Kapitel 7: Allgemeine Vertragslehre

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31 Terms

1
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Was ist ein Vertrag im rechtlichen Sinn? (Seite 30)

Ein Rechtsgeschäft, das durch die übereinstimmende Willensäusserung von mindestens zwei Parteien zustande kommt und Obligationen begründet (OR 1).

2
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Was ist die grundlegende Voraussetzung für die Entstehung eines Vertrags? (Seite 30)

Die Einigung der Parteien mittels gegenseitiger, übereinstimmender Willenserklärung (Konsens).

3
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Aus welchen zwei Willenserklärungen besteht die Einigung (Konsens)? (Seite 30)

Antrag (Offerte) und Annahme.

4
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Was versteht man unter einem Antrag (Offerte)? (Seite 30)

Die Willenserklärung einer Partei, die einer anderen Partei den Abschluss eines Vertrags anbietet.

5
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Was versteht man unter der Annahme? (Seite 30)

Die Willenserklärung, mit der die andere Partei das Angebot akzeptiert.

6
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Ist ein Antrag (Angebot) grundsätzlich verbindlich? (Siehe OR 2-9, Seite 30)

Ja, grundsätzlich ist ein Antrag verbindlich.

7
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Wann ist ein Angebot nicht verbindlich? (Siehe OR 2-9 Ausnahmen, Seite 30)

Wenn ein Zusatz wie „unverbindlich“ oder „ohne Gewähr“ beigefügt ist, oder wenn es sich um eine blosse Einladung zur Offertstellung handelt (z. B. Kataloge, Preislisten).

8
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Wie lange ist ein unbefristetes Angebot gültig, wenn es unter Anwesenden (auch Telefon) gemacht wird? (Seite 30)

Muss sofort angenommen werden.

9
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Wie lange ist ein unbefristetes Angebot gültig, wenn es unter Abwesenden (Brief, E-Mail) gemacht wird? (Seite 30)

Die Annahmefrist beträgt so lange, wie eine Antwort bei normaler Beförderung mit demselben Kommunikationsmittel zu erwarten ist.

10
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Wie lange ist ein befristetes Angebot gültig? (Seite 30)

Nur bis zum angegebenen Fristende.

11
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Wann ist ein Widerruf eines Antrags oder einer Annahme gültig? (Seite 30)

Wenn der Widerruf dem Empfänger spätestens gleichzeitig mit der Willenserklärung (Antrag oder Annahme) zukommt.

12
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Was ist die 'Vertragsfähigkeit' der Parteien? Welche Voraussetzung aus ZGB muss dafür erfüllt sein? (Seite 30)

Die Fähigkeit, rechtsgültig Verträge abzuschliessen. Die Parteien müssen handlungsfähig sein (volljährig und urteilsfähig gemäss ZGB 13 ff.).

13
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Was ist die Grundregel für die Form eines Vertrags im OR? (OR 11, Seite 30)

Formfreiheit (Verträge sind grundsätzlich formlos gültig, also auch mündlich).

14
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Nenne die vier Ausnahmen vom Grundsatz der Formfreiheit (Fälle, in denen eine besondere Form vorgeschrieben ist). (Seite 30+31)

  1. Einfache Schriftlichkeit, 2. Qualifizierte Schriftlichkeit, 3. Öffentliche Beurkundung, 4. Registereintrag.
15
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Beschreibe die 'Einfache Schriftlichkeit' als Vertragsform und nenne ein Beispiel. (Seite 31)

Der Vertrag muss schriftlich abgefasst und von den Parteien eigenhändig unterzeichnet sein. Beispiel: Lehrvertrag.

16
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Beschreibe die 'Qualifizierte Schriftlichkeit' als Vertragsform und nenne ein Beispiel. (Seite 31)

Zusätzlich zur einfachen Schriftlichkeit sind weitere Anforderungen notwendig. Beispiel: Bürgschaft einer Privatperson über mehr als 2000 CHF.

