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Verein
Eine Organisation, die freiwillig, auf Dauer angelegt, durch Statuten organisiert ist und einen gemeinsamen ideellen Zweck verfolgt.
Statuten
Regelungen, die den Verein organisieren und die Rechte und Pflichten der Mitglieder festlegen.
Rechtspersönlichkeit
Der Verein ist eine juristische Person und kann vor Gericht klagen und verklagt werden.
Gründung eines Vereins
Erfordert mindestens 2 Gründungsmitglieder und eine schriftliche Gründungsvereinbarung, die bei der Behörde angezeigt werden muss.
Mitgliederversammlung
Ein willensbildendes Organ, das mindestens alle 4 Jahre einberufen wird, um Entscheidungen zu treffen.
Leitungsorgan
Biildet die Geschäftsführung und vertritt den Verein nach außen.
Rechnungsprüfung
Der Verein muss je nach Größe unterschiedliche Rechnungslegungsverfahren befolgen.
Streitschlichtung
Statuten müssen vorsehen, dass Streitigkeiten in einer Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden.
Vereinsauflösung
Kann freiwillig oder auf behördliche Anweisung erfolgen, das Vermögen muss einem ähnlichen Zweck zugeführt werden.
Vereinsregister
Wird beim Bundesminister für Inneres geführt, ist öffentlich und kostenlos.