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fremd (Diebstahl)
Wenn sie im Eigentum eines anderen steht, also entweder herrenlos ist noch ausschließlich dem Täter selbst gehört und verkehrsfähig ist
beweglich (Diebstahl)
genügt wenn die Sache zur Wegnahme beweglich gemacht wird
Wegnahme (Diebstahl)
Bruch fremden Allein- oder Mitgewahrsams und Begründung neuen, nicht notwendigerweise eigenen Gewahrsams
Gewahrsam (Diebstahl)
Tatsächliche Herrschaftsmacht eines Menschen über eine Sache, die von einem Herrschaftswillen getragen ist
Gewahrsamswille (Diebstahl)
Muss nicht geschäftsfähig sein, auch bei Abwesenheit wird Gewahrsam nicht aufgegeben wenn innerhalb der Gewahrsamsphäre
Bruch (Diebstahl)
Sachherrschaft des bisherigen Gewahrsamsinhabers gegen seinen Willen oder mindestens ohne Einverständnis aufgehoben
neue Gewahrsam (Diebstahl)
Wenn Täter oder ein Dritter die tatsächliche Herrschaft über die Sache derart erlangt, dass ihrer Ausübung keine wesentlichen Hindernisse entgegenstehen
vollendet (Diebstahl)
Wenn Täter mit der fremden Sache den Herrschaftsbereich verlässt
beendet (Diebstahl)
neue Gewahrsam muss eine gewisse Festigkeit und Sicherung erreicht haben
Aneignung (Diebstahl)
Die Sache wie ein Eigentümer nutzen
Enteignung (Diebstahl)
Den wahren Eigentümer von der Nutzung der Sache ausschließen und ihn aus seiner Eigentümerposition faktisch verdrängen
Täuschung (Betrug)
Unter Täuschung ist jedes Verhalten zu verstehen, das darauf gerichtet ist, bei dem Gegenüber eine Fehlvorstellung über innere oder äußere Tatsachen hervorzurufen
Tatsachen (Betrug)
Tatsachen sind vergangene und gegenwärtige Geschehnisse und Zustände der Außenwelt und des menschlichen Innenlebens. Sie sind dem Beweis zugänglich.
Vermögensverfügung (Betrug)
Unter einer Vermögensverfügung versteht man jedes Handeln, Dulden oder Unterlassen des Getäuschten, das unmittelbar eine Vermögensmidnerung bei dem Getäuschten selbst oder einer dritten Person herbeiführt
→ Selbstschädigung
Unmittelbarkeit der Vermögensminderung (Betrug)
An dieser Unmittelbarkeit fehlt es, wenn die Täuschung des Opfers dem Täter nur die Möglichkeit zur nachfolgenden Wegnahme von Sachen eröffnen soll
Vermögen (Betrug)
das (Gesamt-)Vermögen einer Person ist die Summe aller Vermögenswerte unter Abgrenzung der Verbidnlichkeiten
Rein wirtschaftlicher Vermögensbegriff (Betrug)
Vermögen ist danach alles, aber auch nur, was faktisch Geldwert hat
Rein juristischer Vermögensbegriff (Betrug)
Vermögen ist alles, aber auch nur, was rechtlich Geldwert hat
juristisch-ökonomischer Vermögensbegriff (Betrug)
Vermögen ist alles, was faktisch (wirtschaftlich) Geldwert hat und von der Rechtsordnung nicht missbilligt wird
Vermögensschaden (Betrug)
Ein Vermögensschaden liegt vor, wenn das Opfer nach der Tat weniger Vermögen als vorher hat (Vergleich vorher nachher: Saldierungsprinzip)
Eingehungsbetrug (Betrug)
EIn vollendeter Eingehungsbetrug liegt dann vor, wenn der Anspruch, den der Getäuschte erlangt hat, in seinem wirtschaftlichen Wert hinter der übernommenen Verpflichtung zurückbleibt
Erfüllungsbetrug (Betrug)
Beim echten Erfüllungsbetrug entschließt sich der Vertragspartner erst nach Vertragsschluss, nicht vertragsgemäß zu leisten und hierüber zu täuschen
Bereicherungsabsicht (Betrug)
Die Bereicherungsabsicht verlangt zunächst das Streben nach einem Vermögensvorteil für sich oder einen Dritten
→ auch wenn notwendiges Zwischenziel
Stoffgleichheit (Betrug)
Die Stoffgleichheit besagt, dass die erstrebte Bereicherung aus dem zugefügten Schaden stammen muss
=> Unmittelbarkeitsbeziehung
gewerbsmäßiger Betrug (Betrug)
Gewerbsmäßigkeit liegt vor, wenn der Täter in der Absicht handelt, sich durch wiederholte Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von eigener Dauer und einigem Umfang zu verschaffen
Bande (Betrug)
Eine Bande besteht aus mindestens drei Personen, die sich mit dem Willen verbunden haben, künftig für eine gewisse Dauer selbstständige, im Einzelnen noch ungewisse Straftaten zu begehen