17
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Beschreibe die 'Öffentliche Beurkundung' als Vertragsform und nenne ein Beispiel. (Seite 31)

Der Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson schriftlich aufgesetzt. Beispiel: Kaufvertrag für ein Grundstück.

18
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Beschreibe den 'Registereintrag' als Vertragsform und nenne ein Beispiel. (Seite 31)

Zusätzlich zur öffentlichen Beurkundung muss der Vertrag in ein öffentliches Register eingetragen werden, damit er gültig wird. Beispiel: Eigentumsübertragung bei Grundstücken.

19
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Was sind die Grenzen des 'Vertragsinhalts' gemäss OR? Ein Vertrag ist nicht gültig, wenn sein Inhalt … ist. (OR 19 f., Seite 31)

… widerrechtlich ist, … sittenwidrig ist, … objektiv unmöglich ist.

20
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Was bedeutet, dass der Vertragsinhalt 'widerrechtlich' ist? Gib ein Beispiel. (Seite 31)

Der Vertragsinhalt verstösst gegen zwingendes Recht. Beispiel: Vertrag zur Begehung einer Straftat.

21
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Was bedeutet, dass der Vertragsinhalt 'sittenwidrig' ist? Gib ein Beispiel. (Seite 31)

Der Vertragsinhalt verstösst gegen grundlegende Moralvorstellungen. Beispiel: Wucherische Verträge.

22
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Was bedeutet, dass der Vertragsinhalt 'objektiv unmöglich' ist? Gib ein Beispiel. (Seite 31)

Die im Vertrag versprochene Leistung kann von niemandem erbracht werden. Beispiel: Verkauf eines nicht existierenden Objekts.

23
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Was ist die rechtliche Folge, wenn der Inhalt eines Vertrags widerrechtlich, sittenwidrig oder objektiv unmöglich ist? (Seite 31)

Der Vertrag ist nichtig.

24
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Was sind 'Willensmängel'? Was ist die rechtliche Folge, wenn ein Vertrag durch einen Willensmangel zustande kommt? (Seite 31)

Die Willenserklärung einer Partei wurde aufgrund eines Irrtums oder Täuschung abgegeben. Folge: Der Vertrag ist anfechtbar.

25
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Nenne die vier Hauptarten von Willensmängeln gemäss PDF. (Seite 31)

  1. Erklärungsirrtum, 2. Grundlagenirrtum, 3. Absichtliche Täuschung, 4. Drohung.
26
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Was ist ein Erklärungsirrtum? Gib ein Beispiel. (Seite 31)

Irrtum bei der Äusserung des Willens. Beispiel: Zahlendreher in der Preisauszeichnung.

27
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Was ist ein Grundlagenirrtum? Gib ein Beispiel. (Seite 31)

Irrtum über eine Tatsache, die eine unverzichtbare Grundlage des Vertrags darstellte. Beispiel: Kauf eines gefälschten Bildes.

28
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Was bedeutet 'Absichtliche Täuschung' als Willensmangel? (Seite 31)

Eine Partei wird durch falsche Informationen absichtlich zur Zustimmung bewegt.

29
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Was bedeutet 'Drohung' (Furchterregung) als Willensmangel? (Seite 31)

Eine Partei wird durch ungerechtfertigten Zwang zum Vertragsabschluss bewegt.

30
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Welche drei spezifischen Fälle eines wesentlichen Irrtums werden unter OR 24 genannt? (Seite 31)

Irrtum über: Die Art des Vertrags, die Identität der Sache oder Person, den Umfang der Gegenleistung.

31
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Was ist ein 'Motivirrtum'? Führt er zur Anfechtbarkeit des Vertrags? (Seite 31)

Ein Irrtum über den Beweggrund für den Vertragsabschluss, der nicht die Vertragsgrundlage betrifft. Er ist unwesentlich.