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Klassifizierungsmerkmale eines Unternehmens
Rechtsform
Branche
Größe
Wichtige Faktoren der Rechtsformwahl
Haftung
Unternehmensleitung
Flexibilität der Änderung der Gesellschaftsverhältnisse
Publizität und Prüfungspflichten
Steuerbelastung
Grundsätzliche Unternehmensformen
Einzelunternehmen
Gesellschaften
Einzelunternehmen
Natürliche Person betreibt selbstständige Betätigung
Kein oder nur stiller, anderer Gesellschafter
Unbeschränkte Haftung
Formlose Gründung (zum Teil Handelsregister Eintragung)
Gesellschaften
Vertraglicher Zusammenschluss mehrerer Personen
Verfolgen eines gemeinsamen Zwecks
Formen
→Personengesellschaften
→Kapitalgesellschaften
Personengesellschaften
Rechtspersönlichkeit- Natürliche Person
Haftung- Mindestens ein Gesellschafter haftet mit Privatvermögen
Mindestkapital- nein
Geschäftsführung- Nur vollhaftende Mitglieder befugt
Abstimmung- Vollhaftende Mitglieder nach Köpfen
Überwachungsorgan für Geschäftsführung- kein spezielles Überwachungsorgan
Kapitalgesellschaften
Rechtspersönlichkeit- juristische Person
Haftung- Gesellschafter haften nicht mit Privatvermögen
Mindestkapital- ja
Geschäftsführung- externe Geschäftsführung möglich
Abstimmung- nach Unternehmensanteilen
Überwachungsorgan für Geschäftsführung- eigenes aufgestelltes Gremium
Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR)-Personengesellschaft
Mindestens 2 Personen
Formfreier Gesellschaftsvertrag
Kein Eintragung ins Handelsregister
Gemeinschaftliche Geschäftsführung
Haftung mit Privat und Geschäftsvermögen
Auflösen nach Erreichen von Zweck
Offene Handelsgesellschaft(OHG)- Personengesellschaft
Gründung durch formfreien Gesellschaftsvertrag
Für Betreibende eines Handelsgewerbes
Handelsregistereintragung
Kein Mindestkapital
Unbeschränkte Haftung aller Gesellschafter
Partnergesellschaft(PartG)- Personengesellschaft
Gründung durch Gesellschaftsvertrag
Für Freiberufler
Kooperation, aber Eigenverantwortlichkeit der Gesellschafter
Unbeschränkte Haftung
→aber Begrenzung der Haftung bei beruflichen Fehlern auf Betroffenen Partner möglich
Kommanditgesellschaft(KG)- Personengesellschaft
Formfreier Gesellschaftsvertrag
Mind. 2 Gesellschafter
→Komplementär- persönliche, unbeschränkte Haftung, Geschäftsführung
→Kommanditist- beschränkte persönliche Haftung, kein Geschäftsführung
Handelsregistereintragung
Gesellschaft mit beschränkter Haftung(GmbH)- Kapitalgesellschaft
Gesellschaftsvertrag
Mindestens 25000 Stammkapital
Handelsregistereintragung
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Organe:
•Geschäftsführung
•Gesellschaftsversammlung
•Aufsichtsrat (ab 500 Arbeitnehmern)
Aktiengesellschaft (AG)- Kapitalgesellschaft
Mindestens 50000 Grundkapital
Handelsregistereintragung
Haftung beschränkt auf Gesellschaftsvermögen
Einfacher Gesellschafterwechsel durch handelbare Anteile
Drei Organe:
•Vorstand
•Aufsichtsrat
•Hauptversammlung
Societas Europaea (SE)- Kapitalgesellschaft
Europäische Aktiengesellschaft
Mindestkapital 120000€
Mind. 2 Mitgliedsstaaten müssen involviert sein
Sitz in EU, Verlegung in anderen EU-Mitgliedstaaten jederzeit möglich
Geschäftsführung entweder durch
→Vorstand- dualistisches System
oder
→Verwaltungsrat- monastisches System
Personengesellschaften
GbR
OHG
PartG
KG
Kapitalgesellschaften
GmbH
AG
SE
Typenbildung nach der Branche
Sachleistungsbetriebe
Dienstleistungsbetriebe
→Gewinnungsbetriebe- Naturprodukt→
→Aufbereitungsbetriebe- Zwischenprodukte→
→Verarbeitungsbetriebe- Endprodukte→
Kunden
Was regelt § 267 HGB?
§ 267 HGB regelt die Einteilung von Kapitalgesellschaften in Größenklassen anhand von Bilanzsumme, Umsatzerlösen und Arbeitnehmerzahl.
Nach welchen Kriterien erfolgt die Einteilung der Größenklassen?
Nach Bilanzsumme, Umsatzerlösen und durchschnittlicher Arbeitnehmerzahl.
Wann gehört eine Gesellschaft zu einer bestimmten Größenklasse?
Wenn mindestens 2 von 3 Kriterien der Größenklasse erfüllt sind.
Wann ist eine Kapitalgesellschaft klein (§ 267 Abs. 1 HGB)?
Wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt:
Bilanzsumme ≤ 6 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 12 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 50
Wann ist eine Kapitalgesellschaft mittelgroß (§ 267 Abs. 2 HGB)?
Wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt:
Bilanzsumme ≤ 20 Mio. €
Umsatzerlöse ≤ 40 Mio. €
Arbeitnehmer ≤ 250
Wann ist eine Kapitalgesellschaft groß (§ 267 Abs. 3 HGB)?
Wenn sie mindestens zwei der drei Merkmale an zwei
aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren erfüllt:
Bilanzsumme > 20 Mio. €
Umsatzerlöse > 40 Mio. €
Arbeitnehmer > 250