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Flashcards zu den Grundlagen des NPO-Managements, Rechtsformen, Gemeinnützigkeit und Finanzierung im Dritten Sektor.
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NPOs (Non-Profit-Organisationen)
Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und erzielte Gewinne reinvestieren, anstatt sie zu privatisieren (z. B. Hochschulen, Krankenhäuser).
NGOs (Nichtregierungsorganisationen)
Eine Untergruppe der NPOs, die unabhängig von staatlichen Regierungen auf internationaler Ebene an sozialen, humanitären oder umweltpolitischen Themen arbeitet (z. B. Greenpeace).
Dritter Sektor
Der Bereich der Zivilgesellschaft zwischen Staat und Markt, bestehend aus gemeinnützigen Organisationen, die auf Gemeinwohlorientierung statt Gewinnabsicht setzen.
Marktversagen
Tritt ein bei unzureichender Bereitstellung öffentlicher Güter, externen Effekten (z. B. Umweltverschmutzung), Informationsasymmetrien oder fehlender Vertragsfähigkeit bestimmter Personengruppen.
Staatsversagen
Das Unvermögen des Staates, Grundaufgaben wie Sicherheit, Bildung oder Gesundheit effizient zu erfüllen, oft bedingt durch Bürokratie, Korruption oder Ressourcenmangel.
Subsidiaritätsprinzip
Der Grundsatz, dass Aufgaben nach Möglichkeit von der kleinsten Einheit (Bürger, NPOs) übernommen werden sollen und der Staat nur unterstützend eingreift, wenn diese Einheiten überfordert sind.
Hypothese von Amitai Etzioni
Besagt, dass der Dritte Sektor das Beste aus Staat (Zuverlässigkeit) und Markt (Effizienz) realisiert, ohne deren Probleme zu übernehmen.
Funktionaler Dilettantismus
Ein Aspekt des NPO-Versagens, bei dem systematisch auf niedrigerem Niveau gearbeitet wird, um die eigene Notwendigkeit und Finanzierung dauerhaft zu sichern.
Philanthropieversagen
Wenn Hilfe (z. B. Tafeln) Probleme eher zementiert als löst, da eine Abhängigkeit von Sponsoren entsteht und keine langfristige Hilfe zur Selbsthilfe geleistet wird.
Sozialunternehmer
Wirkungsorientierte Selbstständige, die soziale Ziele verfolgen und dort aktiv sind, wo die Not am größten ist, nicht die Kaufkraft.
Moralunternehmer
Akteure mit religiöser oder weltanschaulicher Motivation, die darauf abzielen, Mitglieder zu gewinnen und eigene Werte in der Gesellschaft zu etablieren.
Deliberation
Ein Begriff nach Habermas für die öffentliche Beratschlagung und herrschaftsfreie Kommunikation in einer Gruppe.
Ziviler Ungehorsam
Ein moralisch begründeter, öffentlicher Protest gegen Gesetze ohne physische Gewalt, um auf Unrecht aufmerksam zu machen.
Bürgergesellschaft (Fokus Freiheit)
Ein Gesellschaftsmodell, in dem Bürger durch Eigenverantwortung und Partizipation eine Balance zwischen individueller Freiheit und Gemeinwohl gestalten.
Kommunitarismus (Fokus Solidarität)
Eine Theorie, die soziale Verantwortung und gemeinschaftliche Werte betont, um gesellschaftlichen Zusammenhalt vor allem auf lokaler Ebene zu fördern.
Bridging Sozialkapital (Putnam)
Soziale Bindungen, die Brücken zwischen verschiedenen, heterogenen Gruppen schlagen (z. B. Bürgerrechtsinitiativen).
Bonding Sozialkapital (Putnam)
Soziale Bindungen innerhalb homogener, eng verbundener Gruppen (z. B. Wohlfahrtsverbände).
Eingetragener Verein (e.V.)
Eine rechtsfähige juristische Person, die ideelle Zwecke verfolgt und mindestens sieben Gründungsmitglieder benötigt.
Genossenschaft
Eine Vereinigung von mindestens drei Personen zur gemeinschaftlichen wirtschaftlichen oder sozialen Förderung der Mitglieder (Solidarität + unternehmerischer Egoismus).
Stiftung
Eine juristische Person mit "Ewigkeitscharakter", die ein zweckgebundenes Vermögen zur Erfüllung eines in der Satzung festgelegten Ziels nutzt.
gGmbH
Eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die ein Stammkapital von mindestens 25.000€ erfordert und Gewinne nicht ausschütten darf.
Selbstlosigkeit (§ 55 AO)
Ein Grundsatz der Gemeinnützigkeit, nach dem Tätigkeiten nicht auf Eigenvorteil oder wirtschaftlichen Nutzen der Mitglieder ausgerichtet sein dürfen.
Ausschließlichkeit (§ 56 AO)
Besagt, dass eine Organisation laut Satzung nur ihre steuerbegünstigten Zwecke verfolgen darf; wirtschaftliche Betätigung darf nur der Mittelbeschaffung dienen.
Unmittelbarkeit (§ 57 AO)
Der Grundsatz, dass eine Körperschaft ihre steuerbegünstigten Zwecke selbst verwirklichen muss und Mittel nicht ungeprüft an Dritte weitergeben darf.
Mildtätigkeit
Förderung von Personen, die aufgrund ihres körperlichen, geistigen Zustandes oder wirtschaftlicher Not hilfebedürftig sind.
Ideeller Bereich
Einnahmebereich einer NPO für Mittel ohne direkte Gegenleistung, wie Spenden, Mitgliedsbeiträge oder öffentliche Zuschüsse.
Zweckbetrieb (§ 65 AO)
Wirtschaftliche Tätigkeiten, die unmittelbar der Erfüllung des gemeinnützigen Zwecks dienen (z. B. Werkstatt für Menschen mit Behinderung) und steuerbegünstigt sind.
Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (WGB)
Tätigkeiten ohne direkten Satzungsbezug (z. B. Verkauf von Speisen), die ab einem Bruttoeinnahmen-Limit von 45.000€ steuerpflichtig werden.
Aufwandsspende
Ein Verzicht auf die Erstattung eines nachweisbaren Anspruchs (z. B. Benzinkosten), der steuerlich als Spende abgesetzt werden kann.
Übungsleiterfreibetrag
Ein steuerlicher Freibetrag von jährlich 3.000€ für ehrenamtliche pädagogische, pflegerische oder künstlerische Tätigkeiten.
Ehrenamtspauschale
Ein allgemeiner steuerlicher Freibetrag von jährlich 840€ für alle Arten ehrenamtlicher Tätigkeiten in gemeinnützigen Organisationen.
Entgeltfinanzierung
Finanzierung durch direkte Vergütung erbrachte Leistungen, oft über Pflegesätze, Fallpauschalen oder Fachleistungsstunden.