BGB AT DEF, MEINUNGSSTREITS

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75 Terms

1
New cards
Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf das Herbeiführen einer unmittelbaren Rechtsfolge gerichtet ist.
Willenserklärung
2
New cards
Der Wille, irgendeine rechtserhebliche Erklärung abzugeben.
Erklärungsbewusstsein/Rechtsbindungswille
3
New cards
Aufforderung einen Antrag abzugeben
Invitation ad offerendum
4
New cards
wesentlichen Vertragsbestandteile
Essentialia Negotii
5
New cards
Ein Vertrag kommt durch zwei korrespondierende Willenserklärungen in Form von Angebot (§145) und Annahme(§147) zustande.
Zustandekommen eines Vertrags
6
New cards
Eine Willenserklärung gilt als zugegangen, wenn sie derart in den Machtbereich des Empfängers gelang, dass unter regelmäßigen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist oder dieser Kenntnis nimmt.
Zugang einer Willenserklärung
7
New cards
Ein Erklärungsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende etwas anderes erklärt als er erklären wollte. (verschreiben, versprechen)
Erklärungsirrtum (§119 Abs.1 var. 2)
8
New cards
Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende sich über die Bedeutung seiner gewollt abgegeben Erklärung irrt.
Inhaltsirrtum (§119 Abs.1 Var.1)
9
New cards
Eigenschaften einer Sache sind neben ihrer natürlichen Beschaffenheit alle tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse und Beziehungen zur Umwelt, wenn sie in der Sache selbst ihren Grund haben, von ihr ausgehen oder sie unmittelbar kennzeichnen und nach der
Verkehrsanschauung von Einfluss auf die Wertschätzung sind.
Eigenschaft einer Sache ($119 Abs.2)
10
New cards
Verkehrswesentlich sind Eigenschaften, auf die im Rechtsverkehr bei Geschäften der fraglichen Art üblicherweise entscheidender Wert gelegt wird.
Verkehrswesentlich (§119 Abs.2)
11
New cards
Täuschung ist die Erregung eines Irrtums, oder die Aufrechterhaltung eines bereits vorhandenen.
Täuschung (§123)
12
New cards
Eine Drohung ist das in Aussicht stellen eines (zukünftigen) Übels, wobei der Täter vorgibt, auf dessen Verwirklichung Einfluss zu haben.
Drohung
13
New cards
Ist eine auf einen Vertragsschluss gerichtete, empfangsbedürftige Willenserklärung, die so bestimmt sein muss, dass sie durch ein einfaches „Ja" des Empfängers des Angebots angenommen werden kann.(§145)
Antrag/Angebot
14
New cards
Durch die Annahme (§147) kommt die vertragliche Einigung zum Ausdruck, sodass sie spiegelbildlich deckungsgleich mit dem Angebot sein muss.
Annahme
15
New cards
Bei einem Erfüllungsschaden ist der Berechtigte so zu stellen, wie er stehen würde, wenn der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre; entspricht dem positiven Interesse.
Erfüllungsschaden
16
New cards
Trotz einer Falschbezeichnung in einem Vertrag gilt das übereinstimmend von den Parteien Gewollte, auch bei formbedürftigen Verträgen; Ausnahme von §§ 133, 157 BGB, da keine Schutzbedürftigkeit.
falsa demonstratio
17
New cards
Eine Leistung ist die bewusste, zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens.
Leistung
18
New cards
Der Berechtigte ist so zu stellen, wie er stehen würde, wenn er nicht auf die Wirksamkeit des Rechtsgeschäfts vertraut hätte; entspricht negativem Interesse.
Vertrauensschaden
19
New cards
„Verschulden bei Vertragsverhandlungen"
Verletzung des durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen, die
Vertragsanbahnung oder ähnliche geschäftliche Kontakte begrün-
deten gesetzlichen Schuldverhältnisses durch Beeinträchtigung der Rechte, Rechtsgüter oder anderer Interessen eines Beteiligten durch einen anderen Beteiligten.
culpa in contrahendo
20
New cards
Die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache.
Besitz
21
New cards
Ist das Recht von einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (§ 194 I)
Anspruch
22
New cards
Meinung 1: Vernehmungstheorie: Zugang nur, wenn Empfänger Erklärung zutreffend verstanden hat

