EURORECHT3

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394 Terms

1
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Zustimmungsverfahren
-Art der besonderen Gesetzgebungsverfahren
-zentraler Unterschied zum Konsultationsverfahren besteht ihm Abänderungsrecht
-wie im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren hat das Parlament hier ein Vetorecht gegen die alleinige Beschlussfassung des Rates (im vgl zum ordentlichen Gesetzgebungsverfahren fehlt jedoch die Möglichkeit zur inhaltlichen Abänderung )
Bsp: ergänzende Rechtsetzungsgrundlage des Art 352 AEUV, auch sführungsgesetzgebung zum Minderheitendiskriminierungsverbot, oder Erlass zum mehrjährigen Finanzrahmenn
2
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Art 19 EUV
-Verfahrensautonomie: MS müssen die erforderlichen Rechtsbehelfe schaffen
-Anwendung des Unionsrechts erfolgt im Regelfall durch die nationalen Behörden und Gerichte
-Rechtshelfe müssen wirksam sein laut Art 19 EUV, dh die Grundsätze der Äquivalenz und Effektivität sind auch verankert (Unionsrechtliche Ansprüche dürfen nicht schlechteren Voraussetzungen untersetzt sein, als vergleichbare Ansprüche auf nationaler Ebene
-An dem Art wird die Dualität des Unionsrechtsschutzes deutlich: zwei Komponenten:
1. Aufgaben der unionsregierten Gerichte
2. Aufgaben der nationalen Gerichte
- Grundsatz der Vollständigkeit des Systems der Rechtsbehelfe: jeder unionsrechtliche Anspruch muss auf einer Seite des dualen Systems einer gerichtlichen Überprüfung zugänglich sein
3
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Was versteht man unter dem Begriff Europa?
Geografische Definition, kulturell-historische Definition, politische Definition
4
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Was ist die kulturell-historische Definition?
Ein Raum mit gemeinsamer Geschichte und ähnlichen homogenen kulturellen und sozialen werthaltungen
5
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Was ist die politische Definition?
Europa wird als Wertegemeinschaft gesehen und es wird nur auf den Status quo des gemeinsamen Wertesubstrats geblickt
6
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Wann spricht man von Verfassungspatriotismus?
Wenn die Werte in der Verfassung oder sonstigem Recht höherer Stufe niedergelegt sind; dh die Zugehörigkeit zu einer Gemeinschaft ergibt sich aus der Identifikation mit einer bestimmten Verfassungsordnung
7
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Wie kann der Europabegriff verstanden werden?
Inklusive oder Exklusiv
8
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Wann wird der Europabegriff exklusiv verstanden?
Wenn er an Eigenschaften ausgerichtet wird, die an unverrückbaren Merkmalen der Person anknüpfen (geografische Definition, kulturell-historische Definition)
9
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Wann wird der Europabegriff inklusiv verstanden?
Hier wird der Europabegriff für jede soziale Gemeinschaft und für jedes Individuum geöffnet, die sich den europäischen Werten bekennen (politische Definition)
10
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Was wird im Sinne der Staatstheorie mit Verfassung gemeint?
Der zentrale Rechtsbestand einer staatlichen Einheit bzw einer politischen Ordnung.
11
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Wie wird Europarecht noch genannt?
EU-Recht/Unionsrecht
12
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Was versteht man unter Unionsrecht?
Ist das vom EU-Gesetzgeber erzeugte Recht
13
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Für welche Teile des Völkerrechts erfolgt eine Einbeziehung in das Europarecht auf Pirmärrechtsebene?
Kernbereiche der UN-Charta, Grundsätze des Völkerrechts, die in Art 3 Abs 5 EUV schon als Teil des Zielkatalogs stehen, EMRK
14
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Was versteht man unter Mezzaninrang?
Recht, das zwischen der Primärrechtsebene und der Sekundärrechtsebene steht
15
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Wobei handelt es sich um Recht im Mezzaninrang?
