Diagnostik VL 06 LRS Erlass Hamburg

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1
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Für wen gilt die Handreichung des LRS Erlasses?

Für Schüler*innen, die trotz qualifiziertem Unterricht die Basiskompetenzen im Lesen und Schreiben oder Rechnen nicht oder kaum aufbauen konnten

SuS mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen

SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen

SuS mit lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen

2
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Was ist der Unterschied zwischen Notenschutz und Nachteilsausgleich?

-       Nachteilsausgleich = gleiche Bewertung, andere Bedingungen.

-       Notenschutz = gleiche Bedingungen möglich, aber veränderte Bewertung.

3
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Wie wird Notenschutz und Nachteilsausgleich in HH gehandhabt?

Nachteilsausgleich: Ist bei nachgewiesenen Beeinträchtigungen möglich.

Notenschutz: Seit einer Hamburger Verordnung von 2024 geregelt. Kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und setzt eine gezielte schulische Förderung voraus.

4
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Warum gibt es fürs Rechnen keinen Notenschutz und für wen?

-       LRS → Nachteilsausgleich + ggf. Notenschutz.

-       Rechenstörung → nur Nachteilsausgleich, kein Notenschutz, weil das Rechnen selbst bewertet wird.

5
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Wie lange muss die Störung andauern?

-       Nachteilsausgleich → mindestens 6 Monate Förderung

-       Notenschutz → mindestens 12 Monate Förderung

6
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Was ist mit Schwierigkeiten gemeint?

  • Die Schwierigkeiten sind auf das Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt: Die Schwierigkeiten erschweren den Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Bereichen wesentlich.

  • Dies ist der Fall, wenn die Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich von den Leistungen in allen anderen Kompetenzbereichen abweichen und

  • die Schwierigkeiten derart erheblich sind, dass sie ursächlich für den erschwerten Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Kompetenzbereichen sind.

7
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Welche Prozentränge gelten für die jeweiligen Personengruppen ? Wie hoch muss der Prozentrang sein?

Personengruppe mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben

-       Lesen: PR ≤ 10

-       Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 15

 

Personengruppe mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben

 

-       Lesen: PR ≤ 5

-       Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 10

 

Personengruppe mit besonderen und langanhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben

 

-       Lesen: PR ≤ 5

-       Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 10

 

Ab hier kann Notenschutz gewährt werden

8
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Welche Unterschiede bestehen bei diesen Personengruppen im Vergleich mit denen beim Lesen / Schreiben?

9
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Welche Rolle spielt der Notenschutz ?

Der Notenschutz ist der entscheidende Unterschied:

  • Bei Lesen und Rechtschreiben gibt es zusätzlich die Personengruppe der „besonderen und langanhaltenden Schwierigkeiten“, da nur für diese unter bestimmten Voraussetzungen Notenschutz gewährt werden kann.

  • Für Rechenstörungen ist kein Notenschutz vorgesehen, daher gibt es dort nur zwei Personengruppen.

10
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Was sind die Unterschiede zwischen Förderung und Unterstützung?

Förderung

  • Soll die Lese-, Rechtschreib- oder Rechenkompetenz verbessern bzw. Strategien zur Kompensation aufbauen.

  • Setzt an der Schwierigkeit selbst an.

  • Erfolgt sofort nach Feststellung, innerhalb und außerhalb des Unterrichts, auf Basis eines Förderplans.

  • Beispiele: individueller, sprachsensibler Unterricht; spezifische Lese-/Rechtschreibförderung; zusätzliche Lernzeit, Sprach- oder Lernförderung.

  • Die fachlichen Ziele bleiben, aber das Kind soll Fähigkeiten aufbauen und den Nachteil verringern.

 

Unterstützung

  • Soll die Auswirkungen der Schwierigkeit bei Leistungsnachweisen oder der Bewertung abmildern.

  • Ändert nicht die Schwierigkeit selbst, sondern die Bedingungen, unter denen Leistung gezeigt oder bewertet wird.

  • Besteht im Hamburger System aus Nachteilsausgleich und – nur bei Lesen/Rechtschreiben – ggf. Notenschutz.

  • Beispiele Nachteilsausgleich: mehr Arbeitszeit, Vorlesen von Aufgaben, Leselineal oder zugelassene Hilfsmittel – aber nur, wenn Lesen/Rechtschreiben nicht selbst geprüft wird.

  • Beim Nachteilsausgleich bleiben Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe unverändert. Beim Notenschutz kann die Gewichtung von Lesen/Rechtschreiben in der Bewertung zurückhaltender sein; das steht im Zeugnis.