Autonome Zuständigkeiten für das Land.

60
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1998

Schulpflicht 9 Jahre.

61
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2000

Autonomie für Schulen vom Land (LG Nr. 12).

62
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2004

Dienststelle für Evaluation.

63
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Reform 2008

Kindergarten und Unterstufe.

64
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RRL 2008-2013

Lehrpläne/RRL des Landes ausgearbeitet.

65
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2012

Fünftagewoche.

66
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1847

Erste Kleinkinderbewarhanstalten (in kirchlicher Hand).

67
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1920

38 Kindergärten in Südtirol.

68
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1919 (ONAIR)

Deutsche Kindergärten verboten.

69
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1943

Viele Italienische Kindergärten.

70
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1946 (ONAIRC)

Deutsche Kindergärten.

71
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1951

Kindergärtnerschule in Boten.

72
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1957

Gründung Südtiroler Landesverein Kindergärten.

73
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1973

Primäre Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Kindergarten.

74
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LG Nr. 36 1976

Bestimmungen zum Kindergarten.

75
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2008

Regelung der Kindergarten RRL.

76
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Pariser Vertrag (1946)

Recht auf Unterricht in Muttersprache.

77
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Pariser Vertrag (1946)

Öffentliche Ämter prozentual gleichberechtigt besetzt.

78
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Pariser Vertrag (1946)

Zweisprachige Ortsnamen.

79
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Pariser Vertrag (1946)

Anerkennung von Studientitel.

80
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Erstes Autonomiestatut (1948)

Für ganze Region Trentino-Südtirol – mehr Italiener als Deutsche im Landtag.

81
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Zweites Autonomiestatut (1972)

Wichtigstes Gesetz mit 173 Maßnahmen.

82
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Primäre Gesetzgebung

Land alleine kann Gesetz erlassen/ausschließliche Befugnis.

83
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Artikel 8

Kindergarten, Berufsbildung, Schulfürsorge, Schulbauten.

84
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Sekundäre Gesetzgebung

Land muss sich an Staatsgesetz halten, darf auf Basis dieser Gesetze erlassen.

85
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Artikel 9

Unterricht in GS und MS, Lehrlingswesen.

86
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Artikel 19

Unterricht in Muttersprache, Lehrer in Muttersprache unterrichten, in Zweitsprache unterrichten ab 2. Klasse.

87
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Artikel 16

Verwaltungsbefugnis gehen ans Land, Kosten trägt weiter der Staat (Bezahlung Lehrpersonal).

88
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Artikel 97

Landesgesetz kann angefochten werden —> erfolgt durch Regierung.

89
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Artikel 105

Wenn Land keine eigenes Gesetz erlässt, gilt jenes des Staats.

90
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Autonomiestatut

Durchführungsbestimmungen, die Provinz hat hier sekundäre Befugnis.

91
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Durchführungsbestimmungen regeln:

Bildungsbereich der vom Land autonom geregelt werden darf (primäre Gesetzgebungsbefugnis).

92
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Durchführungsbestimmungen regeln:

Die Grenzen, wo das Land Regelungen treffen darf.

93
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Autonomiestatut

Durchführungsbestimmung wird von Gesetz oder Beschluss ergänzt.

94
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Autonomiestatut

Es muss ein minsteriales Gutachten dazu abgegeben werden.

95
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Italienische Verfassung

Alle Gesetze des Landes und des Staats müssen sich an die Grundsätze halten.

96
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DPR 1973 Nr. 116

Erste Durchführungsbestimmung zur Schule.

97
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DPR 1983 Nr. 89

Zweite Durchführungsbestimmung zur Schule.

98
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GVD 1996 Nr. 434

Dritte Durchführungsbestimmung Schule zum Land.

99
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DPR 1983 Nr. 89

Zweite Durchführungsbestimmung zur Schule Übernimmt vollständig DPR 116/73 und größtenteils von GVD 434/96 abgeschafft, außer.

100
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DPR 752/76

Ethnischer Proporz – Verhältnis in den öffentlichen Stellen im Gleichgewicht und Zweisprachigkeitspflicht in öffentlichen Ämtern.