StrafR AT

0.0(0)
studied byStudied by 0 people
0.0(0)
full-widthCall with Kai
learnLearn
examPractice Test
spaced repetitionSpaced Repetition
heart puzzleMatch
flashcardsFlashcards
GameKnowt Play
Card Sorting

1/94

encourage image

There's no tags or description

Looks like no tags are added yet.

Study Analytics
Name
Mastery
Learn
Test
Matching
Spaced
Call with Kai

No study sessions yet.

95 Terms

1
New cards

Vorbereitungshandlungen

Der Täter bereitet hier die Deliktsbegehung vor, ohne dass die Tat im unmittelbaren Anschluss daran verwirklicht werden soll → beim Alleintäter regelmäßig straflos, bei mehreren Tätern Verbrechensverabredung

2
New cards

Vollendung

Zeitpunkt, in dem der gesetzliche Tatbestand formell verwirklicht wird

3
New cards

Beendigung

Zeitpunkt, zu dem die Rechtsgutverletzung materiell abgeschlossen ist, zu dem also, bildlich gesprochen, “die Beute gesichert ist” → wichtig für Verjährung

4
New cards

Schema Versuch

I. Vorprüfung

  1. Nichtvollendung

  2. Versuchsstrafbarkeit

II. Tatbestand

  1. Tatenrschluss

  2. unmittelbares Ansetzen

III. RW

IV. Schuld

V. persönlicher Strafaufhebungsgrund

5
New cards

Nichtvollendung (Versuch)

prüfen, dass das Delikt nicht vollendet wurde, zB fehlt Erfolg, Kausalität etc.

6
New cards

Versuchsstrafbarkeit (Versuch)

Verbrechen (§ 12 I) gem. § 23 immer; Vergehen nur bei ausdrücklicher Anordnung

7
New cards

Tatentschluss (Versuch)

meint den Verwirklichungswillen, also den Vorsatz bzgl. aller obj Tatbestandsmerkmalen so wie das Vorliegen subjektiver Merkmale

Leitfrage: Steht das “ob” der Tat fest?

Tatausführung abhängig von obj Bedingungen außerhalb des Einflusses des Täters, Tatentschluss (+)

8
New cards

untauglicher Versuch (Versuch)

vgl. § 23 III hätte nie verwirklicht werden können → strafbar, da die Tätervorstellung entscheidend ist (zB untaugliches Tatmittel, Tatobjekt, Tatsubjekt)

9
New cards

grob unverständiger Versuch (Versuch)

objektiv untauglich, Täter verkennt dies aus grobem Unverstand, § 23 III

10
New cards

grober Unverstand (Versuch)

Täter hat völlig abwegige Vorstellungen von gemeinhin bekannten Ursachenzusammenhängen, er verkennt also naturgesetzliche Kausalzusammenhänge

11
New cards

abergläubischer/irrealer Versuch (Versuch)

Täter vertraut auf die Wirksamkeit nicht existierender oder nach dem Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis jedenfalls nicht nachweisbarer magischer Kräfte → straflos

12
New cards

Wahndelikt (Versuch)

umgekehrter Verbotsirrtum, Täter hält eine Handlung für strafbar, die eigentlich straffrei ist → straflos Art. 103 II GG

13
New cards

unmittelbares Ansetzen (Versuch)

§ 22, wenn der Täter eine Handlung vornimmt, die in ungestörtem Fortgang ohne wesentliche Zwischenakte unmittelbar zur Tatbestandsverwirklichung führen soll oder in unmittelbarem räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit ihr steht

14
New cards

beendeter Versuch Definition (Versuch)

Täter hat alles Erforderliche getan, die Tatbestandsverwirklichung tritt jedoch nicht “unmittelbar” sondern “mittelbar” ein (zB Bomben)

15
New cards

beendeter Versuch P. wann Versuchsbeginn? (Versuch)

  1. Versuchsbeginn bei tatsächlicher Gefährdung des Opfers

Arg (-) § 22 Tätervorstellung entscheidend

  1. Versuchsbeginn, sobald der Täter alles Erforderliche getan hat

Arg (-) zu weite Vorverlagerung, Opfer weder tatsächlich noch unter Tätervorstellung gefährdet

  1. Tätervorstellung entscheidend (Rspr.)

Täter ist sich sicher → Versuchsbeginn durch das aus der Hand geben

Täter hät es für möglich → bei tatsächlicher Gefährdung des Opfers

Arg (-) unmittelbares Ansetzen sollte auch obj Kriterium haben

  1. aus der Hand geben (h.L.)

