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Unternehmensgründungen

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Marktgleichgewicht

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Schöpferische Zerstörung

ist der Prozess, bei dem Innovationen von Unternehmen alte Strukturen, Technologien oder Produkte zerstören und durch neue, effizientere ersetzem. um sich auf dem Markt zu etablieren.

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Fünf Möglichkeiten von Innovationen

  • Herstellung eines neuen Gutes (Produktes) - Smartphone, Apps,…

  • Einsatz einer neuen Produktionsmethode - Robotereinsatz, Nähmaschine,…

  • Erschließung neuer Absatzmärkte - E-commerce-websites hat den traditionellen Einzelhandel stark verändert.

  • Erschließung neuer Bezugsquellen - Benzinautos werden durch Elektroautos ersetzen, Outsourcing

  • Neuorganisation eines Marktes - Bahn (Flixbus),…

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Risiken der Unternehmensgründung:

- Marktrisiko (Fehleinschätzung der Kundenbedürfnisse)

- Technologierisiko (Entwicklung und Gestaltung der Produkte – richtige Produktspezifikationen um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden)

- Wettbewerbsrisiko (mehrere Anbieter auf dem Markt, besseres Kundenverständnis, bessere Problemlösung als die Wettbewerber)

- Managementrisiko ( Entscheidungen über das Leistungsprogramm, Geschäftsprozesse)

Zusammenfassung: Gründung eines Unternehmens setzt eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der Risiken voraus)

<p>- Marktrisiko (Fehleinschätzung der Kundenbedürfnisse) </p><p>- Technologierisiko (Entwicklung und Gestaltung der Produkte – richtige Produktspezifikationen um den Kundenbedürfnissen gerecht zu werden)</p><p> - Wettbewerbsrisiko (mehrere Anbieter auf dem Markt, besseres Kundenverständnis, bessere Problemlösung als die Wettbewerber) </p><p>- Managementrisiko ( Entscheidungen über das Leistungsprogramm, Geschäftsprozesse) </p><p>Zusammenfassung: Gründung eines Unternehmens setzt eine sorgfältige Planung und die Berücksichtigung der Risiken voraus)</p>
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Corporate Entrepreneurship - Intrapreneur

bezeichnet das unternehmerische Denken und Handeln von Mitarbeitern in bestehenden Unternehmen

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Der Markt verändert sich sehr schnell

VUCA is the new normal! - Nur Innovationen verschaffen in diesem Umfeld einen Wettbewerbsvorteil - Konsequenz des Corporate Entrepreneurship ist die Ausgründung von Unternehmen aus einem Unternehmen!

<p>VUCA is the new normal! - Nur Innovationen verschaffen in diesem Umfeld einen Wettbewerbsvorteil - Konsequenz des Corporate Entrepreneurship ist die Ausgründung von Unternehmen aus einem Unternehmen!</p>
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Aufbau eines Businessplans

  • Kurzzusammenfassung: wichtigste Auflistung der wichtigsten Punkte

  • Produktidee: Abgrenzung von anderen, Wettbewerbsvorteile, innovative Aspekte

  • Unternehmerteam

  • Markt und Wettbewerb: Wachstumspotenzial, Opportunities, SWOT Analyse (Risiko & Chancen – extern, Stärken Schwächen intern), Cash Cows,

  • Strategie und Marketing: aufmerksam machen (wie?), Kundensegmente definieren, Strategien entwickeln (anzustrebender Marktanteil) Marketingmix, Wettbewerbsvorteile ausbauen und definieren

  • Geschäftssystem, Personal und Organisation, Rechtsform: Tätigkeiten, Rechtsform, Start, Personalplanung, qualifizierte Mitarbeiter

  • Realisierungsplan: Zeitplan, Meilensteine, Milestones

  • Risiken: Gefahr, realistische Beurteilung, welche Risiken: Marktrisiko, Wettbewerbsrisiko, Technologie, Managementrisiko

  • Ergebnis und Finanzplan, Finanzierung: wie viel Geld plane ich einzusetzen, Planzahlen, Umsatz, EK und FK, rentabel, liquide Mittel zu jeder Zeit (Cash Flow), Finanzierungsquellen (potentiell)

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Grundlegende Ziele der Gesetzgebung

Förderung des Unternehmertum
Flexibilität und Wahlfreiheit
Transparenz und Recht

Schutz der Allgemeinheit und Arbeitnehmer

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Kriterien der Rechtsformwahl

  • Führung: Wer leitet das Unternehmen?

