RECHTSSOZIOLOGIE🍒

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Rechtssoziologie

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1

Rechtssoziologie

Erfahrungswissenschaft vom Recht, die auf die Untersuchung der Entstehung und Wirkung des Rechts zielt.

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2

Rationalisierung Weber - Bedeutung

heisst: dass man, wenn man nur wollte, es jederzeit erfahren könnte (=> gibt keinen prinzipiell geheimnisvollen unberechenbaren MÀchte, die da hineinspielen)

= Entzauberung der Welt

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3

Max Weber und Menschenrechte

  • Menschenrechte als moderne Erscheinung

  • Gewissensfreiheit ist Ur-Grundrecht

  • Glaube an Charisma der Vernunft

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4

Kritik an: Max Weber und Menschenrechte

  • ökonomische Freiheiten?

  • Rechtfertigung von Menschenrechten als "Glaube" an Vernunft?

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5

Rationalisierungstypologie

rational = Vorhandensein von abstrakten Normen irrational = fehlen abstrakte Regeln (z.B. Orakel, Kadi-Justiz)

formelle RationalitÀt = Rechtsnormen werden aus allgemeinen Rechtsprinzipien hergeleitet (d.h. Normen, die aus allg. Rexchtsprinzipien ableiten) (z.B. ZGB) materielle RationalitÀt = Recht, wenn die Rechtsnormen aus ausserrechtlichen Werten hergeleitet werden (z.B. Naturrecht)

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6

formelle RationalitÀt des Rechts

letzte und höchste Entwicklungsstufe des Rechts

Stufe: Rechtspflege TrĂ€ger: Fachjuristen, BĂŒrokratie

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7

Rolle des Rechts bei Eugen Ehrlich

LĂŒckenfĂŒllung des formalen Rechts

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8

soziale Norm

Norm = Verhaltensmuster (abweichendes Verhalten -> EnttÀuschung)

soziale Norm = Norm als soziales Verhaltensmuster > Handlungsanweisungen, explizit als Gesetze und Vorschriften, implizit als unausgesprochene Erwartung an Menschen innerhalb einer Gruppe, Gesellschaft usw.

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9

Teilnehmerperspektive

Die Teilnehmerinnenperspektive ist Teil der analytischen Rechtstheorie und des setzungsorientierten Rechtsbegriffs. Es werden rechtliche VorgĂ€nge von Recht ausĂŒbenden Personen beschrieben.

"Was verlangt das Recht von mir, wenn die fragliche Norm gilt?"

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10

Beobachterperspektive

Vogelperspektive

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11

Gesellschaft

Grosse aus einer Vielzahl von Menschen, Gruppen und Organisationen zusammengesetzte Einheit.

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12

empirische Rechtssoziologie

Testen von Hypothesen mittels quantitiativer / qualitativer Methoden

Methoden? Befragungsverfahren, Beobachtung, Dokumentanalyse

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13

Theoretische Rechtssoziologie

Formulierung von Hypothesen bzw. Theorien ĂŒber soziale GesetzmĂ€ssigkeiten, ausgehend von Fakten oder Begriffen (Theorien)

> Kausal- / Funktionalbeziehungen

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14

Arten der Rechts-Soziologie

  1. genetische Rechtssoziologie

  • Erkundung und Analyse der Entstehung des Rechts aus dem Sozialleben

  1. funktionale Rechtssoziologie

  • Analyse der Faktoren fĂŒr die Wirksamkeit des Rechts

  • wie wirkt Recht auf das Sozialleben

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15

Forschungsrichtungen der Rechtssoziologie

  1. empirische Rechtssoziologie (= Rechtstatsachenforschung)

  • Erhebung von Daten zur "Rechtswirklichkeit"

  1. theoretische Rechtssoziologie

  • Formulierung von Hypothesen ĂŒber Entstehung, Funktion und Wirksamkeit des Rechts

  • ausgehend von Fakten / Begriffen

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16

ProduktionsverhÀltnisse

VerhÀltnisse, unter denen produziert wird (EigentumsverhÀltnisse, Arbeitsteilung)

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17

ProduktivkrÀfte

Alle, was Einfluss auf die ArbeitsproduktivitÀt hat (z.B. Werkzeuge, Maschinen, FÀhigkeiten)

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18

Überbau

durch die ökonomischen VerhĂ€ltnisse bestimmte politische, juristische, religiöse, philosophische, kĂŒnstlerische Ausdrucksformen

(gesellschaftliche Bewusstseinsformen)

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19

Basis (Unterbau)

Gesamtheit der auf Produktion ökonomischer GĂŒter ausgerichteten Sozialbeziehungen

(Gesamtheit der ProduktionsverhÀltnisse)

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20

4 Schritte des Marxismus

  1. Aufstand der Arbeiter

  2. Herrschaft der Arbeiter

  3. Gerechtere Gesellschaft

  4. Klassenlose Gesellschaft

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21

Marxismus - Recht?

Recht als ÜberbauphĂ€nomen

  • Gesetz beruht auf der Gesellschaft und nicht umgekehrt

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22

Endzustand der klassenlosen Gesellschaft (Marx)?

Jeder wird nach seinen FĂ€higkeiten arbeiten und nach seinen BedĂŒrfnissen leben können

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23

Merkmale einer klassenlosen Gesellschaft?

  • Kein Privateigentum an Produktionsmitteln = Aufhebung der Klassengesellschaft, Mensch arbeitet nur, um Neues zu kreieren

  • Gesellschaftliche Regelung der Produktion („Jeder nach seinen FĂ€higkeiten, jedem nach seinen BedĂŒrfnissen")

  • Ende der erzwungenen Arbeitsteilung und Ende der Enteignung

  • Ende der Entfremdung und Isolation: Arbeit als freie LebensĂ€usserung und als naturnotwendiges Lebensziel

  • Wiederherstellung des Urzustandes auf einer höheren Stufe der Freiheit, Einsicht und Vernunft

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24

Kritik der politischen Ökonomie (Karl Marx)

Geschichte sei bisher ein Klassenkampf.

Marx unterscheidet zwischen ProduktionsverhĂ€ltnissen (EigentumsverhĂ€ltnisse) und ProduktivkrĂ€fte (alles was Einfluss auf die ArbeitsproduktivitĂ€t hat, also Werkzeuge, Maschinen, FĂ€higkeiten etc.) Dabei sind die ProduktionsverhĂ€ltnisse die ökonomische Struktur der Gesellschaft und bildet die Basis (Gesamtheit der auf Produktion ökonomischer GĂŒter ausgerichteten Sozialbeziehungen), worĂŒber dann ein politischer und juristischer Überbau kommt (durch ökonomische VerhĂ€ltnisse bestimmte juristische politische, religiöse, philosophische Ausdrucksweise). Dieser entspricht bestimmten gesellschaftlichen Bewusstseinsformen. Das Sein beeinflusst also das Bewusstsein und nicht umgekehrt.