Meinung 2: Eingeschränkte Vernehmungstheorie: Zugang (+), wenn Erklärender damit rechnen darf, dass Erklärung richtig verstanden wurde.
Zugang einer mündlichen Willenserklärung
23
New cards
Meinung 1: Zugang bereits mit Hinterlassung des Abholscheins

Meinung 2: Zugang wenn üblicherweise mit der Abholung des Einschreibens gerechnet werden kann.

Meinung 3: Zugang grds. erst dann, wenn der Empfänger das Einschreiben tatsächlich abholt,
ABER Empfänger soll sich in bestimmten Fällen nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) so behandeln lassen, als wäre seine Willenserklärung rechtzeitig zugegangen z.B., wenn er mit Zugang zu rechnen hat müssen Vorkehrungen getroffen werden. Trifft er keine Vorkehrungen, muss er sich so behandeln lassen, als wäre die Erklärung rechtzeitig zugegangen, wenn der Erklärende seinerseits nach Kenntnis von dem Zugangshindernis unverzüglich erneut versucht hat, den Zugang der Erklärung herbeizuführen. (hM)
Zugang bei Nichtantreffen und Abgebe eines Abholscheins
24
New cards
1.Voraussetzungen
a)objektiv:verstoß gegen die guten Sitten
b)subjektiv: Kenntnis der Umstände aus denen sich die Sittenwidrigkeit ergibt

2.Rechtsfolgen bei Verstoß
a)Nichtigkeit des Verpflichtungsgeschäfts
b)nur ausnahmsweise Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts
c)ggf. Schadensersatzansprüche
Prüfungsschema Sittenwidrigkeit (§138 Abs.1)
25
New cards
Sittenwidrig ist ein Rechtsgeschäft, wenn es nach seinem Grundcharakter, bestehend aus Zweck, Inhalt und ...; nicht mit der geltenden Auffassung der Rechts- und Sittenordnung vereinbar ist.
Sittenwidrig
26
New cards
1.Voraussetzungen
a)objektiv: auffälliges Missverhältnis zwischen versprochener oder gewährter Leistung und Gegenleistung
b)subjektiv: Ausbeutung(\=bewusste Ausnutzung der Zwangslage, Unerfahrenheit, Mangels an Urteilsvermögens oder erheblichen Willensschwäche)
2.Rechtsfolegen
a)Nichtigkeit der Verpflichtungsgeschäfts
b)Nichtigkeit des Verfügungsgeschäfts
c)ggf. Schadensersatz
Prüfungsschema Wucher(§138 Abs.2)
27
New cards
eingeschränkte Vernehmungstheorie:
Der Zugang muss angenommen werden, wenn der Erklärend vernünftigerweise keinen Zweifel daran haben kann, dass der Empfänger die Erklärung akustisch vernommen hat.
Zugang gegenüber einem Anwesenden
28
New cards
1.Voraussetzungen
a)Vertrag zwischen einem Unternehmer und Verbraucher über entgeltliche Leistung des Unternehmers (§312 Abs.1 und 2)
b)Vertragsschluss oder -anbahnung außerhalb von Geschäftsräumen (§312 b Abs.1)
c)kein Ausschluss des Widerrufsrechts (§312g Abs.2)

2.Form- und Fristgerechte Ausübung des Widerrufsrechts (§§355,356)

3.Rechtsfolgen des Widerrufs (§355 Abs. S1)
b)Rückabwicklung der schon erbrachten Leistungen(§§355 Abs.3, 357)
Widerruf außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge
29
New cards
1.Voraussetzungen
a)Vertrag zwischen Unternehmer und Verbraucher über eine entgeltliche Leistung des Unternehmers (§312 Abs.1 und 2)
b)Vertragsschluss unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln
c)kein Ausschluss des Widerrufs (§312g Abs.2)