  • Mitbestimmung: Haben Mitarbeiter Mitspracherecht?

  • Haftung: Wer haftet bei Verlust?

  • Finanzierung: Wie wird Kapital beschafft?

Die Wahl der Rechtsform ist eine wichtige Entscheidung. Man muss gut darüber nachdenken, weil sie langfristig das Unternehmen beeinflusst. Es geht darum, die richtige Rechtsform für die individuelle Situation zu finden.

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Rechtsformalternativen nach deutschem Recht

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Einzelunternehmen

Das ist die selbständige Arbeit einer einzelnen Person. Es ist egal, ob die Person Mitarbeiter hat oder nicht

<p>Das ist die selbständige Arbeit einer einzelnen Person. Es ist egal, ob die Person Mitarbeiter hat oder nicht</p>
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Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen

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Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)

  • Zweck: Vertraglicher Zusammenschluss von Personen (natürlich oder juristisch) für einen gemeinsamen Zweck (§ 705 BGB).

  • Haftung:

    • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt persönlich (mit Privatvermögen).

    • Gesamthandsgemeinschaft: Vermögen und Schulden gehören allen gemeinsam.

  • Keine Firma: Keine juristische Person, kein Handelsgewerbe, nur eine Personenmehrheit.

  • Geschäftsführung: Gemeinsam, aber im Vertrag abweichend regelbar.

  • Typisch für: Kleine Projekte, Freiberufler (z.B. Ärzte, Anwälte), Erbengemeinschaften.


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Offene Handelsgesellschaft (OHG)

  • Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes unter gemeinsamer Firma (§ 105 HGB).

  • Haftung:

    • Alle Gesellschafter haften unbeschränkt persönlich (auch mit Privatvermögen).

  • Kaufmannseigenschaft: Im Gegensatz zur GbR ist die OHG ein Handelsunternehmen („große Schwester“ der GbR).

  • Geschäftsführung/Vertretung:

    • Gesellschafter führen Geschäfte und vertreten die OHG nach außen.

    • Kann im Vertrag auf einzelne Gesellschafter beschränkt werden.

  • Pflichten: Doppelte Buchführung, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung (nach HGB).


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Kommanditgesellschaft

  • Haftung: Komplementär: Unbeschränkte Haftung - Kommanditist: Haftung beschränkt auf die Einlage

  • Zweck: Betrieb eines Handelsgewerbes (wie OHG, § 161 HGB).

  • Regeln: Für Komplementäre gelten OHG-Regeln (z. B. Buchführungspflicht).

  • Typische Varianten:

    • GmbH & Co. KG: Komplementär ist eine GmbH (Haftungsbeschränkung!).

    • KGaA: Kommanditkapital als Aktien (Börsenhandel möglich).

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Vergleich: KG vs. OHG vs. GbR

KG

OHG

GbR

Haftung

Komplementär: unbeschränkt
Kommanditist: beschränkt

Alle unbeschränkt

Alle unbeschränkt

Geschäftsführung

Nur Komplementäre

Alle Gesellschafter

Alle (oder vertraglich geregelt)

Für

Investoren (Kommanditisten) + Unternehmer (Komplementäre)

Kaufleute

Kleine Projekte/Freiberufler

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Vor- und Nachteile von Personengesellschaften

+unkomplizierte, schnelle Gründung möglich

+kein Mindestkapital zur Gründung notwendig

+grundsätzlich Gleichberechtigung aller Gesellschafter (wenn im Gesellschaftsvertrag nicht anders geregelt)

-unbeschränkte Haftung inkl. Privatvermögen (Ausnahme: Kommanditgesellschaft)

-schwierige Übertragung von Geschäftsanteilen – scheidet ein Gesellschafter aus, kann das die Auflösung der Gesellschaft zur Folge haben

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Haftung bei Personengesellschaften

  • Gesellschafter einer Personengesellschaft haften unbeschränkt mit Ihrem gesamten Gesellschaftsvermögen und auch Ihrem Privatvermögen.

