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VOB (Vergabe und Vertragsordnung für Bauleistung)
Vergabephase: Beginn, Ausschreibung, Angebotsabgabe, Zuschlag
Teil A: (Allgemeine Bestimmung für die Vergabe von Bauleistungen) VOB\A, -EU (europaweite Ausschreibung, beim Verlassen des Schwellenwerts, -VS
Ausführungsphase: Nach Zuschlag
-Teil B: (Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen) → Teil C (Allg. technische Vertragsbedingungen für Bauleistung) ist automatisch mit eingebunden
Vergaberecht
Gesamtheit der Normen, die ein Träger öfftl. Verwaltung bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen zu beachten hat
Ziel: Abschluss eines Vertrags
Schwellenwerte
ergibt sich für öfftl. Aufträge und Wettbewerbe, die von öfftl. Auftraggebern vergeben werden
-Bauaufträge: 5.382.000€
-Liefer- und Dienstleistungsaufträge
→ reguläre öfftl. Auftraggeber: 221.000€
→ obere und oberste Bundesbehörden: 143.000€
Sektorenauftraggeber: 443.000€
Grundsätze des Vergaberechts
-Wettbewerb
-Transparenz
-Wirtschaftlichkeit
-Verhältnismäßigkeit
-Gleichbehandlung
-Qualität und Innovation
-soziale und umweltbezogene Aspekte
-Berücksichtigung mittelständischer Interessen
-elektr. Vergabe
-Rechtsschutz
VergabegrundSÄTZE
-Vergabe an geeignete Unternehmer (fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig)
-Vergabe zu angemessenen Preisen
Sicherstellung des Wettbewerbs
Bekämpfung unlauterer Verhaltensweisen
Verbot der Diskriminierung
>Förderung ganzjähriger Bautätigkeit
! Arten der Vergabe
Öfftl. Ausschreibung (§ 3 Abs. 1 VOB\A): offenes Verfahren (uneingeschränkt jedem zugänglich)
Beschränkte Ausschreibung (§ 3 Abs. 2, 3 VOB\A): Nichtoffenes Verfahren → Eingrenzung des Bietermarktes (Ausnahmefall)
Freihändige Vergabe ( § 3 Abs. 2, 4 VOB\A): Verhandlungsverfahren, Wettbewerblicher Dialog, Innovationspartnerschaft (Ausnahme der Ausnahme)
Wettbewerbsgrundsatz
möglichst vielen Bietern soll Gelegenheit zur Angebotsabgabe gegeben werden
-Verhindert Bevorzugung einzelner Bieter
→ Vertragsschluss zu bestmöglichen Konditionen
→ Einhaltung eines Geheimwettbewerbs = Unkenntnis über Angebotsabgabe
→ Zwingender Angebotsausschluss bei wettbewerbsbeschränkender Abrede
Öfftl. Ausschreibung
öfftl. Bekanntmachung des Bauvorhabens (mit Anzeigen) → Aufforderung zur Einreichung von Angeboten
Aufforderung von uneingeschränkter Anzahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe
Regelung der Angaben in Bekanntmachung durch VOB\A
Wenn keine Abweichung erforderlich → Öfftl. Ausschreibung verpflichtend
Beschränkte Ausschreibung
Aufforderung von beschränkter Anzahl an Unternehmen zur Angebotsabgabe
→Normalfall für private Bauherren
Zulässig bei: Unverhältnismäßig hohem Aufwand für öfftl. Ausschreibung, keinem annehmbarem Ergebnis nach öfftl. Ausschreibung, Eigenart der Leistung nur von bestimmtem Kreis an Unternehmen ausführbar
Freihändige Vergabe
Vergabe ohne förmliches Verfahren
Findet statt, wenn:
-Wettbewerbssituation nicht gegeben
-Leistung besonders dringlich
-Leistung vor Vergabe nicht eindeutig festgelegt werden kann
Vertragsarten
Bauleistungen sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag)
1.Einheitspreisvertrag ( für wirtschaftliche und techn. einheitliche Teilleistungen, bemessen nach Maß, Gewicht oder Stückzahl)
2.Pauschalvertrag (Wenn Leistung nach Ausführungsart und Umfang genau bestimmt → keine Änderung)
3.Stundenlohnvertrag (Aufwandsvertrag) (Bauaufträge, bei denen Lohnkosten am stärksten gewichtet sind) → kleiner Bauauftragsumfang
Einheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
Bauleistung so vergeben, dass einheitliche Ausführung und zweifelsfreie umfassende Haftung für Mängelansprüche erreicht wird