2.Form- und fristgerechte Ausübung des Widerrufsrecht (§§355,356)

3.Rechtsfolgen des Widerrufs
a)keine Bindung an WE (§355 Abs.1 S.1)
b)Rückabwicklung der schon erbrachten Leistungen (§§355 ABs.3,357)
Widerruf bei Fernabsatzverträgen
30
New cards
I:Anwendbarkeit der §§305ff. (§310 Abs.4 S.1)

II:Vorliegen von AGB (§305 Abs.1)
1.Vertragsbedingungen
2.für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert)
3.vom Verwender gestellt (§310 Abs.3 Nr.1)

III:Einbeziehungskontrolle
1.Einbeziehung
a)Einzelfall (§305 Abs.2)
aa)ausdrückliche Hinweis oder sichtbarerAushang
bb)Möglichkeit der Kenntnisnahme
cc)Einverständnis des Vertragspartners
b)durch Rahmenvereinbarung (§305Abs.3)
2.keine überraschende Klausel (§305c Abs.1)

IV:Auslegung der AGB
1.Vorrang der Individualabrede (§305b)
2.Unklarheit zulasten des Verwenders(§305cAbs2

V:Inhaltskontrolle
1.Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit(§309
2.Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit(§308)
3.Generalklausel(§307) Unangemessen Benachteiligung
a)Verstoß gegen das Transparenzgebot
b)Unvereinbarkeit mit dem Grundgedanken des Gesetzes
c)Gefährdung des Vertragszwecks

VI:Rechtsfolgen
1:Grundsatz:Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen (Lückenausfüllung durch dispositives Recht)
2:Ausnahme:Unwirksamkeit des gesamten Vertrags bei Unzumutbarkeit für eine Partei
AGB-Kontrolle
31
New cards
I:Grundsatz: Geschäftsfähigkeit ist gegeben
II:Ausnahme: §104

1.Voraussetzungen
a)vor Vollendung des 7. Lebensjahres
b)nicht nur vorübergehende krankhafte Störung der Geistestätigkeit

2.Folgen
a)WE nichtig
b)kein Zugang einer WE beim Geschäftsunfähigen

3.Vertretung durch gesetzlichen Vertreter
-Eltern (§1629Abs.1)
-Elternteil (§§1671,1680)
-Betreuer (§1902)
Aufbauschema Geschäftsunfähigkeit
32
New cards
I:Wirksamkeit des RG nur, wenn
1.lediglich rechtlicher Vorteil
2.Einwilligung (§183 S.1)
a)ausdrücklich oder konkludent
b)Einwilligung durch Taschengeldgewährung
3.Genehmigung (§184 Abs.1)
-(bis zur Genehmigung schwebende Unwirksamkeit)
-ggü. Minderjährigem und Partner möglich
-bei Erlangung der Volljährigkeit eigene Genehmigung möglich
-Verkürzung des Schwebezustandes durch Aufforderung des Vertragspartner zur Genehmigung
-Beendigung des Schwebezustands durch Widerruf des Vertragspartners

II:Unwirksamkeit einseitiger Rechtsgeschäfte
-Ausnahme §111 Einwilligung

III:Keine Erfüllung ggü. MJ (§362) möglich; Verlust der Forderung kein rechtliche Vorteil

IV: Wirksamwerden einer WE
1.grundsatz:erst bei Zugang beim Vertreter
2.Ausnahme. bei Zugang beim MJ
a)1.Fall:lediglich rechtlich vorteilhaft
b)Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
Beschränkte Geschäftsfähigkeit
33
New cards
1.beweisfunktion
2.Warnfunktion
3.Beratungsfunktion
Sinn der Formvorschriften
34
New cards
1.textform
2.Schriftform
a)gesetzliche
b)vertragliche
3.Elektronische Form
4.Öffentliche Beglaubigung
5.Notarielle Beurkundung
6.Abgabe vor einer Behörde bei gleichzeitiger Anwesenheit
Arten der Formerforderniss
35
New cards
1.Voraussetzugen
a)WE nicht ernstlich gemeint\=Vorbehalt
b)insgeheim\=Täuschungsabsicht

