Alles wird immer faktenbasierter
Formale IrrationalitÀt wird ausgeklammert (keine Orakel mehr etc.) Keine Mittel mehr verwendet, an die wir nicht mehr glauben.
Rationalisierung bedeutet auch, dass immer mehr in Recht steht wie man etwas tun muss.
Weiss mit gewisser Wahrscheinlichkeit, wie etwas ausgehen wird, was Rechtsverfahren entzaubert.
Er will mit Soziologie soziales Handeln deutend verstehen und fragt nach dem Warum.
Handeln als menschliches Verhalten (Tun, Unterlassen, Dulden) wenn Handelnde damit der Handelnde selbst der Handlung ein Warum (objektiver Sinn) gibt
Dabei geht es nur um das Handeln, das im Kontext zu Anderen geschieht. Geht nicht um moralische Wertung der Handlung, sondern nur um die Generalisierung des allgemeinen Handelns. Auch nicht einzelne Handlungen!
Laut Weber muss Soziologie wertfrei sein! Soziologie sucht nach RegelmÀssigkeiten/Muster
Sinn: Das was Handelnde subjektiv (In seinem Ablauf und in seinen Wirkungen ursÀchlich) damit meinen (egal ob historisch betrachtet oder durch konstruierten Typus) Muss nicht objektiv richtiger Sinn sein, welchen Dogmatik erforschen. (Kann subjektiven nicht herausfinden, da nicht ein einzelner reinschauen kann) Deswegen Konstruktion des reinen Typus durch Abstraktion (analytischer Zweck also soll einfach deutend verstanden werden können und tritt so nicht in Reinform auf -\> Zielt auch beobachtbares PhÀnomen)
Evidenz \= empirischer Nachweis
Rationale Evidenz: im gemeinten Sinnzusammenhang (logisch oder mathematisch erkennbar)
EinfĂŒhlende Evidenz: Handeln im erlebten GefĂŒhlszusammenhang
Muss das betrachten, was geschehen oder getan worden wÀre, wenn rational gewesen wÀre und dann das Irrationale durch Affekte etc. beeinflusste Handeln als Abweichung vom rein rationalen Verhalten verstehen.
Methode der verstehenden Soziologie ist rationalistisch. (nur methodisches Mittel, was nicht Vorherrschaft der Rationalen besagen soll)
Gibt aktuelles Verstehen: Wir verstehen, was eine Handlung oder Ăusserung meint.
ErklÀrendes Verstehen: Verstehen motivationsmÀssig welchen Sinn derjenige ausspricht, also warum er dies jetzt und in diesem Zusammenhang tut. (verstÀndlichen Sinnzusammenhang)
ErklÀrendes Verstehen sehen wir als tatsÀchlichen Ablauf des Handelns an. -\> gemeinter Sinn
Verstehen heisst also: was wurde real gemeint (historisch)? Was wird durchschnittlich gemeint (soziologisch).
Oft sind solche Motive aber verhĂŒllt, weshalb sie durch die Rechtssoziologie deutend festgestellt werden mĂŒssen (Zusammenhang muss ermittelt werden)
Oft stecken auch mehrere Motive dahinter.
Motiv\= Sinnzusammenhang, welcher Handelnden selber als sinnhaften Grund des Verhaltens erscheint.
Nur statistische RegelmÀssigkeiten sind soziologische Regeln. Wenn also Sinnzusammenhang haben und adÀquat sind, also nach Lebenserfahrung Sinn machen.
Muss Einzelindividuum als Vergesellschaftung von Zellen ansehen, wodurch man Kausalregel gewinnen kann.
Soziologie meint, wenn sie von Gebilden spricht, das konstruierte soziale Handeln Einzelner.
Verhalten von Zellen zB. Kann man nur funktionell erfassen und nach Regeln seines Ablaufs feststellen.
Um fragen zu können, wie handeln zu stande kommt, mĂŒssen wir auch Kultureigenarten kennen.
