Lernzettel UBL Klausur Nr. 2 - Flashcards

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Vokabel-Flashcards für die UBL Klausur Nr. 2 über Themen wie Deliktsfähigkeit, Nichtigkeit, Anfechtbarkeit, Stellvertretung und Vollmachten.

Last updated 9:36 PM on 6/13/26
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31 Terms

1
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Generalvollmacht

Eine Vollmacht, die für alle oder fast alle Rechtsgeschäfte gilt.

2
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Artvollmacht

Eine Vollmacht, die für eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften gilt.

3
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Einzelvollmacht (Spezialvollmacht)

Eine Vollmacht, die für ein ganz bestimmtes Rechtsgeschäft erteilt wird, wie beispielsweise den Verkauf eines Autos.

4
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Gesamtvollmacht

Eine Vollmacht, bei der mehrere Personen gemeinschaftlich handeln oder unterschreiben müssen.

5
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Innenvollmacht

Die Erklärung der Vollmacht gegenüber dem Vertreter gemäß §167§ 167 Abs. 11 Alt. 11 BGB.

6
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Außenvollmacht

Die Erklärung der Vollmacht gegenüber dem Dritten (Geschäftspartner) gemäß §167§ 167 Abs. 11 Alt. 22 BGB.

7
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Prokura

Eine sehr weitreichende handelsrechtliche Vollmacht nach dem HGB, die fast alle Geschäfte eines Unternehmens erlaubt; ausgenommen sind Grundstücksverkäufe und die Schließung des Betriebs. Unterschrift erfolgt mit dem Zusatz ppa.\text{ppa.}.

8
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Handlungsvollmacht

Eine eingeschränkte handelsrechtliche Vollmacht, die nur für gewöhnliche Geschäfte des Unternehmens gilt. Unterschrift erfolgt mit i. V.\text{i. V.} oder i. A.\text{i. A.}.

9
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Deliktsfähigkeit

Die Fähigkeit, für eine unerlaubte Handlung (Delikt) schadensersatzpflichtig gemacht zu werden.

10
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Deliktsunfähigkeit

Hierunter fallen Personen unter 77 Jahren (§828§ 828 Abs. 11) sowie Personen im Zustand der Bewusstlosigkeit oder mit krankhaft gestörter Geistestätigkeit (§827§ 827).

11
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Beschränkte Deliktsfähigkeit

Personen von 77 bis unter 1818 Jahren (§828§ 828 Abs. 33); bei einem Unfall mit Kraftfahrzeugen oder Schienenbahnen sind Kinder von 77 bis unter 1010 Jahren für den Schaden nicht verantwortlich (§828§ 828 Abs. 22).

12
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Billigkeitshaftung

Gemäß §829§ 829 BGB müssen deliktsunfähige Personen in Ausnahmefällen für Schäden aufkommen, wenn eine Abwägung des Einzelfalls dies als gerecht erscheinen lässt.

13
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Vorsatz

Handelt wer ein Unrecht mit Wissen und Wollen herbeiföhrt (Absicht, Mutwille).

14
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Fahrlässigkeit

Handelt gemäß §276§ 276 Abs. 22 BGB wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

15
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Willenserklärung

Die Äußerung eines privaten Willens, der unmittelbar auf die Herbeiföhrung einer Rechtsfolge gerichtet ist.

16
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Rechtsgeschäft

Ein Vorgang, der aus mindestens einer oder mehreren Willenserklärungen besteht und einen rechtlichen Erfolg bewirkt (z. B. ein Kaufvertrag).

17
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Nichtigkeit

Ein Rechtsgeschäft ist von Anfang an (ex tunc\text{ex tunc}) unwirksam und wird so behandelt, als wäre es nie zustande gekommen.

18
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Anfechtbarkeit

Ein zunächst wirksames Rechtsgeschäft, das durch Anfechtungserklärung rückwirkend (ex tunc\text{ex tunc}) vernichtet werden kann.

19
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Scheingeschäft

Gemäß §117§ 117 Abs. 11 BGB ist ein Geschäft nichtig, bei dem zwei Personen nur zum Schein so tun, als würden sie ein Rechtsgeschäft abschließen.

20
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Scherzgeschäft

Mangel der Ernstlichkeit gemäß §118§ 118 BGB; eine Erklärung, die nicht ernst gemeint ist in der Erwartung, dass der andere dies erkennt.

21
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Inhaltsirrtum

Ein Irrtum nach §119§ 119 Abs. 11 Alt. 11 BGB, bei dem man zwar weiß, was man sagt, aber die Bedeutung der Erklärung falsch versteht.

22
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Erklärungsirrtum

Ein Irrtum nach §119§ 119 Abs. 11 Alt. 22 BGB durch Versprechen, Verschreiben oder Vertippen.

23
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Eigenschaftsirrtum

Ein Irrtum gemäß §119§ 119 Abs. 22 BGB über verkehrswesentliche Eigenschaften einer Person oder Sache.

24
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Sittenwidrigkeit

Gemäß §138§ 138 Abs. 11 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, wenn es gegen die guten Sitten (Anstandsgeföhl) verstößt.

25
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Wucher

Ein Rechtsgeschäft ist gemäß §138§ 138 Abs. 22 BGB nichtig bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung unter Ausbeutung einer Notlage oder Unerfahrenheit.

26
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Arglistige Täuschung

Gemäß §123§ 123 Abs. 11 Alt. 11 BGB das bewusste Vorspielen falscher Tatsachen oder Verschweigen der Wahrheit.

27
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Widerrechtliche Drohung

Gemäß §123§ 123 Abs. 11 Alt. 22 BGB eine unangemessene oder illegale Drohung, die jemanden zur Abgabe einer Willenserklärung bewegt.

28
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Stellvertretung

Die Abgabe einer eigenen Willenserklärung für einen anderen in dessen Namen gemäß §164§ 164 Abs. 11 BGB.

29
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Offenkundigkeitsprinzip

Die Voraussetzung der Stellvertretung, ausdrücklich in fremdem Namen zu handeln (§164§ 164 Abs. 11 BGB).

30
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Bote

Eine Person, die eine fertige fremde Willenserklärung lediglich übermittelt, ohne eigenen Entscheidungsspielraum zu haben.

31
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Falsus procurator

Ein Vertreter ohne Vertretungsmacht; der geschlossene Vertrag ist gemäß §177§ 177 Abs. 11 BGB zunächst schwebend unwirksam.