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Flashcards zur Überprüfung der Vorlesungsnotizen im Vokabelstil in deutscher Sprache.
Name | Mastery | Learn | Test | Matching | Spaced |
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Schulgesetzgebung
Regelt die Rechtsverhältnisse in den Institutionen und ist Teil des öffentlichen Rechts.
Recht
Allgemein gültige Regeln, die Konflikte regeln helfen.
Gebot
Schreibt Verhalten vor.
Verbot
Verbietet Verhalten.
Sanktion
Bestrafen bei Fehlverhalten.
Sitten, Moral und Religion
Gesellschaftliche Konventionen, wie man sich in Gesellschaft und im Zusammenleben verhalten soll —> keine Sanktionen, nur Verachten.
Recht
Verfassung, Gesetze, Normen, die das Zusammenleben regeln um eine Ordnung im Staat herzustellen —> Sanktionen: Geld- oder Haftstrafen.
Neminem laedere
Niemanden schaden.
Suum cuique tribuere
Jedem das Seine geben.
Rechtssicherheit
Folgen bei Fehlverhalten.
Objektives Recht
Gesamtheit aller Rechtsnormen, in Gesetzbüchern geschrieben.
Öffentliches Recht
Prinzip der Über- und Unterordnung von Staat und Bürgern (keine Privatautonomie, Strafrecht, Verfassungsrecht, Verwaltungsrecht, Schulgesetzgebung…).
Privates Recht
Prinzip der Gleichordnung zwischen Bürgern und Bürger und Staat (Privatautonomie und Vertragsfreiheit, Handelsrecht, Zivilrecht).
Subjektives Recht
Berechtigung für den einzelnen durch objektives Recht (Eigentum usw.).
Erzeugungsquellen
Situationen, durch die Gesetz entsteht.
Erkenntnisquellen
Sammlung des Rechts, schriftlich dokumentiert (z.B. Codice civile, Strafgesetzbuch).
Rechtsnormen
Allgemein (für jeden), abstrakt (für alle Situationen) und konditional (wenn-dann; also mit einer Folge verbunden).
Rechtsstaat
Gesellschaftsordnung, die dafür sorgt, dass die Rechte und die Demokratie (Schutz von Grundrechten, Legalitätsprinzip, Gewaltenteilung) eingehalten werden.
Staat
Ein Personenverband, der durch öffentliche Gewalt geordnet wird.
Staatsapparat
Regierung, Einrichtungen die Gesetze erarbeiten und für Einhaltung sorgen.
Gewaltenteilung
Legislative (gesetzgebende Gewalt) Exekutive (ausführende Gewalt) und Jurisdiktion/ Judikative (richterliche Gewalt).
Politisches System
Parteien, Interessenvertretung und Lobbys.
Demokratie
Herrschaft des Volks.
Staatsbürgerschaft
Ius soli (geboren in Italien), ius sanguinis (Staatsbürgerschaft der Eltern).
Personen
Rechtsfähigkeit durch Geburt und endet mit Tod/Todeserklärung.
Natürliche Personen
Menschen.
Juristische Personen
Gruppierung von Menschen.
Abstammung
Leibliche Herkunft, besteht immer.
Eheliche Kinder
180 Tage ab Eheschließung und 300 Tage nach beenden der Ehe.
Außereheliche Kinder
Möglichkeit der Anerkennung.
Adoption
Keine leibliche Herkunft, gleiche Rechte und Pflichten wie eheliche Kinder.
Elterliche Gewalt
Pflicht Kinder zu erhalten, auszubilden und zu erziehen (auch nicht eheliche Kinder).
Sorgerecht
Normal beide Eltern Obsorge (=beidseitige Obsorge), wie bei zusammenlebenden Eltern auch.
1774
Allg. Schulordnung: Kaiserin Theresia; jeder Schulpflicht, Fächer bestimmt.
Legge Casati 1859
4 Jahre Schulpflicht.
1877
5 Jahre Schulpflicht.
1910
Dienstrecht Ausbildung für Lehrpersonen Pflicht.
1919
Friedensvertrag von Saint Germain (Südtirol zu Italien – ital. Schulsystem).
Riforma Genitle 1923
Wichtigste Schulreform Italiens (8 Jahre Schule, neues Dienstrecht, Lehrplan).
1923-25 Faschismus
Tolomei: Italianisierung Südtirols, Verbot deutsche Schulen.
1925
Gründung Katakombenschulen (Michael Gamper).
Dekret 653 1925
Neues Dienstrecht, Schülerrecht, Regelungen zu Bewertung (heute noch).
1929-1931
Fachoberschulen und Lehranstalten.
1939
Option: 80% entscheiden sich für Deutschland.
1943
Sturz Faschismus: deutsche Schulen mit akutem Lehrermangel.
1945
Wiederaufbau deutsches Schulwesen (Ferrari).
Pariser Vertrag 1946
Gruber-Degasperi-Abkommen, Grundlage für Autonomie (Muttersprache).