Bei Übernahme von Völkerrecht in die EU-Rechtsordnung, dh die Folge der Teilnahme der EU an einem Abkommen und dessen Ratifikation durch den EU Gesetzgeber
16
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Inwiefern ist Recht im Mezzaninrang bedeutsam?
Es gibt im Einzelfall Vorgaben für das allgemeine Sekundärrecht
17
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Beispiele von völkerrechtlichen Abkommen, an denen die EU beteiligt ist und die damit im Mezzaninrang stehen?
Welthandelsabkommen (WTO), Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), viele Assoziierungs-und Partnerschaftsabkommen der EU mit Drittstaaten
18
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Warum ist Europarecht wichtig?
Es ist relevant und nützlich
19
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Europäische Einigung aus utilitaristischer Sicht
Europa funktioniert, solange es nützlich ist
20
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Verschiedene Ebenen von Nützlichkeitserwägungen
- europäische Einigung als Friedensprojekt
- Stabilisierung der politischen Verhältnisse
- Für kleinere MS ein Machthebel von politischem Einfluss
- Gemeinsames Auftreten erhöht globales Gewicht der eigenen Stimme
-Marktopportunität für Wirtschaftstreibende
21
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Europäische Einigung als Friedensprojekt
Bestreben einer stabilen Friedenssicherung auf dem europäischen Kontinent
Betrifft zu Beginn hauptsächlich Frankreich und Deutschland (EGKS Vertrag)
22
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Europäische Einigung als Machthebel politischen Einflusses
- EU-intern: zwischen den MS , Europarecht erlaubt wechselseitige Einflussnahme auf die inneren Angelegenheiten der anderen
- EU-extern: gemeinsames Auftreten erhöht das globale Gewicht der eigenen Stimme , dh Aufwertung einzelner Staaten
23
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Europäische Einigung als Marktopportunität
Schaffung des Binnenmarkts weitet das Handelsvolumen aus dh:
-mehr individuellen Profit
-mehr gemeinsamen Wohlstand
24
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Soziale Komponente der EU
-auf Grund der Dominanz von Handel, Wirtschaft, etc im Zusammenhang mit der EU wird sehr auf die soziale Komponente geachtet
-„soziales Europa"
-Kohäsionspolitik
25
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Kohäsionspolitik
Gewährleistung des wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalts der Union
Kann für wirtschaftsschwächere Staaten ein Motivationsgrund sein, sich dem Europäischen Einigungsprozess anzuschließen
26
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Walter Hallstein
-Erster Kommissionspräsident (1958 - 1967)
-Theorie de la bicyclette als Funktionsmaxime der EU (EU kollabiert, wenn sie integrationspolitisch zum Stillstand kommt, sowie ein Rad umfällt, wenn man nicht in die Pedale tritt)
27
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Warum ist Europarecht für die Praxis relevant?
Bildet neben dem staatlichen Recht noch eine zweite autonome Rechtsordnung
28
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Inwiefern hängen Europarecht und Völkerrecht zusammen?
Europarecht ist eine vom Völkerrecht verschiedene Materie, obwohl sie auf völkerrechtlichen Abkommen fußt, Europarecht hat sich aber über das Völkerrecht herausgebildet und ist heute dem staatlichen Recht ähnlicher
29
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Wie nennt man eine Rechtsordnung eigener Art?
Rechtsordnung sui generis
30
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In welcher Rechtssache wurde vom EuGH klargestellt, dass das Europarecht eine Rechtsordnung sui generis ist?
Van Gend & Loos
31
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Rechtssache Van Gend & Loos
-1963 Urteil
-Van Gend ist ein Unternehmen, das Chemikalien von Deutschland in die Niederlande transportierte und dafür Zoll zahlen musste
-EWG Vertrag hat für eine Zeit eine Stillhalteverpflichtung für Zölle vorgesehen
-Van Gend behauptet aber, dass der Zoll erhöht worden war
-Frage war: Kann sich Van Gend überhaupt auf diese Bestimmungen berufen?
