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Kompakte Vokabelkarten zu zentralen Begriffen und Konzepten des Unionsrechts und der europäischen Integration, angepasst an den oben gegebenen Vorlesungsinhalt.
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Die Rechtsordnung der Europäischen Union, bestehend aus Primärrecht (Verträge) und Sekundärrecht (Verordnungen, Richtlinien, Entscheidungen) sowie der Rechtsprechung des EuGH; eigenständig mit Vorrang gegenüber nationalem Recht.
Europäisches Unionsrecht
Costa/ENEL
Schlüsselfall (1964), der die Vorrangigkeit und die eigenständige Rechtsordnung der Union begründet und deren Recht über nationalem Recht steht.
Unmittelbare Wirkung (Direct Effect)
Bestimmte EU-Normen verleihen Individuen Rechte, die von nationalen Gerichten durchsetzbar sind, ohne nationale Umsetzung.
Primäres EU-Recht
Gründungsverträge der EU (z. B. EWG/EGV/EUV, AEUV); ursprüngliche Rechtsgrundlage der Union.
Verordnungen, Richtlinien und Entscheidungen der EU, auf deren Grundlage EU-Rechtsakte verwirklicht werden.
Sekundärrecht
Zentraler Integrationskern der EU mit dem Ziel eines einheitlichen Marktes durch Beseitigung Binnengrenzen und Harmonisierung.
Binnenmarkt
Waren, Personen, Dienstleistungen, Kapital – die zentralen Freiheiten des Binnenmarkts.
Vier Grundfreiheiten
Merkmal der EU-Rechtsordnung: autonome Rechtsordnung, unmittelbare Wirkung, Vorrang, gemeinsamer Rechtsraum.
Supranationalität
Theoretische Modelle: Intergouvernementalismus (Staatenkooperation), Supranationalismus/Neofunktionalismus (starke EU-Institutionen), Differenzierte Integration (verschiedene Integrationsgeschwindigkeiten).
Integrationskonzepte
Schuman-Erklärung (1950)
Plan zur europäischen Kohle- und Stahlgemeinschaft als erste Etappe einer europäischen Föderation; betonte konkrete Tatsachen und Solidarität.
Spillover-Effekt
Phänomen, dass wirtschaftliche Integration in einem Bereich weitere Integrationsschritte in anderen Bereichen vorantreibt.
Rechtsgrundlage für Beitrittsverhandlungen; Kopenhagener Kriterien (politisch, wirtschaftlich, rechtlich) und Einstimmigkeit/EP-Zustimmung.
Beitritt nach Art 49 EUV
EWR, EFTA & Bilaterale Abkommen
EWR: EU + drei EFTA-Staaten (IS, NO, LI) im gemeinsamen Markt; EFTA als Organisation; Bilaterale Abkommen (z. B. Schweiz, Türkei, UK) als alternative Arrangements.
Schengen-Raum
Raum ohne systematische Grenzkontrollen zwischen vielen EU-Staaten (und einigen EFTA-Staaten); opt-outs und Übergänge vorhanden.
Verstärkte Zusammenarbeit
Mechanismus, bei dem eine Gruppe von Mitgliedstaaten enger zusammenarbeitet (EU-Primärrecht) und andere ausschließen kann; Beispiele: Rom-III-Verordnung, ggf. weitere Felder.
Differenzierte Integration
Modelle wie Avantgarde, Kerneuropa oder Europa à la carte; Formen umfassen verstärkte Zusammenarbeit, vertragliche Opt-outs, Unionsersatzrecht.
Verfassungsverbund
Konzeption der Union als Verfassungsverbund: horizontale Verfassungsbeziehungen zwischen nationalen Verfassungen und der supranationalen Union; Werte und Prinzipien wirken in beiden Systemen.
EFTA, EWR, Bilaterale Abkommen (zB Schweiz), OECD
Teile der ökonomischen Realintegration
Europäische Freihandelszone seit 1960; keine Zollunion; ohne Landwirt. & Fischerei
EFTA
Europäischer Wirtschaftsraum seit 1994; Mitglieder: EU: 27, 3 EFTA-Staaten (IS,NO,IL); eigener EFTA-Gerichtshof
EWR
Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung; Gründung 1948 (damals OEEC); 38 Mitglieder; Themen heute: Steuern, Pensionen, Beschäftigung, Bildung, EZA, Antikorruption…
OECD
Europarat (Council of Europe); OSZE; NATO; WEU
(Sicherheit-)politische Regionalintegration
Gründung 1949; 46 Mitglieder; Rahmen für mehr als 200 Abkommen - insbes. EMRK (mit EGMR)
Europarat (Council of Europe)
Russland
Wer ist 2022 aus dem Europarat ausgetreten?
