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Öffentliches Recht
Das Recht, das die Belange des Staates und sein Verhältnis zum Einzelnen und zur Gesellschaft regelt.
Subordinationstheorie
Traditioneller Ansatz zur Abgrenzung von Privatrecht und öffentlichem Recht, der die Überordnung des Staates über den Einzelnen beschreibt.
Modifizierte Sonderrechtslehre
Ansatz, der das öffentliche Recht des Staates als Sonderrecht versteht, in dem der Staat als Hoheitsträger berechtigt und verpflichtet wird.
Staatsrecht
Teil des öffentlichen Rechts, das sich mit der Organisation und den Aufgaben des Staates beschäftigt.
Verfassungsrecht
Rechtsbereich, der die Grundordnung und die grundlegenden Prinzipien des Staates regelt.
Drei-Elemente-Lehre
Lehre von Georg Jellinek, die den Begriff des Staates anhand von Staatsvolk, Staatsgebiet und Staatsgewalt definiert.
Staatsvolk
Die Gemeinschaft der Bürger eines Staates, die unter einem gemeinsamen Rechtssystem steht.
Staatsgebiet
Das geografische Gebiet, in dem ein Staat seine Hoheitsgewalt ausübt.
Staatsgewalt
Die Fähigkeit eines Staates, durchsetzbare Regeln aufzustellen und seine Gesetze zu vollziehen.
Grundgesetz
Die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland, die die Staatsorganisation und die Grundrechte regelt.
Legitimität
Das Ansehen und die Akzeptanz einer Regierungsgewalt als rechtmäßig und gerecht in den Augen der Bürger.
Fürstentum Sealand
Ein umstrittenes Beispiel eines nicht anerkannten Staates, das im Zweiten Weltkrieg auf einer Plattform im Meer gegründet wurde.
BVerfG
Bundesverfassungsgericht, das höchste deutsche Gericht für Verfassungsfragen.
Politisches Recht
Rechtsgebiet, das die Strukturen und Abläufe der politischen Prozesse innerhalb eines Staates umfasst.
Wertordnung
Das normative Gerüst, das die Grundwerte und Prinzipien einer Gesellschaft umfasst.
Schicksalsgemeinschaft
Ein Begriff, der eine enge Verbindung zwischen Mitgliedern einer Staatengruppe beschreibt, die ein gemeinsames Schicksal teilen.
Reichsbürger
Eine Bewegung in Deutschland, die die Legitimität des bestehenden Staates in Frage stellt und sich auf historische Reichsgrenzen bezieht.
Drei-Elementen Lehre im Grundgesetz
Der Bezug der Lehre auf das Grundgesetz, der Staatsgebiet, Staatsvolk und Staatsgewalt umfasst.
Zusammenschluss
Ein loserer Zusammenschluss von Individuen, um gemeinsame Interessen zu verfolgen, wird als nicht ausreichendes Kriterium für ein Staatsvolk betrachtet.