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Verschuldungshaftung
Die Haftung, die aufgrund eines Verschuldens an einem Schaden entsteht.
Haftung aus Vertrag
Entsteht, wenn eine Partei gegen die vertraglichen Pflichten verstößt.
Haftung aus Delikt
Entsteht unabhängig von einem Vertrag, wenn ein Gesetz verletzt wird und ein Schaden eintritt.
Schaden
Jeder Nachteil, der einer Person an Vermögen, Rechten oder an der Person zugefügt wird (§1293 ABGB).
Vermögensschäden
Nachteil an geldwerten Gütern, einschließlich positiver Schaden und entgangener Gewinn.
Ideelle Schäden
Schäden, die nicht in Geldwerten gemessen werden, z.B. Schmerzensgeld.
Rechtswidrigkeit
Ein Verstoß gegen Gesetze oder Verträge, der zur Haftung führt (§1295 ABGB).
Kausalität
Der Zusammenhang zwischen dem Verhalten des Schädigers und dem entstandenen Schaden.
Verschulden
Die Vorwerfbarkeit eines rechtswidrigen Verhaltens; umfasst Vorsatz und Fahrlässigkeit.
Erfüllungsgehilfe
Eine Person, die im Auftrag eines Schuldners Verbindlichkeiten erfüllt.
Besorgungsgehilfe
Hilfsperson, die sich eine Person zur Besorgung von Tätigkeiten besorgt; keine rechtliche Pflicht gegenüber dem Geschäftsinhabber.
Vertrag mit Schutzwirkungen zugunsten Dritter
Ein Vertrag, dessen Schutzpflichten nicht die Vertragspartner, sondern eine dritte Person betreffen.
Solidarische Haftung
Haftung mehrerer Schädiger, die es ermöglicht, die gesamte Schadensersatzsumme von jedem Schädiger zu fordern.
Mitverschulden
Wenn der Geschädigte selbst zu dem Schaden beigetragen hat, wird der Schadensersatz entsprechend reduziert.
Verjährung
Die gesetzlich festgelegte Frist, innerhalb derer Ansprüche geltend gemacht werden müssen; in der Regel 3 Jahre.