Organisation für Sicherheit & Zusammenarbeit in Europa; Gründung 1994; KSZE-Prozess seit 1975 (Helsinki-Akte)
OSZE
Nordatlantikpakt-Organisation; Gründung 1949; 30 europäische Staaten + USA/Kanada
NATO
Westeuropäische Union 1954-2011
WEU
Ziele: Friedenssicherung; Mittel: Wirtschaftliche Einigung (Binnenmarkt, WWU), politische Einigung; Transformation: gemeinsame langfristige Ziele, gemeinsame Regeln (Verfassung), Eigeninteresse der Akteure (Eigendynamik), Institutionalisierte Kooperation; Jean Monnet: Alliierte Task Force (1. & 2. WK), “Esprit de Corps”, Funktionale Integration
Integrationskonzept: Europäische Gemeinschaft → Ziele, Mittel, Transformation & Jean Monnet
Spillover Effekt: EGKS, Gemeinsamer Binnenmarkt, Gemeinsamer Wettbewerb, Währungsunion, Wirtschaftsunion, Politische Union?, Point of no return?; Präambel des EWGV
Schuman Plan
Grundfreiheiten: Waren, Personen, Dienstleistungen & Kapital; gemeinsamer Markt; Umsetzung der Freiheiten: positive Integration, negative Integration (Cassis de Dijon); Beteiligung durch Drittstaaten am Binnenmarkt: EWR, UK, CH, DCFTAs
Binnenmarkt & europäische Integration
Mitgliedstaaten - “Herren der Verträge”; Unionsgesetzgeber auf Vorschlag der Kommission - supranationale “Methode Monnet”; EuGH, nat Gerichte & Unionsbürger/Unternehmen; Europäischer Rat - intergouvernmentale “Unionsmethode”; Europäische Zentralbank
Akteure europäischer Integration
Intergouvernmantalismus - Kooperation der Staaten, zwischenstaatliche Zusammenarbeit; Supranationalismus; differenzierte Integration
3 Methoden der Integration
Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (1952-2002) als früher Vorläufer der EU; Autoritäten wie Hohe Behörde, Ministerrat, Gerichtshof.
Vertrag von Paris: Montanunion (EGKS)
Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Euratom; zentrale Verträge der frühen Europäischen Integration.
Römische Verträge 1957
gemeinsamer Rat & gemeinsame Kommission
Fusionsverträge 1965
Charles de Gaulle 1958-69: “Europa der Vaterländer”; Politik des leeren Stuhls 1965 → Luxemburg Kompromisse; gegen UK-Beitritt & EWG/OEEC-Freihandelszone → EFTA
Blockaden der 1960er
Europäische Zusammenarbeit; Gipfeltreffen (Europäischer Rat); Europäisches Währungssystem; “Sprung zur Europäischen Union” scheitert 1985
Vertiefungsversuche 1970er/80er (“Eurosklerose”)
Ausdehnung QuM-Entscheidungen; Ziel Binnenmarkt-Vollendung bis 1992 (Weißbuch Delors)
Einheitliche Europäische Akte EEA 1985/86
Säule: EGV, EAGV - Visa, Asyl, Einwanderung
Säule: EUV, GASP
Säule: EUV, ZBJI, PJZS (1999-2009)
keine volle Vergemeinschaftlichung 1999 - Sondervorschriften für EuGH…
3 Säulen der EU
Gründungsakt der EU (davor EWG) 1993 in Kraft getreten; Einführung der drei Säulen (EU, GASP, Zusammenarbeit in Zivil- und Justizbereich); Weiterentwicklung EGV (WWU, Mitentscheidung etc); Einführung der Unionsbürgerschaft; gründete EZB & ESZB weil WWU gegründet wurde
Maastricht-Vertrag 1992
Teilvergemeinschaftlichung von ZBJI; Schengen-Überführung; unzureichende institutionelle Reformen; 1999 in Kraft
Vertrag von Amsterdam 1997
Vorbereitung Erweiterung (institutionell), kaum Vertiefung; 2003 in Kraft
Vertrag von Nizza 2001
Kritik: Erforderlichkeit tiefgreifender Reformen; Erklärung von Laeken: demokratischer, transparenter, effizienter; Konvent zur Zukunft Europas; Unterzeichnet aber nie in Kraft