32
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Gemeinsamkeiten / Unterschiede zwischen Völkerrecht und Europarecht (Gemeinsamkeiten)
-ER basiert auf VRlichen Verträgen
-Europäische Politik/Gesetzgebung nach wie vor sichtbar von multilateralen Methoden / Diplomatie geprägt
-zT Protokolle und Erklärungen zu AEUV und EUV
33
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Gemeinsamkeiten / Unterschiede zwischen Völkerrecht und Europarecht (Unterschiede)
- ER hat sich über das VR hinausentwickelt
-Konstitutionalisierungsprozess (dh Annäherung an staatentypische Merkmale)
34
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Konstitutionalisierungsprozess des Europarechts
- Rechtsqualität/Rechtswirkungen:
Supranationalität statt Souveränität
- Institutionell/prozedural
Gemeinsachftsmethode / Unionsmethode statt reinem Intergouvernementalismus
(man kann von Konstitutionalisierung sprechen, weil der Versuch einer Verfassung für die EU bis jetzt gescheitert ist)
35
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Unionsmethode
-früher Gemeinschaftsmethode
-Ist ein Bündel von Eigenheiten des Europarechts im Bereich der Ausgestaltung seiner handlungsbefugten Organe und Verfahren
- Die Ausgestaltungsmerkmale fördern die Effizienz der Arbeitsweise, speisen demokratische und gewaltenteilerische Gesichtspunkte ein und machen das erzeugte Recht effektiv
36
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Merkmale der Unionsmethode
- Initiativmonopol der Kommission bei der Gesetzgebung
-Beschlussfassungsquorum der qualifizierten Mehrheit im Rat
-unmittelbare Vollzugseignung des EU-Rechts (dh unmittelbare Geltung)
-Bestehen einer vollwertigen gerichtlichen Kontrolle
37
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Initiativmonopol der Kommission
Nicht Staaten, sondern eine von den Staaten unabhängige, den Interessen der EU verpflichtete Einrichtung gibt Anstoß dafür, welches Recht gesetzt wird
(Staaten können zwar Rechtssetzungsinitiativen unverbindlich anregen, die Kommission kann aber entscheiden, ob und wie dies erfolgen soll)
38
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Beschlussfassungsquorum der qualifizierten Mehrheit im Rat
-Abkehr der von im VR typischen Methode der Einstimmigkeit
-MS können überstimmt werden und müssen diese Entscheidung rechtsverbindlich gegen sich gelten lassen
-bedeutet gleichzeitig zum Souveränitätsverlust auch Souveränitätsgewinn, weil man auf Recht in anderen Staaten mehr Einfluss nehmen kann
39
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Aufwertung des Parlaments zum Ko-Gesetzgeber
-Durch Unionsmethode gekennzeichnet
-in den meisten Bereichen des Europarechts
-Aufwertung erfolgt in Vertragsreformen seit Gründung der EU/EWG
-Stärkt demokratische Legitimität des erzeugten Rechts
40
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Unmittelbare Vollzugseignung / unmittelbare Geltung
-unmittelbare Vollzugseigung ist Folge der unmittelbaren Geltung
-hinsichtlich der Geltung des Rechts besteht keine Wahlfreiheit und kein Ratifikationsbedarf (gilt auch für RL)
-Vollzug idR dezentral durch Behörden und Gerichte der MS , in einzelnen Bereichen wird aber auch die Kommission unmittelbar in der Vollziehung tätig
41
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Vollwertige gerichtliche Kontrolle
-durch den EuGH / das EuG
-ausdifferenziertes System von Rechtsbehelfen , gewährleistet Richtigkeit der Anwendung des Unionsrechts durch die Organe der MS und der EU gleichermaßen
-Gerichte stehen nicht nur MS offen, sondern auch Einzelnen
42
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Supranationalität /supranationaler Charakter des ER
