ist ein Vertrag (§311), der durch Einigung, die ihrerseits zwei korrespondierende Willenserklärungen, Angebot (§145) und Annahme (§147) voraussetzt, zustande kommt.
2
New cards
Angebot/ Antrag (§145)
auf einen Vertragsschluss gerichtete Willenserklärung, die alle notwendigen essentialia negotii enthält, so dass der Empfänger den Vertrag durch bloße Zustimmung zustande bringen kann
3
New cards
essentialia negotii
Kaufgegenstand, Kaufpreis, Vertragsparteien
4
New cards
Sache
Nach §90 BGB sind ... körperliche Gegenstände. Körperlich ist ein Gegenstand, wenn er räumlich abgrenzbar ist.
5
New cards
Willenserklärung
Eine ... ist eine private Willensäußerung, die auf die Herbeiführung einer Rechtsfolge gerichtet ist
6
New cards
Einigung
Eine ... setzt ihrerseits zwei korrespondierende Willenserklärungen, namentlich Antrag und Annahme (§§145 ff.) voraus.
7
New cards
Annahme
Eine ... ist eine grundsätzlich empfangsbedürftige Willenserklärung, durch die der Empfänger eines Antrags sein Eiverständnis mit dem angetragenen Vertragsschluss zum Ausdruck bringt
8
New cards
Übergabe
Unter ... versteht man den Besitzverlust auf Seiten des Veräußerers und Besitzerwerb auf Seiten des Erwerbers. Der Besitzerwerb erfolgt in der Regel durch Erlangung der vom natürlichen Wille getragenen tatsächlichen Herrschaftsgewalt über die Sache.
9
New cards
Besitzer
ist, wer die tatsächliche Sachherrschaft ausübt
10
New cards
Geschäftsfähigkeit
Fähigkeit, Rechtsgeschäfte wirksam in eigener Person vorzunehmen
11
New cards
Rechtsfähigkeit
Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein
12
New cards
Deliktsfähigkeit
Fähigkeit, eine zum Schadensersatz verpflichtende unerlaubte Handlung zu begehen
13
New cards
eingeschränkte Vernehmungstheorie
Der Zugang ist gegeben, wenn der Erklärende keine berechtigten Zweifel daran haben muss, dass er richtig verstanden wurde (analog §130 Abs. S.1)
14
New cards
Voraussetzungen der Anfechtung
Die ... erfordert als Gestaltungsrecht das Vorliegen eines Anfechtungsgrundes, die Wahrung der Anfechtungsfrist und eine Anfechtungserklärung. Darüber hinaus darf die Anfechtung nicht ausgeschlossen sein.
15
New cards
Inhaltsirrtum
Ein solcher ist gegeben, wenn der äußere Erklärungstatbestand der Erklärung dem entspricht, was der Erklärende erklären will, wobei er sich aber über die Bedeutung und Tragweite der Erklärung irrt. (§119 Abs. 1 Alt.1)
16
New cards
Erklärungsirrtum
Ein ... liegt vor, wenn der Erklärende nicht das Erklärungszeichen setzt, das er setzen wollte. (§119 Abs. 1 Alt. 2)
17
New cards
Eigenschaftsirrtum
Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaft (=wertbildender Faktor) einer Person oder Sache
18
New cards
Eigenschaft
jeder der Person oder Sache unmittelbar anhaftenden Eigenschaft von gewisser Dauer, die Eigenschaft muss von der Person oder Sache selbst ausgehen, also ihren Grund in dieser haben
19
New cards
Verkehrswesentlichkeit
… richtet sich nach dem konkreten Rechtsgeschäft, maßgeblich ist, ob die Parteien ein Interesse am Vorliegen oder Nichtvorliegen bestimmter Umstände haben