Es kommt dann immer wieder zum Widerspruch zwischen ProduktionsverhĂ€ltnissen und ProduktivkrĂ€ften, was zu Revolutionen fĂŒhrt (Überbau wĂ€lzt sich um). Jedoch gibt es danach immer wieder ein VerhĂ€ltnis zwischen MĂ€chtigen und Armen (Antagonsimus): Am Ende steht fĂŒr Marx aber eine klassenlose Gesellschaft.

Marx hat die Geschichte analysiert und die Gesellschaft kritisiert: Das Recht gibt es nur, um die jeweilige Herrschaftsform zu schĂŒtzen. Recht und Moral sind Teil des Überbaus und eben durch die Ökonomie bestimmt und nicht umgekehrt. VerĂ€ndern sich die ProduktionsverhĂ€ltnisse, dann Ă€ndert sich auch das Recht. Recht kann also nicht unabhĂ€ngig von Wirtschaft gedacht werden.

Moralischer Relativismus: Wahrheit von Aussagen, Forderungen etc. immer von etwas anderem bedingt.

Heute wird daran gezweifelt. Es sind viel mehr Faktoren daran beteiligt und nicht nur die Wirtschaft. Auch ist die Geschichte viel komplexer. Sind ja auch Menschenrechte entstanden. Das Recht diente also nicht nur Erhaltung von Macht, sondern auch der Begrenzung. (Adlige und Könige schon VertrĂ€ge dazu) Auch ist das römische Recht ĂŒber die versch. Gesellschaftsablösungen konstant geblieben. Auch braucht es nicht dringend eine Klassenlose Gesellschaft. Ist kaum möglich. Kapitalismus ist aber wandelbar.

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25

Strukturwandel der Öffentlichkeit (Habermas)

Habermas kritisiert Öffentlichkeit, die Marx in klassenloser Gesellschaft möchte, bzw. dass Öffentlichkeit verhindert, dass Politiker ihre Macht ungehindert stĂ€rken können. Ein bĂŒrgerlicher Rechtsstaat sei blosse Ideologie.

Nicht jeder kann wenn er tĂŒchtig ist, EigentĂŒmer werden. Es besteht also keine Chancengleichheit.

Solange es privates Eigentum gibt, wird es auch immer Gewalt ĂŒber andere geben und es kann sich nicht in die Freiheit autonomer Menschen umwandeln.

Gesetz und Menschenrechte garantieren diesen Egoismus.

Wenn Menschen staatsbĂŒrgerliche Interessen wahrnehmen, kommen sie aus ihrer bĂŒrgerlichen Person heraus. Solange MachtverhĂ€ltnisse bestehen (und privater und öffentlicher Bereich getrennt sind), sind politische und rationale Interessen getrennt. Denn diese öffentliche Meinung sei schlussendlich die Maske des bĂŒrgerlichen Klasseninteresses.

Es besteht keine bĂŒrgerliche Öffentlichkeit, da es weder Chancengleichheit (also nicht jeder kann zu der sog. Öffentlichkeit gehören), Freiheit (auch durch Privatautonomie werden einfach neue HerrschaftsverhĂ€ltnisse geschaffen) und Vernunft (da Gesellschaft noch auf Gewalt beruht, da die AutoritĂ€t eine politische und keine rationale ist) gibt.

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26

Globalisierung mit Marx Theorie (Beck)

Die grossen Unternehmen wie Bourgoisie im 19. Jh. Auch hier werden Arbeiter ausgebeutet. Hier gibt es jedoch keine Gegenmacht, wie die Arbeiterbewegung (zumindest nicht institutionalisiert) (heute schon aber Theorie etwas Àlter) Politiker haben nicht die Macht, die globalisierten Unternehmen im Zaum zu halten. Nationale Politik wird entmÀchtigt. Fast StaatsÀhnliche Macht. Politiker haben Globalisierung aber erst möglich gemacht.

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27

Folgen Globalisierung - Wirtschaft?

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28

Folgen Globalisierung - Politik?

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29

Folgen Globalisierung - Umwelt?

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30

Völkerrecht mit Marx Theorie (Koskenniemi)

Geschichtliche Evolution hat bestimmten Punkt erreicht, ging aber nicht weit genug. Staat gibt es immer noch. Keine klassenlose Gesellschaft. Entwicklung ging also nicht so weit. Menschenrechte schrÀnken diese Freiheit ein. Völkerrecht kann abee genutzt werden, um das Problem der transnationalen Unternehmen zu beheben. Völkerrecht also auch Möglichkeit sich weiter zu entwickeln und Probleme zu lösen.

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31

Soziale Tatsachen (Durkheim)?

Arten des Handelns, Denkens und FĂŒhlens, die in einer Gesellschaft allgemein auftreten und durch zwei Merkmale gekennzeichnet sind, nĂ€mlich a. dass sie ausserhalb des Individuums begrĂŒndet sind (ExternalitĂ€ten) · Das Recht wird nicht von einem einzelnen Menschen definiert, es geht um die Gesellschaft · Wir sind in eine Gesellschaft hineingeboren, und deshalb ĂŒben sie ĂŒber unser Verhalten einen starken Einfluss (keine bewusste Selbstentscheidungen) b. auf das Individuum einen zwingenden Einfluss ausĂŒben (Zwangscharakter)

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32

Aufgabe der Soziologie (Durkheim)

soziale Tatsachen wie Dinge (comme Chose) zu erforschen

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33

Verbrechen der NormalitÀt des Verbrechens

Verbrechen als notwendige Erscheinung, die mit den Grundbedingungen des sozialen Lebens verbunden ist.

Verbrechen stĂ€rken den Zusammenhalt in Gesellschaft ⇒ erst bei Übertretung von gew. Normen erinnern wir uns an diese Normen

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34

gesellschaftliche SolidaritÀt = soziale Harmonie?

Nein, gibt auch Störungen in der SolidaritÀt, die man beseitigen muss

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35

Beziehung zw. Individuum und Gesellschaft (Durkheim)

Es geht darum, wie die Gesellschaft trotz der Arbeitsteilung (fortschreitenden inneren Differenzierung in anderen Lebensbereichen) nicht auseinanderfÀllt, sondern ihren Zusammenhalt, ihre SolidaritÀt, bewahrt.