→ ansonsten tatsächliche Gefährdung

16
New cards

unbeendeter Versuch

Täter geht davon aus, noch nicht alles getan zu haben was nach seiner Vorstellung zur Herbeiführung des tatbestandsmäßigen Erfolg erforderlich ist

17
New cards

unmittelbares Ansetzen bei mittelbarer Täterschaft § 25 I Alt. 2 (Versuch)

  1. Gesamtlösung/Akzessorietätstheorie

Täter und Werkzeug stellen eine Einheit dar, weshalb der Versuch mit dem unmittelbaren Ansetzen des Vordermanns beginnt

Arg (-) häufig kein Raum für Rücktritt

Arg (-) Versuchsbeginn hängt vom Zufall ab

  1. strenge Einzellösung/Einwirkungstheorie

Versuchsbeginn bei Einwirkung auf den Vordermann

Arg (-) zu weite Ausdehnung des Versuchsstadiums

  1. modifizierte Einzellösung (h.M.)

Versuchsbeginn bei dem “aus der Hand geben” des Geschehens, sodass die Einwirkung auf den Vordermann unmittelbar ohne weitere wesentliche Zwischenschritte in Tatbestandsverwirklichung einmündet

18
New cards

unmittelbares Ansetzen bei Mittäterschaft § 25 II (Versuch)

  1. Einzellösung

jeder Mittäter muss selbst die Schwelle des Versuchsbeginns überschreiten

  1. Gesamtlösung (h.M.)

Versuchsbeginn für alle Mittäter, sobald einer die Schwelle überschreitet

Arg (+) Zurechnung von Tatbeiträgen anderer Mittäter ist wesentlicher Bestandteil der Mittäterschaft

19
New cards

unmittelbares Ansetzen beim Unterlassungsdelikt (Versuch)

  1. Versuchsbeginn bei Verstreichen letzter vorgestellter Rettungshandlung

Arg (-) Häufig keine Rücktrittsmöglichkeit

  1. mit “aus der Hand geben” oder tatsächlicher unmittelbarer Gefährdung

Arg (+) wahrt Raum für Rücktritt

Arg (+) wird gemischt obj und subj Kriterien aus § 22 gerecht

20
New cards

Rücktritt Definition und Schema (Versuch)

persönlicher Strafaufhebungsgrund (nach der Schuld prüfen)

a) kein fehlgeschlagener Versuch

b) Rücktrittshandlung

c) Freiwilligkeit

21
New cards

Fehlgeschlagener Versuch (Versuch)

wenn der Täter nach seiner Vorstellung von der Tat den Erfolg mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln nicht mehr ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann

22
New cards

mehraktige Tatbegehung (Versuch)

  1. Einzelaktstheorie

jede Handlung isoliert betrachten

Arg (-) zieht zusammenhängende Handlungen künstlich auseinander

  1. Gesamtbetrachtungslehre

bei einheitlichem Geschehen ist (unabhängig vom Tatplan) auf die Sicht des Täters zur letzten Ausführungshandlung abzustellen

Arg (+) Entscheidend ist stets die Täterperspektive

Arg (+) Opferschutzgründe

23
New cards

Welche Rücktrittshandlung: unbeendeter Versuch, Alleintäter (Versuch)

Aufgeben der Tat gem. § 24 I 1 Alt. 1

24
New cards

Welche Rücktrittshandlung: beendeter Versuch, Einzeltäter (Versuch)