Gesetze der Soziologie sind durch Beobachtung erhÀrtete typische Chancen eines bei Vorliegen gewisser TatbestÀnde zu gegenwÀrtigen Ablaufes von sozialem Handeln, welche aus typischen Motiven und typisch gemeintem Sinn der Handelnden verstÀndlich sind.
Soziologie bildet Typen-Begriffe und sucht generelle Regeln des Geschehens.
Meist handelt man triebhaft oder gewohnheitsmÀssig. Selten mit einem Sinn des Handelns (voll bewusst und klar aber eher selten)
Soziales Handeln (Unterlassen/Dulden/Tun) kann an vergangenem gegenwĂ€rtigem oder kĂŒnftigen Verhalten anderen orientiert sein. Bei den "Anderen" ist egal, ob Bekannte oder nicht. (Soziale Beziehung) -\> RegelmĂ€ssigkeit bei Sitte, Brauch, Mode etc.
Verstehende Soziologie: Will soziales Handeln (Gegenstand der Soziologie) deutend verstehen. FĂŒr ihn also eine Kausalwissenschaft (Ursachen von sozialen Handlungen entscheidend) Fragt nach Warum sozialen Handelns und nicht nach wofĂŒr.
Nicht soziales Handeln, wenn es sich an sachlichen Objekten orientiert. Gebete also nicht. Wirtschaften nur, wenn Verhalten Dritter miteinberechnet. Bei Fahrradunfall nur Streiterei danach nicht aber Unfall selber.
Soziales Handeln (auf Verhalten anderer bezogen) entweder:
1. Zweckrational: eigene Zwecke werden erstrebt (Mittel und Zweck etc. werden miteinander abgewogen)
2. Wertrational: Glauben an ethischen, Àsthetischen, religiösen Erfolg (bestimmte Wertvorstellungen)
3. Affektuell: GefĂŒhlslagen (BedĂŒrfnis diese zu entladen)
4. Traditional: eingelebte Gewohnheit
Bei 2 und 3 nicht Erfolg an sich relevant.
Nie so in Reinform auftreten. Soll auch keine abschliessende Klassifikation sein.
Soziale Beziehung: aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrerer. (egal ob positiv oder negativ oder von den beiden Seiten unterschiedlich aufgefasst)
Soziale Beziehung kann vorĂŒbergehend oder auf Dauer sein. Reicht Chance, dass sinnentsprechendes Handeln stattfindet. Sinngehalt dieser sozialen Beziehung kann wechseln.
Sinn kann formulierbar sein, je nachdem wie rational oder eben affektuel eine Beziehung ist.
Brauch: wenn innerhalb eines Kreises von Menschen Chance einer RegelmĂ€ssigkeit der Einstellung sozialen Verhaltens besteht. (nur wegen Ăbung) (auch Mode)
Sitte: wenn Brauch auf langer Eingelebtheit beruht.
Sitte wird freiwillig befolgt (Bequemlichkeit) Niemand verlangt es aber (am Morgen FrĂŒhstĂŒcken als Beispiel)
Muss mit Unanehmlichkeiten rechnen, wenn man sich nicht daran hÀlt, da Menschen darauf eingestellt sind, dass man sich so verhÀlt.
Gelten einer Ordnung soll mehr bedeuten als blosse Sitte oder Brauch.
Dann Ordnung, wenn Maximen herrschen, die als verbindlich angesehen werden.
Bei Ordnung nicht nur befolgen sondern Handlungen danach ausrichten (Dieb verhehlt Sache, damit nicht gefunden wird)
Geltende Ordnung muss auch nicht generell-abstrakt sein, wie heute verlangt
LegitimitÀt einer Ordnung:
1. Affektuell: gefĂŒhlsmĂ€ssige Hingabe
2. Wertrational: Glauben an absolute Geltung (sittlich, Àsthetisch etc.)
3. Religiös: Glauben an AbhĂ€ngigkeit eines HeilsgĂŒterbesitzes
4. Durch Interessenlage
Konvention: Geltung Ă€usserlich garantiert durch fĂŒhlbare Missbilligung eines Menschenkreises bei Verstoss. (Sitte) (sozialer Boykott)
Recht: durch psychisch oder physischen Zwang erzwingbar durch eigens darauf eingestellter Stab von Menschen. (quasi organisierter Boykott) Mittel des Zwangs dabei irrelevant. (Also Erzwingungsstab existent und tatsÀchliche Durchsetzungschance) Recht aber nicht zwingend von Staat durchgesetzt. Kann auch Verband etc. Sein, der solchen Verwaltungsstab hat. Kann aber auch nicht sagen, was illegitimes Recht ist oder ob es dies gibt.