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36

Arten der SolidaritÀt (Durkheim)

  • mechanische SolidaritĂ€t

  • organische SolidaritĂ€t

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37

These der NormalitÀt des Verbrechens (Durkheim)

· Verbrechen sind in jeder Gesellschaft normal, sie treten ĂŒberall auf · Eine Gesellschaft ohne Verbrechen ist unmöglich · Verbrechen ist ein Mittel, die gemeinsamen, in der Gesellschaft geltenden Wertvorstellungen zu artikulieren und stabilisieren -> daher erweist sich das Verbrechen aus sozialwissenschaftlicher Sicht als nĂŒtzliche Erscheinung Verbrechen haben positive Funktionen fĂŒr die soziale Ordnung

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38

mechanische SolidaritÀt

Integrationsprinzip segmentÀrer Gesellschaften. SegmentÀr, weil sie sich in eine Mehrzahl gleichartiger Einheiten gliedert. Segment ist typischerweise eine Abstammungsgruppe.

· Beruht auf Ähnlichkeiten, also gemeinsame religiöse / moralische Überzeugungen · Zusammenhalt der Gesellschaft vor allem durch gemeinsame, von allen Mitgliedern geteilte Wertvorstellungen, Überzeugungen und Empfindungen gewĂ€hrleistet · Individuum an Gesellschaft gebunden -> Persönlichkeit und Kollektivbewusstsein bestenfalls deckungsgleich (nicht individuell) · Reaktion der Gesellschaft ist u.U. repressiv -> Strafrechtsnormen (Vergeltung) bedeutsam

Bsp. Saudi Arabien -> Monarchen sorgen fĂŒr Gleichförmigkeit des Handelns / Denkens, alle sind gleich, keine IndividualitĂ€t

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39

organische SolidaritÀt

Mit zunehmender Bevölkerungszahl und -dichte werden die Arbeitsteilung und in Verbindung damit neue Regelungsmechanismen zur GewÀhrleistung der gesellschaftlichen Integration erforderlich -> so entsteht die organische SolidaritÀt

· HĂ€ngt von Arbeitsteilung ab, Spezialisierung von Berufen / Aufgaben · Entsteht ein gegenseitiges AbhĂ€ngigkeitsverhĂ€ltnis · Individuen sind zur Kooperation gezwungen, Zusammenhalt entsteht ganz natĂŒrlich

· Die Differenz stÀrkt die Einheit / AbhÀngigkeit, IndividualitÀt wird gefördert, Kollektivbewusstsein geschwÀcht

· Strafrecht tritt zurĂŒck (aufgrund neuer kooperativer Gesellschaft), wĂ€hrend sich Privatrecht und das öffentliche Recht immer mehr ausbilden · Repressive Sanktionen werden abgelöst durch restitutive (individuelle Verantwortung, Wiedergutmachung individuellen Verlustes) · Bsp. Westliche europĂ€ische Staaten

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40

positive Rolle des Rechts (Durkheim)

DrĂŒckt wesentliche SolidaritĂ€tsformen aus, das heisst a. stiftet entweder Ähnlichkeit zwischen den Mitgliedern (mechanische SolidaritĂ€t) ODER b. stiftet komplementĂ€re UnĂ€hnlichkeit (Förderung der Kooperation, organische SolidaritĂ€t)

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41

Durkheim: zwei Arten von Recht

repressives Recht: · Ausdruck der mechanischen SolidaritĂ€t -> Sanktionierung von abweichendem Verhalten in Gesellschaft und somit BekrĂ€ftigung der gemeinsamen Wertvorstellung · FĂŒgt Rechtsbrecher einen Schmerz und eine SĂŒhne zu · Nimmt ihm Leben, seine Ehre, seine Freiheit oder sein Vermögen

restitutives Recht · Versucht Störungen in sozialen Beziehungen zu beseitigen · Ausdruck der organischen SolidaritÀt (Vertragsrecht, Handelsrecht, Familienrecht, Verwaltungsrecht) · Förderung der Kooperation

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42

Kritik von Ehrlich an XY

am gelebten Recht: -> wir legen zu viel Fokus auf RechtssÀtze und nicht darauf, wie Recht wirklich gelebt wird

am staatlichen Recht: -> Verengung auf staatliches Recht; Ausser Acht lassen von z.B. Gewohnheitsrecht

am Richterrecht: -> Richter verbaut durch LĂŒckenfĂŒllung das gelebte Recht; er soll viel mehr ein Organ gesellschaftlicher Gerechtigkeit darstellen

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43

lebendes Recht (Ehrlich)

das in der Gesellschaft tatsÀchlich praktizierte Recht, Ursprungsort des Rechts -> einen Teil davon findet Eingang in das geschriebene Recht, innere Organisation der VerbÀnde

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44

Arten des rechts (Ehrlich)

  1. lebendes Recht (gesellschaftliches recht)

  2. Juristenrecht (Entscheidungsnormen)

  3. staatliches Recht (Organisationsvorschriften / Eingriffsnormen)

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45

gesellschaftliches Recht

  • innere Ordnung der menschlichen VerbĂ€nde

  • i.d.R. nicht schriftlich

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46

Entscheidungsnormen (Juristenrecht)

RechtssÀtze, nach denen der Richter Streitigkeiten entscheidet

  • Anwendbar bei Konflikten => Ermittlung der jew. Ordnung des Verbands + Rechtsfolge gg. den Verletzer

  • schĂŒtzen Verbandsleben von aussen, festigen und halten es aufrecht (KEINE GESTALTUNG!)

  • auch Regelungen ĂŒber SE, Bereicherung, Prozessrecht usw.

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47

staatliches Recht (Organisationsvorschriften, Eingriffsnormen)

  • nur durch Staat entstanden

  • bestehen ohne Staat nicht

  • z.B. Steuerrecht, Polizeirecht

  • im Vergleich zu Entscheidungsnormen: Staat ergreift bei Eingriffsnormen selbst die Initiative, bei Entscheidungsnormen nur auf Antrag

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48

Fortwirkung v. Eugen Ehrlich?