Verhindern der Vollendung, gem. § 24 I 1 Alt. 2

25
New cards

Welche Rücktrittshandlung: Nichtvollendung ohne Zutun des Täters, Alleintäter (Versuch)

ernsthaftes Bemühen, gem. § 24 I 2

26
New cards

Welche Rücktrittshandlung: Beteiligter, unbeendet (Versuch)

Vollendung verhindern, gem. § 24 II 1

27
New cards

Welche Rücktrittshandlung: Beteiligter, Nichtvollendung ohne Zutun des Täters oder Vollendung unabhängig vom früheren Tatbeitrag (Versuch)

ernsthaftes Bemühen die Vollendung zu verhindern § 24 II 2

28
New cards

Denkzettel Fälle und Rücktritt (Versuch)

  1. Kein Aufgeben möglich

Arg (+) Ziel der Tat erreicht, Vorsatz erloschen

  1. Aufgeben möglich (h.M.)

Maßgeblich sind nicht außertatbestandliche Ziele, sondern der Vorsatz bzgl. der Tat i.S.v. § 11 I Nr. 5

Arg (+) Opferschutzgründe

29
New cards

Freiwilligkeit Definition (Versuch)

Handeln, welches nicht durch zwingende Gewalt veranlasst wird, sondern der autonomen Entscheidung des Täters entspringt

30
New cards

Freiwilligkeit Streit (Versuch)

  1. Verbrechervernunft

Wenn es der normalen Verbrechervernunft entspricht, die Tat abzubrechen, dann keine Freiwilligkeit

  1. Achtung eines rechtlichen Verbots erforderlich

Abstellung auf “Vernünftigkeit” des Rücktrittmotivs

Arg (-) nicht aus dem Wortlaut ersichtlich, Problem mit Art. 103 II GG

  1. psychologisierte Auffassung (h.M.)

Rücktritt “aus freien Stücken” (ohne Zwang) ausreichend, Handlungsmotiv irrelevant

Arg (+) Wortlaut

31
New cards

Versuch einer Erfolgsqualifikation (Versuch)

Versuch, bei dem neben dem (vorsätzlich verwirklichten oder versuchten) Grunddelikt auch die schwere Folge vom Vorsatz des Täters voll umfasst war, jedoch nicht eingetreten ist

32
New cards

erfolgsqualifizierter Versuch Definition (Versuch)

Versuchskonstelation, in der bereits durch den versuch des Grunddelikts die schwere Folge herbeigeführt wird, die der Täter auch hätte vorhersehen können, ohne dass ihm diesbezüglich jedoch ein (zumindest bedingt) vorsätzliches Verhalten zur Last gelegt werden kann. Das Grunddelikt bleibt also im Versuch “stecken”, während die schwere Folge eintritt

33
New cards

erfolgsqualifizierter Versuch Streit (Versuch)

  1. Theorie der Erfolgsgefährlichkeit

setzt (grds.) die Vollendung des Grunddelikts voraus

Arg (+) im erfoglsqualifizierten Delikt schlage sich in der schweren Folge gerade die dem Grunddelikt zugrunde legende besondere Gefährlichkeit nieder

  1. Theorie der Handlungsfähigkeit

Grunddelikt fehlt, durch den Versuch aber schwere Folge herbeigeführt

Arg (+) in der schweren Folge die bereits typischerweise in der Handlung angelegte Gefahr verwirkliche

  1. differenzierende Theorie (Rspr. Lit.)

knüpft die schwere Folge grade an die Gefährlichkeit der tatbestandsmäßigen Handlung an, sei ein Versuch möglich

Arg (+) tritt nämlich die unerwünschte schwere Folge ein, so hat sich dadurch gerade gezeigt, dass bereits zugrunde liegende (Versuchs-)Handlung eine entsprechende Gefährlichkeit innewohnte

34
New cards

misslungener Rücktritt (Versuch)

Rücktrittsbemühungen des Täters, die eine Vollendung der Tat letzlich nicht mehr verhindern können

