Vom aufgeklärtem Absolutismus zum Frühkonstitutionalismus 1740-1851

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Mit dem Begriff Frühkonstitutionalismus wird die erste Phase moderner Verfassungsgebung in Deutschland gekennzeichnet. Sie beginnt nach der Auflösung des hl. römischen Reiches.

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Reformen Maria Theresias (1740-1780)

Im österreichischen Erbfolgekrieg waren die veraltete Staats- und Armeeverwaltung sowie der wachsende wirtschaftliche Rückstand des Habsburgerreiches offensichtlich geworden. Es bestand ein dringender Bedarf an Reformen.
Maria Theresia nahm sich vor, ihren überschuldeten und veralteten Staat zu modernisieren. Ihre weitreichenden Reformen wurden unter dem Namen „Theresianische Staatsreform“ bekannt. Getragen war die Reform vom Geist des aufgeklärten Absolutismus.

Staatsorganisation, Heer, Justiz, Bildung, Wirtschaft, Bevölkerung, Religion

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Staatsorganisation

Ziel war der Aufbau einer modernen, leistungsfähigen Staatsbürokratie und das Monopol der Adeligen auf die lokale Verwaltung zu verringern sowie deren Privilegien abzuschaffen. Die eingeführte allgemeine Steuerpflicht betraf erstmals auch Adel und Klerus. Um die Beamtenschaft professioneller zu machen, wurden vermehrt bürgerliche Akademiker eingesetzt anstelle der adeligen Funktionsträger, für die bisher die leitenden Posten reserviert waren

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Heer

Maria Theresia verdoppelte die Stärke ihrer Armee, die grundlegend reformiert wurde. Dabei wurde aus der bislang kaiserlichen Armee ein österreichisches Heer.

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Justiz

Maria Theresia ließ die (uneinheitlichen) Rechte der österreichischen Erbländer und der ungarischen Krone im Codex Theresianus sammeln. Auf dieser Grundlage wurde mit der Constitutio Criminalis Theresiana ein einheitliches Strafrecht für alle Habsburgerländer – ausgenommen Ungarn – eingeführt. Auch hier wurden die Privilegien des Adels beschnitten: Nur staatliche Gerichte sollten Urteile fällen. Die Todesstrafe musste vom Kreishauptmann bestätigt werden und zum ersten Mal wurde bei einem Urteil Berufung möglich. Hexerei und Zauberei wurden als Delikte abgeschafft, sowie Folter als Mittel zur Wahrheitsfindung.

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Bildung

Maria Theresia führte 1774 die Schulpflicht für alle Kinder – Jungen wie Mädchen – im Alter von sechs bis zwölf Jahren ein. Daraufhin waren später nur drei Prozent der Bevölkerung Analphabeten. Auch das höhere Schulwesen wurde reformiert. Der Jesuitenorden, der auch die Universität Wien kontrolliert hatte, wurde aufgehoben, womit die Hochschule nun in den staatlichen Verantwortungsbereich überging.

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Wirtschaft

Die Massenproduktion wurde gefördert; die Produktionsstätten sollten auch auf dem Land angesiedelt werden. Zunftordnungen wurden abgeschafft und einzelne Länder zu Zollgebieten zusammengelegt, um einen einheitlichen Wirtschaftsraum zu schaffen. Es wurden neue Kanäle und Straßen gebaut und das Postwesen verbessert.

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Bevölkerung

Wichtigstes Ziel war die Vermehrung der Bevölkerung, da man dachte, dass mehr Einwohner zu einem allgemeinen ökonomischen Aufschwung eines Landes führen würden. Die Zuwanderung in die Gebiete Ungarns wurde gefördert; die Gebiete sollten gegenüber dem Osmanischen Reich gesichert werden und durch die Ansiedlung deutscher Siedler Unruhen in Ungarn verhindert werden.

