BGB AT Grundbegriffe Teil 2

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Einseitiges Rechtsgeschäft

Kündigung, Anfechtung, Testament

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Beispiele für zwei oder mehrseitiges Rechtsgeschäft

Verträge (Angebot + Annahme)

3
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Zweiseitiges Rechtsgeschäft

4
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Leistungskondition

Ist das Verpflichtungsgeschäft (=Kausalgeschäft) unwirksam, das Verfügungsgeschäft aber wirksam. erfolgt der Ausgleich des ungerechtfertigten Rechtserwerbs nach § 812 Abs. I S. 1 Alt. 1 BGB

5
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Einseitiges Rechtsgeschäft

liegt vor, wenn eine einzige Willenserklärung ausreicht, um die Rechtsfolge herbeizuführen.

6
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Zweiseitiges Rechtsgeschäft

liegt vor, wenn mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Personen erforderlich sind, damit die Rechtsfolge eintritt.

7
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Abgabe einer Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende alles getan hat, um die Erklärung in Richtung Empfänger zu bringen, und sie nicht ohne weiteres zurückholen kann.

8
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Zugang einer Willenserklärung

Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis nehmen kann.

9
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Empfangsbedürftigte Willenserklärung

Eine Willenserklärung die an einen bestimmten Adressaten, dem Erklärungsempfänger, gerichtet ist