Erstes AS 1948
Autonomie für ganze Region (Trentino mehr Sitze), negativ für Südtirol.
Berufsschulen 1955
Pflicht für Lehrlinge.
Einheitsmittelschule 1963
5 Jahre Grundschule, und 3 Jahre Mittelschule Pflicht.
Staatliche 1974
Delegierungsdekrete (Lehrpersonal, Überstunden, Schulversuche).
Drei Schulämter 1975
Deutsches, Italienisches und Ladinisches Schulamt getrennt bearbeitet.
Ordnung KIGA 1976
Umfassendes Gesetz für KIGA (LG Nr. 36).
Minireform GS 1977
Keine Sonderklassen mehr, neue Förderung und Integration.
Päd. Institute 1987
Unterrichtsmaterialien, Fortbildung.
Großer Schulversuch 1980
Reformpädagogik, Öffnung, Teamunterricht.
Reform GS 1990
Reformpädagogik, Öffnung, Teamunterricht.
Ruberti Gesetz 1990
Lehrerausbildung.
Schule zum Land 1996
Autonome Zuständigkeiten für das Land.
1998
Schulpflicht 9 Jahre.
2000
Autonomie für Schulen vom Land (LG Nr. 12).
2004
Dienststelle für Evaluation.
Reform 2008
Kindergarten und Unterstufe.
RRL 2008-2013
Lehrpläne/RRL des Landes ausgearbeitet.
2012
Fünftagewoche.
1847
Erste Kleinkinderbewarhanstalten (in kirchlicher Hand).
1920
38 Kindergärten in Südtirol.
1919 (ONAIR)
Deutsche Kindergärten verboten.
1943
Viele Italienische Kindergärten.
1946 (ONAIRC)
Deutsche Kindergärten.
1951
Kindergärtnerschule in Boten.
1957
Gründung Südtiroler Landesverein Kindergärten.
1973
Primäre Gesetzgebungsbefugnis im Bereich Kindergarten.
LG Nr. 36 1976
Bestimmungen zum Kindergarten.
2008
Regelung der Kindergarten RRL.
Pariser Vertrag (1946)
Recht auf Unterricht in Muttersprache.
Pariser Vertrag (1946)
Öffentliche Ämter prozentual gleichberechtigt besetzt.
Pariser Vertrag (1946)
Zweisprachige Ortsnamen.
Pariser Vertrag (1946)
Anerkennung von Studientitel.
Erstes Autonomiestatut (1948)
Für ganze Region Trentino-Südtirol – mehr Italiener als Deutsche im Landtag.
Zweites Autonomiestatut (1972)
Wichtigstes Gesetz mit 173 Maßnahmen.
Primäre Gesetzgebung
Land alleine kann Gesetz erlassen/ausschließliche Befugnis.
Artikel 8
Kindergarten, Berufsbildung, Schulfürsorge, Schulbauten.
Sekundäre Gesetzgebung
Land muss sich an Staatsgesetz halten, darf auf Basis dieser Gesetze erlassen.
Artikel 9
Unterricht in GS und MS, Lehrlingswesen.
Artikel 19
Unterricht in Muttersprache, Lehrer in Muttersprache unterrichten, in Zweitsprache unterrichten ab 2. Klasse.
Artikel 16
Verwaltungsbefugnis gehen ans Land, Kosten trägt weiter der Staat (Bezahlung Lehrpersonal).
Artikel 97
Landesgesetz kann angefochten werden —> erfolgt durch Regierung.
Artikel 105
Wenn Land keine eigenes Gesetz erlässt, gilt jenes des Staats.
Autonomiestatut
Durchführungsbestimmungen, die Provinz hat hier sekundäre Befugnis.
Durchführungsbestimmungen regeln:
Bildungsbereich der vom Land autonom geregelt werden darf (primäre Gesetzgebungsbefugnis).
Durchführungsbestimmungen regeln:
Die Grenzen, wo das Land Regelungen treffen darf.
Autonomiestatut
Durchführungsbestimmung wird von Gesetz oder Beschluss ergänzt.
Autonomiestatut
Es muss ein minsteriales Gutachten dazu abgegeben werden.
Italienische Verfassung
Alle Gesetze des Landes und des Staats müssen sich an die Grundsätze halten.
DPR 1973 Nr. 116
Erste Durchführungsbestimmung zur Schule.
DPR 1983 Nr. 89
Zweite Durchführungsbestimmung zur Schule.
GVD 1996 Nr. 434
Dritte Durchführungsbestimmung Schule zum Land.
DPR 1983 Nr. 89
Zweite Durchführungsbestimmung zur Schule Übernimmt vollständig DPR 116/73 und größtenteils von GVD 434/96 abgeschafft, außer.
DPR 752/76
Ethnischer Proporz – Verhältnis in den öffentlichen Stellen im Gleichgewicht und Zweisprachigkeitspflicht in öffentlichen Ämtern.