35
New cards

fehlgeschlagener Versuch (Versuch)

Täter geht davon aus, dass er mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln den tatbestandsmäßigen Erfolg entweder gar nicht oder zumindest nicht mehr ohne zeitlich relevante Zäsur herbeiführen kann → Rücktritt nicht mehr möglich

36
New cards

Rücktritt § 24 I 1 Alt. 1, P. nimmt vorübergehend von der Tatbegehung Abstand (Versuch)

  1. weite Tattheorie (-)

nur wenn im ganzen und endgültig Abstand genommen wird

Arg (+) Priveligierung für den der Abstand nehme

  1. Theorie des eingeschränkten Tatbegriffs (+)

wenn freiwillig und keine konkreten Pläne zur Fortsetzung gefasst

  1. enge Tattheorie (+)

gibt konkrete Form auf

Arg (+) Wortlaut

  1. kriminalpolitische Theorie (-/+)

ob der Täter sich durch das Aufgeben der konkreten Tatausführung als ungefährlich erwiesen hat oder nicht

Arg (+) ratio des § 24

37
New cards

Rücktritt § 24 I 1 Alt. 2 P. ernsthaft? (Versuch)

  1. Chancenerhöhungstheorie

neue Kausalreihe in Gang setzen, die für die Nichtvollendung wenigstens mitursächlich ist

Arg (+) Wortlaut

Arg (+) Opferschutz

  1. Bestleitungstheorie

Täter hat objektiv oder zumindest aus seiner Sicht die bestmöglichste Rettungsmaßnahme zu ergreifen und dadurch den Erfolg zu verhindern

Arg (+) sonst hält er Erfolg für möglich und billigt diesen

Arg (+) Wortlaut “ernstahft”

  1. Differenzierungstheorie

eigenhändige Erfolgsverhinderung: irgendwelche für die Rettung kausale Maßnahmen

fremdhändige Erfolgsverhinderung: optimale Leistung

38
New cards

Gesamtbetrachtungslehre P. Zeitpunkt (Versuch)

  1. Tatplantheorie

allein die Tätervorstellung bei Tatbeginn

Arg (-) Priveligierung von Tätern die nichts oder alles planen

  1. Lehre vom Rücktrittshorizont

Tätervorstellung nach Abschluss der letzten Ausführungshandlung

→ Korrektur des Rücktrittshorizont: Hält der Täter nach der letzten Ausführungshandlung den EIntritt zwar zunächst für möglich, erkennt er aber unmittelbar darauf, dass er sich geirrt hat

39
New cards

actio libera in causa (a.l.i.c.)

Der Täter führt dabei zunächst vorsätzlich seine Schuldunfähigkeit herbei (actio praecedens) um später in diesem Zustand anschließend vorsätzlich eine rechtswidrige Tat (actio subsequens) zu begehen

40
New cards

Ausnahmemodell (a.l.i.c.)

Wortlaut “bei Begehung der Tat” § 20 StGB wird vernachlässigt

! Arg (-) Wortlaut, Art. 103 II GG

41
New cards

Werkzeugtheorie (a.l.i.c.)

Gedanke der mittelbaren Täterschaft, Täter verwendet sich selbst als Tatwerkzeug

! Arg (-) Wortlaut des § 25 StGB, Art 103 II GG

42
New cards

Tatbestandsmodell/Vorverlagerungstheorie h.M. (a.l.i.c.)

Anknüpfung an das “sich-Betrinken"

Arg (+) entspricht den Grundsätzen der beliebigen Handlungsanknüpfbarkeit bei Erfolgsdelikten

Arg (+) Verstoß gegen Koinzidenzprinzip aus § 20 StGB vermieden

43
New cards

Unvereinbarkeitsmodell (a.l.i.c.)

alic ist abzulehnen, es bleibt § 323a StGB

Arg (-) Strafbarkeitslücke

44
New cards

Ausdehnungsmodell (a.l.i.c.)

