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Flipped Classroom 2/2

Verein

  • freiwillig

  • auf Dauer angelegt

  • durch Statuten organisiert

  • mind. 2 Gründungsmitglieder*innen

  • gemeinsamer ideeler Zweck (keine Gewinne, Zweck muss legal sein)

  • verfügt über Rechtspersönlichkeit

  • darf Einnahmen erzielen, diese aber nicht an Mitglieder*innen ausschütten

Gründung eines Vereins

  • benötigt Statuten (Gründungsvereinbarung) welche bei der Behörde angezeigt werden müssen

Statuten

enthalten mindestens folgendes:

  • Vereinsname und Vereinssitz

  • Zweck und Tätigkeit des Vereins sowie finanzielle Mittelherkunft

  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  • Rechte und Pflichten der Mitglieder*innen

  • Organe und deren Aufgabe

    • Art und Bestellung der Organe sowie Dauer der Funktionsperiode

  • Erfordernis für gültige Beschlussfassung

  • Bestimmungen um Streitschlichtung

  • Bestimmungen über Vereinsauflösung (wohin geht das Geld)

Organe

  • Leitungsorgan

  • Mitgliederversammlung

  • Aufsichstorgan (optional, mind. 3 Personen, bei Vereinen mit mehr als 300 Arbeitnehmer*innen davon 1/3 des Aufsichtsorgan aus AN)

  • Rechnungsprüfer sowie Wirtschaftsprüfer (auch extern)

Mitgliederversammlung

  • willensbildendes Organ

  • mind. ale 4 Jahre

  • EInberufung durch Leitungsorgan

  • 10% der Mitglieder*innen können gemeinsam eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Leitungsorgan

  • mind. 2 natürliche Personen

  • Vertreten den Verein nach außen

  • haben Gesamtgeschäftsführung (gemeinsame Entscheidung)

  • informieren über finanzielle Gebaren

  • Berufen Mitgliederversammlungen ein

  • Haften für ordentliche Geschäftsführung (können Geschäftsführer*in bestellen, Aufgaben müssen in den Statuen verankert werden)

Rechnungslegung

  • kleiner Verein (bis 1 Millionen Euro Umsatz): Jahresabschluss und Einnahmen-Ausgabenrechnung

  • mittler Verein (ab 2 Jahre in Folge mehr als 1 Millionen Umsatz): Bilanzierung

  • großer Verein: Vorschriften für Kapitalgesellschaften sind einzuhalten

  • Leitungsorgan haftet für Ordnung

  • Rechnungsprüfer haften bis 2 Millionen € bei leichter Fahrlässigkeit

Schadensersatz

  • zweckwidrige Verwendung des Vereinsvermögens

  • Missachtung der Verpflichtung vom Rechnungswesen

  • zu später Insolvenzantrag

  • Verhinderung der Abwicklung

  • Schadensersatzpflichtiges Verhalten.

Streitschlichtung

  • Statuten müssen vorsehen dass Streitigkeiten vor einer Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden

Auflösung

  • erfolgt freiwillig oder auf behördliche Anweisung

  • Vereinsvermögen muss ähnlichem Zweck zugeführt werde

Vereinsregister

  • wird beim BMI geführt

  • ist öffentlich und kostenlos

  • Vereine können sich bei Gefährdung auch auf “privat” stellen

MW

Flipped Classroom 2/2

Verein

  • freiwillig

  • auf Dauer angelegt

  • durch Statuten organisiert

  • mind. 2 Gründungsmitglieder*innen

  • gemeinsamer ideeler Zweck (keine Gewinne, Zweck muss legal sein)

  • verfügt über Rechtspersönlichkeit

  • darf Einnahmen erzielen, diese aber nicht an Mitglieder*innen ausschütten

Gründung eines Vereins

  • benötigt Statuten (Gründungsvereinbarung) welche bei der Behörde angezeigt werden müssen

Statuten

enthalten mindestens folgendes:

  • Vereinsname und Vereinssitz

  • Zweck und Tätigkeit des Vereins sowie finanzielle Mittelherkunft

  • Erwerb und Beendigung der Mitgliedschaft

  • Rechte und Pflichten der Mitglieder*innen

  • Organe und deren Aufgabe

    • Art und Bestellung der Organe sowie Dauer der Funktionsperiode

  • Erfordernis für gültige Beschlussfassung

  • Bestimmungen um Streitschlichtung

  • Bestimmungen über Vereinsauflösung (wohin geht das Geld)

Organe

  • Leitungsorgan

  • Mitgliederversammlung

  • Aufsichstorgan (optional, mind. 3 Personen, bei Vereinen mit mehr als 300 Arbeitnehmer*innen davon 1/3 des Aufsichtsorgan aus AN)

  • Rechnungsprüfer sowie Wirtschaftsprüfer (auch extern)

Mitgliederversammlung

  • willensbildendes Organ

  • mind. ale 4 Jahre

  • EInberufung durch Leitungsorgan

  • 10% der Mitglieder*innen können gemeinsam eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

Leitungsorgan

  • mind. 2 natürliche Personen

  • Vertreten den Verein nach außen

  • haben Gesamtgeschäftsführung (gemeinsame Entscheidung)

  • informieren über finanzielle Gebaren

  • Berufen Mitgliederversammlungen ein

  • Haften für ordentliche Geschäftsführung (können Geschäftsführer*in bestellen, Aufgaben müssen in den Statuen verankert werden)

Rechnungslegung

  • kleiner Verein (bis 1 Millionen Euro Umsatz): Jahresabschluss und Einnahmen-Ausgabenrechnung

  • mittler Verein (ab 2 Jahre in Folge mehr als 1 Millionen Umsatz): Bilanzierung

  • großer Verein: Vorschriften für Kapitalgesellschaften sind einzuhalten

  • Leitungsorgan haftet für Ordnung

  • Rechnungsprüfer haften bis 2 Millionen € bei leichter Fahrlässigkeit

Schadensersatz

  • zweckwidrige Verwendung des Vereinsvermögens

  • Missachtung der Verpflichtung vom Rechnungswesen

  • zu später Insolvenzantrag

  • Verhinderung der Abwicklung

  • Schadensersatzpflichtiges Verhalten.

Streitschlichtung

  • Statuten müssen vorsehen dass Streitigkeiten vor einer Schlichtungseinrichtung ausgetragen werden

Auflösung

  • erfolgt freiwillig oder auf behördliche Anweisung

  • Vereinsvermögen muss ähnlichem Zweck zugeführt werde

Vereinsregister

  • wird beim BMI geführt

  • ist öffentlich und kostenlos

  • Vereine können sich bei Gefährdung auch auf “privat” stellen

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