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3. Präsentation
Name | Mastery | Learn | Test | Matching | Spaced |
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Definition Krankenhaus
§107 Abs. 1 SBG V:
Einrichtungen, die fachlich-medizinisch unter ständiger ärtzlicher Leitung stehen
gemäß Versorgungsauftrag dienen vorwiegend durch ärtzliche und pflegerische Hilfeleistung Patienten zu betreuen
ODER
§2 Abs. 1 KHG:
Einrichtung in denen durch ärtzliche und pflegerische Hilfeleistungen Erkrankungen, Leiden, Körperschäden festgestellt, geheilt, gelindert werden sollen
Oder Geburtshilfe geleistet wird
Ambulant vor stationär
§ 39 SBG V Krankenhausbehandlung
Versicherte haben nur Anspruch auf vollstationäre Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn das Behandlungsziel nicht durch teilstationäre, vor- & nachstationäre oder ambulante Behandlung erreicht werden kann
Hausarzt hat Vorrang
Kontextfaktoren
Liste von stationär durchführbaren OPS-Kodes
Liste von stationär zu behandelnden Diagnosen (ICD-Kodes)
Beatmungsstunden
Gebrechlichkeit
unter 1 J alt
fall individuell: medizinisch, häuslich
Begriff- Notfallbehandlung
EBM (einheitlicher Bewertungsmaßstab
Krankenhäuser dürfen nur abrechnen, wenn die Erkrankung eine sofortige Maßnahme erfordert
Versorgung durch Vertragsartz nicht möglich/vertretbar
Begriff - Überweisung
Veranlassung diagnostischer/therapeutische Leistungen bei einem Vertragsarzt
auch für ambulante Operationen im Krankenhaus
Begriff - Einweisung
Verordnung stationärer Krankenhausbehandlung
nur zulässig wenn der Vertragsarzt sich vom Zustand des Patienten überzeugt und die Notwendigkeit festgestellt hat
Begriff- Vorstationäre Behandlung
§ 115 a SGB V
zur Klärung der Erforderlichkeit oder zur Vorbereitung einer vollstationären Behandlung
längstens 3 Behandlungstage innerhalb von 5 Tagen vor Beginn der stationären Behandlung begrenzt
Begriff - Nachstationäre Behandlung
§ 115a SGB V
zur Sicherung/Festigung des Behandlungserfolges im Anschluss an eine vollstationäre Behandlung
7 - 14 Tage nach Beendigung der stationären Behandlung
Ambulant-stationärer Grenzbereich
Grenze zwischen Vertragsärtzen und Krankenhäusern verschwimmt
Ziel: Ambulant vor stationär umsetzen & effiziente Versorgung an der Schnittstelle
Verschiedene gesetzlich geregelte Versorgungsformen (§ SGB V) - weder rein ambulant noch stationär
Ambulantes Operieren (§115b SGB V): OP im KH ohne Übernachtung
Vor- & nachstationär ( §115a SBG V): Vorbereitung/Nachsorge stationärer Behandlung
Spezialisierte Ambulanz ( §116b, §117, §118 SGB V): Hochspezialisierte/Psychatrische Behandlung im KH
Teilstationär ( §39): Behandlung nur tagsüber/nachts
Hybrid DRG ( §115f SGB V): Einheitliche Vergütung - ambulant/stationär möglich

Trägerschaft von Krankenhäusern (3stk)
Privat: erwerbswirtschaftliche Ziele - AG oder GmbH
Gemeinnützig: Non-Profit-Sektor des Unternehmens - gGmbH (Diakonie, Rotes Kreuz)
Öffentlich:
Anstalten des Öffentlichen Rechts mit Zweck der Nutzung durch die Bevölkerung: Hochschulkliniken
Regiebetrieb: Bestandteil des Kommunalhaushalts
Eigenbetrieb: eigenständiges kommunales Unternehmen
Privatisierung von Krankenhäuser - Vorteile
Entalstung kommunaler Haushalte
Unabhängigkeit von Tarifen des Öffentlichen Dienstes
weniger politische Einflussnahme
Auflösung des Investitionsstatus
leichtere Versorgung mit Kapital
Einkaufsgemeinschaften
Nachteile: Frage nach Versorgungsqualität-/sicherheit?