Besondere Rechtsqualität / besondere Rechtswirkungen, aufgrund derer das ER auch den Einzelnen betrifft
43
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Merkmale der Supranationalität
-Autonomie des Unionsrechts
-unmittelbare Geltung des Unionsrechts
-unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts
-Anwendungsvorrang
-Staatshaftung
44
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Autonomie des Unionsrechts
-Rechtsordnung sui generis
-autonomer Geltungsanspruch
-eigene Begriffe und Methoden
45
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Unmittelbare Geltung des Unionsrechts
-Folge der Autonomie ist eigenständiger Geltungsanspruch des Unionsrechts
-Recht gilt mit jeder Rechtserzeugung, es muss nicht gewartet werden, bis zugestimmt wurde von den Adressaten
-Folge: Keine Abänderungsmöglichkeit bzgl dem erzeugten Recht
46
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Unmittelbare Anwendbarkeit des Unionsrechts
-unmittelbare Wirkung / Direktwirkung
-Unionsrecht verschafft Einzelnen unmittelbare individuelle Berechtigungen
-Rechtsverleihung ist als unmittelbar, Folge: verliehene Rechte können von den Berechtigten selbst durchgesetzt werden, bilden taugliche Anspruchsgrundlagen der Rechtsdurchsetzung vor nationalen Gerichten und sind vor diesen also direkt anzuwenden
47
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Anwendungsvorrang des Unionsrechts
-Konfliktlösungsregel
-Unionsrecht vor nationalem Recht
-es findet keine Derogation statt, nur Überlagerung des nationalen Rechts vom Unionsrecht
-gilt für Unionsrecht jeder Stufe gegen nationales Recht jeder Stufe (vorbehaltlich des integrationsfesten Kerns)
48
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Rechtssache Costa
-1964
-vom EuGH
-fundamentaler Grundsatz des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts wurde formuliert
-Hr Costa wollte sich gegen das italienische Gesetz der Verstaatlichung von Stromerzeugungsunternehmen wehren, mit dem Argument der Unvereinbarkeit mit verschiedenen Artikeln des EWG-Vertrags
49
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Staatshaftung
-Grundsatz, dass die MS gegenüber Einzelnen für Schäden aufgrund von staatlichen Verstößen gegen Garantien des Unionsrechts haften
-Werkzeug für den Umgang mit Widersprüchen zwischen nationalem Recht und Unionsrecht
-Möglichkeit, subsidiär von der öffentlichen Hand Schadenersatz zu erlangen
50
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Grundsatzurteil Francovich
-1990er Jahre
-EuGH
-betrifft Staatshaftungsanspruch
-laut einer alten RL sollte sichergestellt werden, dass unbezahlte Entgeltansprüche von Arbeitnehmern auch bei Insolvenz der Arbeitgeber erfolgen, dazu sollten Garantiefonds errichtet werden, aus denen die Ansprüche befriedigt werden können
-Italien war mit Umsetzung säumig und es bestand kein solcher Fond
-Herr Francovich hatte einen solchen Anspruch und als der Arbeitgeber in Isolvenz ging, verlangte Herr Francovich vom italienischen Staat die von der RL versprochene Garantie / Schadenersatz
-Frage: begründet die Verletzung von Unionsrecht durch Italien einen solchen Schadenersatzanspruch eines Privaten?
_ Ja, er hat Anspruch auf den Sachdenersatz
51
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Verletzung von EU-Recht durch nationales Recht
-Kann vor nationalen Gerichten geltend gemacht werden und von diesen selbstständig geprüft werden
-Damit sind die nationalen Gerichte gewissermaßen die ordentlichen Gerichte der EU
-Bei Unklarheiten der Auslegung/Anwendung von EU-Recht ist der EuGH anzurufen (im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens)
52
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Was kann Anspruchsgrundlage einer Klage / Einwendung sein?