gescheiterter Vertrag über Verfassung für Europa 2004
2009 in Kraft: Reformvertrag → Abschied von Verfassungskonzept; GRC wurde verbindlich; nat Parlamente hatten Kontrollrechte für Einhaltung des Subsidiaritätsprinzip; EG-Vertrag wurde zu Vertrag über die Arbeitsweise der EU (AEUV); 3 Säulen wurden aufgehoben → EG & PJZS weg - PJZS jetzt RFSR; EU wurde Rechtspersönlichkeit zugesprochen; ständiger Präsident des Europäischen Rates, Hoher Vertreter für Union der Außen-& Sicherheitspolitik (-diplomatischer Dienste);
Vertrag von Lissabon 2007
Beitrittsvertrag von Kroatien (seit 2013 Mitglied); Art 136 Abs 3 AEUV ESM, vereinfachte Revision); vereinfachte Revisionen zu Detailfragen (EuGH, EIB); Änderung Eigenmittelbeschluss 2020 (NextGenEU)
Änderungen sei Vertrag von Lissabon (nichts großes)
“europäischer Staat”; Werte (Art 2 EUV) - Rücktrittsverbot (Rsp Repubblika); Kopenhagener Kriterien: politisch, wirtschaftlich, rechtlich (Übernahme des Acquis), Erweiterungsfähigkeit
Beitritt zur EU Rechtsgrundlage Art 49 EUV
Antrag; Verhandlungen über Beitrittskapitel; Zustimmung EP, einstimmig Rat; Beitrittsvertrag (samt Ratifikation)
Verfahren des Beitritts zur EU
Verhandlungen: Montenegro, Serbien, Albanien, Nordmazedonien, Ukraine, Moldau; Verhandlungen eingefroren: Türkei; Kandidatenstatus: BBH, GE, (KO); ehemalige Perspektiven: NO, CH, IS
Beitrittsperspektiven für neue Staaten
im Gegenteil zu reinen Freihandelsabkommen mit institutionellem Rahmen (Art 217 AEUV; Art 8 EUV)
EU-Assoziierungsabkommen
Stabilisierungs-& Assoziierungsabkommen (Westbalkan); EWR-Abkommen (EFTA-3); Bilaterale Abkommen EU-Schweiz; Handels-& Kooperationsabkommen UK; Türkei Zollunion; Ukraine, Moldau, Georgien; Euro-Med-Abkommen
Bsp für EU-Assoziierungsabkommen
Zielkonflikt mit “ever closing union”; Art 50 EUV - Entstehungsgeschichte (VVE), Inhalt; Austritte: UK 2020 Brexit: Trilemma
Austritt
Ablauf: 2016 Referendum, 2017 Austrittsabsicht notifiziert (2-Jahresfrist, Austrittsdatum 3x verschoben), Austrittsabkommen 24.1.2020 (Austritt zum 1.2.2020; politische Erklärung als Rahmen der künftigen Beziehungen (“ambitious economic partnership”)
Brexit Austrittsabkommen
Übergangsphase; Finanzregelung; EU-/UK-Bürgerrechte; Nordirlandprotokoll: Zollgrenze NIL/GB (irische See): Zustimmungsmechanismus für langfristige Anwendungen von EU-Recht in NIL (NIL-Parlament), Änderungdurch Windsor Framework März 2023
Inhalt des Brexit Austrittsabkommen
Ablauf: Übergangsphase Februar-Dezember 2020: Unionsrecht weiterhin anwendbar auf Drittstaaten UK, Verlängerung erwünscht - Gefahr eines “materiellen” hard Brexit zum 1.1.2021, Abschluss TCA am 30.12.2020 vorläufige Anwendbarkeit bis 1.5.2021
Brexit: Handels-& Kooperationsabkommen Ablauf
Assoziierungsabkommen gem Art 217 AEUV - mit institutionellen Vorherkehrungen: Partnerschaftsrat (Konsens), Parlamentarische Versammlung; Streitschlichtung: Schiedsgericht (Heilbutt-Streit 2024/25, PCA Den Haag); Inhalt: Freihandelsfragen, Strafverfolgung/Justiz, Forschung, Extraabkommen zur Sicherheit (EMRK-Zugehörigkeit wesentlicher Bestandteil)
Brexit: Handels-& Kooperationsabkommen
Modelle: Avantgarde, Kerneuropa, Europa à la carte; Formen: Verstärkte Zusammenarbeit (EU-Sekundärrecht), Vertragliche Opt-outs (EU-Primärrecht), Unionsersatzrecht (Völkerrecht)
