Als Nationalratsmitglied dürfen nicht gewählt werden:
1. Personen, die durch die Bundesversammlung gewählt oder bestätigt werden müssen, wie der Bundeskanzler oder General.
2. Personen, die durch die Bundesversammlung als Mitglieder eidgenössischer Gerichte gewählt wurden, wie Militärgerichte.
3. Mitglieder von Bundesbehörden, die einen hohen Beteiligungsgrad bei der Bundesversammlung aufweisen.
4. Mitglieder der Armeeleitung.
5. Personen mit Verwaltungsaufgaben des Bundes beauftragt wurden.