Tathandlung ist sowohl das Sich-Berauschen, als auch die Rauschtat

Arg (-) warum “bei Begehung der Tat” in § 20 StGB anders als in §§ 16 I, II, 17 StGB

45
New cards

wo/wie prüft man die alic? (a.l.i.c.)

unter der Schuld nachdem die Schuldunfähigkeit festegestellt wurde Ausnahmemodell und Unvereinbarkeitstheorie aufführen und verneinen, Delikt verneinen → neue Prüfung mit der handlung des “Sich-Berauschen”

I. TB

  1. obj TB

a) Taugliche Tathandlung → Rechtsstreit zu alic

b) Erfolg, Kausalität, obj Zurechnung

  1. subj TB (Doppelvorsatz)

a) Vorsatz in Bezug auf das “Sich-Berauschen”

b) Vorsatz in Bezug auf die Rauschtat im “Defektzustand” (also schon vor Betrinken entschlossen)

46
New cards

P. Kausalität (a.l.i.c.)

  • e.A. strenge Anwendung der “conditio-sine-qua-non-Formel”

wäre er nicht Betrunken wäre die Tat anders verlaufen

  • a.A. Vernachlässigung der Kausalitätsvoraussetzung bei vorsätzlicher alic

! Arg (-) Art. 103 II GG

47
New cards

Überfall (§ 224)

plötzlicher Angriff

48
New cards

hinterlistig (§ 224)

planmäßiges die wahren Absichten verdeckendes Vorgehen, um eine Abwehr auszuschalten oder zu erschweren

49
New cards

Gift (§ 224)

Gift ist jeder organische oder anorganische Stoff, der unter bestimmten Bedingungen durch chemische oder chemisch-physikalische Wirkung nach seiner Art und der vom Täter eingesetzten Menge generell geeignet ist, ernsthafte gesundheitliche Schäden zu verursachen.

50
New cards

gefährliches Werkzeug (§ 224)

… ist jeder körperliche, bewegliche Gegenstand, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und der konkreten Art seiner Verwendung geeignet ist, erhebliche Verletzungen hervorzurufen.

51
New cards

hinterlistig (§ 224)

Hinterlistig ist ein Überfall, wenn sich die Absicht des Täters, dem anderen die Verteidigungsmöglichkeit zu erschweren, äußerlich manifestiert, wenn der Täter also planmäßig seine Verletzungsabsicht verbirgt.

52
New cards

Eventualvorsatz vs Fahrlässigkeit

Willenstheorien

  • Billigungstheorie (h.L.)

Arg (+) Wissens und Wollenselement

Arg (+) Abgrenzung zu bewussten Fahrlässigkeit

  • Gleichkültigkeitstheorie

Arg (-) zu einseitig, kein konkretes Willenselement des Täters

Wissenstheorien

  • Möglichkeitstheorie und Wahrscheinlichkeitstheorie

Arg (-) Abgrenzung zur bewussten Fahrlässigkeit kaum mehr möglich

Arg (-) verkennen, das Vorsatz Wissen und Wollen ist

53
New cards

bewusste Fahrlässigkeit

ernstahft auf das Ausbleiben des Erfolges vertrauen

54
New cards

Ingerenz (Unterlassungsdelikt)

Rechtspflicht zum Handeln infolge seines vorhergehenden pflichtwidrigen Verhaltens

55
New cards

Garantenstellung (Unterlassungsdelikt)

besonderes Rechtsverhältnis, in dem sich eine Person befindet

56
New cards

Garantenpflicht (Unterlassungsdelikt)

aus der Garantenstellung folgende Pflicht zum Tätigwerden

57
New cards

Beschützergarant (Unterlassungsdelikt)

Zum Schutz eines bestimmten Rechtsgutes vor allen ihr drohenden Gefahren

58
New cards

Überwachungsgarant (Unterlassungsdelikt)

Übernahme von Verantwortung, alle Personen vor einer Gefahrenquelle schützen

59
New cards

Quasi-Kausalität (Unterlassungsdelikt)

die rechtlich gebotene Handlung kann nicht hinzugedacht werden, ohne dass der konkrete tatbestandsmäßige Erfolg mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entfiele

