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Vorsätzliches Begehungsdelikt aufbau
TBM, obj TB, Tatvandlung, taterfolg, Kausalität, objektive zurechnung, ggf. Qualifizierende TBM, subj TB, Vorsatz, ggf. Qualifizierende TBM, Rechtswidrigkeit, Rechtfertigungsgründe, Schuld, Entschuldigungsgründe
Def. Tathandlung
Jedes menschlich, willensgetragene Verhalten
Def. Körperliche Misshandlung
Jede üble und unangemessene Behandlung in dem das Opfer entweder in seiner körperlichen Unversehrtheit oder in seinem körperlichen Wohpbefinden nicht nur unerheblich beeinträchtigt wird.
Def. Gesundheitsschädigung
Jedes Hervorrufen, steigern oder Aufrechterhalten eines pathologischen Zustands.
Def. Kausalität
Nach der conditio sine qua non Formel ist jede Handlung kausal, die nicht hinweggedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg in seiner konkreten Gestalt entfiele
Def. Objektive Zurechnung
Der Täter müsste durch sein Verhalten ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen haben, welches sich konkret im tatabestandluchen Erfolg realisiert hat.
Def. Vorsatz
Die willentlich Verwirklichung des gesetzlichen Tatbestände in Kenntnis aller seiner Umstände
Def. Dolus eventualis, Billigungstheorie
Nach der Billigungstheorie müsste der Erfolgseintritt konkret für möglich gehalten und billigend in Kauf genommen.
Fahrlässiges begehungsdelikt schema
TBM, Tathandlung, Taterfolg, Kausalität, objektive sorgfaltswidrigkeit, objektive vorhersehbarkeit, objektive zurechnung, besondere Ausschlussgründe, Rechtswidrigkeit, Schuld, subjektive Sorgfaltswidrigkeit, subjektive Vorhersehbarkeit
Def. Objektive Sorgfaltswidrigkeit aka Fahrlässigkeit
Fahrlässigkeit ist das Außerachtlassem der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt. Dafür wird der durchschnittliche Sorgfaltsmaßstab herangezogen. Dabei ist die entscheidende Frage, ob eine durschnittle Person des besagten Verkehrskreises ebenfalls sorgfaltswidrig gehandelt hätte.
Def. Objektive Vorhersehbarkeit des Erfolges
Dafür müssten die Entwicklungen aus einer ex-ante Perspektive nicht außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung Erwartbaren liegen.
Def. Pflichtwidrigkeitszusammenhang (objektive Zurechnung, möglicher Ausschlussgrund)
Es müsste ein Zusammenhang zwischen dem pflichtwidrigen Verhalzen des X und dem Erfolg vorliegen. (Danach Meinungsstreit)
Abgebrochener zurechnungszusammenhang des Täters wegen eigenverantwortliche Gefährdung Dritter (objektive Zurechnung fahrlässigkeit)
Wenn, sich das Opfer eigenverantwortlich dazu entschieden hat sich zu gefährden.
Schutztweck der Norm aka Schutzzweckzusammenhang
Liegt vor, wenn der Erfolg durch einer Norm oder unbeschriebene Regeln im Rechtsvekehr den konkreten Erfolg verhindert werden sollte.
Subjektive Sorgfaltswidrigkeit (Schuld)
Liegt vor, wenn der Täter innerlich wusste oder wissen müsste, dass er sich eigentlich anders verhalten hätte müssen.
Subjektive Vorhersehbarkeit (Schuld)
Liegt vor, wenn der Täter erkannt hat oder erkennen hätte müssen, dass der Erfolg durch sein Verhalten eintreten wird.
Mittäterschaft Schema
TBM, obj TB, keine eigenhändige vollständige Verwirklichung aller TBM, zurechnung der Handlung des Anderen gem. § 25 II StGB, gemeinsamer Tatplan, gemeinsame arbeitsteilige Tatausführung, subj TB, Vorsatz, Vorsatz bezüglich alle TBM, Vorsatz bezüglich aller täterschaftbegründenden Umstände, Rechtswidrigkeit, Schuld
Def. Keine eigenhändige, vollständige Verwirklichung aller Tatbestandsmerkmale
(Hier kurz feststellen, dass der haupttäter nicht selbst bzw. Alleine Erfolg herbeigeführt hat. u.U. muss man auch Haupttäter gründlich durchprüfen und zeigen, dass man irgendwo rausfliegt.)