Differenzierte Integration: Modelle & Formen
Bsp: Rom-III-Verordnung 1259/2010 (17/27 MS); Patent mit einheitlicher Wirkung,
Differenzierte Integration: Verstärkte Zusammenarbeit
Bsp: WWU (Euro): Dänemark, weiters: faktisches Opt-out Schweden & 5 Pre-Ins; RFSR: DK; flexible Out-Out bei Schengen: Irland; vgl Übergangsregime nach Beitritt
Differenzierte Integration: Vertragliche Opt-outs
Bsp: ESM-Vertrag → 20/27 MS, deklaratorischer EU-Konnex Art 136III AEUV; SRF-Abkommen 24/27 MS tw Ausnahmen; Fiskalpakt alle MS aber tw Ausnahmen
Völkerrechtliches Unionsersatzrecht
Bsp: Schengenraum: AEUV & Völkerrechtliche Abkommen, 25/27 MS & 4 EFTA-Staaten; vertragliches Opt-out → Irland; Warteraum: Zypern
Variable Geometrie: Binnen- & Außendifferenzierung
unmittelbare Geltung; unmittelbare Anwendbarkeit (inkl. unmittelbarer Wirkung); Vorrang; Autonome Rechtsordnung; eigener institutioneller Aufbau (inkl. EuGH); Übertragung von Zuständigkeiten
Merkmale der Supranationalität des Europarechts
Um die Geltung des Europarechts für Einzelne → auch sie können sich darauf berufen → “Unmittelbare Anwendbarkeit”, Schaffung eines gemeinsamen Marktes, Effektivität
Worum ging es Rechtswegsmäßig bei Van Gend en Loos?
neue Rechtsordnung des Völkerrechts; Einschränkung von Souveränitätsrechten; Einzelne als Rechtssubjekt; Ableitung von Rechten aus eindeutigen Bestimmungen des Vertrags
Konsequenzen der unmittelbaren Anwendbarkeit
Unmittelbar anwendbares Primär- & Sekundärrecht: unbedingt formuliert, in sich vollständig & rechtlich vollkommen, Erfüllung/Wirksamkeit von keinen weiteren Handlungen der MS/Unionsorgane notwendig; zB Grundfreiheiten des Binnenmarktes
Voraussetzung für die unmittelbare Anwendbarkeit
Die Subjektivierung des Unionsrecht - dadurch können auch Private ihre eingeräumten Rechte vor nat. Gerichten/Behörden durchsetzen
Was meint man mit private enforcement?
Vorabentscheidungsverfahren - Art 267 AEUV; nat. Gerichte können dem EuGH Fragen bezüglich der Auslegung & Gültigkeit eines Unionsrechts im Rechtsstreit mit privat Personen stellen - es ist dann verbindlich - war bereits in Römer-Verträgen geregelt
Was ist ein Vorabentscheidungsverfahren?
inhaliert hinreichend & klar formuliert
Anwendung der Norm darf nicht von einer Bedingung abhängen
keine weiteren zu setzenden Handlungen von Union/nat. Behörden für Durchsetzung der Bestimmung
Was sind die 3 Voraussetzungen für die unmittelbare Wirksamkeit des Primärrechts laut EuGH?
RL wenn sie den Voraussetzungen entsprechen & ihre Umsetzungsfrist abgelaufen ist; Beschlüsse; Bestimmungen in Internat. Abkommen der EU (hier aber auch Gegenstand & Zweck des Abkommen von Bedeutung)
Welche Rechtsakte können alle direkt wirksam sein?
Loyalitätsgebot - Art 4 Abs 3 EUV: Staaten dürfen nicht nach Abschluss von Unionsrechtsverträgen innerstaatliche Gesetze einführen die das Unionsrecht ungültig machen würden (kein Lex spezialis/Lex posteriori)
Was ist das Loyalitätsgebot & in welchem bekannten Fall spielte es eine Rolle?
Frage: hat das jüngere/speziellere innerstaatliche Recht oder die ältere/allgemeinere EWGV Vorrang? Antwort von EuGH: EG als neue Rechtsordnung hat Vorrang - wegen Effektivität hat Unionsrecht Vorrang
Was war die rechtliche Frage & Antwort bei dem Fall Costa/ENEL?
