Management im Non-Profit Sektor

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Flashcards zu den Grundlagen des NPO-Managements, Rechtsformen, Gemeinnützigkeit und Finanzierung im Dritten Sektor.

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32 Terms

1
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NPOs (Non-Profit-Organisationen)

Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und erzielte Gewinne reinvestieren, anstatt sie zu privatisieren (z. B. Hochschulen, Krankenhäuser).

2
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NGOs (Nichtregierungsorganisationen)

Eine Untergruppe der NPOs, die unabhängig von staatlichen Regierungen auf internationaler Ebene an sozialen, humanitären oder umweltpolitischen Themen arbeitet (z. B. Greenpeace).

3
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Dritter Sektor

Der Bereich der Zivilgesellschaft zwischen Staat und Markt, bestehend aus gemeinnützigen Organisationen, die auf Gemeinwohlorientierung statt Gewinnabsicht setzen.

4
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Marktversagen

Tritt ein bei unzureichender Bereitstellung öffentlicher Güter, externen Effekten (z. B. Umweltverschmutzung), Informationsasymmetrien oder fehlender Vertragsfähigkeit bestimmter Personengruppen.

5
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Staatsversagen

Das Unvermögen des Staates, Grundaufgaben wie Sicherheit, Bildung oder Gesundheit effizient zu erfüllen, oft bedingt durch Bürokratie, Korruption oder Ressourcenmangel.

6
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Subsidiaritätsprinzip

Der Grundsatz, dass Aufgaben nach Möglichkeit von der kleinsten Einheit (Bürger, NPOs) übernommen werden sollen und der Staat nur unterstützend eingreift, wenn diese Einheiten überfordert sind.

7
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Hypothese von Amitai Etzioni

Besagt, dass der Dritte Sektor das Beste aus Staat (Zuverlässigkeit) und Markt (Effizienz) realisiert, ohne deren Probleme zu übernehmen.

8
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Funktionaler Dilettantismus

Ein Aspekt des NPO-Versagens, bei dem systematisch auf niedrigerem Niveau gearbeitet wird, um die eigene Notwendigkeit und Finanzierung dauerhaft zu sichern.

9
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Philanthropieversagen

Wenn Hilfe (z. B. Tafeln) Probleme eher zementiert als löst, da eine Abhängigkeit von Sponsoren entsteht und keine langfristige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird.

10
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Sozialunternehmer

Wirkungsorientierte Selbstständige, die soziale Ziele verfolgen und dort aktiv sind, wo die Not am größten ist, nicht die Kaufkraft.

11
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Moralunternehmer

Akteure mit religiöser oder weltanschaulicher Motivation, die darauf abzielen, Mitglieder zu gewinnen und eigene Werte in der Gesellschaft zu etablieren.

12
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Deliberation

Ein Begriff nach Habermas für die öffentliche Beratschlagung und herrschaftsfreie Kommunikation in einer Gruppe.

13
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Ziviler Ungehorsam

Ein moralisch begründeter, öffentlicher Protest gegen Gesetze ohne physische Gewalt, um auf Unrecht aufmerksam zu machen.

14
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Bürgergesellschaft (Fokus Freiheit)

Ein Gesellschaftsmodell, in dem Bürger durch Eigenverantwortung und Partizipation eine Balance zwischen individueller Freiheit und Gemeinwohl gestalten.

15
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Kommunitarismus (Fokus Solidarität)

Eine Theorie, die soziale Verantwortung und gemeinschaftliche Werte betont, um gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem auf lokaler Ebene zu fördern.

16
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Bridging Sozialkapital (Putnam)

Soziale Bindungen, die Brücken zwischen verschiedenen, heterogenen Gruppen schlagen (z. B. Bürgerrechtsinitiativen).

17
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Bonding Sozialkapital (Putnam)

Soziale Bindungen innerhalb homogener, eng verbundener Gruppen (z. B. Wohlfahrtsverbände).

18
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Eingetragener Verein (e.V.)

Eine rechtsfähige juristische Person, die ideelle Zwecke verfolgt und mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt.

19
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Genossenschaft

Eine Vereinigung von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder (Solidarität + unternehmerischer Egoismus).

20
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Stiftung

Eine juristische Person mit "Ewigkeitscharakter", die ein zweckgebundenes Vermögen zur Erfüllung eines in der Satzung festgelegten Ziels nutzt.

21
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gGmbH

Eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Stammkapital von mindestens 25.00025.000\,€ erfordert und Gewinne nicht ausschütten darf.

22
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Selbstlosigkeit (§ 55 AO)

Ein Grundsatz der Gemeinnützigkeit, nach dem Tätigkeiten nicht auf Eigenvorteil oder wirtschaftlichen Nutzen der Mitglieder ausgerichtet sein dürfen.

23
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Ausschließlichkeit (§ 56 AO)

Besagt, dass eine Organisation laut Satzung nur ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf; wirtschaftliche Betätigung darf nur der Mittelbeschaffung dienen.

24
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Unmittelbarkeit (§ 57 AO)

Der Grundsatz, dass eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklichen muss und Mittel nicht ungeprüft an Dritte weitergeben darf.

25
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Mildtätigkeit

Förderung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen Zustandes oder wirtschaftlicher Not hilfebedürftig sind.

26
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Ideeller Bereich

Einnahmebereich einer NPO für Mittel ohne direkte Gegenleistung, wie Spenden, Mitgliedsbeiträge oder öffentliche Zuschüsse.

27
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Zweckbetrieb (§ 65 AO)

Wirtschaftliche Tätigkeiten, die unmittelbar der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks dienen (z. B. Werkstatt für Menschen mit Behinderung) und steuerbegünstigt sind.

28
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Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB)

Tätigkeiten ohne direkten Satzungsbezug (z. B. Verkauf von Speisen), die ab einem Bruttoeinnahmen-Limit von 45.00045.000\,€ steuerpflichtig werden.

29
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Aufwandsspende

Ein Verzicht auf die Erstattung eines nachweisbaren Anspruchs (z. B. Benzinkosten), der steuerlich als Spende abgesetzt werden kann.

30
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Übungsleiterfreibetrag

Ein steuerlicher Freibetrag von jährlich 3.0003.000\,€ für ehrenamtliche pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten.

31
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Ehrenamtspauschale

Ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag von jährlich 840840\,€ für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen.

32
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Entgeltfinanzierung

Finanzierung durch direkte Vergütung erbrachte Leistungen, oft über Pflegesätze, Fallpauschalen oder Fachleistungsstunden.