ÖffR | V1 Notizen Staat & Verfassung (16.10.)
Lernziele dieser Einheit
Begriff des Öffentlichen Rechts
Definition und Abgrenzung zu anderen Rechtsbereichen kennenlernen
Zentralität des Öffentlichen Rechts
Verstehen der Rolle des Öffentlichen Rechts im gesamten Rechtssystem
Grundverständnis für den Staat
Kenntnis der Drei-Elemente-Lehre nach Georg Jellinek
Anwendung der Drei-Elemente-Lehre
Analyse anhand von Beispielsfällen
Verarbeitung im Grundgesetz
Erste Orientierung zu den Merkmalen der Drei-Elemente-Lehre im Grundgesetz
Was ist und wozu öffentliches Recht studieren?
Rechtsgebiete:
Deutsches Recht
Privatrecht
Öffentliches Recht
Strafrecht
Verwaltungsrecht
Staats- und Verfassungsrecht

Ansätze zur Abgrenzung von Privatrecht und Öffentlichem Recht
Traditioneller Ansatz:
„Subordinationstheorie“: Überordnung des Staates über den Einzelnen
Modifizierte Sonderrechtslehre:
Öffentliches Recht als Sonderrecht des Staates
Staat hat sowohl Rechte als auch Pflichten
Bedeutung und Abgrenzung des Verfassungsrechts
Öffentliches Recht regelt die Belange des Staates und dessen Verhältnis zu Einzelpersonen und der Gesellschaft
Zentralität des Verfassungsrechts
Zentralität des Verfassungsrechts:
Wirksamkeit des „einfachen“ Rechts
Ausstrahlungswirkung: das Grundgesetz als „objektive Wertordnung“ und seine Bedeutung für die Auslegung von BGB, StGB, etc.
Bsp.: BVerfGE 148, 267 – Stadionverbote (2018)
Verfassungsrecht als „politisches Recht“:
Klärung: Verfassungsrecht ist nicht gleich Politik
Zweck: Spielregeln für den politischen Prozess festlegen
Zusammenhang mit politischen Prozessen analysieren
Beispiel: BVerfG, Az. 1 BvR 781/21 – Beschluss zur Corona-Notbremse
Staat und Verfassung
Begriff des Staates
Kernfragen:
Was definiert einen Staat?
Wer ist befugt, dies zu entscheiden?
Georg Jellinek und die Drei-Elemente-Lehre:
Staat
Staatsgebiet
Staatsvolk
Staatsgewalt
Diskussionsfälle:
Taiwan, Palästina, Somaliland
Beispielsfall: Das Fürstentum Sealand
Untersuchung durch den VG Köln
Was kennt man als „Schicksalsgemeinschaft“?
Kritische Analyse des Begriffs
Entscheidungskriterien:
Staatsgebiet: Nicht Teil der Erdoberfläche
Staatsvolk: Loser Zusammenschluss ohne klare „Schicksalsgemeinschaft"
Staatsgewalt konnte nicht identifiziert werden
Das Grundgesetz und die Drei-Elemente-Lehre
Merkmale und Bezüge im Grundgesetz:
Staatsgebiet:
Präambel
Art. 28 I 2, II
Art. 29 (Neugliederung des Bundesgebiets)
Art. 115a (Verteidigungsfall)
Staatsvolk:
Präambel
Art. 20 II 1
Art. 116 (Begriff des „Deutschen“)
Staatsgewalt:
Art. 20 II 2 (Ausübung der Staatsgewalt)