Nein - Monopole & Verstaatlichungen sind nicht unter allen Umständen untersagt
War Herr Costa in seinem Fall vor dem EuGH erfolgreich?
eigene Rechtsordnung; Erwähnung der Übertragung der Hoheitsrechte; Herleitung des Anwendungsvorrang: man kann nicht nach Zustimmung über gemeinsame Rechtsordnung eine eigene neue herbringen und diese über Unionsrecht setzen
Autonomie durch Costa/ENEL
keine ausdrückliche unionsrechtliche Regelung; MS haben Hoheitsrechte endgültig auf Union übertragen; MS darf einheitliche & vollständige Geltung des Unionsrecht nicht antasten; → Unionsrecht vor Nat. Recht
Vorrang durch Costa/ENEL
Anwendungsvorrang - nicht Geltungsvorrang (nat. Recht wird dadurch nicht ausgelöscht - nur “ignoriert” - nicht angewendet); Vorrang vor Grundrechten/Verfassung der MS
Art & Reichweite des Vorrangs von Unionsrecht
effet utile, Gleichbehandlung; unbedingt& ausnahmslos; durch Urteil Euro Box Promotion Art 4 Abs 2 EUV & Art 19 Abs 1 EUV hinzugefügt - vertiefen Costa/ENEL
Vorrang aus Unionssicht - durch Costa/ENEL
Vorrang auch von nat. Verfassungsgerichten akzeptiert; Divergenzen in Reichweite & Begründung - nicht unbedingt vor ganzer Verfassung akzeptiert (Außer Niederlande)
Vorrang des Unionsrecht aus MS-Sicht durch Costa/ENEL
Sicherstellung von effektiven & einheitlichen Anwendung des Unionsrechts in Rechtsordnungen der MS;
Lösung von Normkonflikten zwischen Union & MS - Voraussetzung dafür: es müssen zwei Normen für den konkreten Fall existieren
Welche verbundenen Funktionen vom Vorrang des Unionsrecht kamen durch Costa/ENEL?
wenn es dadurch zu einer rückwirkenden Verhängung von strafe käme - Rsp: Taricco & Taricco II
Wann ist trotz Vorrang des Unionsrecht das nat. Recht nicht unanwendbar? - Welche Rap gab es hierzu kürzlich?
ultra vires - “über die Kräfte hinaus - jenseits der Zuständigkeit”; wenn Unionsorgane/-institutionen etw tun wozu sie keine Befugnis haben dann ist es nichtig (hängt mit Art 5 Abs 2 EUV zsm); das deutsche BVerfG - PSPP Urteil 2020 - EuGH ging anscheinend zu weit
Was bedeutet Ultra vires, wann ist diese Durchsetzung möglich & wer behält sich diese oft vor + Bsp?
Unmittelbare Anwednbarkeit; Vorrang; Vorentscheidung; Integration; Integrations als “selbsttragender”Prozess
Wesen & Dynamik des Unionsrechts
Autonomie: Eigenständigkeit des Unionsrechts gegenüber MS-Recht (Costa/ENEL), Völkerrecht (Kadi), aber Zusammenwirken der Rechtsordnung → Verfassungsverbund; Unmittelbare Geltung: kein staatlicher Akt für Umsetzung in MS notwendig,
Autonomie & Geltung des Unionsrechts
EuGH: Verpflichtung zur Unionsrechtskonformen Auslegung nationalen Rechts; Grundlagen: Art 4 Abs 3 EUV iVm Art 288 Abs 3 AEUV (Richtlinien); Adressaten: alle staatlichen Organe die Recht anwenden od sprechen; Gegenstand: gilt auch für RL-Vorschriften die keine unmittelbare Wirkung entfalten; Zeitpunkt: grds ab In-Kraft-treten der Unionsrechtsvorschrift; Ausnahmen/Grenzen: Vorschriften mit Strafcharakter, Auslegung des nat. Rechts contra legem
Unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts
Völkerrechtspersönlichkeit der EU (Art 47 EUV): Abkommen schließen, Partei eines Streitverfahrens, gegenüber Drittstaaten & Internat. Organisationen abhängig von Anerkennung als Völkerrechtssubjekt; Mitgliedsstaatliche Rechtsfähigkeit der EU (Art 335 AEUV): weitestgehende Rechts- & Geschäftsfähigkeit, vertreten durch EK
