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Rechtsstaatlichkeit
„Rechtsstaatlichkeit bedeutet, dass die Ausübung staatlicher Macht nur auf der Grundlage der Verfassung und von formell und materiell verfassungsmäßig erlassenen Gesetzen mit dem Ziel der Gewährleistung von Menschenwürde, Freiheit, Gerechtigkeit und Rechtssicherheit zulässig ist.“
rechtliche Normen
regeln äußeres Verhalten
z.B. Verhalten im Straßenverkehr (Die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften beträgt 50km/h)
moralische Normen
schreiben innere Werte vor
z.B. Die Höchstgeschwindigkeit in geschlossenen Ortschaften ist zu hoch, da Wahrscheinlichkeit für unmotorisierte Verkehrsteilnehmer, bei einem Unfall mit einem Auto, einen tödlichen Schaden zu erleiden, zu groß ist.
positives Recht
Das positives Recht wurde durch eine politische Herrschaftsgewalt/Macht gesetzt.
Kodex Hammurabi: Gesetzt, ein Mann hat einen anderen bezichtigt und ihm Mordtat vorgeworfen, hat ihn aber nicht überführt, so wird derjenige, der ihn bezichtigt hat, getötet.
Entwicklung:
traditionelles Recht
Es galt, was schon immer galt.
Recht war Gewohnheitsrecht.
langsamer Übergang vom traditionellem Recht zum positiven Recht
Gewohnheitsrecht spielt aktuell so gut wie keine Rolle mehr
Grundsatz
nullum crimen sine lege (kein Verbrechen ohne Gesetz)
Gesetze und deren Bedeutung müssen allgemein bekannt und eindeutig sein
Radbruch’sche Formel
2 Voraussetzungen
Unerträglichkeitsformel:
Wenn der Widerspruch zwischen dem postiven Recht und der Gerechtigkeit (laut Naturrecht) ein unerträgliches Maß erreicht, dann ist das positive Recht als unrichtiges Recht zu beurteilen.
Aber:
Rechtssicherheit hat für Radbruch so hohen Stellenwert, dass Radbruch nicht perse allen Gesetze, die gegen das Naturrecht versprechen, die Geltung abspricht.
Verleugnungsformel:
Wird bei der Setzung des politischen Rechts der Grundsatz der Gleichheit gezielt verleugnet, dann entbehrt das Recht der Rechtsnatur und hat keinerlei Verbindlichkeit. (Gegen Gesetze, die mit dem Ziel der Ungerechtigkeit/Ungleichheit verabschiedet werden, darf verstoßen werden.)
Naturrecht nach John Locke
Naturzustand (als Ausgangslage)
für Locke real existent gewesen
Zustand uneingeschränkter Freiheit und Gleichheit
freie Verfügbarkeit über eigenes Leben und Besitz
Oberste Regel:
Erhaltung der von Gott geschaffenen Natur, d.h. Leben, Gesundheit, Freiheit und Besitz
Menschenbild:
die meisten Menschen sind gut
sie streben nach dem Erhalt ihres Lebens und dem der anderen
nur wenige verstoßen gegen das Naturrecht
Warum Übergang vom Naturzustand zum Staatszustand:
Einzelne können die Macht an sich reißen
feste Regeln und staatliche Strafverfolgung ermöglichen ein friedliches Leben
Naturrecht kann dadurch gewahrt bleiben
Naturrecht nach Hobbes
Naturzustand des Menschen
für Hobbes fiktiv → könnte gewesen sein
es bestehen grundlegend Konkurrenz, Misstrauen, Ruhmsucht → Krieg jeder gegen jeden
Mensch ist bestimmt durch:
Leidenschaften (Todesfurcht; Verlangen nach Dingen, die für ein angenehmes Leben notwendig sind)
Hoffnung diese durch Fleiß zu erhalten
Vernunft
geeignete Grundsätze des Friedens, die den Menschen eine Übereinkunft ermöglichen
Warum Übergang zur staatlichen Gewalt?
Kriegszustand entkommen → Selbsterhaltung und zufriedenes Leben
Menschen halten sich nicht an Regeln, wenn sie sich nicht vor Strafe fürchten
Gesetze wie Gerechtigkeit, … (Stichwort: Goldene Regel) vs. Leidenschaften
Rolle des Souveräns:
Leviathan = „sterblicher Gott“ → gewählt von allen Vertragsunterzeichnern; kann ein Mensch aber auch mehrere sein
beitzt große Menge an Macht und Stärke, die andere erstreckt und dazu bewegt, den Frieden zu gewährleisten
Vertragspartner des Gesellschaftsvertrags:
„jedermann“, aber jeder tut es nur unter der Bedingung, dass es alle anderen auch tun
Naturrecht nach Baruch Spinoza
Probleme mit dem Naturrecht
nicht die Vernunft, sondern Strafdrohungen können die Einhaltung von Gesetzen gewährleisten
im Naturzustand sind gut und schlecht individuell, da jeder nach seinem eigenen Nutzen strebt
es gibt keine Herrschaft und keinen Besitz, somit können keine Regeln darüber aufgestellt werden
Widerstand gegen Ungerechtigkeit
GG Art. 20
Gegen jeden, der es unternimmt, diese [verfassungsmäßige] Ordnung [der Gesetzgebung] zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Pluralismus
Als Leitbild der Legitimität moderner Demokratien zielt Pluralismus auf ein freies politisches und gesellschaftliches Zusammenleben, das die liberalen Grundrechte sowie die Vereinigungsfreiheit respektiert und jegliche rassistische, geschlechtliche und politische Diskriminierung untersagt. Im Pluralismus konkurrieren eine Vielzahl verschiedener gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen mit- und gegeneinander um gesellschaftliche, wirtschaftliche und politische Macht.
John Rawls: eine Theorie der Gerechtigkeit
Urzustand
fiktiv
alle Menschen gleich
wählen Grundrechte und -pflichten der Gesellschaft
und was als gerecht und ungerecht gilt
Gesellschaftsvertrag wird entwickelt
findet ausschließlich in Gedanken statt
Vertragspartner: gedanklich sind alle zukünftigen und tatsächlichen Mitglieder der Gesellschaft beteiligt
sie entscheiden vernünftig, ohne besondere Interessen zu begünstigen
Grundsätze zur Verteilung der Güter und Rechte
soll eine einheitliche Vorstellung von Gerechtigkeit begründen, die für alle späteren Regelsetzungen leitend sein soll
Schleier des Nichtswissens
metaphorischer Ausdruck, der die Bedingungen des Gedankenexperiements (Urzustand) beschreibt
Absehen von eigenen, durch Interessen, Fähigkeiten, soziale Stellung bedingtem Standpunkt
faire Entscheidung ermöglichen soll, die nicht von eigener Betroffenheit beeinflusst ist
Gleichheitsprinzip: in Bezug auf alle Grundfreiheiten → gleiche Rechte für alle
Unterscheidungsprinzip → Festlegung, unter welchen Bedingungen ökonomische Ungleichheit gerechtfertigt ist und unter welchen Bedingungen sie dies nicht ist