  1. Systemtheorie (z.B. Luhmann; bei Ehrlich aber VerbÀnde, bei Luhmann Systeme)

  2. Rechtspluralismus (Gewohnheitsrecht und Gesetzesrecht, nicht immer identisch, keine Metanorm)

  3. transnationales Recht (Entstaatlichung -> nicht in der Gesetzgebung oder in der Jurisprudenz, sondern in der Gesellschaft // aufgrund der Globalisierung immer hÀufiger anzutreffen, insb. soft law oder bei NGOs)

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49

Anerkennungstheorie

Eugen Ehrlich

Unterscheidung zwischen „Recht" und „Nicht-Recht" letztlich aufgrund einer „gesellschaftlichen Psychologie": -> FĂŒr das Vorliegen von „Recht" ist das Bewusstsein massgeblich, dass eine Regelung von besonderer Notwendigkeit fĂŒr das friedliche soziale Zusammenleben ist, d.h. die „grosse Wichtigkeit" oder „grosse Bedeutung" der Norm. Ehrlich nennt das „GefĂŒhl der Empörung"; dies folge auf einen Rechtsbruch.

> erinnert stark an Gewohnheitsrecht

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50

Anerkennungstheorie - Problem und Vorzug

> E. Ehrlich

Problem: keine objektiven Kriterien; mangelhafte Erkennbarkeit / Eindeutigkeit => daran scheitert Ehrlich!

Vorzug: es können auch PhĂ€nomene als Recht ansprechen und analysiert werden, die einen geringen Grad an Institutionalisierung auszeichnen (z.B. bei international soft law, grenzĂŒberschreitendes Recht)

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51

Juristenrecht (Entscheidungsnormen; Ehrlich)

richtet sich an den Richter; wird bei Konflikten gebraucht > Ermittlung der inneren Ordnung des jeweiligen Verbands und Rechtsfolge, welche gegen den Verletzter verhÀngt wird

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52

staatliches Recht (Organisationsvorschriften, Eingriffsnormen; Ehrlich)

entstehen durch Staat / Steuerung durch den Staat > z.B. Steuerrecht, Polizeirecht

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53

Weber: Postulat der Werturteilsfreiheit

· Macht ist nicht wertend gemeint · Soziologen sollen nach Weber werturteilsfrei forschen

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54

Weber: Soziologie

"eine Wissenschaft, welche soziales Handeln deutend verstehen und dadurch in seinem Ablauf und seinen Wirkungen ursÀchlich erklÀren will."

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55

Weber: soziales Handeln

Handeln:

  • hat subjektive Sinnhaftigkeit, intensional

  • "warum" jemand etwas tut -> das "warum" wird der Handlung subjektiv beigegeben

Soziales Handeln:

  • Handeln auf das Verhalten anderer bezogen

  • Generalisierungen, was man allgemein macht

  • RegelmĂ€ssigkeiten des "warums" des Handelns -> daher Typen des sozialen Handelns

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56

Weber: Idealtypus

Bedeutung?

  • bilden von Abstraktionen von konkreten Handlungen der Menschen

  • Utopie, die in ihrer Reinheit nicht in der Wirklichkeit zu finden ist (blosses Konstrukt)

  • diese Utopie dient als Darstellungsmittel der Wirklichkeit, indem typische, wesentliche Faktoren gesteigert hervorgehoben werden, um Unterschiede zu RealitĂ€t stĂ€rker zu verdeutlichen

Sinn? -> soll unsere Motivation des Handelns also das soziale Handeln erklÀren

  • Wertfreie Erkenntnis des sozialen Handelns möglich

=> Unterteilung in 4 Typen

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57

Weber: Typen des sozialen Handelns

  1. Traditionales Handeln

  • Soziales Handeln, das aus Gewohnheit heraus geschieht

  1. Affektuelles Handeln

  • Durch GefĂŒhl / Emotionen (Affekten) motiviert

  • Aufgrund einer bestimmten GefĂŒhlserregung

  • Unreflektiertes Reagieren auf Ă€usseren Reiz

  1. Wertrationales Handeln

  • Motiviert durch Glauben an den Eigenwert einer Sache

  • Handeln nach Gebot

  • Planvolles und bewusstes Orientieren an diesem Eigenwert bei der Handlung

  • Folgen werden nicht berĂŒcksichtigt

  1. Zweckrationales Handeln

  • AbwĂ€gen von Mitteln, Zweck und Nebenfolgen Handeln, weil man sich einen bestimmten Zweck gesetzt hat und bestimmte Folgen herbeifĂŒhren möchte

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58

Weber: soziales Handeln - Bestandteile

menschliches Verhalten + subjektiver Sinn + Verhalten auf andere bezogen

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59

Weber - Grundproblematik

· Entzauberung der Welt aufgrund der zunehmenden Intellektualisierung und Rationalisierung · Wissenschaftliche Vorgehen, Modernisierung der Gesellschaft, Entwicklung / ein Trend

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60

Recht nach Weber

"„Ordnung", die „Àusserlich garantiert ist durch die Chance, physischen oder psychischen Zwanges durch ein auf Erzwingung der Innehaltung oder Ahndung der Verletzung gerichtetes Handeln eines eigens darauf eingestellten Stabes von Menschen"

  • Zwang als Definitionsmerkmal des Rechts

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61

Zwangstheorie (Weber)

Erzwingungsmassstab (1) + Durchsetzungschance bei Verletzung der Regelung (2)

  • kern im staatlichen Recht, aber nicht nur

  • keine inhaltlichen Anforderungen an das Recht

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62

Erzwingungsstab (Rechtsstab, Max Weber)

in einer Gesellschaft speziell organisierte Personengruppe, die Verstösse verfolgt und fĂŒr die Druchsetzung des Rechts zustĂ€ndig ist ⇒ sie verwalten den Zwang

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63

Recht vs. Konvention (Weber)

Unterschiede: · von wem durchgesetzt? Bei Recht wahrscheinlich Staat (da Zwang), bei Konvention eher Gemeinschaft · wie wird Recht aufrechterhalten? wird garantiert durch den Zwang (physisch oder psychisch) -> physisch z.B. Polizei, Sanktions-Apparat // psychisch z.B. Unter-Druck-Setzen, bedrohliches Auftreten der Polizei, Ausgrenzung aus einer Gruppe / Verein / Lokal o.Ä., Androhung eines Übel -> kann zu VerhaltensĂ€nderung fĂŒhren · entscheidender Unterschied zur Konvention: Menschenstab beim Recht (Menschen, die sich der Durchsetzung des Rechts befassen)

Gemeinsamkeiten: · beides Àusserlich garantiert

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64

Wie wird die Rechtsordnung legitim? (Weber)