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Religion

Maria Theresia war vom Katholizismus stark geprägt. Sie vertrieb Juden aus Prag und warf die Protestanten aus dem Land. Sie wehrte sich strikt dagegen, Nichtkatholiken gegenüber Toleranz zu üben. Auch schuf sie zur Bekämpfung der Unsittlichkeit eine Keuschheitskommission. Diese sollte Prostitution, außerehelichen Geschlechtsverkehr und Homosexualität ahnden, bestrafen und zensieren.

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Reformen und Patente Joseph II. (1765-1790)

Obwohl die Regierungszeit Maria Theresias und Joseph II. als einheitliche Zeit des aufgeklärten Absolutismus umschrieben wird, sind gravierende Unterschiede in ihrem Staatsverständnis festzustellen:

Toleranzpatent, Erbfolgepatent, Ehepatent, Klosterauflösung

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Toleranzpatent 1781

Toleranzpatent bezeichnet Toleranzedikte Kaiser Josephs II. im Rahmen seiner Reformen, die den in den österreichischen Erbländern zuvor diskriminierten Minderheiten (Protestanten und orthodoxen Christen) eine freie Ausübung ihrer Religion ermöglichten. Im Vordergrund des Toleranzpatents stand das Staatswohl und die wirtschaftliche Absicherung. Die nicht öffentliche Religionsausübung und die Einrichtung von Bethäusern und Kirchen wurde gestattet. Glocken, Türme oder auffällige Portale waren jedoch verboten. Für die Gründung von religiösen Gemeinden war eine Mindestzahl von 100 Familien erforderlich.

Juden waren vom Toleranzpatent nicht umfasst, wurden jedoch durch einzelne Erlässe bessergestellt→sie durften sich in Gemeinden niederlassen, die ihnen vorher verschlossen waren, es wurden ihnen zahlreiche Gewerbe geöffnet und ein Studium an einer Universität war möglich

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Erbfolgepatent 1786

Das Erbfolgepatent 1786 hob in einer für seine Zeit fortschrittliche Weise die ständische Differenzierung im Erbrecht grundsätzlich auf. Es stellte für die gesetzliche Erbfolge nicht nur die Töchter mit den Söhnen, sondern alle Kinder des Erblassers einander gleich.

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Ehepatent 1783

Mit dem 1783 erlassenem Ehepatent begann eine neue Ära der Ehegesetzgebung: Dabei ging es um eine klare Trennung zwischen kirchlichem Ehesakrament und staatlichem Ehevertrag. Während Protestanten und Juden im Zuge der Toleranzbewegung das Recht der Ehescheidung erhielten, blieb die Unauflöslichkeit der katholischen Ehe unangetastet.

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Klosterauflösung

Im Jahr 1770 gab es in der habsburgerischen Monarchie über 2000 Klöster. Joseph II. stellte nun im Sinne der Aufklärung die Frage des Nutzens für die Allgemeinheit, bzw. ob Klöster dem Staat einen Vorteil bringen.

Nur diese, die in der Krankenpflege,im Unterricht oder in der Pfarrseelsorge tätig waren, sollten bestehen bleiben.

Ab 1782 begann Joseph II. mit der Aufhebung „unnützlicher“ Klöster→700-800 davon wurden aufgelöst, abgerissen oder in Spitäler umgewandelt

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Jakobinerverschwörung (1793/94)

Die Jakobiner waren die Mitglieder eines politischen Klubs während der Französischen Revolution. Franz II. (Sohn Leopolds II.) war erbitterter Gegner der französischen Revolution als auch aller innerstaatlichen Reformversuche seines Onkels Joseph II. und seines Vaters. Diese reaktionäre Haltung begünstigte ihrerseits die Herausbildung einer radikaleren Gegnerschaft, darunter die Gruppierungen der österreichischen und ungarischen Jakobiner. Dieser Kreis organisierte sich in geheimen Klubs, suchte Verbindungen mit den französischen Jakobinern und schmiedete Komplotte.

Die Jakobiner in Wien versammelten sich rund um Andreas Riedel, der auch zu ihrem Wortführer wurde.

Im Wesentlichen konzentrierten sich die politischen Aktivitäten auf die Verbreitung ihrer Ideen durch gesellschaftliche Schriften.

