PR: von Menschen gemachtes, gesetztes Recht, welches zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gilt
NR: natürliche vor- und überstaatliche Rechte des Menschen —> gilt überzeitlich und abgelöst vom jeweils geltenden Recht
PR: lat.: ponere (setzen, stellen, legen)
NR: gibt Orientierung für positives Recht
PR: Rechtsnormen müssen nicht moralischen Anforderungen genügen (unerheblich für Rechtscharakter), wenn das Gesetz formal korrekt zustande kam
NR: Rechtsnormen können nur solche Normen sein, die gewissen moralischen Anforderungen genügen
PR: Quellen: geschrieben Gesetze
NR: Quellen: göttliche Autorität / Natur des Menschen / menschliche Vernunft
PR: gegen Unrechtsfolgen der Normenrechte gibt es eine Strafe
NR: es gibt keine Strafe
PR: von Moral getrennt, kein ethischer Hintergedanke
NR: an Moral gebunden, mit ethischen Hintergedanken
Rechtspositivismus Definition
Position, die keine übergeordneten Rechtsquellen im Sinne eines überpositives Rechts anerkennt —> nur positives Recht ist Recht, keine Mischung mit Naturrecht möglich
Rechtspositivismus 1
leugnen Existenz des Naturrechts: nur positives Recht und das Rechtsgefühl existieren
Rechtspositivismus Epikur
„Rechtspositivismus hat es nie gegeben. Alles Recht beruhte vielmehr stets nur auf einer Übereinkunft zwischen Menschen“
Rechtspositivismus 3
Es gibt keine objektiven Maßstäbe, weshalb sie sich nur am positiven Recht (Gesetzbuch) orientieren —> Naturrechte sind inhaltslos und haben vor Gericht keine Wirkung
Rechtspositivismus 4
moralisches Gefühl ist komplett außen vor gelassen
Kritik Rechtspositivismus
Ungerechtigkeit/Ignoranz gegenüber Naturrechten, Kaltblütigkeit, Überhöhung der eigenen Position
Radbruch‘sche Formel
… besagt, dass extrem ungerechte Gesetze die Gültigkeit abgesprochen werden kann, weil extremes Unrecht kein Recht ist und sein kann
„Rechtssicherheit“
Durch Durchsetzung der Gesetze des Rechtspositivismus entsteht eine Stabilität und Ordnung in der Gesellschaft, auch wenn diese Ungerechtheiten mit sich tragen
„Rechtssicherheit“ 2
Es ist die Mittelstellung zwischen Zweckmäßigkeit der positiven Rechte (für das Gemeinwohl) und Gerechtigkeit —> steht an unterster Stelle der Rangordnung
„unerträgliches Maß“
Widerspruch zwischen dem positiven Gesetz und der Gerechtigkeit wird zu groß —> es kann nicht mehr als Recht betrachtet werden, somit wird es zum “unrichtigen Recht“ und muss Gerechtigkeit weichen
Gerechtigkeit fordert Rechtssicherheit
Widerstreit zwischen den beiden: scheinbare Gerechtigkeit (positives Recht) und wirkliche Gerechtigkeit (Naturrecht) —> ABER: man muss positiven Recht folgen
Toleranz von Ungerechtigkeiten
würde jede Ungerechtigkeit eines Gesetzes sofort dessen Gültigkeit aufheben, käme es zu Chaos und Unsicherheit, da das Vertrauen in das Rechtssystem untergraben würde —> wird nur bis zum „unerträglichen Maß“ toleriert
„Unrichtiges Recht“
verstößt gegen das Prinzip der Menschlichkeit und Gleichheit und verliert somit seine Legitimität