Jede unmittelbar anwendbare Unionsrechtsnorm, das sind nicht alle Unionsrechtsbestimmungen, sondern nur die, die den Einzelnen auch Rechte verleihen
Ob den Einzelnen Rechte verliehen werden, ist vom EuGH iSv einer Auslegung zu entscheiden
53
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Gründerstaaten der EGKS
-Italien
-Deutschland
-Frankreich
-Benelux
54
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Erste Erweiterung
-1973
-Dänemark
-Irland
-Vereintes Königreich
(9MS)
55
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Zweite Erweiterung
-1981
-Griechenland
(10MS)
56
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Dritte Erweiterung
-1986
-Spanien
-Portugal
(12MS)
57
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Vierte Erweiterung
-1995
-Schweden
-Finnland
-Österreich
-(15MS)
58
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Fünfte Erweiterung
-2004
-Slowenien
-Slowakei
-Ungarn
-Estland
-Lettland
-Litauen
-Polen
-Ungarn
-Malta
-Zypern
-Tschechien
(25MS)
59
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Sechste Erweiterung
-2007
-Bulgarien
-Rumänien
(27MS)
60
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Siebte Erweiterung
-2013
-Kroatien
-(28MS)
61
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EGKS
-Gründung 1951
-Motiv: Friendenssicherung am europäischen Kontinent
-Ziel: unter Aufsicht einer überstaatlichen Einrichtung (damals Höhe Behörde, dann Kommission) den Gründerstaaten freien Zugang zur Produktion von Kohle und Stahl zu sichern und zwischen den Gründerstaaten einen gemeinsamen Markt zu schaffen, in dem Kohle und Stahl unabhängig vom Produktionsort frei zirkulieren können
-dafür waren neben Freiverkehrsregeln (Grundfreiheiten) auch Wettbewerbsregeln und Regeln über die Transparenz der Preise notwendig
-auf 50 Jahre befristet (dh 2002 ausgelaufen), dann in den EG-Vertrag integriert
62
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Weitere Friedensinitiative neben EGKS
-Europarat
-1949 gegründet (somit älter als die EU)
-Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte (EMRK)
-keinen supranationalen Charakter, verharrt in der klassischen Völkerrechtsmethode
63
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Römer Verträge
-EWG
-Euratom Vertrag
-1957 in Rom geschlossen
64
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EWG-Vertrag
Beschluss darüber, dass Freiverkehrsmodell von Kohle und Stahl auch auf andere Wirtschaftsbereiche auszubreiten (also auf Warenverkehr insgesamt, Dienstleistungen, Personen, Unternehmen und Kapital)
-später EG-Vertrag
-mit Inkrafttreten von Vertrag von Lissabon (2009) aufgehoben und durch den AEUV ersetzt
65
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Euratom-Vertrag
Beschluss über gemeinsame friedliche Nutzung und Förderung der damals noch relativ neuen Atomenergie
- einziger der Gründungsverträge, der heute noch fortbesteht
66
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Seit wann spricht man nicht mehr von Europäischer Gemeinschaft?
-Seit dem Lissabonvertrag
-Man spricht von der Europäischen Union
67
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Fusionsvertrag
-1965
-führt die bis dahin zu mindest teilweise getrennten Organe jeder der drei Gründungsverträge zusammen
-war somit die Geburtsstunde der Kommission
-Stärkung der Organe im Verhältnis zu den MS
68
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Erste grundlegende Krise der EU / Politik des leeren Stuhls
-1965
-Hintergrund: Im Argrarbereich vorgesehene Übergang vom Einstimmigkeitsprinzip zum Mehrheitsbeschluss
-Frankreich damals Vorsitz im Rat
-Konflikt der Entscheidungsfindung