-> Individuen mĂŒssen sich vorstellen, es handelt sich um eine legitime Ordnung

  • irrelevant, ob Ordnung tatsĂ€chlich legitim ist

  • keine NormativitĂ€t

  • dies geschieht anhand des Idealtypus

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65

Entwicklung des Rechts - Schritte

  1. Generalisierung

  2. juristische Konstruktion von RechtsverhÀltnissen und -instituten

  3. Systematisierung (vgl. römisches Recht)

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66

formell irrational

IrrationalitÀt der Erkenntnismittel -z.B. Anrufung von Orakeln

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67

materiell irrational

Billigkeitsrechtsprechung

  • nur Wertungsfrage

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68

materiell rational

theokratisches Recht

  • Orientierung an generalisierten inhaltlichen Handlungsmaximen

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69

formell rational

letzte / höchste Entwicklungsstufe des Rechts

  • AnknĂŒpfung an generelle TBM

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70

Begriff der Herrschaft (Weber)

«Chance, fĂŒr einen Befehl bestimmten Inhalts bei angebbaren Personen Gehorsam zu finden»

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71

Herrschaft vs. Macht (Weber)

· Die Beherrschten sind tatsĂ€chlich bereit, dem Herrschenden zu gehorchen (freiwilliges Befehls-Folgungs-Interesse) - - HierfĂŒr notwendig: LegitimitĂ€t der Herrschaft · FĂŒr Macht ist nicht vorausgesetzt, dass Individuum Interesse am Gehorchen hat

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72

Typen der legitimen Herrschaft

Legale Herrschaft (rationale Herrschaft): Herrschaft beruht auf Glauben der Beherrschten an die rechtmÀssig geschaffene Ordnung

  • D.h. rein aus LegalitĂ€t folgt die LegitimitĂ€tsvorstellung

  • Gesetze, festgelegte Regeln

Traditionale Herrschaft: Beruht auf Tradition (Unantastbarkeit / Heiligkeit der herrschenden Ordnung)

  • Auf Alltagsglauben an die Heiligkeit

Charismatische Herrschaft: Glaube der Beherrschten an die Besonderheit des charismatischen Herrschers (oft kultartig)

  • eine Art Propheten, VolksfĂŒhrer

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73

Max Weber (Recht als rationale Zwangsordnung)

Alles wird immer faktenbasierter Formale IrrationalitĂ€t wird ausgeklammert (keine Orakel mehr etc.) Keine Mittel mehr verwendet, an die wir nicht mehr glauben. Rationalisierung bedeutet auch, dass immer mehr in Recht steht wie man etwas tun muss. Weiss mit gewisser Wahrscheinlichkeit, wie etwas ausgehen wird, was Rechtsverfahren entzaubert. Er will mit Soziologie soziales Handeln deutend verstehen und fragt nach dem Warum. Handeln als menschliches Verhalten (Tun, Unterlassen, Dulden) wenn Handelnde damit der Handelnde selbst der Handlung ein Warum (objektiver Sinn) gibt Dabei geht es nur um das Handeln, das im Kontext zu Anderen geschieht. Geht nicht um moralische Wertung der Handlung, sondern nur um die Generalisierung des allgemeinen Handelns. Auch nicht einzelne Handlungen! Laut Weber muss Soziologie wertfrei sein! Soziologie sucht nach RegelmĂ€ssigkeiten/Muster Sinn: Das was Handelnde subjektiv (In seinem Ablauf und in seinen Wirkungen ursĂ€chlich) damit meinen (egal ob historisch betrachtet oder durch konstruierten Typus) Muss nicht objektiv richtiger Sinn sein, welchen Dogmatik erforschen. (Kann subjektiven nicht herausfinden, da nicht ein einzelner reinschauen kann) Deswegen Konstruktion des reinen Typus durch Abstraktion (analytischer Zweck also soll einfach deutend verstanden werden können und tritt so nicht in Reinform auf -> Zielt auch beobachtbares PhĂ€nomen) Evidenz = empirischer Nachweis Rationale Evidenz: im gemeinten Sinnzusammenhang (logisch oder mathematisch erkennbar) EinfĂŒhlende Evidenz: Handeln im erlebten GefĂŒhlszusammenhang Muss das betrachten, was geschehen oder getan worden wĂ€re, wenn rational gewesen wĂ€re und dann das Irrationale durch Affekte etc. beeinflusste Handeln als Abweichung vom rein rationalen Verhalten verstehen. Methode der verstehenden Soziologie ist rationalistisch. (nur methodisches Mittel, was nicht Vorherrschaft der Rationalen besagen soll) Gibt aktuelles Verstehen: Wir verstehen, was eine Handlung oder Äusserung meint. ErklĂ€rendes Verstehen: Verstehen motivationsmĂ€ssig welchen Sinn derjenige ausspricht, also warum er dies jetzt und in diesem Zusammenhang tut. (verstĂ€ndlichen Sinnzusammenhang) ErklĂ€rendes Verstehen sehen wir als tatsĂ€chlichen Ablauf des Handelns an. -> gemeinter Sinn Verstehen heisst also: was wurde real gemeint (historisch)? Was wird durchschnittlich gemeint (soziologisch). Oft sind solche Motive aber verhĂŒllt, weshalb sie durch die Rechtssoziologie deutend festgestellt werden mĂŒssen (Zusammenhang muss ermittelt werden) Oft stecken auch mehrere Motive dahinter. Motiv= Sinnzusammenhang, welcher Handelnden selber als sinnhaften Grund des Verhaltens erscheint. Nur statistische RegelmĂ€ssigkeiten sind soziologische Regeln. Wenn also Sinnzusammenhang haben und adĂ€quat sind, also nach Lebenserfahrung Sinn machen. Muss Einzelindividuum als Vergesellschaftung von Zellen ansehen, wodurch man Kausalregel gewinnen kann. Soziologie meint, wenn sie von Gebilden spricht, das konstruierte soziale Handeln Einzelner. Verhalten von Zellen zB. Kann man nur funktionell erfassen und nach Regeln seines Ablaufs feststellen. Um fragen zu können, wie handeln zu stande kommt, mĂŒssen wir auch Kultureigenarten kennen. Gesetze der Soziologie sind durch Beobachtung erhĂ€rtete typische Chancen eines bei Vorliegen gewisser TatbestĂ€nde zu gegenwĂ€rtigen Ablaufes von sozialem Handeln, welche aus typischen Motiven und typisch gemeintem Sinn der Handelnden verstĂ€ndlich sind. Soziologie bildet Typen-Begriffe und sucht generelle Regeln des Geschehens. Meist handelt man triebhaft oder gewohnheitsmĂ€ssig. Selten mit einem Sinn des Handelns (voll bewusst und klar aber eher selten) Soziales Handeln (Unterlassen/Dulden/Tun) kann an vergangenem gegenwĂ€rtigem oder kĂŒnftigen Verhalten anderen orientiert sein. Bei den "Anderen" ist egal, ob Bekannte oder nicht. (Soziale Beziehung) -> RegelmĂ€ssigkeit bei Sitte, Brauch, Mode etc. Verstehende Soziologie: Will soziales Handeln (Gegenstand der Soziologie) deutend verstehen. FĂŒr ihn also eine Kausalwissenschaft (Ursachen von sozialen Handlungen entscheidend) Fragt nach Warum sozialen Handelns und nicht nach wofĂŒr. Nicht soziales Handeln, wenn es sich an sachlichen Objekten orientiert. Gebete also nicht. Wirtschaften nur, wenn Verhalten Dritter miteinberechnet. Bei Fahrradunfall nur Streiterei danach nicht aber Unfall selber. Soziales Handeln (auf Verhalten anderer bezogen) entweder:

  1. Zweckrational: eigene Zwecke werden erstrebt (Mittel und Zweck etc. werden miteinander abgewogen)

  2. Wertrational: Glauben an ethischen, Àsthetischen, religiösen Erfolg (bestimmte Wertvorstellungen)

  3. Affektuell: GefĂŒhlslagen (BedĂŒrfnis diese zu entladen)

  4. Traditional: eingelebte Gewohnheit

Bei 2 und 3 nicht Erfolg an sich relevant. Nie so in Reinform auftreten. Soll auch keine abschliessende Klassifikation sein. Soziale Beziehung: aufeinander gegenseitig eingestelltes und dadurch orientiertes Sichverhalten mehrerer. (egal ob positiv oder negativ oder von den beiden Seiten unterschiedlich aufgefasst) Soziale Beziehung kann vorĂŒbergehend oder auf Dauer sein. Reicht Chance, dass sinnentsprechendes Handeln stattfindet. Sinngehalt dieser sozialen Beziehung kann wechseln. Sinn kann formulierbar sein, je nachdem wie rational oder eben affektuel eine Beziehung ist. Brauch: wenn innerhalb eines Kreises von Menschen Chance einer RegelmĂ€ssigkeit der Einstellung sozialen Verhaltens besteht. (nur wegen Übung) (auch Mode) Sitte: wenn Brauch auf langer Eingelebtheit beruht. Sitte wird freiwillig befolgt (Bequemlichkeit) Niemand verlangt es aber (am Morgen FrĂŒhstĂŒcken als Beispiel) Muss mit Unanehmlichkeiten rechnen, wenn man sich nicht daran hĂ€lt, da Menschen darauf eingestellt sind, dass man sich so verhĂ€lt. Gelten einer Ordnung soll mehr bedeuten als blosse Sitte oder Brauch. Dann Ordnung, wenn Maximen herrschen, die als verbindlich angesehen werden. Bei Ordnung nicht nur befolgen sondern Handlungen danach ausrichten (Dieb verhehlt Sache, damit nicht gefunden wird) Geltende Ordnung muss auch nicht generell-abstrakt sein, wie heute verlangt LegitimitĂ€t einer Ordnung:

  1. Affektuell: gefĂŒhlsmĂ€ssige Hingabe

  2. Wertrational: Glauben an absolute Geltung (sittlich, Àsthetisch etc.)

  3. Religiös: Glauben an AbhĂ€ngigkeit eines HeilsgĂŒterbesitzes

  4. Durch Interessenlage

Konvention: Geltung Ă€usserlich garantiert durch fĂŒhlbare Missbilligung eines Menschenkreises bei Verstoss. (Sitte) (sozialer Boykott) Recht: durch psychisch oder physischen Zwang erzwingbar durch eigens darauf eingestellter Stab von Menschen. (quasi organisierter Boykott) Mittel des Zwangs dabei irrelevant. (Also Erzwingungsstab existent und tatsĂ€chliche Durchsetzungschance) Recht aber nicht zwingend von Staat durchgesetzt. Kann auch Verband etc. Sein, der solchen Verwaltungsstab hat. Kann aber auch nicht sagen, was illegitimes Recht ist oder ob es dies gibt. Gemeinsamkeiten Konvention und Recht: Äussere Geltung (jemand von Aussen bestraft, wenn ich eine Konvention breche), beide haben mit RegelmĂ€ssigkeiten zu tun (im Verhalten) Innerliche Geltung aber schon auch möglich.

Unterschiede Konvention und Recht:

Zwangstheorie: Konvention: durch Missbilligung bestraft Recht: wird durch Zwang durchgesetzt (physisch oder psychisch: Androhung eines Übels und Durchsetzen von Strafen) Und es gibt professionellen Stab, der extra dafĂŒr eingerichtet wurde.

Anerkennungstheorie: Kann an Empörung messen. PositivitÀtstheorie: Recht ist das, was das Rechtssystem als Recht erkennt (Luhmann)

Weber wĂŒrde aber sagen: eher Konvention Wann nach Weber legitim? Kommt auf Vorstellung der Individuen an, ob eine legitime Ordnung ist. Haben Vorstellung einer legitimen Ordnung und handeln danach. Dabei komplett egal, ob wirklich GrĂŒnde bestehen, dass eine Ordnung legitim ist. DafĂŒr hat er wieder Idealtypen entwickelt. Legitime (the right to rule) Geltung der Ordnung von Handelnden weil: (Brauchen Idealtypen um: soziales Handeln zu kategorisieren) 1) Tradition: Geltung des immer Gewesenen (ursprĂŒnglichste)

  1. Affektueller Glauben: Geltung des neu Offenbarten oder Vorbildlichen

  2. Wertrationaler Glauben: Geltung als absolut gĂŒltig Erschlossen (Naturrecht)

  3. Positive Satzung, an deren LegalitĂ€t geglaubt wird. (heute am hĂ€ufigsten) Übergang von Recht zu Herrschaft liegt nahe, da Herrschaft in seiner Definition von Recht schon mitgedacht. Herrschaft: Chance fĂŒr spezifische Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden. Macht ist dabei nicht dasselbe! Unterschied ist, dass bei Herrschaft Menschen freiwillig gehorchen wollen (Haben Interesse an Gehorchen) -> glauben an bestimmte LegitimitĂ€t. Bei Macht spielt dieses Interesse keine Rolle.

