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Einseitiges Rechtsgeschäft
Kündigung, Anfechtung, Testament
Beispiele für zwei oder mehrseitiges Rechtsgeschäft
Verträge (Angebot + Annahme)
Zweiseitiges Rechtsgeschäft
Leistungskondition
Ist das Verpflichtungsgeschäft (=Kausalgeschäft) unwirksam, das Verfügungsgeschäft aber wirksam. erfolgt der Ausgleich des ungerechtfertigten Rechtserwerbs nach § 812 Abs. I S. 1 Alt. 1 BGB
Einseitiges Rechtsgeschäft
liegt vor, wenn eine einzige Willenserklärung ausreicht, um die Rechtsfolge herbeizuführen.
Zweiseitiges Rechtsgeschäft
liegt vor, wenn mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen verschiedener Personen erforderlich sind, damit die Rechtsfolge eintritt.
Abgabe einer Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist abgegeben, wenn der Erklärende alles getan hat, um die Erklärung in Richtung Empfänger zu bringen, und sie nicht ohne weiteres zurückholen kann.
Zugang einer Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass dieser unter normalen Umständen Kenntnis nehmen kann.
Empfangsbedürftigte Willenserklärung
Eine Willenserklärung die an einen bestimmten Adressaten, dem Erklärungsempfänger, gerichtet ist