2.Rechtsfolgen
a)bei Unkenntnis des anderem vom Vorbehalt:WE wirksam
b)bei Kenntnis des Anderen vom Vorbehalt:WE nichtig (§116 S.29
Geheimer Vorbehalt/Mentalreservation
36
New cards
1.Voraussetzungen
a)WE nicht ernstlich gemeint\=Vorbehalt
b)Erwartung, dass Mangel an Ernstlichkeit erkannt wird\=keine Täuschungsabsicht

2.Rechtsfolge
a)WE nichtig
b)Schadensersatz §122 wenn weder Kenntnis noch fahrlässige Unkenntnis
c)ggf. Behandlung der WE als wirksam, wenn der Erklärende erkennt, dass der andere die Scherzerklärung als ernst gemeint auffasst
Scherzerklärung/Mangel an Ernstlichkeit
37
New cards
1.Voraussetzungen
a)WE nicht ernstlich gemeint\=Vorbehalt
b)Einverständnis des Erklärungsempfängers
2.Rechtsfolgen
a)WE nichtig (§117 Abs.1)
b)ggf. Wirksamkeit eines durch das nichtige Scheingeschäft verdeckten andere Rechtsgeschäfts
Scheingeschäft
38
New cards
I:Voraussetzungen
1. Anfechtungsgrund
a) Irrtum
b)Kausalität Irrtum/Abgabe der WE

2.Anfechungserklärung
a)Wirksame WE (§130)
b)Anfechungsberechtigter
c)ggü. Anfechtungsgegner

3. Anfechtungsfrist (unverzüglich)

4.kein Ausschluss der Anfechtung
a)10 Jahre seit Abgabe der anfechtbaren WE
b)Bestätigung des anfechtbaren Geschäfts
c)Ausschluss nach Treu und Glauben
aa)Erklärte ist für den Erklärenden günstiger als das Gewollte
bb)Erklärungsempfänger lässt das wirklich gewollte gegen sich gelten

II Rechtsfolgen
1.Nichtigkeit des angefochtenen Rechtsgeschäfts ex tunc
2. Schadensersatzpflicht des Anfechtenden
a)Ersatz des Vertrauensschadens (negatives Interesse) begrenzt durch den Erfüllungsschaden (positives Interesse)
Anfechtung wegen Irrtums
39
New cards
I:Voraussetzungen
1.Anfechtungsgrund
a)Täuschung
aa)positives Tun
bb)Unterlassen (nur bei Aufklärungspflicht)
b)Kausalität Täuschung/Abgabe WE
c)Widerrechtlichkeit der Täuschung
d)Arglist\=Vorsatz bezgl. Täuschungshandlung
e)bei Täuschung durch Dritten
aa)Anfechtbarkeit ggü. Erklärungsempfänger, falls dieser busgläubig ist
bb)Anfechtbarkeit ggü. dem aus dem Rechtsgeschäft berechtigtem, falls dieser bösgläubig ist

2.Anfechtungserklärung (§143)
3.Anfechtungsfrist(§§124 Abs.3,144)
4.kein Ausschluss der Anfechtung(§§124 Abs.3,144)