Konsequenz: Herrschaft stellt eine LegitimitÀtsvorstellung voraus. (ev. dann auch LegitimitÀtsanspruch -> sagt aber nicht Weber) In Beziehungen kann man Vorteile haben, wie Interessensausgleich, Verbesserung eigener Chancen etc. Deswegen sind sie ans Schliessung interessiert. Können:

  1. Traditional geschlossen sein: zB Familie, bei denen immer schon so war

  2. Affektuell geschlossen: persönliche GefĂŒhlsbeziehungen

  3. Wertrational geschlossen: Glaubensgemeinschaft

  4. Zweckrational: zB ökonomische VerbÀnde mit monopolistischem Charakter

Gibt aber ÜbergĂ€nge auch in ihrer Geschlossenheit. Können sowohl nach innen als auch nach aussen geschlossen sein GrĂŒnde einer solchen Schliessung: Ehre und QualitĂ€t, mehr Erwerbschancen. Soziales Handeln kann in einer solchen Gruppe allen zugerechnet werden. Sowohl Chancen als auch Konsequenzen bei denen. (Blutrache etc.) Auch SolidaritĂ€t genannt. Verbandshandeln: Verwaltungsstab selber handelt (Krieg durch Staat) Verbandsbezogenes Handeln: an Verbandsordnung orientiertes Handeln Oktroyieren: aufzwĂ€ngen. Verband ist autonom oder heteronom (Ordnung wird durch aussenstehende gesatzt) oder autokephal und heterokephal (hier Leiter oder Verbandsstaab durch Aussenstehende bestellt) Ordnungen der Vergesellschaftung entstehen durch freie Vereinbarung oder durch Oktroyierung und FĂŒgsamkeit. Kann Zweck des Staates an sich nicht definieren. Sind sehr viele (Gilt fĂŒr alle VerbĂ€nde) Werden definiert durch die Gewaltsamkeit. Staatsbegriff heute: Verwaltungs- und Rechtsordnung, welche abĂ€nderbar, an dem Verwaltungsstab sich orientiert. Bezieht sich nicht nur auf Verbandsgenossen sondern alle, die auf dem Gebiet sind. Legitime Gewalt also nur insoweit, dass staatliche Ordnung dies zulĂ€sst. (Monopolcharakter des Staates) Kirche (hierokratischer Verband): monopolistisch, Anstalts (man wird hineingeboren)- und Betriebscharakter (wie Staat auch) und mit Verwaltungsstab. Herrschaft: Chance fĂŒr spezifische Befehle bei einer angebbaren Gruppe von Menschen Gehorsam zu finden. (egal warum sie es tun): braucht ein Minimum an Gehorchen wollen. 3 Typen legitimer Herrschaft:

  1. Rational: Glauben an LegalitÀt gesatzter Ordnungen. (hier wird Satzung und den deswegen handelnden gehorcht)

  2. Traditional: Alltagsglauben an Heiligkeit. (durch Tradition berufenen Person wird gehorcht im Umkreis des Gewohnten)

  3. Charismatisch: ausseralltĂ€gliche Hingabe an Heiligkeit oder Heldenkraft oder Vorbildlichkeit einer Person. (FĂŒhrer wegen persönlichen Vertrauen) Auch hier gibt es keines in der Reinform. Generalisieren: Reduktion der fĂŒr Einzelfall massgebenden GrĂŒnde auf mehrere Prinzipien, welche RechtssĂ€tze sind. Systematisierung (neuer): RechtsĂ€tze werden in einen logischen Zusammenhang gebracht, der sich nicht widerspricht und lĂŒckenlos ist. Rechtsschöpfung und Findung entweder rational oder irrational (wenn zB. Orakel eingesetzt werden -> kein kontrollierbares Mittel) Formell rational: eindeutige generelle Tatbestandsmerkmale materiell-rechtlich und prozessual. Materiell rational: Postulate in heutiger juristischer Arbeit:

  4. Jede konkrete Rechtsentscheidung als Anwendung eines abstrakten Rechtssatzes auf einen konkreten Tatbestand.

  5. FĂŒr jeden Tatbestand mit Mitteln der Rechtslogik Entscheidung aus geltenden abstrakten RechtssĂ€tzen zu gewinnen.

  6. Geltendes objektives Recht als lĂŒckenloses System von RechtssĂ€tzen (so auch anwenden)

  7. Was sich juristisch nicht rational konstruieren lÀsst -> nicht relevant

  8. Gemeinschaftshandeln der Menschen als Anwendung oder AusfĂŒhrung von RechtssĂ€tzen oder umgekehrt als Verstoss. 3 Schritte der Rationalisierung:

  9. Generalisierung

  10. Jur. Konstruktion von RechtsverhÀltnissen und Rechtsinstituten

  11. Systematisierung Typen: Formell irrational (Erkenntnismittel sind irrational -> anrufen von Orakeln) Materiell irrational (keine inhaltliche AbstĂŒtzung auf generelle Normen, sondern auf Wertungen ethischer, gefĂŒhlsmĂ€ssiger oder politischer Art) Formell rational (AnknĂŒpfung an generelle Tatbestandsmerkmale (Wortformeln oder abstrakte Begriffe)) Materiell rational (Orientierung an generalisierten inhaltlichen Handlungsmaximen; Normen anderer qualitativer DignitĂ€t, die Entscheidung beeinflussen) Entwicklung zur formellen RationalitĂ€t

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Rottleuthner: Abschied von der Justizforschung?

Kein Zusammenhang zwischen sozialem Hintergrund und berufsbezogenen Einstellungen. Mitglieder unterschiedlicher Gesellschaftsklassen werden vor Gericht anders behandelt. Unterschicht wird schlechter behandelt und strenger bestraft. (möglicherweise, da Richter meist auch aus höheren Klassen) Bei RoutinefÀllen spielt politische Einstellung keine Rolle.

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VerbÀnde (E. Ehrlich)

soziale Gruppen oder Organisationen, die sich um bestimmte Interessen, Belange oder AktivitÀten zusammenschliessen

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76

allopoietisches System

Allopoietische Systeme"erzeugen durch ihr Funktionieren etwas von sich selbst Verschiedenes"

z.B. Maschinen, die "nach einem feststehenden Programm oder Algorithmus, auch mit vorab fest programmierten RĂŒck- oder/und Vorkopplungen, Inputs in Outputs" umformen.