Gemeinsamkeiten Konvention und Recht:
Ăussere Geltung (jemand von Aussen bestraft, wenn ich eine Konvention breche), beide haben mit RegelmĂ€ssigkeiten zu tun (im Verhalten)
Innerliche Geltung aber schon auch möglich.
Unterschiede Konvention und Recht:
Zwangstheorie:
Konvention: durch Missbilligung bestraft
Recht: wird durch Zwang durchgesetzt (physisch oder psychisch: Androhung eines Ăbels und Durchsetzen von Strafen) Und es gibt professionellen Stab, der extra dafĂŒr eingerichtet wurde.
Anerkennungstheorie: Kann an Empörung messen.
PositivitÀtstheorie: Recht ist das, was das Rechtssystem als Recht erkennt (Luhmann)
Weber wĂŒrde aber sagen: eher Konvention
Wann nach Weber legitim?
Kommt auf Vorstellung der Individuen an, ob eine legitime Ordnung ist. Haben Vorstellung einer legitimen Ordnung und handeln danach. Dabei komplett egal, ob wirklich GrĂŒnde bestehen, dass eine Ordnung legitim ist. DafĂŒr hat er wieder Idealtypen entwickelt.
Legitime (the right to rule) Geltung der Ordnung von Handelnden weil: (Brauchen Idealtypen um: soziales Handeln zu kategorisieren) 1) Tradition: Geltung des immer Gewesenen (ursprĂŒnglichste)
1. Affektueller Glauben: Geltung des neu Offenbarten oder Vorbildlichen
2. Wertrationaler Glauben: Geltung als absolut gĂŒltig Erschlossen (Naturrecht)
3. Positive Satzung, an deren LegalitÀt geglaubt wird. (heute am hÀufigsten)
Ăbergang von Recht zu Herrschaft liegt nahe, da Herrschaft in seiner Definition von Recht schon mitgedacht.
Herrschaft: Chance fĂŒr spezifische Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden.
Macht ist dabei nicht dasselbe! Unterschied ist, dass bei Herrschaft Menschen freiwillig gehorchen wollen (Haben Interesse an Gehorchen) -\> glauben an bestimmte LegitimitÀt. Bei Macht spielt dieses Interesse keine Rolle.
Konsequenz: Herrschaft stellt eine LegitimitÀtsvorstellung voraus. (ev. dann auch LegitimitÀtsanspruch -\> sagt aber nicht Weber)
In Beziehungen kann man Vorteile haben, wie Interessensausgleich, Verbesserung eigener Chancen etc. Deswegen sind sie ans Schliessung interessiert.
Können:
1. Traditional geschlossen sein: zB Familie, bei denen immer schon so war
2. Affektuell geschlossen: persönliche GefĂŒhlsbeziehungen
3. Wertrational geschlossen: Glaubensgemeinschaft
4. Zweckrational: zB ökonomische VerbÀnde mit monopolistischem Charakter
Gibt aber ĂbergĂ€nge auch in ihrer Geschlossenheit.
Können sowohl nach innen als auch nach aussen geschlossen sein
GrĂŒnde einer solchen Schliessung: Ehre und QualitĂ€t, mehr Erwerbschancen.
Soziales Handeln kann in einer solchen Gruppe allen zugerechnet werden. Sowohl Chancen als auch Konsequenzen bei denen. (Blutrache etc.)
Auch SolidaritÀt genannt.
Verbandshandeln: Verwaltungsstab selber handelt (Krieg durch Staat)
Verbandsbezogenes Handeln: an Verbandsordnung orientiertes Handeln
Oktroyieren: aufzwÀngen.