II:Rechtsfolgen
Nichtigkeit der WE ex tunc (§124 Abs.1)
KEIN Schadensersatz
Anfechtung arglistige Täuschung
40
New cards
§164 Abs.1; Abgabe einer Willenserklärung im Namen des Vertretenden
aktive Stellvertretung
41
New cards
Entgegennahme einer Willenserklärung im Rahmen des Vertretenden
passive Stellvertretung
42
New cards
Offenkundigkeitsprinzip
Repräsentationsprinzip
2 Grundprinzipien der Stellvertretung
43
New cards
fremde
eigene
Der Bote übermittelt eine (...) Willenserklärung; der Stellvertreter gibt eine (...) Willenserklärung ab.
44
New cards
1.kein höchstpersönliches Geschäft
2.eigene WE des Stellvertreters
3.Handeln in fremden Namen
4.Vertretungsmacht
5.Mindestens beschränkte Geschäftsfähigkeit
Voraussetzungen wirksamen Vertreterhandelns
45
New cards
Unter Stellvertretung ist rechtsgeschäftliches Handeln in fremden Namen zu verstehen.
Was ist unter Stellvertretung zu verstehen?
46
New cards
a)Einigung
b)Übergabe
c)Einigsein im Zeitpunkt der Übergabe
d)Berechtigung
e)ggf. Verfügungsbefugnis
Prüfungsschema §985
47
New cards
1)Etwas Erlangt
2)durch Leistung
3)ohne Rechtsgrund
§812 Abs.1 S.1 1.Var Leistungskondiktion
48
New cards
Etwas Erlangtes kann jede Verbesserung der Rechtsposition sein
Etwas Erlangtes
49
New cards
Vertreter ohne Vertretungsmacht
falsus procurator
50
New cards
a)Nichtigkeit der Erklärung: fehlende Mindestvoraussetzungen der Willenserklärung, Verweis auf §118; analog Ersatz des Vertrauensschadens §§118,122

b)Anfechtbarkeit der Erklärung:Ähnlichkeit zu Fällen der Irrtumsanfechtung; §119Abs.1 analog; Erklärender erhält Gestaltungsrecht, ob er es bei der Erklärung bewenden lassen will oder anficht; §122 Ersatz des Vertrauensschadens

c) Differenzierung nach Zurechenbarkeit: ist der Anschein einer Erklärung dem Urheber zuzurechnen?; WE liegt vor, wenn der Erklärende bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt erkennen können, dass seine Äußerung als WE aufgefasst werden kann (potentielles Erklärungsbewusstsein); ohne Zurechnung keine Willenserklärung
Fehlen des Erklärungsbewusstseins
51
New cards
auf ein bestimmtes Rechtsgeschäft bestimmt, Erlischt mit Vornahme des Rg automatisch
Spezialvollmacht
52
New cards
auf eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften beschränkt
Gattungsvollmacht
53
New cards
uneingeschränkt für alle Rechtsgeschäfte, bei denen Stellvertretung möglich ist
Generalvollmacht
54
New cards
nur mehrere Bevollmächtigte können zusammen für den Vertretenen handeln
Zugang bei einem Vertreter ausreichen
Gesamtvollmacht (+passive SV)
55
New cards
jeder Bevollmächtigte kann alleine für Vertretenen handeln
Einzelvollmacht
56
New cards
1.Erteilte Außenvollmacht §167 Abs.1 Alt.2
2.Widerruf im Innenverhältnis §168 S.3 iVm &167 Abs.1 Alt.1
3.Keine Anzeige des Vertretenen nach §170
4.Gutgläubigkeit des Dritten nach §173
Widerruf einer Außenvollmacht (bei Rechtsschein)
57
New cards
1.Innenvollmacht G an V §167 Abs.1 Alt.1

2.Kundgabe der Bevollmächtigung durch besondere Mitteilung an Dritte oder durch öffentliche Bekanntmachung §171 Abs.1

3.Widerruf der Vollmacht gegenüber V §168 Abs.3 iVm §167 Abs.1 Alt.1

4.Gutgläubigkeit des Dritten nach §173 analog
Vertretungsmacht bis Widerruf (§173 Abs.2)
Kundgegebene Innenvollmacht (Rechtsschein)
58
New cards
1.Aushändigung einer Vollmachtsurkunde durch den Vertretenen an den Vertreter (freiwillige Übergabe; bei Entwenden (-))