Zirechnung Handlungen Anderer gem. § 25 II StGB
Die Mittäterschaft setzt einen gemeinsamen Tatplan und gemeindame arbeitsteilige Tatausführung voraus.
Def. gemeinsamer Tatplan
Dafür müssen sich mind. 2 Personen verabredet haben, eine bestimmte Tat gemeinsam zu begehen
Def. Gemeinsame arbeitsteilige Tatausführung (mit P)
Dies ist gegeben, wenn der Täter einen die Mittäterschaft Begründungen Tatbeitrag geleistet hat. Ein Beitrag mag zwar kausal für den Erfolgseintritt sein, aber es ist fraglich, ob diese auch die Mittäterschaft begründet (Meinungsstreit)
Unechtes unterlassungsdelikt schema
TBM, Abgrenzung Tun/Unterlassen, obj. TB, Erfolgseintritt, Unterlassen einer physisch möglichen Rettungshandlung, Quasikausalität, objektive Zurechnung, Garantenpflicht, Rechtswidrigkeit, Schuld
Def. Unterlassen einer physisch möglichen Rettungshandlung
Das Unterlassen ist das Nichtvornehmen einer geeigneten und erforderlichen rettungshandlung, obwohl dies physisch möglich gewesen wäre.
Def. Quasikausalität
Nach Abwandlung der conditio sine qua non Formel ist jede Handlung quasikausal, wenn nicht hinzugedacht werden kann, ohne dass der tatbestandliche Erfolg MIT AN SICHERHEIT GRENZENDER WAHRSCHEINLICHKEIT in seiner konkreten Gestalt entfiele.
Garantenpflicht gem. § 13 insbesondere Ingerenz Schema
objektiv pldichtwidriges Vorverhalten, Schutzzweckzusammenhang, Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Def. Schutzzweckzusammenhang
Die Pflicht, die verletzt wurde, hat eine neue Gefahr geschaffen und muss Grund sein, warum Täter jetzt nicht Unterlassen darf.
Def. Pflichtwidrigkeitszusammenhang
Gefahr muss entstanden sein, weil der Täter sich pflichtwidrig verhalten hat.
Versuch schema
Vorprüfung, Nicht-Vollendung des Delikts, Strafbarkeit des Versuchs, TBM, tatentschluss, unmittelbares ansetzen, Rechtswidrigkeit, Schuld, RÜCKTRITT, kein fehlgeschlagener Versuch, Abgrenzung beendeter/unbeendeter Versuch und dessen konkrete anforderung, freiwilligkeit
Unmittelbarer ansetzen
Nach kombinationstheorie liegt dies vor, wenn der Täter nach SEINER VORSTELLUNG die Schwelle zum Jetzt geht’s los überschritten hat und objektive Handlungen vornimmt, die ohne wesentliche zwischenakte in die Vollendung des Tatbestands münden sollen.
Dem fehlgeschlagener versuch
Ein Versuch gilt als fehlgeschlagen, wenn der Täter SEINER VORSTELLUNG nach die Tat mit dem ihm räumlich-zeitlich Zusammenhang zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr verwirklichen kann.
Def. Beendeter versuch
Ein Versuch gilt als beendet, wenn der Täter nach der letzten tatausführung glaubt alles erforderliche getan zu haben um den Erfolg herbeizuführen und dies auch nur für möglich hält.
Weitere Voraussetzungen beendeter versuch
Täter muss sich bemühen, die Vollendung zu verhindern
Def. Unbeendeter versuch
Liegt vor, wenn der Täter nach der letzten Ausführungshandlung glaubt, noch nicht alles erforderlichen getan zu haben, um den Erfolg herbeizuführen
Weitere Voraussetzung unbeendeter versuch
Täter muss weitere Ausführungshandlungen aufgeben.