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Die Jakobinerprozesse

Man schleuste Spitzel in die Kreise der Jakobiner ein und so wurde während einer Verhaftungswelle wurden Riedel und ein Mitglied verhaftet. Die Wiener Jakobiner wurden zumeist wegen Landesverrats oder Majestätsbeleidigung verurteilt. Riedel erhielt die Höchststrafe, er wurde zu 60 Jahren schweren Festungsarrests verurteilt.

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Staatspolitische Folgen der Jakobinerverschwörung

Die Aufdeckung dieser Verschwörungen sowie der durch die Hinrichtung Ludwigs XVI. und Marie Antoinettes ausgelöster Schock im Hochadel trug dazu bei, Kaiser Franz II. endgültig auf eine reaktionäre Linie einzuschwören. Es begann eine Hetzjagd gegen alle, die seine Meinung nicht teilten.

Die Jakobinerprozesse markieren eine Bruchstelle in der „aufgeklärten“ Entwicklung der österr. Politik. Daraufhin wurde ua die Todesstrafe für Hochverräter wieder eingeführt

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Rheinbund (1806)

Im Juli 1806 gründeten 16 deutsche Fürsten den Rheinbund. Sie schlossen damit einen Bund mit Napoleon und verpflichteten sich, ihm im Kriegsfall beizustehen und ihm Soldaten zu stellen. Damit sagten sie sich aber auch vom Heiligen Römischen Reich deutscher Nation los. Das war das Ende des Reichs. Am 6. August 1806 legte Franz II. die Kaiserkrone nieder.

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1804

1804 verlieht sich Franz II. den Titel „erblicher österr. Kaiser“ zusätzlich zu seinem bestehenden Amt „römisch-deutscher Kaiser“ und symbolisierte damit die Gleichstellung mit anderen Kaiserreichen Österreichs. Anlass war die Ausrufung eines Kaiserreichs in Frankreich durch Napoleon und die Befürchtung, dass bei der nächsten Kaiserwahl der protestantische preußische König den Vorzug vor dem kath. Habsburger haben würde.

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1806

16 deutsche Fürsten traten aus dem Hl. Römischen Reich aus, gründeten den Rheinbund und stellten sich unter das Protektorat (Schutzherrschaft) Frankreichs. Auf Forderung Napoleons legte Franz II. die Kaiserkrone nieder, was das Ende des Hl. Römischen Reichs bewirkte.

Dieses Vorgehen (Nullifizierung des Reichs) des Kaisers war zwar verfassungswidrig, stieß allerdings auf keinen politischen Widerstand. Verfassungsrechtlich wäre nur eine Abdankung möglich gewesen. Unabdingbar wäre die Einbindung des Reichstages bzw. der Kurfürsten gewesen, was jedoch nicht geschah. Somit kann gesagt werden→1806 sei das Reich de facto (tatsächlich), nicht aber de iure (rechtlich betrachtet) untergegangen.

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1815

Nach dem Wiener Kongress wurde von 35 deutschen Fürstentümern und 4 freien deutschen Städten der Deutsche Bund gegründet, ohne dass dies eine Wiedererrichtung des Heiligen Römischen Reichs bedeutete. Zusätzlich kam es zur Gründung der Hl. Allianz zwischen Russland, Preußen und Österreich, wobei ein Interventionsabkommen Schutz vor revolutionären Ereignissen in den jeweiligen Ländern bewirken sollte.

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Heilige Allianz (Wiener Kongress) 1815

Nach der Herrschaft Napoleons musste man erstmal wieder eine neue Ordnung für Europa finden. Alle Fürsten Europas wurden dafür nach Wien zum Wiener Kongress eingeladen. Geleitet wurde diese fast einjährig dauernde Friedenskonferenz vom österr. Kanzler Metternich. Die Ergebnisse des Wiener Kongresses waren

  • Die Restauration Europas

  • Die Gründung des Deutschen Bundes

  • Das Gleichgewicht der Mächte

  • Die Gründung der Heiligen Allianz

Der Ausdruck Heilige Allianz bezeichnet das Bündnis, das die drei Monarchen Russlands, Österreichs und Preußens nach dem endgültigen Sieg über Napoleon Bonaparte am 26. September 1815 in Paris abschlossen, damit diese neue Ordnung Europas nicht wieder (etwa durch einen Diktator oder eine neue Revolution) durcheinandergebracht wird. Es war sozusagen eine Garantieerklärung der Großmächte, gegen alle(s) vorzugehen, die die Ordnung stören.

