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Anspruchsprüfung (vergess ich immer)
Anspruch entstanden, nicht untergegangen und durchsetzbar
Einigung
Zwei korrespondiere WEs: Angebot und Annahme gem. $$ 145 ff. BGB
Angebot gem. 145 ff. BGB
empfangsbedürftige WE, die alle essentialia negotii enthält, bei dem der Vertragspartner nur ein bloßes “ja” antworten muss, damit ein Vertrag zustande kommt.
Übergabe
Der Veräußerer müsste jeglichen Besitz als tatsächliche Sachherrschaft aufgeben und der Erwerber müsste den Besitz erhalten.
Annahme gem. $$ 145 ff. BGB
empfangsbedürftige WE, welches sich auf das Angebot bezieht, das für dessen Inhalt und Rechtsfolgen Einverständnis zeigt
Abgabe
Liegt vor, wenn sich die WE in Richtung des Empfängers bewegt und man mit dem Zugang unter normalen Umständen rechnen darf.
Zugang
Wenn die WE in das Machtbereich des Empfängers landet und man unter normalen Umständen mit einer KENNTNISNAHME rechnen darf
Widerruf gem. $$ 130 I BGB
empfangsbedürftige WE, die die eigene andere WE aufheben will. Muss vorher oder gleichzeitig zugehen.
etwas erlangt
jegliche Art von Vermögensvorteil
Durch Leistung
Jede bewusste und zweckgerichtete Mehrung fremden Vermögens
Sittenwidrigkeit
Verstoß gegen das Anstandsgefühl aller Billig und gerecht Denkenden Menschen.
Rechtsgrund
Jeder Rechtsakt, der zur Begründung einer Verbindlichkeit geeignet ist.
Anfechtung (8 Punkte)
Zulässigkeit, Anfechtungsgrund, Kausalität (objektiv und subjektiv), Anfechtungserklärung, Anfechtungsgegner, Anfechtungsfrist, Kein Ausschluss (Bestätigung), Rechtsfolgen (ex tunc, Schadensersatz)
Falsa demonstratio non nocet (Übersetzung und RF)
Eine falsche Bezeichnung schadet nicht. Wirklicher Parteiwille ist zu ermitteln und dieser gilt
Dissens (Def., was ist das?, RF essentialia und accidentialia)
Keine Übereinstimmung von Angebot und Annahme. Bei essentialia kein Vertrag, bei accidentialia offener Dissens oder versteckter dissens
Irrtum
Unbewusstes Auseinanderfallen von Wille und Erklärung
Inhaltsirrtum
WE, bei dem sich der Erklärende über die Bedeutung geirrt hat
Erklärungsirrtum
WE, bei dem sich der Erklärende bei der Erklärungshandlung geirrt hat
Eigenschaftsirrtum
WE, bei dem sich der Erklärende über eine verkehrswesentliche Eigenschaft geiirt hat