Def. Freieilligkeit
Wenn er durch autonome Motive handelt, d.h. die Handlungen müssen aus dem Täter selbst heraus kommen.
Def. Habgier
Rücksichtslose streben nach Vermögensvorteilen um den Preis eines menschenlebens. Die Höhe ist grds. unerheblich. Dabei ist erforderlich, dass das Gewinnstreben das bewusstseinsdominante Motiv ist!
Was muss man bei mordmerkmalen immer kurz sagen?!
Aufgrund dessen, dass bei der Annahme eines Mordmerkmals die dringende Annordnung der lebenslangen Freiheitsstrafe erfolgt, muss die Auslegung stets restriktiv erfolgen.
Mittelbare Täterschaft schema
TBM, obj. TB, keine eigenhändige, vollständige Verwirklichung aller TBM, zurechnung Handlungen anderer, subj. TB, Vorsatz, Vorsatz bezüglich der TBM, Vorsatz bezüglich der mittlebaren Täterschaft, Rechtswidrigkeit, Schuld
Def. Zurechnung Handlungen anderer bei mittelbare Täterschaft (mit P)
Setzt voraus, dass Tat durch einen anderen begangen wird. Zwar mag eine Handlung kausal sein, fraglich ist aber, ob dies auch die mittelbare Täterschaft begründet (Meinungsstreit)
Anstiftung schema
TBM, obj. TB, vorliegen einer vorsätzlichen, rechtswidrigen Haupttat, Teilnahmehandlung, subj. TB, doppelter Anstiftervorsatz, Rechtswidrigkeit, Schuld
Teilnahmehandlung bei Anstiftung (mit P)
Das bestimmen ist das zumindest mitursächliche Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter. Fraglich ist aber, ob eine Tatanreizschaffende Situation für das bestimmen genügt (Meinungsstreit)
Def. Besten wenn unproblematisch
Das bestimmen ist das Hervorrufen des Tatentschlusses beim Haupttäter und wird durch Willensbeeinflussung im Wege offenen geistigen kontakt zumindest angereizt.
Def. Doppelter Anstiftervorsatz
Vorsatz bezüglich der vorsätzlich rechtswidrigen tat und Vorsatz bezüglich eigene Teilnahmehandlung
Teilnahmehandlung nei Beihilfe
Unter Hilfeleisten versteht man jeden Tatbeitrag, der die haupttat entweder ermöglicht, erleichtert oder die Rechtsgutberletzung durch den Täter verstärkt.
Def. “Doppelter beihilfevorsatz”
Vorsatz bezüglich der vorsätzlich rechtswidrigen haupttat und Vorsatz bezüglich Hilfeleisten
Def. (Sonst) niedrige Beweggründe
Ein tötungsmotiv, das nach allgemeiner sittlichen Wertung auf niedrigster Stufe steht und in deutlich weiterreichendem Maße als bei einem Totschlag verwerflich ist. (Gesamtbetrachtung der Tat und Persönlichkeit des Täters und muss in keiner Weise mehr menschlich nachvollziehbar sein!)
Def. Heimtücke
Heimtückisch tötet, wer die arglosigkeit beruhende wehrlosigkeit des Opfers in feindseliger Willensrichtung bewusst ausnutzt
Def. Arglosikeit und Wehrlosigkeit
Arglos ist, wer sich keines Angriffs auf sein Leben versieht, wehrlos ist, wer zur Verteidigung nicht in der Lage oder in seiner natürlichen Abwehrbereitschaft und -fähigkeit eingeschränkt ist.
Def. Grausam
Grausam tötet, wer dem Opfer besondere Schmerzen oder Qualen zufügt, die erheblich über das für die Tötung ohnehin erforderliche Maß hinausgehen.
Def. Gemeingefährliche mittel
Mit gemeingefährliche Mittel tötet, wer die Ausdehnung der Gefahr über das Opfer hinaus auf eine Mehrzahl von Personen aufgrund des in der konkreten Tatsituation eingesetzten mittels nicht mehr beherrscht.