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Anwendungsbereich der DIN 276
Zur Kostenplanung im Bauwesen
Zur Ermittlung und Gliederung von Kosten für Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen, Freiflächen, Projektbezogene Kosten
Schafft Voraussetzung für die Vergleichbarkeit der Ergebnisse von Kostenermittlung
Definition Kostenplanung
Gesamtheit aller Maßnahmen der Kostenermittlung, der Kostenkontrolle und Kostensteuerung
Definitionsbereich und Ziel der Norm 276
definiert:
Begriffe und Grundsätze der Kostenplanung, Unterscheidungsmerkmale von Kosten, Bezugseinheiten von Kostengruppen
Ziel:
Kostenplanung → einheitliche Vorgehensweise
Kostenermittlung → Vergleichbarkeit der Ergebnisse
Begriffe der Kostenplanung
Kostenermittlung (Kostenrahmen, Kostenschätzung, Kostenberechnung, Kostenvoranschlag, Kostenanschlag, Kostenfeststellung)
Kostenkontrolle
Kostenvorgabe
= Kostenplanung
Bestandteile der Kostenermittlung
Kostenrahmen → Entscheidet über Bedarfsplanung, Wirtschaftlichkeits- und Finanzierungüberlegungen
Kostenschätzung → Entscheidet über Vorplanung (Baugrundstück, Erschließung, Berechnung von Mengen)
Kostenberechnung → Entscheidet über Entwurfsplanung (Planungsunterlagen, Erläuterungen)
Kostenvoranschlag → Entscheidet über Ausführungsplanung und Vorbereitung der Vergabe (Planungsunterlagen, Berechnungen (z.B. Mengen),
Kostenanschlag → Entscheidet über Vergaben und Ausführung (Planungsunterlagen, Mengenermittlung von Teilleistungen)
Kostenfeststellung → Nachweis entstandener Kosten, Vergleichen und Dokumentationen (geprüfte Abrechnungsbelege)
Schwankungen in der Kostenschätzung (%)
Vorvertragliche Kostenschätzung → ~ 40%, ideal: ~ 15%
Kostenschätzung → ~ 30%, ideal: ~ 13%
Kostenberechnung → ~ 20%, ideal: ~10%
Kostenanschlag → ~ 10%, ideal: ~ 10%
Kostenfeststellung → ~ 0%, ideal ~ 0%
Grundsätze der Kostenplanung
Wirtschaftlichkeit, Kostensicherheit, Kostentransparenz
Planungsvorgaben (Quantitäten und Qualitäten) od. Kostenvorgaben, kontinuierlich und systematisch über alle Phasen eines Bauprojekts
Alternative Grundsätze der Kostenplanung
Maximalprinzip: Einhaltung der festgelegten Kosten, möglichst hohe quantitative und qualitative Planungsinhalte
Minimalprinzip: Einhaltung der festgelegten Quantitäten und Qualitäten, möglichst geringe Kosten
Kostenermittlung (Grundlage für…)
Grundlage für Finanzierungsüberlegungen, Kostenvorgaben, Maßnahmen der Kostenkontrolle und Kostensteuerung, Planungs-, Vergabe- und Ausführungsentscheidungen, Nachweis entstandener Kosten
Stufen der Kostenermittlung
verläuft über Bauprojekt fort
erfüllen unt. Zwecke in unt. Phasen
Detaillierungsgrad nimmt mit jeder Stufe zu
Schwankungsbreiten nehmen mit jeder Stufe ab (siehe Kostenschwankungen in Prozent)
Kostenkontrolle
Überwachung der Kostenentwicklung
Grundlage für Kostensteuerung
Grundsatz: Vergleich alter und aktueller Kostenermittlungen und Kostenvorgaben, Kostenentwicklungsvergleich zwischen den Stufen der Kostenermittlung
Kostenvorgabe
Begrenzung von Kosten
Erhöhung der Kostensicherheit
Verhindern von Investitionsrisiken
Förderung von Alternativüberlegungen in der Planung
Grundlage: Budgetfestlegungen od. Kostenermittlung
Kostengliederung nach DIN 276
Drei Ebenen:
1.Kostenrahmen (Bsp. Grundstück, Bauwerk-Konstruktion, Baunebenkosten, Finanzierung)
2.Kostenschätzung
3.Kostenberechnung
DIN 277 Anwendungsbereich
Ermittlung von Grundflächen und Rauminhalten im Hochbau während der Planung, der Bauausführung und der Nutzung von Bauwerken
DIN 277 als Grundlage für…
Vergleich von Bauwerken und Grundstücken
Ermittlung der Kosten nach DIN 276-1
Grundflächen des Bauwerks
Brutto-Grundfläche BGF → Gesamtfläche aller Grundrissebenen des Bauwerks
BGF-Ermittlung: äußere Maße der Baukonstruktion + Bekleidung
Gliederung der Grundflächen des Bauwerks
BGF
KGF (Konstruktionsgrundfläche)
NRF (Netto-Raumfläche)
KGF
Teilfläche der Brutto-Grundfläche (BGF)
Umfasst sämtliche Grundflächen der aufgehenden Baukonstruktion
Netto-Raumfläche (NRF)
Teilfläche der BGF
Umfasst sämtliche Grundflächen der nutzbaren Räume alle Grundrissebenen → Nutzungsfläche, Technikfläche, Verkehrsfläche
-freiliegende Installation
-fest eingebaute Gegenstände
-Einbaumöbel
-bewegliche Raumteiler
Grundflächen des NRF
Nutzungsfläche (NUF): Teilfläche der NRF, dient der Zweckbestimmung (1.Wohnen und Aufenthalt, 2.Büroarbeit,…, 6.Heilen und Pflegen, 7.Sonstige Nutzungen)
Technikfläche (TF): Teilfläche der NRF, technische Anlagen der Versorgung und Entsorgung
Verkehrsfläche (VF): Teilfläche der NRF, horizontale und vertikale Verkehrsschließung
Raumschließungen
Raumschließung R (Regelfall): alle Begrenzungsflächen sind vollständig umschlossen → allseitig umschlossen und überdeckt (a)
Raumumschließung S(Sonderfall): Mit dem Bauwerk konstruktiv verbunden, nicht bei alle Begrenzungsflächen des Raumes vollständig umschlossen
→ Nicht allseitig umschlossen, jedoch überdeckt (b)
→ Umschlossen und nicht überdeckt ( c )