Mittelbare Täterschaft-Karteikarten | Quizlet

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1
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Mittelbare Täterschaft Def. BGer

Täter einen anderen Menschen als sein willensloses oder

wenigstens nicht vorsätzlich handelndes Werkzeug benützt, um durch ihn die beabsichtigte strafbare Handlung ausführen zu lassen.

2
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Mittelbarer Täter

Der mittelbare Täter nimmt die Tathandlung nicht in eigener Person vor, sondern lässt diese durch einen anderen Menschen (Tatmittler) als sein Werkzeug ausführen.

3
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Was macht der Hintermann?

Er gewinnt die Tatherrschaft, indem er einen strafrechtlich relevanten «Defekt» des Vordermannes herbeiführt oder einen bereits bestehenden «Defekt» ausnutzt.

4
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Was schliesst der Defekt des Vordermannes aus?

Strafrechtliche Verantwortlichkeit (Vorsatzdelikt)

5
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Was bedeutet Benutzung des Vordermanns als Werkzeug?

Der Einsatz bzw. das Sich-Zunutze-Machen von Handlungen des anderen. Aber nicht den Menschen als körperlichen Gegenstand!

6
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Welche Defekte des Vordermannes gibt es?

- Tatbestandsirrtum (Art. 13 StGB)

- Erlaubnistatbestandsirrtum (Art. 13 StGB)

- Strafunmündigkeit

- Schuldunfähigkeit

- Unvermeidbarer Verbotsirrtum (Art. 21 Satz 1 StGB)

- Nötigungsnotstand (Art. 18 Abs. 2 StGB)

7
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Prüfungsaufbau mittelbare Täterschaft

Zuerst: Strafbarkeit des Tatnächsten (Vordermann)

Dann: Strafbarkeit des Hintermanns als mittelbarer Täter

Tatbestand

- Obj. Tatbestand

-- Eintritt des tatbestandsmässigen Erfolgs

-- Tathandlung wurde nicht in eigener Pers. vorgenommen

-- Zurechnung des Verhaltens des Vordermanns

--- Strafbarkeitsmangel des Vordermannes

--- Tatherrschaft des Hintermanns

- Subj. Tatbestand

-- Ggfs. weitere subjektive Merkmale

Rechtswidrigkeit

Schuld

Ggfs. Tatbestandsverschiebung nach Art. 27 StGB

8
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Wie geht man vor wenn Tatmittler selber das Opfer ist?

Selbstverletzung ist obj. tatbestandslos, also direkt mittelbaren Täter prüfen.

9
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Tathandlung wurde nicht in eigener Pers. vorgenommen

Tathandlung wurde vom Vordermann ausgeführt.

10
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Zurechnung des Verhaltens des Vordermannes erste Voraussetzung

Strafbarkeitsmangel des Vordermannes.

11
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Zurechnung des Verhaltens des Vordermannes zweite Voraussetzung

Täter einen anderen Menschen als sein willensloses oder

wenigstens nicht vorsätzlich handelndes Werkzeug benützt, um durch ihn die beabsichtigte strafbare Handlung ausführen zu lassen.

Somit benötigt der Hintermann die Tatherrschaft in der Form der Willensherrschaft oder der Irrtumsherrschaft.

12
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Subj. Tatbestand

Vorsatz in Bezug auf alle deliktsspezifischen objektiven Tatbestandsmerkmale und die Voraussetzungen der

mittelbaren Täterschaft, also auf die Ausnutzung des Vordermannes.

13
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Versuch der mittelbaren Täterschaft Prüfungsschema

Zuerst: Strafbarkeit des Tatnächsten (Vordermann)

Dann: Strafbarkeit des Hintermanns als mittelbarer Täter

Vorprüfung

- Nichtvollendung des Delikts

- Strafbarkeit des Versuchs

Tatbestand

- Subj. Tatbestand

- Beginn der Ausfürhung des Delikts

Rechtswidrigkeit

Schuld

Strafmilderung bei Versuch Art. 22 Abs. 1 StGB

Straflosigkeit wegen Unverstand Art. 22 Abs. 2 StGB

Absehen von Bestrafung wegen Art. 23 StGB