-Frankreich bricht Sitzung ab
-Hinterlässt für halbes Jahr von französischem Vorsitz einen leeren Stuhl
-übrigen Minister konnten so keinen Entschluss fassen
69
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Luxemburger Kompromiss
-1966 übernimmt Luxemburg den Vorsitz
-Ausweg aus der Krise
-Es wird nicht abgestimmt, auch wenn Mehrheitsbeschlüsse möglich wären, wenn ein MS aus grundlegenden Bedenken nicht zustimmen konnte
-So lange weiterverhandeln bis für alle ein akzeptables Ergebnis erzielt wird (Konsensmethode)
70
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Hard law vs soft law
-hard law: formale Beschlussfassungsregeln
-Soft law: in Einzelfällen werden die von MS geltend gemachten vitalen Interessen in gewissem Umfang geschützt
71
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Einheitliche Europäische Akte
-1987 in Kraft getreten
-erste grundlegende Reform der Gründungsverträge
-zwei Hauptziele:
1. soll logistische Grundlagen für einen vollständigen Binnenmarkt schaffen (durch Rechtsangleichung)
2. dafür notwendige Änderungen bei Institutionen und Zuständigkeiten wurden vorgenommen
-Angestrebtes Enddatum für Vollendung des Binnenmarktes: 31.12.1992 (in Praxis wird er nie vollendet sein)
72
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Notwendige Änderungen bei Institutionen für Erschaffen eines vollständigen Binnenmarktes iSd Einheitlichen Europäischen Akte
-Ausbau der Mehrheitsentscheidungen
-Stärkung der Rechte des Parlaments
(ZB durch Einführung des Verfahrens der Zusammenarbeit)
73
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Notwendige Änderungen bei Zuständigkeiten für Erschaffen eines vollständigen Binnenmarktes iSd Einheitlichen Europäischen Akte
-Forschung und Entwicklung
-Umwelt
-Erste Ansätze einer gemeinsamen Außenpolitik
74
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Europa-Euphorie
-Nach Fall der Berliner Mauer 1989
-Scheinbare Überwindung der Teilung Europas
-vollständige und politische Einigung des Kontinents hat möglich gewirkt
-verstärkte politische und akademische Diskussionen zur Finalität Europas (vor allem rund um die Bundesstaatsidee)
-Endet mit Ablehnung von Europaverfassungsentwurf bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden
75
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Vertrag von Maastricht
-1993 in Kraft getreten
-Kennzeichnend: Dreisäulenmodell
-führte außerdem neue Politiken ein
-erweiterte Befugnisse des Parlaments um das Mitentscheidungsverfahren (gab dem Parlament erstmalig ein vollwertiges Mitspracherecht (Vetorecht) in der Gesetzgebung)
76
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Dreisäulenmodell des Vertrags von Maastricht
(Danach handelt es sich bei der EU nur um eine Dachorganisation, die die institutionelle Grundlage für die drei Säulen bildet). -Erste Säule: Zusammenfassung der drei Gemeinschaften (EWG / EG, EGKS , Euratom)
-Zweite Säule:Institutionalisierung der politischen Zusammenarbeit in den Bereichen Außenpolitik und Verteidigung
-Dritte Säule: Polizei und Justiz
(alles unter dem Dach der damals neu geschaffenen Union)
77
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Weitere Vertragsreformen (neben Maastricht, Einheitliche Europäische Akte)
-Vertrag von Amsterdam (1997) (eher kleine Vertragsreform)
-Vertrag von Nizza (2001) (eher größere Vertragsreform)
-Beschäftigen sich beide mit der Bewältigung der institutionellen Fragen, die mit der Osterweiterung verbunden waren (zB Stimmengewichtung, Ausdehnung der qualifizierten Beschlussfassung im Rat )
78
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Verfassung von Europa?