  • Ausnahme: Kommanditisten in der KG

    • Kommanditisten (Investoren in einer KG) haften nur bis zur Höhe ihrer eingetragenen Haftsumme.

  • In einem worst case kann eine Personengesellschaft also in die berufliche und private Insolvenz führen.

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Unterschied zwischen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften

Kriterium

Kapitalgesellschaften (GmbH, AG)

Personengesellschaften (OHG, KG, GbR)

Mindestkapital

25.000 €/50.000 €

Keines

Haftung

Beschränkt

Persönlich unbeschränkt

Fokus

Kapital

Personen

Gründung

Allein möglich

Mind. 2 Personen nötig

Geschäftsführung

Angestellte Organe

Gesellschafter selbst

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Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

  • Eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

  • Mindestkapital: 25.000 € (kann in Raten eingezahlt werden).

  • Vorteil: Gesellschafter haften nur mit dem Gesellschaftsvermögen – das Privatvermögen ist geschützt!

    Organ

    Funktion & Besonderheiten

    Geschäftsführung

    - Führt die GmbH und vertritt sie nach außen.
    - Kann ein Gesellschafter oder ein externer Manager sein.

    Aufsichtsrat

    - Pflicht bei >500 Mitarbeitern.
    - Freiwillig als Beratungsgremium möglich.

    Gesellschafterversammlung

    - Entscheidet über wichtige Themen (z.B. Geschäftsführer-Bestellung).
    - Stimmrecht: 1 Stimme pro 50 € Geschäftsanteil.

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AG (Aktiengesellschaft)

  • Eine Aktiengesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit.

  • Mindestkapital: 50.000 € (in Aktien unterteilt).

  • Vorteil: Aktionäre haften nur mit ihrer Einlage – das Privatvermögen ist sicher!


Organ

Funktion

Hauptversammlung

- Aktionäre stimmen nach Aktienanzahl ab (1 Aktie = 1 Stimme).
- Wählt den Aufsichtsrat.

Aufsichtsrat

- Überwacht den Vorstand.
- Bestellt/entlässt Vorstandsmitglieder.

Vorstand

- Führt die AG, vertritt sie nach außen.
- Unabhängig (muss kein Aktionär sein).

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Selbstorganschaft Fremdorganschaft

  • Selbstorganschaft: Die Eigentümer führen das Unternehmen selbst (z.B. bei OHG/KG).

  • Fremdorganschaft: Externe Manager führen das Unternehmen (z.B. bei AG/GmbH).

    Kriterium

    OHG (Selbstorganschaft)

    AG (Fremdorganschaft)

    Führung

    Gesellschafter führen selbst

    Professioneller Vorstand führt

    Entscheidungen

    Schnell, persönlich

    Formelle Prozesse nötig

    Kontrolle

    Direkt durch Eigentümer

    Aufsichtsrat überwacht Vorstand

    Typisch für

    Kleine Familienunternehmen

    Große börsennotierte Unternehmen

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Societas Europaea (SE)

Die Societas Europaea (Europäische Aktiengesellschaft) ist eine EU-weite Rechtsform für große Unternehmen, ähnlich einer deutschen AG. Sie ermöglicht länderübergreifende Geschäfte mit einheitlichen Regeln.
- Kann nur von Kapitalgesellschaften gegründet werden

-Wird primär nach dem Recht ihres Sitzstaates behandelt

-EU-weite Fusionen vereinfachen

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Corporate Governance (Unternehmensführung)

Corporate Governance (Unternehmensführung) ist das Regelwerk für die Leitung und Kontrolle eines Unternehmens. Es geht um:

  • Verantwortung: Wer trifft Entscheidungen?

  • Transparenz: Wie werden Interessen ausgeglichen?

  • Vertrauen: Schutz für Investoren, Mitarbeiter und Gesellschaft.

Ziel: Vertrauen und Investoren und Stakeholdern zu stärken, indem sie sicherstellt, dass das U auf eine Weise geführt wird, die nachhaltigen Wert schafft und die Risiken minimiert.

