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Gebäude
ist ein durch Wände und Dach begrenztes, mit dem Erdboden fest oder durch eigene Schwere verbundenes Bauwerk, das den Eintritt von Menschen gestattet und Unbefugte abhalten soll.
Dienst- oder Geschäftsräume
sind alle Räumlichkeiten, die dienstlich oder geschäftlichen Zwecken dienen.
Umschlossener Raum
ist jedes Raumgebilde, das dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden und das mit Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Unbefugten abwehren sollen.
Einbrechen
ist das gewaltsame Öffnen der Umschließung eines umschlossenen Raumes.
Einsteigen
bedeutet das Eindringen in den geschützten Raum auf einem dafür regelmäßig nicht bestimmten Weg unter Entfaltung von Kraft oder Geschicklichkeit.
Eindringen
ist das Hineingelangen in den Raum unter Verwendung eines falschen Öffnungsinstruments
Falscher Schlüssel
sind solche, die zur Zeit der Tat vom Berechtigten nicht oder nicht mehr zur Öffnung des Verschlusses bestimmt sind
Andere Werkzeuge
sind alle Geräte, die den Verschlussmechanismus ordnungswidrig in Bewegung setzen.
Sich verborgen halten
ist jedes Verstecken, das den Täter den Blicken arglos Eintretender entzieht.
Behältnis
ist ein zur Aufnahme von Sachen dienendes und sie umschließendes Raumgebilde, das nicht dazu bestimmt ist, von Menschen betreten zu werden
Verschlossen
ist das Behältnis, wenn sein Inhalt durch ein Schloss, eine sonstige technische Schließvorrichtung oder auf andere Weise gegen einen ordnungswidrigen Zugriff von außen gesichtert ist.
Schutzvorrichtung
ist jede Einrichtung, die nach ihrer Art geeignet und dazu bestimmt ist, die Wegnahme einer Sache erheblich zu erschweren
Gewerbsmäßig Stehlen
bedeutet, dass sich Täter aus wiederholter Tatbegehung eine fortlaufende Einnahmequelle von gewisser Dauer und Umfang verschaffen will.
Leichtfertigkeit
wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt
Objektive Sorgfaltspflichtverletzung
Objektiv sorgfaltswidrig handelt, wer diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die von einem besonnen und gewissenhaften Menschen in der konkreten Lage und in der sozialen Rolle des Handelnden zu erwarten ist.
Objektive Vorhersehebarkeit
liegt vor, wenn der wesentliche Kausalverlauf und der eingetretene Erfolg nicht so sehr außerhalb der Lebenserfahrung stehen, dass mit ihnen nicht gerechnet zu werden brauchte.
Objektive Zurechnung (Pflichtgemäßes Alternativverhalten ,Eigenverantwortliche Selbstgefährdung, Eigenverantwortliches Dazwischentreten Dritter, Schutzzweck der Norm)
bedeutet, dass sich gerade das rechtlich missbilligte Verhalten des Täters in tatbestandsspezifischer Weise in der verursachten Folge niedergeschlagen haben muss, deren Eintritt nach dem Schutzzweck der einschlägigen Norm gerade vermieden werden sollte.
Subjektive Sorghaltspflichtverletzung
beschreibt, dass der Täter im Hinblick auf seine individuellen Kenntnisse und Fähigkeiten in der Lage gewesen sein muss, die objektive Sorghaltspflicht einzuhalten.
Subjektive Vorhersehbarkeit
bedeutet, dass der Täter nach seinen Fähigkeiten und seinem Können in der Lage sein muss, den Eintritt des Taterfolgs vorherzusehen.
Lebende Einzelperson
Jede natürliche Person, unabhängig von Alter, Reife oder geistigem Zustand.
Personenmehrheiten
Sind solche, sofern sie eine rechtlich anerkannte soziale Funktion erfüllen und einen einheitlichen Willen bilden können.
Einzelperson unter Kollektivbezeichnung
Personenkreis muss klar abgrenzbar und überschaubar sein und es muss ein Bezug zu einer bestimmten individualisierbaren Person herstellbar sein
Beleidigen
Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung gegenüber einem anderen durch Werturteil oder Tatsachenbehauptung
Werturteil
Einschätzung einer Person, die keiner Beweisbarkeit unterliegt
Tatsachenbehauptung
Vorgang oder Zustand, der in der Gegenwart oder Vergangenheit liegt und beweisbar ist
Öffentlich
Für einen unbestimmten und unüberschaubaren Personenkreis wahrnehmbar
In einer Versammlung
Eine Versammlung ist eine Zusammenkunft mehrerer zur Erörterung öffentlicher Angelegenheiten oder zu einer gemeinsamen Kundgebung
Durch Verbreiten eines Inhalts
Solche Inhalte, die in Schriften, auf Ton- oder Bildträgern, in Datenspeichern, Abbildungen oder anderen Verkörperungen enthalten sind oder auch unabhängig von einer Speicherung mittels Informations- oder Kommunikationstechnik übertragen werden
Tätliche Beleidigung
Erfordert eine unmittelbare Einwirkung auf die Person
Wohnung
sind alle Räumlichkeiten, deren Hauptzweck darin besteht, Menschen als Unterkunft zu dienen, ohne dass sie in erster Linie Arbeitsräume sind.
Geschäftsräume
Sind abgeschlossene Betriebs- und Verkaufsstätten, die hauptsächlich für eine gewisse Zeit oder dauernd gewerblichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder ähnlichen Zwecken dienen.
Befriedetes Besitztum
ist ein in äußerlich erkennbarer Weise gegen Betreten durch zusammenhängende Schutzwehren gesichertes bebautes oder unbebautes Grundstück.
Abgeschlossene Räume des öffentlichen Dienst/Verkehr
Bahnhöfe etc.
Eindringen
ist das Gelangen in die geschützten Räume gegen oder ohne den Willen des Berechtigten
Sich nicht entfernen
ist das Unterlassen des Verlassens eines geschützten Objekts, trotz einer vorherigen Aufforderung des Hausrechtsinhabers.
Beschädigen
liegt vor, wenn die Substanz der Sache nicht unerheblich beeinträchtigt wird oder wenn auf sie körperlich derart eingewirkt wird, dass dadurch die bestimmungsgemäße Brauchbarkeit der Sache mehr als nur geringfügig beeinträchtigt wird.
Substanzverletzung
ist die Aufhebung der stofflichen Unversehrtheit durch Vernichtung, Verringerung oder Verschlechterung
Brauchbarkeitsminderung
Eine Brauchbarkeitsminderung liegt dann vor, wenn die Sache im vorliegenden Zustand nicht mehr für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann.
Zerstören
Zerstört ist eine Sache, wenn sie so wesentlich beschädigt wurde, dass sie für ihren Zweck völlig unbrauchbar wird.
Unbefugt (erst nach Veränderung des Erscheinungsbildes prüfen)
Wenn kein Einverständnis des Eigentümers vorliegt oder eine Ermächtigungsgrundlage
Veränderung des Erscheinungsbildes
Der Täter verändert das Erscheinungsbild einer Sache, wenn er durch sein Verhalten die sinnlich wahrnehmbare Oberfläche der Sache in einen vom ursprünglichen, in einen abweichenden Zustand versetzt
nicht nur unerheblich
unmittelbare Einwirkung auf die Substanz
nicht nur vorübergehend
Entfernung mit Aufwand, Mühen und Kosten verbunden