-2004 erstes Mal präsentiert (ein Entwurf) von einem Konvent unter Einbeziehung der Zivilgesellschaft
-Beinhaltet staatliche Symbolik und institutionelle und prozedurale Reformen
-wird bei Referenden in Frankreich und den Niederlanden abgelehnt
-war eher gegen Symbolik
79
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Vertrag von Lissabon
-2009 in Kraft getreten
-Inhalt des Verfassungsentwurfs ohne Symbolik in den Vertrag umgegossen
-jüngste und aktuell gültige Reform der Gründungsverträge
-mit ihm EG beendet
-Dreisäulenmodell aufgelöst
-Stattdessen als einziger Rechtskörper die EU, ihre Politikbereiche sind einheitlich nach der Unionsmethode ausgerichtet
-Neuadjustierungen bei Zuständigkeitsverteilung zwischen EU und MS
-Änderungen bei Struktur und Arbeitsweise der Organe (zb durch Ausweitung des Mitentscheidungsverfahrens-jetzt: ordentliches Gesetzgebungsverfahren)
-Abkehr von System der Stimmengewichtung (bevorzugte kleinere MS) zum System der doppelten Mehrheit
-erstmals eine Austrittsklausel
80
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Subprime Krise
-2007 ausgebrochen
-globale Finanz - und Wirtschaftskrise
-wächst sich sukzessive zu einer Staatsschuldenkrise aus, die Europkrise genannt wird
-abgefedert durch EFSM,EFSF,ESM und durch Übertragung einzelner Kontrollrechte an die EU
-war gleichzeitig eine Solidaritätskrise
81
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Flüchtlingskrise
-Ab 2015
-Aufgrund des Bürgerkriegs in Syrien
-Massenandrang von Flüchtlingen auf dem Landweg über die Türkei und Griechenland (\=Balkanroute)
-es zeigt sich, dass bestehende Rechtsinstrumente nicht krisentauglich sind
-Anfangs führte das zum Aussetzen des Dublin-Systems
-Auch Schengen-System temporär außer Kraft gesetzt
-Ab Anfang 2016 nimmt Flüchtlingsdruck langsam ab (wegen Grenzsschutzkooperationen mit den Anrainerstaaten an den Migrationsrouten und Rückführungsabkommen)
82
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Dublin System
Welches Land ist für den Asylantrag zuständig
83
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Zentrale Rechtsquellen des Europarechts
-Primärrecht
-Sekundärrecht
84
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Subsidiäres Recht
Rechtsquellen, die nicht in den Verträgen festgelegt sind
85
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Primärrecht
-bildet Recht der höchsten Stufe in EROrdnung
-umfasst Grundlagenverträge (EUV,AEUV), auch Beitrittsakte
-allgemeine Rechtsgrundsätze (ergeben sich aus den gemeinsamen Rechtstraditionen der MS
-Charta der Grundrechte (GRC)
-Protokolle
-zwei Anhänge zu den Verträgen
86
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Vergleiche EUV und AEUV
-sind gleichrangig
-EUV enthält kürzere Rahmenbestimmungen
-AEUV enthält nähere Ausführungen zum EUV
-Im AEUV finden sich meist die spezielleren Normen
87
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Protokolle
-wichtige Ergänzungen zum Vertragstext (bzgl Verfahrensdetails)
-Auch EuGH Satzung ist in die Form eines Protokolls gegossen (ist für Zuständigkeiten und Klagearten zuständig)
88
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Erklärungen
-gehören nicht zum Primärrecht
-dienen nur als Auslegungshilfe für eigentliches Primärrecht
-wenn es sich um gemeinsame Erklärungen aller MS handelt, dann sind diese hinsichtlich der vorgegebenen Auslegung verbindlich
89
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Sekundärrecht
-ist vom Primärrecht abgeleitetes Recht
(wurde also auf Basis von primärrechtlichen Rechtssetzungsermächtigungen erzeugt)
-ist also internes Gesetzesrecht (sind also Rechtsakte, die in einem Rechtsgebungsverfahren iSd Art289AEUV erzeugt wurde
-im Regelfall nimmt das Sekundärrecht Form einer VO oder RL an