Formdeutung der EU: Ausgangspunkt Rechtspersönlichkeit
EU: Staatenbund oder Bundesstaat - terbium non datur?: Sui generis, strittige Rechtsnatur von Unionsrecht: Entstehungsweise oder inhaltliche Betrachtung?;
Größeres Formenreservoir: (Demokratisches) Reich- Großraum-Zweckverband, Staatenverbund- Verfassungsverbund- Bund, gewandelte Staatlichkeit
Formdeutung von EU & Unionsrecht (EU & Größeres Formenreservoir)
Von Bogdandy: Europarecht als Verbund von Rechtsordnungen, die den gemeinsamen europäischen Rechtsraum konstituieren”: Verbunde - nicht verschmolzene Rechtsordnung, Verbund als Raum - Entkopplung von Integration, Fuzzines - Abstufungen (Kerneuropa, Normfall, Nachbarschaft)
Formdeutung von EU & Unionsrecht → Von Bogdandy
Begründung & Entwicklung: kein eigener Europaarttikel sondern Anlass-BVG´s & Staatsverträge gem Art 50 B-VG; bis 2008 Anlass-BVGs: Beitritts-BVG (Volksabstimmung); Amsterdam-B-VG, Nizza-BVG; Art 50 Abs 1 S2 B-VG: Staatsverträge durch die die vertraglichen Grundlagen der EU geändert werden benötigt Quoten wie bei Verfassungsgesetzen; Änderungen sind an Grundprinzipien der Bundesverfassung zu messen (aber keine Integrationsschranken)
Österreichisches Europaverfassungsrecht: Entwicklung
Mitwirkungsrecht: Informationspflichten BReg, Stellungnahme NR/BR, Zustimmung zu Brückenklauseln; bei Stellungnahme des NR grds Bindung an Minister im Rat
Österreichisches Verfassungsrecht: Entwicklung der Mitwirkung (Art 23a-23k B-VG)
Verfassungsgerichtsverbund (Voßkuhle): Netzwerk der MS-Verfassungsgerichte & des EuGH → Kooperationsverhältnis (Maastricht) “Wer bewacht den Wächter selbst”; MS-Sicht: Verfassungskerne als mögliche Integrationsschranken & deren Schutz durch nat. Gerichte; EU-Sicht: Autonomie der Unionsrechtsordnung & wirksame und einheitliche (vorrangige) Anwendung des Unionsrechts - durch EuGH (Art 19 EUV);Unionsrechtliche Ansatzpunkte: Art 4 Abs 2 EUV, Art 267 AEUV - Dialog oder Monolog?, Art 6 EUV “MStaatliche Verfassungstraditionen”
Kontrolle des EuGH durch nat. (Verfassungs-)Gerichte
Identitätskontrolle als eigener Maßstab - BVerfG 142, 123 - Gauweiler; Identitätskontrolle ieS = Grenzen des übertragenen - Maßstab: unantastbarer Kerngehalt dt. Verfassungsrechts (Art 79 Abs 3 GG); Kompetenzkontrolle = Grenze des Übertragenen (Ultra vires) - Maßstab: EU-Primärrecht; Grundrechtskontrolle (“Solange”)
Unionsbezogene Kontrollkompetenzen des BVerfG
Rechtsschutzziel: “Ausbrechende” EU-REchtsakte in DE unanwendbar - Ultra-vires-Akt, nur sekundärrecht, keine Verträge (ABER Polen - Känguru Tribunal); Voraussetzungen (BVerfG 126, 286 - Honeywell): Offensichtlichkeit, strukturell bedeutsame Verschiebung des Kompetenzgefüges, EuGH hatte Gelegenheit zur Stellungnahme; Karlsruhe “a dog that barks, but does not bite”
Kompetenzkontrolle des BVerfG
Verbindung von Staaten zum Zweck der Zusammenarbeit mittels Diplomatie & nach Regeln des Völkerrechts
Was versteht man unter “Staatenbund”/Konföderation?
Mischung aus Bundesstaat & Staatenbund
Was meint man mit dem Begriff “Staatenverbund”?
die Notwendigkeit eines gemeinsamen Wertefundaments und einer gemeinsamen Identität
Was besagt das Konzept des Verfassungsverbundes?
Konzept dass Verfassung der MS neben der von EU weitergelten - dieses Modell betont ein nicht-hierarchisches vorgehen mit der Notwendigkeit von Kommunikation & Kooperation
Was bedeutet “Verfasssungspluralismus”?