Hauptziel dieses Bündnisses war die Sicherung eines langwierigen Friedens. Damit wurden gegenseitige Treue und Solidarität geschlossen. Die Fürsten baten in der Gründungsurkunde auch alle anderen Staaten, der Allianz beizutreten; dieser Aufforderung folgten bis auf Großbritannien und dem Kirchenstaat alle Fürsten.

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Deutscher Bund/Deutsche Bundesakte (1815-1866)

Am 8. Juni 1815 unterzeichneten 35 deutsche Fürstentümer und vier freie deutsche Städte die Bundesakte (20 Artikel; schaffte die vertragliche Grundlage für den Deutschen Bund. Die Mitglieder des DB sind gem. Präambel alle „souveräne Fürsten und freie Städte“) und gründeten damit den Deutschen Bund. Dieser war ein völkerrechtlicher Verein der deutschen Fürsten und freien Länder. Ziel war die Absicherung der Beschlüsse des Wiener Kongresses. Der Deutsche Bund war keine Nation; es war ein lockerer Staatenbund und kein Bundesstaat wie heute die Bundesrepublik Deutschland. Einzelne Staaten hatten sich zusammengetan, um sich gemeinsam besser schützen und verteidigen zu können. Es gab keine Verfassung, in der die grundlegenden Gesetze verankert gewesen wären. Preußen und Österreich hatten sich nicht einigen können.

Beschlussfassendes Organ des Bundes wurde somit der Bundestag (Bundesversammlung – Vorsitz führte Metternich). Das politische Konzept, auf dem der „Deutsche Bund“ aufbaute, war die wiederentdeckte dynastische Legitimität (Absolutismus als einzig legitime Staatsform). Der Deutsche Bund blieb bis 1866 bestehen.

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Karlsbader Beschlüsse (1819)

Nach zwei Attentaten, die Studenten im März und Juli 1819 verübt hatten (unter anderem ein Mord an einem russischen Schriftsteller), griff der österreichische Staatskanzler Metternich durch. Diese Vorgänge kamen ihm äußerst gelegen, denn nun konnte er gute Gründe vorweisen, weshalb der Deutsche Bund streng gegen die liberalen und nationalen Bestrebungen vorgehen sollte. Waren die beiden Studenten doch auch Burschenschafter gewesen, die freiheitliche Ideen vertraten.

Beginnend mit den Karlsbader Beschlüssen wurden alle politischen Parteien verboten, die Vereins- und Versammlungsfreiheit abgeschafft, die Überwachung der Universitäten gefordert und die Presse zensiert. Die Karlsbader Beschlüsse standen im Einklang mit der Linie des Deutschen Bundes, der sich zu einem Überwachungsstaat entwickelte.

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Österreichs Verfassungen 1848/49:

Im Jahre 1848 gab es nicht nur in Frankreich eine Revolution, sondern auch Österreich blieb nicht vor revolutionären Unruhen und Aufständen verschont. Innerhalb eines Jahres wurden dadurch in Österreich drei Verfassungsentwürfe ausgearbeitet, von denen jedoch nur zwei in Kraft getreten sind.

