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Für wen gilt die Handreichung des LRS Erlasses?
Für Schüler*innen, die trotz qualifiziertem Unterricht die Basiskompetenzen im Lesen und Schreiben oder Rechnen nicht oder kaum aufbauen konnten
SuS mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen
SuS mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen
SuS mit lang anhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben oder Rechnen
Was ist der Unterschied zwischen Notenschutz und Nachteilsausgleich?
- Nachteilsausgleich = gleiche Bewertung, andere Bedingungen.
- Notenschutz = gleiche Bedingungen möglich, aber veränderte Bewertung.
Wie wird Notenschutz und Nachteilsausgleich in HH gehandhabt?
Nachteilsausgleich: Ist bei nachgewiesenen Beeinträchtigungen möglich.
Notenschutz: Seit einer Hamburger Verordnung von 2024 geregelt. Kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht und setzt eine gezielte schulische Förderung voraus.
Warum gibt es fürs Rechnen keinen Notenschutz und für wen?
- LRS → Nachteilsausgleich + ggf. Notenschutz.
- Rechenstörung → nur Nachteilsausgleich, kein Notenschutz, weil das Rechnen selbst bewertet wird.
Wie lange muss die Störung andauern?
- Nachteilsausgleich → mindestens 6 Monate Förderung
- Notenschutz → mindestens 12 Monate Förderung
Was ist mit Schwierigkeiten gemeint?
Die Schwierigkeiten sind auf das Lesen und/oder Rechtschreiben begrenzt: Die Schwierigkeiten erschweren den Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Bereichen wesentlich.
Dies ist der Fall, wenn die Leistungen im Lesen und/oder Rechtschreiben deutlich von den Leistungen in allen anderen Kompetenzbereichen abweichen und
die Schwierigkeiten derart erheblich sind, dass sie ursächlich für den erschwerten Nachweis des Leistungsstandes in allen anderen Kompetenzbereichen sind.
Welche Prozentränge gelten für die jeweiligen Personengruppen ? Wie hoch muss der Prozentrang sein?
Personengruppe mit Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben
- Lesen: PR ≤ 10
- Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 15
Personengruppe mit besonderen Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben
- Lesen: PR ≤ 5
- Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 10
Personengruppe mit besonderen und langanhaltenden Schwierigkeiten im Lesen und/oder Rechtschreiben
- Lesen: PR ≤ 5
- Rechtschreiben: 𝑃𝑅 ≤ 10
Ab hier kann Notenschutz gewährt werden
Welche Unterschiede bestehen bei diesen Personengruppen im Vergleich mit denen beim Lesen / Schreiben?

Welche Rolle spielt der Notenschutz ?
Der Notenschutz ist der entscheidende Unterschied:
Bei Lesen und Rechtschreiben gibt es zusätzlich die Personengruppe der „besonderen und langanhaltenden Schwierigkeiten“, da nur für diese unter bestimmten Voraussetzungen Notenschutz gewährt werden kann.
Für Rechenstörungen ist kein Notenschutz vorgesehen, daher gibt es dort nur zwei Personengruppen.
Was sind die Unterschiede zwischen Förderung und Unterstützung?
Förderung
Soll die Lese-, Rechtschreib- oder Rechenkompetenz verbessern bzw. Strategien zur Kompensation aufbauen.
Setzt an der Schwierigkeit selbst an.
Erfolgt sofort nach Feststellung, innerhalb und außerhalb des Unterrichts, auf Basis eines Förderplans.
Beispiele: individueller, sprachsensibler Unterricht; spezifische Lese-/Rechtschreibförderung; zusätzliche Lernzeit, Sprach- oder Lernförderung.
Die fachlichen Ziele bleiben, aber das Kind soll Fähigkeiten aufbauen und den Nachteil verringern.
Unterstützung
Soll die Auswirkungen der Schwierigkeit bei Leistungsnachweisen oder der Bewertung abmildern.
Ändert nicht die Schwierigkeit selbst, sondern die Bedingungen, unter denen Leistung gezeigt oder bewertet wird.
Besteht im Hamburger System aus Nachteilsausgleich und – nur bei Lesen/Rechtschreiben – ggf. Notenschutz.
Beispiele Nachteilsausgleich: mehr Arbeitszeit, Vorlesen von Aufgaben, Leselineal oder zugelassene Hilfsmittel – aber nur, wenn Lesen/Rechtschreiben nicht selbst geprüft wird.
Beim Nachteilsausgleich bleiben Anforderungen und Bewertungsmaßstäbe unverändert. Beim Notenschutz kann die Gewichtung von Lesen/Rechtschreiben in der Bewertung zurückhaltender sein; das steht im Zeugnis.