Einteilung Krankenhäuser
ärtzlich-pflegerische Zielsetzung
Art der ärtzliche Besetzung
Intensität von Behandlung & Pflege
Krankenhaus-ergänzende Einrichtungen
Trägerschaft
Betriebsform
Anforderungs- & Versorgungsstufen
Ausbildungsaufgaben
Versorgungstiefe / Versorgungsstufen
Sicherstellung Bedarfsgerechten Versorgung der Bevölkerung
Versorgungsstufe - Grund- & Regelversorgung:
chirurgische & internistische Fachabteilung
Versorgungsstufe - Schwerpunktversorgung
mind. 6 Hauptabteilungen, überörtlich
Versorgungsstufe - Maximalversorgung
Mindestens 9 Fachabteilungen, hochdifferenziert
Supramaximalversorgung
Bewältigung von Großschadenslagen
Fachkliniken
bestimmte Indikationsgruppe z. B. spezielle Notfallversorgung
Ziel Krankenhausplanung
Bedarfsgerechtigekeit
Gleichgewicht zwischen Angebot & Nachfrage
Wirtschaftliche Finanzierbarkeit
SGB V: Leistungen müssen ausreichen, zweckmäßig und wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
Trägervielfalt
Vermeidung von Monopolen
Patientengerechtigekit & flächendeckendes System
wohnortnahe Versorgung
Angebote auf dem Land und in Ballungsräumen
Substitution der stationären Krankenhausleistung
Vermeidung der stationären Behandlung
Sicherstellung der Notfallversorgung
Schnellstmögliche notfallmedizinische Versorgung
Geringer Beförderungsaufwand
Berücksichtigung von Vorhalteleistungen
Leistungsangebot
Ergänzungen der Krankenhausplanung durch Versorgungsverträge
Spezialisierte Versorgung
Berücksichtigung von Entwicklungen im Krankenhausbereich
Veränderung durch den Markt bzw. durch Vergürungsstrukturen
Planung von Krankenhäusern
Bundesland abhängig mit eigener Prozesstruktur
Ziel: bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen & wirtschaftlich selbstständigen Krankenhäusern
Asuweisen von Standorten und Entwicklungsbedarf
Gewährleistung einer abgestuften Versorgung mit Krankenhäusern
Gremium: Landesausschuss für Krankenhausplanung
Verpflichtung Krankenkassen zur Erstattung der Behandlungskosten
Kündigung eines Plankrankenhauses
Krankenhausfinanzierung durch die Länder
Wechsel Krankenhausträger → Landesregierungen nicht automatisch mitbeteiligt
Hill-Burton-Formel: Ermittlung des Bettenbedarfs
Krankenhaushäufigkeit = Krankenhausaufnahmen je 1000 Einwohner
Bettennutzung = belegte Betten je 100 Betten

Bettenplanung zeitgemäß?
Planung nach OP-Kapazität und spezieller Fachkompetenz
Möglichkeit der Erstversorgung
Spezielle Fachkompetenzen
→ Trend zur Ressourcenplanung & Vergabe von Lizensen und weg von der Bettenplanung
Duale & Trialistische Krankenhausfinanzierung
Duale Finanzierung
Investitionskosten - von den Bundesländern getrage
Betriebskosten - von den Sozialleistungsträgern getragen
Trialistische Finanzierung - dritte Komponente
Sonstiges - vom Träger aufgebracht (Kommune, Kirche etc
Mögliche Finanzierungsquellen eines Krankenhauses
Fördermittel Land
Verkauf Heilmittel/Hilfsmittel
Spendengelder
Eigenmittel des Trägers
Verkauf Catering
Stiftungsvermögen
Betriebskosten Krankenkasse
Aktuelle Trends
Rückgang der Investitionsmittel
Zunahme Kooperationen
Hoher Kosten & Wettbewerbsdruck
Zunahme Ambulantisierung
steigender Wettbewerb um Patienten
Markenbildung
Qualitätsorientierung
Zertifizierung
Einführung neuer medizinischer Methoden
Wandel ärtzlicher & pflegersicher Berufsbilder & Fachkräftemangel
Pflegesätze und Fallpauschalen
Geseundheitsstrukturgesetz
Abkehr von “voraussichtlichen Selbstkosten”
Abkehr von der grundsätzliche tagesbezogenen Vergütung
Idee von “leistungsgerechten Erlösen”
Fallpauschalen für bestimmte Leistungen eines gesamten Krankenhausfalls
Sonderentgelte für bestimmte Einzelleistungen
Innovationsförderung über NUB (Neue Untersuchungs- & Behandlungsmethoden
Einführung DRG-System 2004
DRG
DRG = Diagnosis Related Group = Diagnosebezogenen Fallgruppe
Patientenklassifikationssystem
auf Grud bestimmter Merkmale (Haupt-/Nebendiagnose, erbrachte Behandlungsleistungen, ggf. Alter, Geschlecht)
