Grundrechte in der digitalen Welt und KI-Systeme

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Diese Flashcards decken die Grundlagen der Grundrechte im Kontext der Digitalisierung, die Unterscheidung zwischen GG und GRCh sowie die rechtlichen und technischen Grundlagen von KI-Systemen ab.

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1
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Mittelbare Drittwirkung

Das Prinzip, dass Grundrechte zwischen Privatpersonen nicht direkt, sondern indirekt als objektive Werteordnung bei der Auslegung von Zivilrecht (z. B. BGB) durch Gerichte gelten.

2
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Praktische Konkordanz

Der verfassungsrechtliche Grundsatz, zwei kollidierende Grundrechte (z. B. Meinungsfreiheit und APR) so in einen Ausgleich zu bringen, dass beide eine größtmögliche Entfaltung finden.

3
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Anthropozentrik des Grundgesetzes

Die Ausrichtung des GG auf den Menschen, weshalb grundsätzlich nur natürliche Personen Träger von Grundrechten sind und KI-Systeme keine eigene Grundrechtsfähigkeit besitzen.

4
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Informationelle Selbstbestimmung

Ein aus dem APR (Art.\nw2\,I i.V.m. Art.1IArt.\,1\,I GG) abgeleitetes Recht, das den Einzelnen vor der unbegrenzten Erhebung, Speicherung und Verwendung personenbezogener Daten schützt.

5
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IT-Grundrecht

Das Recht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme (Art.2IArt.\,2\,I i.V.m. Art.1IArt.\,1\,I GG), das Schutz vor heimlichen Infiltrationen wie Online-Durchsuchungen bietet.

6
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Quellen-TKÜ

Eine Form der Telekommunikationsüberwachung nach Art.10IArt.\,10\,I GG, bei der Nachrichten direkt auf dem Endgerät (der Quelle) abgefangen werden, solange sie noch unverschlüsselt vorliegen.

7
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Chilling Effects (Einschüchterungseffekte)

Die Gefahr, dass Bürger aus Angst vor rechtlichen Konsequenzen oder staatlicher Repression ihre Grundrechte (z. B. Meinungsfreiheit oder Anonymität) nicht mehr oder nur eingeschränkt ausüben.

8
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Funktionale Äquivalenz

Das Kriterium, nach dem digitale Versammlungen unter den Schutz von Art.8IArt.\,8\,I GG fallen, sofern sie einer analogen Versammlung zur gemeinsamen Meinungsbildung und Kundgabe gleichwertig sind.

9
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Überwachtes Lernen (Supervised Learning)

KI-Training mit bekannten Ergebnisdaten, unterteilt in Klassifikation (Zuordnung zu Klassen) und Regression (Vorhersage numerischer Werte).

10
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Unüberwachtes Lernen

KI-Training ohne bekannte Ausgabewerte, bei dem das System selbstständig Muster und Strukturen erkennt, zum Beispiel durch Clusteranalyse.

11
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Bestärkendes Lernen (Reinforcement Learning)

Ein Lernprozess durch Versuch und Irrtum (Trial-and-Error), bei dem das System für seine Handlungen Belohnungen oder Bestrafungen erhält.

12
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Deep Learning

Eine Unterform des maschinellen Lernens, die mehrschichtige neuronale Netze (Layer) nutzt, um komplexe Muster aus großen Mengen an Rohdaten zu erkennen.

13
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Foundation Models

Große KI-Modelle, die auf allgemeine Aufgaben vortrainiert sind und Fähigkeiten entwickeln können, für die sie ursprünglich nicht explizit vorgesehen waren (Emergenz).

14
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Zweckbindungsgrundsatz

Die rechtliche Vorgabe, dass personenbezogene Daten grundsätzlich nur für den Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie ursprünglich erhoben wurden.

15
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Bias (KI)

Verzerrungen in den Trainingsdaten, die dazu führen können, dass eine KI bestehende Vorurteile übernimmt und ungerechtfertigte Benachteiligungen oder Diskriminierungen erzeugt.

16
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Recht auf Vergessenwerden

Ein Bestandteil der Zeitlichkeit der Freiheit, der vorsieht, dass die Rechtsordnung dem Einzelnen nach einer gewissen Zeit eine Chance zum Neubeginn gewährt.