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Pillersdorfsche Verfassung 1848

Die Pillersdorfsche Verfassung war die 1. österreichische Verfassung, die nur für die Erbländer galt (ausgenommen Ungarn und italienische Gebiete). Sie sah als Volksvertretung ein Zweikammernsystem vor (Senat + Abgeordnetenhaus), die Gesetzgebung sollten Kaiser und Reichstag gemeinsam übernehmen. Zentraler Träger aller Staatsgewalten war aber nach wie vor der Kaiser -> ihm kam nach wie vor ein absolutes Vetorecht zu. Eine fehlende Abgrenzung zwischen Gesetzgebung und Vollziehung erlaubte dem Kaiser eine weitgehende Machtausübung ohne Einbeziehung des Reichstags. Die Pillersdorfsche Verfassung wurde nach nur drei Wochen nach Erlass zum Provisorium erklärt und trat 2 Monate später wieder außer Kraft.

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Kremsierer (Verfassungs)entwurf 1849

Aufgrund des Oktoberaufstandes 1848 tagte der Reichstag nicht mehr in Wien, sondern in Kremsier, deshalb der Name. Es blieb beim Entwurf, da sich der Reichstag vor der Kundmachung auflöste. Der Kremsierer Entwurf war für die damalige Zeit sehr fortschrittlich und basierte im Gegensatz zu seinem Vorgänger, der Pillersdorfschen Verfassung und seinem Nachfolger, der oktroyierten Märzverfassung, auf Volkssouveränität und der Gewaltenteilung in Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit (Träger der Staatsgewalt ist neben Monarchen nun auch das Volk)

  • volle Gewaltenteilung

  • Zwei-Kammern-System (Volks- und Ländervertretung

  • Gesetzeskontrolle durch freie Gerichte

  • nur noch suspensives Veto des Kaisers

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Oktroyierte Märzverfassung 1849

Im Dezember 1848 kam es zu einem HerrscherwechselèFranz Joseph wurde neuer Monarch des habsburgischen Reichs.
Er löste den Reichstag in Kremsier im März 1849 wegen Nichterfüllung seiner Aufgaben auf und oktroyierte ( „aufzwingen“ ) die Märzverfassung. Diese schloss auch Ungarn ein.

  • Die Reichsgesetzgebung oblag dem Kaiser zusammen mit dem Reichstag (Ober- und Unterhaus)→Oberhaus wurde durch Vertreter der Landtage besetzt

  • Die Einberufung des Reichstages oblag dem Kaiser

  • Kaiser hatte absolutes Vetorecht (Einlegen eines Einspruchs)

  • Kaiser hatte sich ein Notverordnungsrecht eingeräumt: Verordnungen mit vorläufiger Gesetzeskraft zu erlassen, soweit Reichs- und Landtage nicht versammelt waren

  • Gerichtsbarkeit wurde im Namen des Kaisers ausgeübt; die gesamte

    Vollziehung oblag ihm

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Die wesentlichen Unterschiede der drei Verfassungen

Pillersdorfsche Verfassung und oktroyierte Märzverfassung sind frühkonstitutionell, einseitig vom Monarchen erlassene Verfassungen, die keine Gewaltenteilung, sondern die bloße Teilnahme des Volkes an der monarchischen Verwaltung kennen. Es gibt kein Selbstversammlungsrecht der Volksvertretung und der Kaiser besitzt ein absolutes Vetorecht.

Der Kremsier Entwurf hingegen war ein hochkonstitutionelles Muster mit voller Gewaltenteilung, Gesetzeskontrolle durch freie Gerichte und Zweikammersystem mit Selbstversammlungsrecht sowie bloß suspensivem Vetorecht des Kaisers. Bezüglich Grundrechtsschutz sah die Märzverfassung eine Klage beim Reichsgericht, der Kremsier Entwurf die Amsthaftungsklage vor.

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Aufgeklärter Absolutismus

Der Aufgeklärte Absolutismus war eine Herrschaftsform, in der die Monarchen zwar die absolute Macht behielten, aber soziale und humanitäre Verbesserungen für ihr Volk durchführten.