=> können sich nicht selbst reproduzieren, daher kausal geschlossene technische Systeme

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77

soziale Systeme (Systemtheorie)

  • Gesellschaft gliedert sich in verschiedene Teilsysteme

  • Solche Systeme orientieren sich an einer bestimmten Funktion (z.B. Wirtschaft, Politik) => d.h. jedes soziale System erfĂŒllt eine bestimmte Funktion in der Gesellschaft

  • Sie bilden sich durch Kommunikation => Sinnzusammenhang von sozialen Kommunikationen, die aufeinander verweisen und sich von einer Umwelt nicht dazugehöriger Handlungen abgrenzen lĂ€sst

  • Systeme haben eine hohe Autonomie

  • Systemtheorie ist antihumanistisch

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SegmentÀre Gesellschaften (Luhmann)

Gesellschaft aus StÀmmen. Der Besitz der Gewalt rechtfertigt bereits deren Anwendung.

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Recht als System

selbstreferenziell, autopoetisch, selbstregulierend (Positivist), geschlossen

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durkheim integrationsmechanismus

Integration von Individuen in die Gesellschaft ist von entscheidender Bedeutung > Menschen sollen in einer Gesellschaft in gemeinsamen Werten, Normen und Überzeugungen verwurzelt sein

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81

operative Geschlossenheit

ein System fĂŒhrt seine eigenen Prozesse und Kommunikationen unabhĂ€ngig von Ă€usseren EinflĂŒssen durch (= Autonomie bewahren)

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82

kognitive Offenheit

Informationen können aus der Umwelt aufgenommen werden und verarbeitet (sind offen fĂŒr Störungen)

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83

Rechtsnormen bei Luhmann

Luhmann betont, dass Rechtsnormen in einem sozialen System nicht nur als moralische Leitlinien betrachtet werden sollten, sondern auch als stabile Erwartungsmuster, die eine gewisse Vorhersagbarkeit des Verhaltens ermöglichen. Durch die Etablierung von normativen Erwartungen schafft das Rechtssystem eine gewisse Ordnung und StabilitÀt in der Gesellschaft.

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84

stratifizierte Gesellschaft (Luhmann)

Adelsgesellschaft. Gewaltmittel sollen von den stÀrkeren zum Schutz der schwÀcheren.

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85

moderne Gesellschaft (Luhmann)

Gewaltmonopol des Staates. Nur der Staat darf Gewalt anwenden. Damit soll der Frieden gesichert sein und Gewalt bereit gehalten werden (=kaserniert) und ist nur anzuwenden wenn es nötig ist.

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86

autopoetisches System

Ermöglichen Prozesse der Selbsterschaffung und die Erhaltung eines Systems

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87

Kommunikation (Luhmann)

  • ist realisiert, wenn und soweit das Verstehen zustande kommt

  • Kommunikation ist bei Luhmann eine Einheit aus Information, Mitteilung und Verstehen

  • Diese Einheit stellt ein soziales System her und erhĂ€lt es aufrecht, so lange wie die Kommunikation anschlussfĂ€hig bleibt und weitere Kommunikationen folgen.

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88

Umwelt (Luhmann)

Alles, was ausserhalb des Systems liegt. Umwelt und System bedingen sich gegenseitig.

> System hat Funktion der KomplexitÀt der Umwelt (Umweltreize werden auf Codes reduziert)

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89

Gesellschaftsarten nach Luhmann

  1. segmentÀre Gesellschaft: Gesellschaft aus StÀmmen. Der Besitz der Gewalt rechtfertigt bereits deren Anwendung.

  2. stratifizierte Gesellschaft:Adelsgesellschaft. Gewaltmittel sollen von den stÀrkeren zum Schutz der schwÀcheren.

  3. moderne Gesellschaft: Gewaltmonopol des Staates. Nur der Staat darf Gewalt anwenden. Damit soll der Frieden gesichert sein und Gewalt bereit gehalten werden (=kaserniert) und ist nur anzuwenden wenn es nötig ist.

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90

Kommunismus

  • kollektive Kontrolle von Eigentum und Produktionsmitteln

  • wird angestrebt, Ressourcen und Wohlstand gerecht unter den Menschen zu verteilen

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91

Durkheim - Weshalb Recht

SolidaritÀt kann man nicht exakt beobachten und nicht messen -> man muss Recht als Àussere Tatsache heranziehen, um SolidaritÀt zu beschreiben

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92

Anerkennungstheorie - Verletzung des Rechts und der Sitte?

Verletzung des Rechts = GefĂŒhl der Empörung

Verletzung der Sitte = GefĂŒhl der EntrĂŒstung

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93

Wertfreie Erkenntnis Weber?

  • soziale PhĂ€nomene sollen unabhĂ€ngig von individuellen Wertungen der Forscher existieren (d.h. Analyse und Beschreibung der sozialen RealitĂ€t; keine Werturteile)

  • der Idealtypus von Weber ermöglicht eine wertfreie Erkenntnis sozialen Handelns (d.h. Idealtypus als analytisches Werkzeug, das es Forschern ermöglicht, wertfreie Betrachtungen und Beschreibungen durchzufĂŒhren)

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94

zweckrationales handeln

  • rationale Überlegungen und Kalkulationen, um bestimmte Ziele zu erreichen

  • Kosten-Nutzen-Analyse

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95

wertrationales Handeln

bewusster Glaube an den - ethischen, Àsthetischen, religiösen ... unbedingten Eigenwert

  • insb. moralische Überzeugungen

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96

affektuelles Handeln

beeinflusst durch Emotionen, GefĂŒhle, impulsive Reaktionen

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97

Traditionales Handeln

durch eingelebte Gewohnheit

  • Traditionen

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98

monokausale Deutung Marx

Marx argumentierte, dass die wirtschaftlichen Bedingungen und insbesondere das KlassenverhĂ€ltnis die primĂ€re Ursache fĂŒr soziale VerhĂ€ltnisse und VerĂ€nderungen seien

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99

Recht und Konvention

  • beides Ă€usserlich garantiert

  • Durchsetzung durch Staat (Recht) und Gesellschaft / Gemeinschaft (Konvention)

  • entscheidender Unterschied: Menschenstab bei Recht

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100

Zwangstheorie

Recht ist eine Ordnung, die durch einen Erzwingungsstab (Rechtsstab) durchgesetzt und mit Zwang bei Verletzung der Regelung tatsÀchlich durchgesetzt werden kann (Möglichkeit der Zwangsdurchsetzung)

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