-1990er Jahre
-EuGH
-betrifft Staatshaftungsanspruch
-laut einer alten RL sollte sichergestellt werden, dass unbezahlte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern auch bei Insolvenz der Arbeitgeber erfolgen, dazu sollten Garantiefonds errichtet werden, aus denen die Ansprüche befriedigt werden können
-Italien war mit Umsetzung säumig und es bestand kein solcher Fond
-Herr Francovich hatte einen solchen Anspruch und als der Arbeitgeber in Isolvenz ging, verlangte Herr Francovich vom italienischen Staat die von der RL versprochene Garantie / Schadenersatz
-Frage: begründet die Verletzung von Unionsrecht durch Italien einen solchen Schadenersatzanspruch eines Privaten?
_ Ja, er hat Anspruch auf den Sachdenersatz