60
New cards

Zumutbarkeit (Unterlassungsdelikt)

keine ernsthafte Gefahr für sein eigenes Leben oder seine eigene Gesundheit

61
New cards

subjektiver Tatbestand (Unterlassungsdelikt)

Täter entscheidet sich in Kenntnis sämtlicher objektiver Tatbestandsmerkmalen für das Untätigbleiben, obwohl er weiß, dass er tätig werden müsste und den Erfolg wenigstens billigend in Kauf nimmt

62
New cards

Entsprechungsklausel (Unterlassungsdelikt)

Nichtvornahme eines rechtserheblichen Handelns zur Erfolgsabwendung, mit der Verwirklichung des gesetzlichen tatbestands durch ein aktives Tun korrespondiert

63
New cards

Angriff (Rechtfertigungsgründe)

Ein Angriff ist jede Bedrohung eines notwehrfähigen Rechtsguts durch menschliches Verhalten

64
New cards

Gegenwärtigkeit Notwehr (Rechtfertigungsgründe)

Unmittelbar bevorstehen, gerade stattfinden oder noch andauern

65
New cards

Andauern eines Angriffs (Rechtfertigungsgründe)

Straftatbestand zwar vollendet, die Rechtsgutverletzung aber noch fortdauernd

66
New cards

Rechtswidrigkeit eines Angriffs (Rechtfertigungsgründe)

Wenn er im Widerspruch zur Rechtsordnung steht und der Angegriffene ihn daher nicht zu dulden braucht

67
New cards

Erforderlichkeit (Rechtfertigungsgründe)

nach der objektiven ex-ante Betrachtung zur Verteidigung geeignet ist und das relativ mildeste Mittel darstellt

68
New cards

Absichtsprovokation (Rechtfertigungsgründe)

Jemand seine eigene Notwehrlage absichtlich und ausschließlich zu dem Zweck herbeiführt, den Angreifer in Notwehr zu verletzen

69
New cards

fahrlässige Provokation (Rechtfertigungsgründe)

Täter wollte die Notwehrlage nicht vorsätzlich herbeiführen, sondern löste den späteren Angriff lediglich aus, dabei allerdings in irgendeiner Weise vorher gehandelt

70
New cards

Abwehrprovokation (Rechtfertigungsgründe)

Der Sich-Verteidigende rechnet bereits zuvor mit einem Angriff und rüstet sich daher vorher mit effektiven Verteidigungsmitteln aus → keine Provokatin Notwehrrecht bleibt

71
New cards

subjektives Rechtfertigungselement (Rechtfertigungsgründe)

Der Täter müsste in Kenntnis und aufgrund der vorliegenden Rechtfertigungslage mit Verteidigungsabsicht gehandelt haben

72
New cards

Schuldunfähigkeit (Rechtfertigungsgründe)

Fähigkeit, Unrecht zu erkennen und danach zu handeln

73
New cards

Asthenischer Effekt (Rechtfertigungsgründe)

Verwirrung, Furcht oder Schrecken (o.ä.)

74
New cards

Extensiver Notwehrexzess (Rechtfertigungsgründe)

Überschreitung der zeitlichen Grenzen der Notwehrlage

75
New cards

Intensiver Notwehrexzess (Rechtfertigungsgründe)

Überschreitung der Erforderlichkeit oder Gebotenheit

76
New cards

Putativnotwehr (Rechtfertigungsgründe)

ETBI, Täter geht fälschlicherweise von einer Notwehrlage aus

77
New cards

Gefahr § 34 (Rechtfertigungsgründe)

Eine Gefahr ist ein Zustand, bei dem der Eintritt eines Schadens nach konkret vorliegenden Umständen wahrscheinlich ist (→ auch Allgemeinheitsgüter)

78
New cards

Gegenwärtigkeit § 34 (Rechtfertigungsgründe)