Umfangreiche Bauleistungen in Lose aufteilen (Teillose) und diese vergeben
Vergabe von Fachlosen bei Bauleistungen mit verschiedenen Handwerks- oder Gewerbezweigen
Leistungsbeschreibung (LB)
Die Leistung ist eindeutig und so erschöpfend zu beschreiben, dass alle Unternehmen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen müssen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können
Leistungsbeschreibung mit Leistungsverzeichnis
Leistungsbeschreibung und Leistungsverzeichnis
Zeichnerische Darstellung einschließlich Probestücke
#Vertraglich einbezogene Leistungen
Aufgliederung des Leistungsverzeichnisses in Positionen (Lose, Titel, Positionen)
Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm
Zulässigkeit der Funktionalausschreibung
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung bei Funktionaler Ausschreibung
Anforderungen an das Angebot des Anbieters
Allgemeine Anforderungen der LB
Eindeutige und erschöpfende Beschreibung der Leistung
Angabe aller den Preis beeinflussenden Umstände
Kein ungewöhnliches Wagnis für AN
Keine Bedarfspositionen, Stundenlohnarbeiten nur in unbed. erforderlichem Umfang
Angabe wesentlicher Verhältnisse (Boden, Wasser) auf der Baustelle
Verwendung verkehrsüblicher Bezeichnungen
Gliederung der LB mit Leistungsverzeichnis
LB
→ Titelblatt
→ Baubeschreibung
→ Anlagen (Pläne)
→ Leistungsverzeichnis → evtl. Vorbemerkungen, Positionen
LB mit LV: Baubeschreibung (allg. Darstellung der Bauaufgabe)
Zweck, Gliederung, Größe des Bauwerks
Bauart und Bauweise
Hinweis auf Bauzeichnungen, Lageplan
Art der gef. Bauleistungen
LB mit LV: Positionsarten
Ausführungsposition (+) Zulage-Position (für evtl. Erschwernisse)
Ausführungsgrundposition (wenn keine zugehörige Alternativ-Position ausgeführt wird) od. Alternativ-Position (ersetzt Grundposition)
Eventual-Position (nur vorsorglich vorgesehen, werden nicht in die LB aufgenommen)
Anordnung der LV-Positionen mit Ordnungsnummern
LB → Los x → Titel x → Position 1.x → Pos. 2.x ….
LB mit LP: Beschreibung der Bauaufgabe
Entwurf und Bauausführung durch AN, um technisch, wirtschaftlich oder gestalterisch die beste Lösung zu ermitteln
Beschreibung der Aufgabe
Eingehende Erläuterung der Bieter
Massenbestätigung durch Bieter
LB mit LP: Gliederung
Leistungsbeschreibung → Baubeschreibung → Raumprogramm\Raumbruch → Leistungsprogramm → Anlagen (Pläne etc.)
Inhalt eines LP
Beschreibung des Bauwerks \ der Teile des Bauwerks
Allg. Beschreibung des Gegenstandes der Leistung nach Art, Zweck und Lage
Beschreibung der örtl. Gegebenheiten (Klimazone, Baugrund, Infrastruktur)
Beschreibung der Anforderung an die Leistung
Flächen- und Raumprogramm
Art der Nutzung
Konstruktion
Einzelangaben zur Ausführung
Tragfähigkeit, Belastbarkeit
Inhalt eines LP (im Detail)
Akustik
Klima
Licht- und Installationstechnik, Aufzüge
Hygienische Anforderungen
physikalische Eigenschaften
Vorgeschriebene Baustoffe und Bauteile
Anforderungen an die Gestaltung
Angrenzung zu Vor- und Folgeleistungen
Normen oder etwaige Richtlinien des Nutznießers
Öfftl.-rechtliche Anforderungen
Bestandteile der Vergabeunterlagen
1.Aufforderung zur Angebotsabgabe (Anschreiben)
2.Verdingungsunterlagen (LB, VOB\B und C)
Vergabeunterlagen
Vorschreiben der Bestandteile des Vertrags (VOB\B und C)
Vertragsbedingungen bleiben grundsätzlich unverändert → kann durch zusätzliche Vertragsbedingungen ergänzt werden (darf allg. Vertragsbedingungen nicht widersprechen)
Angabe von Nebenangeboten oder Änderungsvorschlägen
Position des Bieters
-”nur” beteiligter am Vergabeverfahren
-muss das Beschaffungsziel des Auftraggebers grundsätzlich akzeptieren
-hat subjektive Rechte und kann in deren Rahmen seine Interessen durchsetzen
Abgabe der Angebote: Eröffnungstermin