Einteilung in möglichst wenige & möglichsct kostenhomogenen Gruppen
Grundlage Kodierung
Deutsche Kodierrichtlinien: Leitfaden zur Erfassung der Diagnosen und Operationen oder andere Verfahren stationär behandelter Patienten
systematische Gliederung (ICD-10-GM)
OP und Prozedurenschlüssel in der aktuellen Version (OPS-301)
Vorschlagsverfahren zur Weiterentwicklung
Groupierungsprozess
Grouper = Software zur Bestimmung einer DRG nach dem Definitonshandbuch
Gruppierungsrelevante Kriterien
Diagnosen
Prozeduren
Alter, Geschlecht
Geburts- / Aufnahmegewicht
Beatmungsstunden
Verweildauer
Aufnahme- / Entlassarten
Hauptabteilung/Belegabteilung
→ Zur Einteilung in 23 MDC (Major Diagnostic Categories)
Einteilung Chirurgische O , Medizinische M , Andere A
CCL
CCL = Complexity und Comorbidity Level
Index für Schwere / Gewichtung von Komplikationen bzw. Nebendiagnosen
Gewichtung
0 = nichts auffälliges
1 = gering
2 = moderat
3 = schwer
4 = katastrophal
PCCL
PCCL = Patient Clinical Complexity Level
Index für Schweregrad von Komplikationen/Nebendiagnosen
0 = keine Begleiterkrankungen / Komplikationen
1 = leichte Begleiterkrankungen / Komplikationen
2 = mittlere Begleiterkrankungen / Komplikationen
3 = schwerwiegende Begleiterkrankungen / Komplikationen
4 = katastrophale Begleiterkrankungen / Komplikationen
Beispiel DRG

Casemix
Summe der Gewichte aller erbrachten DRGs einer Abteilung oder Einheit
Casemix-Index
durchschnittliche Fallschwere einer Abteilung oder Einheit
Divisor aus CM und Fallzahl
Leistungen der Unfallversicerungsträger
mit allen geeigneten Mitteln
Prävention
Beratung & Überwachung
Schulung
Rechtsetzung
Gremienarbeit
Forschung
Erste Hilfe
Rehabilitation
Heilbehandlung
Berufliche Arbeitsförderung
Hilfsmittelversorgung
Prothetische Versorgung
Entschädogung durch Geldleistung
Verletztengeld
Übergangsgeld
Verletztenrente
Sterbegeld
Hinterbliebenenrente
Vorteile DRG-Systems
Beschreibung der Leistung
einheitliches Klassifikationsschema
Vergleichbarkeit der Leistungen
Eindeutige Ableitung, Automatisierbarkeit über Definitionen
Vergleichbarkeit
Verbersserung Dokumentation
Vergütung der Leistung
Verweildaueroptimierung
Standardisierung und Optimierung der Abrechnung
Wirtschaftlichkeit der Leistung
Transparenz des Ressourceneinsatzes
Wettbewerb auf Basis objektivierbarer Sachverhalte
steigende unternehmerische Ausrichtung der Leistungserbringer
Optimierung des hausinternen Datenflusses
Erkennen von Schwachstellen im Betriebsablauf & Leistungsprozess
Nachteile DRG-Systems
Beschreibung der Leistung
Steigender Kontrollaufwand für die korrekte Kodierung
unzureichende Berücksichtigung kostenrelevanter Nebenleistungen
zum Teil geringer Differenzierungsgrad
Gefahr des Upcodings
Konflikpotential bei nicht ausreichend definierten Vorgabe
Vergütung der Leistung
Risikoselektion von ökonomisch attraktiven Leistungen
Anreize zur Fallzahlausweitung
Wirtschaftlichkeit der Leistung
Qualitätsverlust: blutige Entlassung, Abschieben der Patienten, Minimierung von Leistungen
Notwendikteit vermehrter Kontrollen
Kontrollmechanismen interessensabhängig
Ceteris paribus-Bedingungen und Budgets führen zur Umverteilungen
Medizin vs. Ökonomie
Wirtschaftlichkeitsgebot § 12 SGB V
Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig, wirtschaftlich sein und dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten
Qualität, Humanität & Wirtschaftlichkeit § 70 SGB V
Qualitätssicherungsparagraf
die Versorgung muss dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse entsprechen und in der fachlich gebotenen Qualität sowie wirtschaftlich erbracht werden
Gesundheitsökonomie
Spannungsfeld zwischen der Prioritätensetzung und Erbringung von Leistungen unter Berücksichtigung von Krankheit/Schweregrad und Technologie
Priorisierung schließt so gut wie keine Leistungen aus - Fokus: Medizin
Rationierung schließt Leistungen aus - Fokus: Ökonomie