Wenn ein aus dem Zustand resultierender Schaden bei natürlicher Weiterentwicklung wahrscheinlich ist → auch Dauergefahren

79
New cards

Dauergefahr (Rechtfertigungsgründe)

Ein gefahrdrohender Zustand von längerer Dauer, der jederzeit in eine Rechtsgutsbeeinträchtigung umschlagen kann, ohne dass der Zeitpunkt der Rechtsgutsbeeinträchtigung jedoch konkret feststeht. Diese ist gegenwärtig, wenn der Eintritt einer Rechtsgutsverletzung entweder aktuell droht oder jedenfalls so dringend ist, dass die Gefahr jederzeit in einen Schaden umschlagen und nur durch unverzügliches Handeln wirksam abgewendet werden kann

80
New cards

gute Sitten § 228 (Rechtfertigungsgründe)

Verstoß gegen “das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden”

81
New cards

Einwilligungsfähigkeit (Rechtfertigungsgründe)

Der Betroffene muss nach seiner geistigen und sittlichen Reife imstande sein, Wesen, Bedeutung und Tragweite des gegen ihn gerichteten Eingriffs und des Verzichts auf den Schutz des Rechtsguts zu erkennen und sachgerecht zu beurteilen

82
New cards

Unbewusste Fahrlässigkeit (Fahrlässigkeit)

Täter rechnet im zeitpunkt der Tat garnicht damit, dass er einen gesetzlichen Tatbestand verwirklichen könnte

83
New cards

bewusste Fahrlässigkeit (Fahrlässigkeit)

rechnet mit der Möglichkeit einer Tatbestandsverwirklichung, aber vertraut darauf, dass er sie nicht verwirklichen werde

84
New cards

fahrlässig (Fahrlässigkeit)

fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt § 276 II BGB

85
New cards

Leichtfertigkeit (Fahrlässigkeit)

EIn gesteigerter Grad an Fahrlässigkeit, bei dem auch die individuellen Fähigkeiten und Kenntnisse des Täters zu berücksichtigen sind. Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt

86
New cards

obj. Sorgfaltspflichtverletzung (Fahrlässigkeit)

Außerachtlassung der für alle geltenden und im Verkehr erforderlichen Sorgfalt

87
New cards

Vertrauensgrundsatz (Fahrlässigkeit)

Wer selbst die gebotene Sorgfalt aufwendet, darf sich darauf verlassen, dass sich seine Mitmenschen ebenfalls sorgfaltsgerecht verhalten, sofern nicht das Gegenteil deutlich erkennbar ist

88
New cards

Selbstgefährdung (Fahrlässigkeit)

Täter leistet lediglich einen Beitrag dazu, dass sich das Opfer selbst gefährdet oder schädigt

89
New cards

Fremdgefährdung (Fahrlässigkeit)

Opfer war damit einverstanden, durch den Täter gefährdet oder geschädigt zu werden

90
New cards

objektiv vorhersehbar (Fahrlässigkeit)

Wenn ein umsichtig handelnder Dritter aus dem Verkehrskreis des Täters unter den jeweils gegebenen Umständen aufgrund der allgemeinen Lebenserfahrung mit dem Eintritt des erfolges gerechnet hätte

91
New cards

subjektive Sorgfaltspflichtverletzung (Fahrlässigkeit)

Außerachtlassen der dem Täter individuell möglichen Sorgfalt. Eine Pflichtverletzung liegt dann vor, wenn der Erfolg individuell vorhersehbar und vermeidbar war

92
New cards

individuell vorhersehbar (Fahrlässigkeit)

Täter mit seinen individuellen Fähigkeiten die Gefährlichkeit seiner Handlung erkennen kann

93
New cards

individuell vermeidbar (Fahrlässigkeit)

Täter mit seinen individuellen Fähigkeiten den Sorgfaltspflichtversoß hätte vermeiden können

94
New cards

Übernahmeverschulden (Fahrlässigkeit)

Verschulden in der Übernahme, da er weiß er hat die nötigen Fähigkeiten nicht

95
New cards