26
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Wesentliche Aspekte der „Corporate Governance“

Rechenschaftspflicht: Die Unternehmensleitung (Vorstand/Geschäftsführung) muss regelmäßig über Entscheidungen und Ergebnisse berichten

Transparenz:Klare Kommunikation aller wichtigen Informationen

Verantwortung: Die Führung ist verantwortlich für:

  • Langfristige Strategie (nicht nur kurzfristiger Profit).

  • Einhaltung von Gesetzen und ethischen Standards (z. B. Umweltschutz).

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Corporate Social Responsibility

  • Neben ökonomischen Zielsetzungen auch Berücksichtigung ökologischer und sozialer Faktoren

  • Beitrag zum Gemeinwesen

Verantwortliches unternehmerisches Handeln

  • In der eigentlichen Geschäftstätigkeit (Markt)

  • Ökologisch relevante Aspekte (Umwelt)

  • Beziehungen mit Mitarbeitern (ggf. auch bei Lieferanten)

  • Austausch mit relevanten Interessengruppen (Stakeholder)

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Unternehmensführung

Unternehmensführung (Management) ist nicht gleich Personalführung (Leadership)

UN-Führung (Management): Entscheidungen über die Zukunft und den Bestand des Unternehmens (hinsichtlich Ressourcen, Personalführung und Verantwortung gegenüber Dritten)

Personalführung: Teil der Unternehmensführung = zielgerichtete Einbindung der Mitarbeiter und Führungskräfte

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Prozess der Unternehmensführung

Phase

Was passiert?

Beispiel

Initiierung

Probleme erkennen, Ziele setzen

Kunde beschwert sich → Ziel: Service verbessern

Entscheidung

Lösungen suchen, bewerten und auswählen

Team brainstormt → Wählt Chatbot-Lösung aus

Umsetzung

Maßnahmen einleiten (z. B. neue Software, Schulungen)

Chatbot wird programmiert und getestet

Kontrolle

Prüfen: Wurde das Ziel erreicht? (z. B. weniger Beschwerden?)

Kundenzufriedenheit steigt um 20%

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Shareholder- vs. Stakeholder-Konzept

1. Shareholder-Konzept („Aktionäre zuerst“)

  • Ziel: Maximierung des Gewinns für Eigentümer (Aktionäre/Investoren).

  • Methode:

    • Fokus auf Aktienkurs und Dividenden.

    • Andere Gruppen (Mitarbeiter, Lieferanten) erhalten nur vertraglich festgelegte Leistungen (z. B. Gehälter, Rechnungen

2. Stakeholder-Konzept („Alle Interessen zählen“)

  • Ziel: Ausgleich der Interessen aller Beteiligten (Mitarbeiter, Kunden, Umwelt, Gesellschaft).

  • Methode:

    • Langfristige Strategien (z. B. faire Löhne, nachhaltige Produktion).

    • Transparenz und Dialog mit Stakeholdern.

<p><strong>1. Shareholder-Konzept („Aktionäre zuerst“)</strong></p><ul><li><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>Ziel</strong>: Maximierung des <strong>Gewinns für Eigentümer</strong> (Aktionäre/Investoren).</p></li><li><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>Methode</strong>:</p><ul><li><p class="ds-markdown-paragraph">Fokus auf <strong>Aktienkurs und Dividenden</strong>.</p></li><li><p class="ds-markdown-paragraph">Andere Gruppen (Mitarbeiter, Lieferanten) erhalten nur <strong>vertraglich festgelegte Leistungen</strong> (z. B. Gehälter, Rechnungen</p></li></ul></li></ul><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>2. Stakeholder-Konzept („Alle Interessen zählen“)</strong></p><ul><li><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>Ziel</strong>: Ausgleich der Interessen <strong>aller Beteiligten</strong> (Mitarbeiter, Kunden, Umwelt, Gesellschaft).</p></li><li><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>Methode</strong>:</p><ul><li><p class="ds-markdown-paragraph">Langfristige Strategien (z. B. faire Löhne, nachhaltige Produktion).</p></li><li><p class="ds-markdown-paragraph"><strong>Transparenz und Dialog</strong> mit Stakeholdern.</p></li></ul></li></ul><p></p>