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Menschenrechte (Was? Was gilt?)
Universell zu schützender Kernbereich menschlichen Lebens
Nicht einklagbar
Die Menschenrechtserklärung der UN von 1948 mit 30 Artikeln und Vielzahl Zusatzabkommen
Grunderechte
Die Menschenrechte, die sich auf den einzelnen Staat oder eine Staatengruppe beziehen und in konkrete Rechtsnormen umgesetzt werden
Einklagbar
Grundgesetz der BRD (Artikel 1 bis 19)
Bürgerrechte (8 Rechte im GG)
Die Rechte, die nur den Bürgern eines Staates zugestanden werden (Z.B Wahlrecht)
Bürgerrechte im GG:
Art. 8 Versammlungsfreiheit
Art. 9 Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit
Art. 11 Freizügigkeit
Art. 12 Berufsfreiheit
Art. 16 Staatsngehörigkeit, Verbot der Ausbürgerung, Asylrecht
Art. 20 Widerstand
Art. 33 Zugang zu öffentlichen Ämtern
Art. 38 Wahlrecht
Menschenrechte (Funktionen)
Schutz vor Machtmissbrauch
Begrenzung von staatlicher Gewalt
Bedrohung durch Krieg und Gewalt
Schutz vor Rassismus, Diskriminierung
Menschenrechte (Eigenschaften)
Universell = Gelten weltweit für alle Menschen
Unveräußerlich = Stehen von Geburt an zu. Können nicht von anderen abgesprochen werden.
Egalitär = Gelten für alle unabhängig von Herkunft, sozialem Status etc.
Unteilbar = Schützen in ihrer Gesamtheit die Würde des Menschen und bedingen sich wechselseitig.
Schutz der Menschenrechte
UN-Menschenrechtsrat, UN-Menschenrechtsausschuss, UN-Ausschuss gegen Folter.
Internationale NGOs: Amnesty International, Human Rigths Watch, Internationale Liga der Menschenrechte
Durch Veröffentlichungen der Menschenrechtsverletzungen, durch Pochen auf die Einhaltung der MR.
Internationale Strafgerichthof
Beschluss zur Gründung durch UN 1998
2002 Beginn der Tätigkeit in den Haag
Akzeptiert von 125 Ländern
Nicht Akzeptiert von USA, Indien, China, Russland
Angeklagt werden können nur Einzelpersonen, wenn das Heimatland des Verbrechers den Strafgerichthof akzeptiert, er nicht vor nationalem Gericht ankegklagt wurde und 18 ist.
Einschränkung der Grund und Menschenrechte
Zeiitlich begrenzt
Ziele: Nationale Sicherheit, öffentliche Ordnung, Schutz der Gesundheit, Verhinderung von Straftaten
Muss auf gesetzlicher Grundlage erfolgen
Beachtung des Verhältnismäßigkeitsprinzips
Die Römischen Verträge 1957
Der Vertrag zur Gründung der EWG
Schaffung eines gemeinsamen Marktes und einer Zollunion
Vier Frieheiten: Freier Verkehr von Waren, Dienstleistungen, Personen und Kapital
Gemeinsame Handelspolitik
Gründungsmitglieder = Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxembourg, Niederlande.
Der Vertrag zur Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom)
Förderung und Kontrolle der friedlichen Nutzung von Kernenergie
Der Vetrag von Maastricht
Gründungsvertrag der EU
Drei Säulen:
Vertiefung der seit 1957 existierenden Europäischen Gemeinschaft durch das neue Vertragwerk
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Verstärkte Zusammenarbeit in den Bereichen Asyl, Grenzkontrollen, Einwanderung, Drogenbekämpfung, Kriminalität und Terrorismus.
Bedeutung für Bürger: Freie Wahl des Wohn- und Arbeitsortes, keine Grenzontrollen, Teilnahme an Kommunal und Europawahlen in der ganzen EU
Festlegung der Kriterien für EU-Beitritt und Zeitplan für die Einführung der Wirtschafts- und Währungsunion
Der Vertrag von Lissabon
Ziel: transparentere, demokratische und effezientere EU
2. Zentrale Ziele des Lissaboner Vertrags 🔹 1. Mehr Demokratie und Bürgernähe
Stärkung des Europäischen Parlaments (mehr Mitentscheidungsrechte)
Europäische Bürgerinitiative:
→ 1 Mio. Bürger aus mehreren Mitgliedstaaten können Gesetzesvorschläge anstoßen
Nationale Parlamente erhalten mehr Kontrollrechte
🔹 2. Effizientere Entscheidungsfindung
Ausweitung der Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat
(weniger Einstimmigkeit → schnellere Beschlüsse)
Einführung des Systems der doppelten Mehrheit:
55 % der Mitgliedstaaten
mindestens 65 % der EU-Bevölkerung
🔹 3. Stärkung der Rolle der EU nach außen
Einführung eines ständigen Präsidenten des Europäischen Rates
(Amtszeit: 2,5 Jahre)
Einführung des Hohen Vertreters für Außen- und Sicherheitspolitik
Mehr Kohärenz in der Außen- und Sicherheitspolitik
🔹 4. Klarere Kompetenzverteilung
Festlegung von:
ausschließlichen EU-Zuständigkeiten
geteilten Zuständigkeiten
unterstützenden Zuständigkeiten
Betonung des Subsidiaritätsprinzips
🔹 5. Stärkung der Grundrechte
EU-Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich
Schutz von:
Menschenwürde
Freiheit
Gleichheit
Solidarität
Bürgerrechten
Justiziellen Rechten
- Erlässt Rechtsakte (eines der beiden Hauptrechtsetzungsorgane)
- Koordiniert die Politiken der Mitgliedsstaaten
- Übt mit dem EU-Parlament die Haushaltsbefugnisse aus
- Entwickelt die Außen- und Sicherheitspolitik der EU nach Vorgabe des EU-Rats
- Vertragsschließungen mit Drittstaaten
Zusammensetzung:
- Fachminister der Mitgliedstaaten (10 verschiedene Formationen je nach Resort)
Der Europäische Rat
Festlegung der strategischen Agenda der EU
Bewertung der wirtschaftlichen Lage der EU
Verfassen von Schlussfolgerungen und zu ergreifende Maßnahmen auf EU und Länderebene
Darlegung der strategischen Leitlinien für Sicherheit, Freiheit und Recht
Wichtige Rolle bei der Ernennung hochrangiger EU-Funktionen