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Josephinismus

Der Begriff Josephinismus ieS wird insb. zur Beschreibung der Haltung Joseph II. der kath. Kirche gegenüber verwendet, indem er auch hier die Vorherrschaft des Staates über die Kirche geltend machte.
Joseph II. setzte die Reformen seiner Mutter fort, seine Anschauungen zu Staat und Religion differenzierten sich jedoch von denen Maria Theresias. Seine Reformen können als radikal und in manchem ihrer Zeit voraus angesehen werden. In zunehmendem Maß wurden dem Reformwerk Nützlichkeitsbestimmungen unterstellt. Der einzelne Mensch fand nur soweit Beachtung, als seine Leistungen für den Staat nutzbringend zu werten waren (zB. Toleranzpatent, Religionsreform).

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Dezenalrezesse

= 10jährige Steuergarantie der Landtage für die Einhebung der indirekten Steuern, die vorher an eine jährliche Genehmigung durch die Landstände gebunden war.

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Physiokratismus

War eine Entwicklung in Frankreich, die sich gegen den Merkantilismus richtete.

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Bauernbefreiung

Schon vor 1848 war es immer wieder zu Leistungsverweigerungen der Bauern gegenüber den Grundherren gekommen. Zahlreiche Anträge und Debatten waren notwendig, um schließlich den Beschluss des Patents von 1848 zu ermöglichen. Damit kam es zur Beseitigung der Gerichtsbarkeit der Grundherren und befreite die Bauern von der bisherigen Abhängigkeit von diesen. Ebenso kam es zur Abschaffung der von den Bauern an die Grundherren zu leistenden Abgaben. Das Besitzrecht der Bauern an ihrem Hof wurde in freies Eigentum umgewandelt.

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Reformzeitalter

Bezeichnet das Zeitalter beginnenden mit der Steuerreform Maria Theresias 1740. Zwischen 1740 und 1792 wurde eine Vielzahl an Reformen (Wirtschaftsreform, Agrar- und Bildungsreform ua.) von Maria Theresia und ihrem Sohn Joseph II. erlassen.

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Industrielle Revolution

jene Phase wirtschaftlicher, technischer und gesellschaftlicher Veränderungen, in der in fast ganz Europa der Wandel von der Agrar- zur Industriegesellschaft stattgefunden hat. Seinen Ursprung hatte sie in England (Erfindung der Dampfmaschine 1769). In Österreich vollzog sie sich in den ersten Jahrzehnten des 19. Jh. Sie umfasste Textil-, Metall- und Papierindustrie. Damit verbunden war eine wachsende Urbanisierung der österr. Bevölkerung. Die ständig steigende Zahl der Stadtbevölkerung, Wohnungsknappheit, hohe Arbeitslosigkeit, fehlende arbeits- und sozialrechtliche Absicherung, Tagarbeitszeiten von 14 Stunden und mehr sowie Löhne unter dem Existenzminimum führten zu schwierigen und problematischen Lebensverhältnissen der Arbeiter.

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Metternichsches System

Als metternichsches System bezeichnet man hauptsächlich die Schritte von den europäischen Herrschern zur Restauration der politischen Verhältnisse in Europa, die in den Jahren nach dem Wiener Kongress 1814/1815 nach Vorschlägen des späteren Staatskanzlers Klemens von Metternich stattfanden. Ihren Abschluss und ihre Absicherung fand diese „Neugestaltung (des alten) Europas“ mit der Gründung der Heiligen Allianz. Metternich wurde in der Folgezeit eine der tragenden Figuren im europäischen Mächtekonzern und bestimmte das politische Geschehen wesentlich mit.

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Naturrechtslehre Martini - Zeiller

Johann Adam von Martini war ein bedeutender Jurist, der mit seinem „Entwurf Martini“ (Urentwurf) für das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) Berühmtheit erlangte. Martini war ein Vorreiter für Gleichberechtigung und forderte, dass Frauen und Männer in Ehe und Familie die gleichen Rechte haben sollten. Er wollte den Monarchen dazu bewegen, Reformen zu unterstützen, die die angeborenen Rechte jedes Menschen anerkennen und sichern sollten.