-Basis muss eine im Primärrecht enthaltene Rechtssetzungsgrundlage sein
-atypische Rechtsakte
-dh zum Sekundärrecht gehört drittverbindliches Recht genauso wie Recht mit bloßer Selbstbindungswirkung
-externes Recht
-interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Organen
-dh neben einseitig gesetztem Recht gehört auch zweiseitiges Recht
90
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Rechtssetzungsgrundlage
Ist das anzuwendende Verfahren und seine Beteiligten, sowie die zulässigen Rechtsakttypen
91
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Atypische Rechtsakte
-Handlungsformen, die nicht in Art 288 AEUV genannt werden, auf die die Institutionen in der Praxis aber zurückgreifen, deren Rechtswirkungen sich im Einzelfall unterscheiden
-sind auch Teil des Sekundärrechts
92
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Externes Recht
-Von der EU geschlossene Völkerrechtliche Verträge
-Solche Abkommen sind verbindlich für die Organe der EU, was bedeutet, dass hier eine Umsetzungspflicht besteht
-Steht im Mezzaninrang
93
New cards
Interinstitutionelle Vereinbarungen zwischen den Organen
-gehören zum Sekundärrecht
-in ihnen werden die Einzelheiten der Zusammenarbeit zwischen den Organen festgelegt
94
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Tertiärrecht
-ist von Gesetzesrecht (Sekundärrecht) abgeleitet
-wird manchmal als Rechts niederer Stufe dem Sekundärrecht selbst zugeschlagen, manchmal eben auch als Tertiärrecht verstanden
-meint i.W delegierte Rechtsakte iSd Art 290 AEUV
-manchmal werden auch Durchführungsrechtsakte dazu gezählt (nach Art 291 AEUV)
95
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Delegierte Rechtsetzung
-erfolgt durch die Kommission
-erlassenen Rechtsakte haben keinen Gesetzescharakter (sondern Verwaltungscharakter)
-Kommission ist durch Art 290 AEUV ermächtigt, nicht wesentliche Vorschriften von Basisrechtsakten zu Ergänzen, oder zu Ändern
-Dh: Verwaltungsrechtsakt wirkt verbindlich auch Gesetzesakt zurück, indem seine nich wirklichen Teile im eigenen Ermessen der Kommission geändert bzw ergänzt werden können
Bsp: Anpassung /Aktualisierung von Anhängen zu Gesetzgebungsakten, die so nicht das ganze Gesetzgebungsverfahren erneut durchlaufen muss, sondern in kurzem Weg durch die Kommission erfolgen kann
96
New cards
Vollzug des Rechts
-Steht unterhalb der Ebenen des Primär-,Sekundär-,Tertiärrechts
-ist die Anwendung des Rechts im Einzelfall (individuell-konkret) oder auf eine bestimmte Gruppe von Sachverhalten (generell-abstrakt)
-Aufgabe der Gerichte und der Verwaltung
-bildet innerhalb des Unionsrechts das Recht niederster Stufe
-auch Durchführungsrechtssetzung nach Art 291 AEUV, also die Vorgabe „einheitlicher Bedingungen für die Durchführung der verbindlichen Rechtsakte der Union" gehört in den Bereich des Unionsrechtsvollzugs
97
New cards
Grundsatz der Verfahrensautonomie der MS
-Rechtsanwendung fällt generell in die Zuständigkeit der MS
-Wird insb in den Art 1 , 19EUV und Art 291 Abs 1 AEUV
-wenn dies nicht passiert, eine effektive Anwendung der EU-rechtlichen Vorgaben nicht gewährleistet wird, dann greifen als Korrektive der Verbesserung der Durchsetzung das Äquivalenz- und Effektivitätsprinzip ein
98
New cards
Hierarchie innerhalb des Sekundärrechts
-ergibt sich daraus, dass ein Rechtsakt eine Grundlage für einen anderen (\=Ausführungsrechtsakt) bildet
-Der Ausführungsrechtsakt hat dan nim Rahmen der Vorgaben des Basisrechtsakts zu bleiben
99
New cards
Verhältnis zwischem Unionsrecht und nationalem Recht
Unionsrecht jeder Stufe geht nationalem Recht jeder Stufe vor
100
New cards
Was zählt zu nationalem Recht
-Verfassungsrecht
-einfaches Gesetzesrecht
-Administrativrechtsakte (Ministerialverordnungen, Bescheide,..)
-von MS abgeschlossene Abkommen, an denen die EU nicht beteiligt ist