Verband ist autonom oder heteronom (Ordnung wird durch aussenstehende gesatzt) oder autokephal und heterokephal (hier Leiter oder Verbandsstaab durch Aussenstehende bestellt)
Ordnungen der Vergesellschaftung entstehen durch freie Vereinbarung oder durch Oktroyierung und FĂŒgsamkeit.
Kann Zweck des Staates an sich nicht definieren. Sind sehr viele (Gilt fĂŒr alle VerbĂ€nde) Werden definiert durch die Gewaltsamkeit.
Staatsbegriff heute: Verwaltungs- und Rechtsordnung, welche abÀnderbar, an dem Verwaltungsstab sich orientiert. Bezieht sich nicht nur auf Verbandsgenossen sondern alle, die auf dem Gebiet sind.
Legitime Gewalt also nur insoweit, dass staatliche Ordnung dies zulÀsst. (Monopolcharakter des Staates)
Kirche (hierokratischer Verband): monopolistisch, Anstalts (man wird hineingeboren)- und Betriebscharakter (wie Staat auch) und mit Verwaltungsstab.
Herrschaft: Chance fĂŒr spezifische Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden. (egal warum sie es tun): braucht ein Minimum an Gehorchen wollen.
3 Typen legitimer Herrschaft:
1. Rational: Glauben an LegalitÀt gesatzter Ordnungen. (hier wird Satzung und den deswegen handelnden gehorcht)
2. Traditional: Alltagsglauben an Heiligkeit. (durch Tradition berufenen Person wird gehorcht im Umkreis des Gewohnten)
3. Charismatisch: ausseralltĂ€gliche Hingabe an Heiligkeit oder Heldenkraft oder Vorbildlichkeit einer Person. (FĂŒhrer wegen persönlichen Vertrauen)
Auch hier gibt es keines in der Reinform.
Generalisieren: Reduktion der fĂŒr Einzelfall massgebenden GrĂŒnde auf mehrere Prinzipien, welche RechtssĂ€tze sind.
Systematisierung (neuer): RechtsĂ€tze werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, der sich nicht widerspricht und lĂŒckenlos ist.
Rechtsschöpfung und Findung entweder rational oder irrational (wenn zB. Orakel eingesetzt werden -\> kein kontrollierbares Mittel)
Formell rational: eindeutige generelle Tatbestandsmerkmale materiell-rechtlich und prozessual.
Materiell rational:
Postulate in heutiger juristischer Arbeit:
1. Jede konkrete Rechtsentscheidung als Anwendung eines abstrakten Rechtssatzes auf einen konkreten Tatbestand.
2. FĂŒr jeden Tatbestand mit Mitteln der Rechtslogik Entscheidung aus geltenden abstrakten RechtssĂ€tzen zu gewinnen.
3. Geltendes objektives Recht als lĂŒckenloses System von RechtssĂ€tzen (so auch anwenden)
4. Was sich juristisch nicht rational konstruieren lÀsst -\> nicht relevant
5. Gemeinschaftshandeln der Menschen als Anwendung oder AusfĂŒhrung von RechtssĂ€tzen oder umgekehrt als Verstoss.
3 Schritte der Rationalisierung:
1. Generalisierung
2. Jur. Konstruktion von RechtsverhÀltnissen und Rechtsinstituten
3. Systematisierung
Typen:
Formell irrational (Erkenntnismittel sind irrational -\> anrufen von Orakeln)
Materiell irrational (keine inhaltliche AbstĂŒtzung auf generelle Normen, sondern auf Wertungen ethischer, gefĂŒhlsmĂ€ssiger oder politischer Art)
Formell rational (AnknĂŒpfung an generelle Tatbestandsmerkmale (Wortformeln oder abstrakte Begriffe))
Materiell rational (Orientierung an generalisierten inhaltlichen Handlungsmaximen; Normen anderer qualitativer DignitÀt, die Entscheidung beeinflussen)
Entwicklung zur formellen RationalitÀt