Im Wandel zum Polizeistaat wurde die Hoffnung auf rechtliche Sicherung von Freiheit und Gleichheit erstickt. Franz von Zeiller passte sich diesem Staatsziel an und griff auf traditionelle Vorstellungen der Geschlechterrollen zurück. Er behauptete, dass Männer und Frauen sich aufgrund ihrer unterschiedlichen Charaktereigenschaften zwangsläufig verschieden entwickeln. Zeiller trug zur Verfestigung und Weiterentwicklung traditioneller Vorurteile gegenüber Frauen bei.

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Reihenfolge der rechtlichen Entwicklungen

  1. 1766 Codes Theresianus: Ein Gesetzbuch, das nie in Kraft trat.

  2. 1789 Josephinisches Gesetzbuch: Eine Reforminitiative unter Joseph II.

  3. 1797 Martini Entwurf: Der von Martini entwickelte Entwurf für das ABGB.

  1. Zeiller Überarbeitung: Zeiller überarbeitete Martinis Entwurf und passte ihn an die damaligen staatlichen Ziele an.

  2. 1811 ABGB: Das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch, das schließlich in Kraft trat.

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Vorgeschichte Rheinbund, Ausrufung des Kaiserreichs Frankreichs 1804

Im Jahr 1804 erklärte sich Franz II. unter dem Eindruck der Kaiserkrönung Napoleons zum Kaiser von Österreich, da er einen Machtverlust im Heiligen Römischen Reich vorwegnahm. Im Juli 1806 schlossen sich 16 deutsche Fürsten unter dem Protektorat Napoleons zum Rheinbund zusammen. Im August 1806 forderte Napoleon Franz II. auf, die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches niederzulegen, was Franz II. auch tat. Er blieb jedoch Kaiser von Österreich.

Folgen der Niederlegung der Kaiserkrone:

  • Mit der Niederlegung des Kaiseramts wurden die Reichsstände vom Reich entbunden.

  • DasNiederlegenmarkiertedasinstitutionelleEndedesHeiligenRömischenReichesDeutscher Nation.

  • Rechtlich war das Ende jedoch unzulässig, da es eine Abdankung sowie die Einbindung des Reichstages und der Kurfürsten erfordert hätte. Dies führte zu einem de facto Untergang des Reiches, jedoch nicht de iure.

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Wiener Revolution

Die Wiener Revolutionen von 1848 wurden durch die Unzufriedenheit der Bürger, Studenten und Arbeiter mit der bestehenden Repressionspolitik von Metternich ausgelöst.

Vormärz: Die Forderungen nach Grundrechten, einer Verfassung und der Aufhebung der Zensur wurden zunächst ignoriert, was zu einer Eskalation der Proteste und zum Rücktritt Metternichs führte. In der Folge versprach der Kaiser, eine Konstitution zu erlassen und das Bürgertum in Form von Beratungen zu beteiligen. Somit kam es zur Einführung der Pillersdorferschen Verfassung. Diese sollte den Forderungen der Revolutionäre nachkommen, wies jedoch erhebliche Defizite, insb. in der Wahlordnung auf.

Maiunruhen: Die Einführung der Pillersdorferschen Verfassung brachte keine ausreichende Lösung, was weitere Unruhen auslöste. Bei der Wahlordnung war zwar kein Zensusrecht vorgesehen, aber es gab ein fehlendes Stimmrecht für Tage- und Wochenlöhner, Dienstboten und Wohlfahrtsempfänger. Außerdem war der Senat eine rein kaiserliche Kammer im Reichstag. Die Demonstranten stürmten in die Wiener Hofburg ein und überreichten ihre Sturmpetition, die den Kaiser zur Verfassungsnovellierung zwangen. Eine neue Wahlordnung wurde eingeführt und der Senat wurde aufgelöst, d.h. der Reichstag bestand danach nur mehr aus einer Kammer (Volksvertreter).

Oktobererhebung: Der Kriegsminister wurde ermordet, was zur Verlegung des Reichstages nach Kremsier führte. Die Oktobererhebung wurde blutig niedergeschlagen, was die revolutionären Bestrebungen der Bürger und Arbeiter mit Gewalt beendete.