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Öffentliche Schutzziele
Brandentstehung und Ausbreitung von Feuer und Rauch verhindern
Rettung von Menschen und Tieren ermöglichen
Löschangriff zulassen
Private Schutzziele
Schutz des Eigentums
Schutz des eigenen Lebens
Schutz der eigenen Gesundheit
Schutz vor Betriebsunterbrechung und Arbeitsplätze
Brandentstehung und -verlauf
Zündquellen
Brennbare Materialien Nähe der Zündquelle
Gesmatbrandlast
Belüftung und Sauerstoffzufuhr
Rauch- und Wärmeabzug
Brandschutztechnische Trennung durch Bauteile
Brandentstehungsrisiko
Einrichtung und Ausstattung
Technische Installationen
Nutzerverhalten
Gebäudezustand
Baustoff der Oberflächenbekleidung
Baustoff der Konstruktion
Baustoffklassen nach DIN 4102
A - nicht brennbar
- A1 - anorganisch
- A2 - organisch
B - brennbar
- B1 - schwer entflammbar
- B2 - normalentflammbar
- B3 - leichtentflammbar
Baustoffklassen nach DIN EN 13501-1
A-F
Brandnebenerscheinungen
- Rauchentwicklung (s1 - s3)
- Brennende Abtropfbarkeit (d0 - d2)
Brandverhalten von Bauteilen DIN 4102
Einteilung in Feuerwiderstandsdauer in Minuten
Einteilung der Bauteile durch Buchstaben:
- F: tragendes Bauteil, isolierende Verglasung
- W: nichttragende Wand
- G: nicht isolierende Verglasung
Raumabschießend / Nichtraumabschließend
Raumabschießend:
- Durchgang von Feuer und Rauch verhindern
- auf Feuer angewandter Seite nicht zu heiß werden
- einseitige Feuerbeanspruchung
Nichtraumabschließend:
- mehrseitige Brandbeanspruchung
Feuerwiderstandsdauer DIN EN 13501
Tragfähigkeit R
Raumabschluss E
Wärmedämmung I
Sonderbauten
Bauliche Anlagen besonderer Art und Nutzung
Gem. HBO §2 Abs. 9
Erfordern Brandmeldeanlage
Baustoffanforderungen HBO
nicht entflammbar
Schwer entflammbar
Normal entflammbar
Feuerwiderstandsfähigkeit HBO
Feuerhemmend
Hochfeuerhemmend
Feuerbeständig
Fassadenanforderungen HBO
Unterscheidung nach GK
Brandausbreitung auf und in Außenwänden und Außenwandteilen ausreichend lang begrenzen
Ab GK 4: bei geschossübergreifenden Hohl-/Lufträumen sind gegen Brandausbreitung besondere Vorkehrungen zu treffen
Holzfassaden immer Abweichung - horizontale Brandsperren (Stahlblech, Massivholz)
Oberflächen dürfen nicht brennend abfallen oder abtropfen
Brandwände
F90A+M
Brandabschnitte max. 40m
Müssen in allen Geschossen übereinander stehen
Versetzt angeordnet, wenn keine Gefahr des Brandüberschlages auf andere Brandabschnitte stattfindet
Brandwände Dachbereich
GK1-3: direkt bis unter Dachhaut, Hohlräume vollständig mit nb Baustoffen ausgefüllt
GK4-5: min. 30cm über Bedachung führen oder beidseitig 50cm feuerbeständige Platten aus nb Baustoff
Brandwände Öffnungen
Unzulässig
In inneren Brandwänden zulässig, wenn auf für die Nutzung erforderliche Zahl und Größe reduziert
Türen und Verglasung feuerbeständig
Min. 1,25m Abstand zu Brandwänden
Türen
Wohnungstüren an notwendigen Fluren/TRH: DS
In notwendigen Fluren: nicht abschießbar RS
In Brandwänden: T90 DS
Zwischen notwendigen Fluren und Treppen: RS
Räume mit erhöter Brandlast: T30 RS
Brandschutznachweis
Nachweis gegenüber Bauaufsichtsbehörden
Nachweis durch
- Aufbau nach Norm
- allgemeine bauaufsitliche Zulassung (abZ)
- europäisch technische Bewertung (ETA)
- Zustimmung im Einzelfall (ZiE)
Aufbau Brandschutznachweis
1) Deckblatt
2) Inhaltsverzeichnis
3) Kurzbeschreibung Maßnahme
4) Einstufung Gebäude (GK)
5) Gegenüberstellung Anforderung - Ausführung
6) Tebellarische Zusammenfassung
Brandschutzknonzept
Bei brandschutztechnischer Abweichung oder Sonderbau
Risikoanalyse
Aufbau Brandschutzkonzept
1) Deckblatt
2) Inhaltsverzeichnis
3) Auftrag und Zweck
4) Kurzbeschreibung Maßnahme
5) Grundlagen
6) Anforderungen
7) Baubeschreibung
8) Zusammenfassung
9) Anlagen
Bestandsschutz
Inklusive
- Instandsetzung
- Instandhaltung
- Modernisierung
Bei Nutzungsänderung
- evtl. Neue GK - höhere Anforderungen
- Bestandsschutz ehrlich
Musterholzbaurichtlinie (MHolzRL)
Brandverhalten von Holzkonstruktionen
Auch Holzaußenwandbekleidung
Brandschutztechnisch wirksame Bekleidung (MHolzRL)
Aus nb Baustoff
Soll Entzündung REI Bauteile aus Holz/-werkstoff verhindern
Gipsplatte, Gipsfaserplatte (zweilagig, ohne durchgehende Fuge)