2.Vorlage der Vollmachtsurkunde (im Original, entsprechend §126) durch den Bevollmächtigten gegenüber Drittem
Rechtsschein bei Vorlage einer Vollmachtsurkunde
59
New cards
-Rechtsschein der Bevollmächtigung
-Vertretene kennt positiv das Verhalten des Vertreters und schreitet nicht dagegen ein
-dogmatisch besser als konkludent erteilte Vollmacht erklärbar
-einmaliges Auftreten kann genügen
Duldungsvollmacht
60
New cards
-äußerer Schein einer Bevollmächtigung, den der Vertreter nicht kennt
-Vertretene hätte Auftreten des Anderen bei Pflichtgemäßer Sorgfalt erkennen können
-bei Geschäftsgegner muss nach Treu und Glauben der Eindruck entstehen , der Geschäftsherr billige und dulde das verhalten (gewisse Häufigkeit des Auftretens)
Duldungsvollmacht
61
New cards
-Arglistiges Zusammenwirken des Vertreters und Dritten, um Geschäftsherren zu schädigen (Kollusion); Folge ist Nichtigkeit §138
-Evidenz des Missbrauchs für den Dritten (strenger Maßstab "massiver Verdachtsmoment, Missbrauch "fängt sich geradezu auf"); Folge §242 Dritte muss sich behandeln lassen, als hätte keine Vollmacht vorgelegen
Missbrauch der Vertretungsmacht Ausnahmen
62
New cards
1. Anfechtungserklärung (§143) des GH gegenüber D und V
2. Anspruch des D gegenüber GH (§122)
3.keine Anspruch des D gegen V aus §179
Anfechtung der ausgeübten Innenvollmacht
63
New cards
1. Anfechtung §143 des GH gegen D
2.Anspruch des D gegen GH aus §122
3. kein Anspruch des D gegen V
Anfechtung ausgeübten Außenvollmacht
64
New cards
1. tritt der UV als Vertreter des Vertretenen auf haftet der Vertreter (UV ist schutzwürdig)
2.tritt der UV als Vertreter des GH auf, so haftet er selbst (UV hat hat Anschein in seine Befugnis geweckt, für GH zu handeln)
Haftung des Unterbevollmächtigten aus §179
65
New cards
-Erklärender lässt erkenne, dass er eine bestimmte andere Person ist
-Stellvertretungsrecht ist anwendbar
-bei VMacht gemäß §164 Abs.1: Geschäft des Namensträgers
-bei fehlender Vertretungsmacht §177 ff.
Handeln unter fremdem Namen
66
New cards
-Erklärender will sich selbst verpflichten, bezeichnet sich aber mit falschem Namen
-Geschäft des Erklärenden
Handeln unter falschem Namen
67
New cards
-Durchbrechung des Offenkudnigkeitsprinzips
-ausnahmsweise zulässig, wenn Geschäftspartner keines Schutzes bedarf, bspw. bei Barkäufen des täglichen Lebens
Verdecktes Geschäft für den, den es angeht
68
New cards
-Vertreter lässt nicht erkennen für wen er handelt
-zulässig; Person muss später benannt werden; ansonsten Haftung §179
-bei Handlung für noch nicht existente Person haftet V, wenn die Person nicht entsteht
offenes Geschäft für den, den es angeht
69
New cards
Bei der Innenvollmacht erklärt der Vollmachtgeber dem zu Bevollmächtigendem, dass er ihn bevollmächtige. §167 Abs.1 Var.1
Innenvollmacht
70
New cards
Bei der Außenvollmacht erklärt der Vollmachtgeber dem Dritten, dass er hiermit eine bestimmte Person bevollmächtige. §167 Abs.1 Var.2
Außenvollmacht
71
New cards
Leistung auf eine nichtbestehende Schuld §812; verlangt das etwas durch Leistung ohne Rechtsgrund erlangt wurde
Condictio indebiti
72
New cards
Leistung zur Erfüllung einer Verbindlichkeit
Leistung solvendi causa
73
New cards
Annahme durch sozialtypisches Verhalten (konludent); §151 Annahme ohne Erklärung;ausrückliche Erklärung ist unerheblich; protestatio facto contraria
faktischer Vertrag mit geäußerter Ablehnung der Realofferte
74
New cards
widersprüchliches Verhalten, Fall des §242 "Treu und Glauben"
venire contra factum proprium
75
New cards
Selbstkontrahierung und Mehrvertretung
2 Arten des Insichgeschäfts