Privatrecht Übungskarten

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Diese Flashcards im Vocabulary-Stil decken die wesentlichen Begriffe und Konzepte des Privatrechts ab, einschließlich Personenrecht, Schuldrecht, Sachenrecht und Werkvertragsrecht gemäß dem Vorlesungsskript.

Last updated 1:08 PM on 5/13/26
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41 Terms

1
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Natürliche Person

Ein Mensch (§1BGB§ 1\,BGB).

2
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Juristische Person

Organisationen wie die GmbH, die Aktiengesellschaft (AG) oder der eingetragene Verein (e.V.), denen die Rechtsordnung eigene Rechtsfähigkeit zuerkennt.

3
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Rechtsfähigkeit

Die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.

4
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Kapitalgesellschaften

Juristische Personen des Handelsrechts, insbesondere die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

5
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Gesamthandsgemeinschaft

Eine Form der Personengesellschaft, bei der das Gesellschaftsvermögen allen Gesellschaftern gemeinschaftlich gehört (z.B. GbR, oHG, KG).

6
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GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)

Eine im BGB (§§705ff. BGB§§ 705\,\text{ff. BGB}) geregelte Gesamthandsgemeinschaft, bei der jeder Gesellschafter persönlich und unbeschränkt mit seinem gesamten Vermögen haftet.

7
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GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)

Eine juristische Person, die nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen haftet; die Stammeinlage beträgt mindestens 25.00025.000\,\text{€} (§5I GmbHG§ 5\,\text{I GmbHG}).

8
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Erlöschensgründe für Schuldverhältnisse

Dazu zählen unter anderem Erfüllung (§362§ 362), Aufrechnung (§§387ff.§§ 387\,\text{ff.}), Erlass (§397§ 397), Rücktritt (§346§ 346) und Kündigung (§314§ 314).

9
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Verpflichtungsgeschäft

Ein schuldrechtliches Rechtsgeschäft, durch das die Verpflichtung zu einer Leistung begründet wird.

10
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Verfügungsgeschäft

Ein sachenrechtliches Rechtsgeschäft, das unmittelbar auf ein Recht durch Übertragung, Aufhebung, Belastung oder Inhaltsänderung einwirkt.

11
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Trennungsprinzip

Besagt, dass zwischen dem Verpflichtungsgeschäft und dem Verfügungsgeschäft rechtlich unterschieden wird und es sich um zwei verschiedene Rechtsgeschäfte handelt.

12
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Abstraktionsprinzip

Baut auf dem Trennungsprinzip auf und besagt, dass die Wirksamkeit des Verfügungsgeschäfts von der Wirksamkeit des zugrunde liegenden Verpflichtungsgeschäfts unabhängig ist (Fehlerunabhängigkeit).

13
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Eigenschaft einer Sache

Alle tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die infolge ihrer Beschaffenheit auf Dauer für die Brauchbarkeit und den Wert der Sache von Einfluss sind (z.B. Material, Alter, Marke).

14
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Innenvollmacht

Eine Vollmacht, die vom Geschäftsherrn gegenüber dem zu Bevollmächtigenden erteilt wird (§167I Fall 1 BGB§ 167\,\text{I Fall 1 BGB}).

15
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Außenvollmacht

Eine Vollmacht, die gegenüber dem Dritten (Geschäftspartner) erteilt wird (§167I Fall 2 BGB§ 167\,\text{I Fall 2 BGB}).

16
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Rechtsschein

Ein vertrauensbegründender Sachverhalt oder Umstand, der regelmäßig auf bestimmte rechtliche Verhältnisse schließen lässt (z.B. eine schriftliche Vollmachts-Urkunde).

17
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Duldungsvollmacht

Eine Form der Rechtsscheinsvollmacht, bei der der Geschäftsherr Kenntnis vom unbefugten Auftreten eines Vertreters hat und es dennoch nicht verhindert.

18
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Anscheinsvollmacht

Eine Form der Rechtsscheinsvollmacht, bei der der Geschäftsherr das unbefugte Auftreten zwar nicht kennt, es aber bei ordnungsgemäßer Geschäftsführung hätte wissen und verhindern können.

19
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Regelmäßige Verjährungsfrist

Beträgt gemäß §195BGB§ 195\,BGB drei (33) Jahre.

20
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Verjährungsbeginn

Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger Kenntnis von den anspruchsbegründenden Umständen erlangt hat (§199Abs. 1 BGB§ 199\,\text{Abs. 1 BGB}).

21
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Wucher (§138Abs. 2 BGB§ 138\,\text{Abs. 2 BGB})

Liegt vor bei einem auffälligen Missverhältnis von Leistung und Gegenleistung unter bewusster Ausbeutung einer Schwächesituation.

22
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Wucherähnliches Rechtsgeschäft

Ein nach §138Abs. 1 BGB§ 138\,\text{Abs. 1 BGB} sittenwidriges Geschäft bei auffälligem Missverhältnis und verwerflicher Gesinnung, die bei einer Wertdifferenz von über 100%100\,\% vermutet wird.

23
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Invitatio ad offerendum

Die bloße Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (z.B. Waren im Schaufenster), der noch der Rechtsbindungswille fehlt.

24
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Negative Publizität (§15Abs. 1 HGB§ 15\,\text{Abs. 1 HGB})

Schützt das Vertrauen in das Schweigen des Handelsregisters; nicht eingetragene Tatsachen können gutgläubigen Dritten nicht entgegengehalten werden.

25
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Bestimmtheitsgrundsatz

Ein Grundsatz des Sachenrechts, nach dem genau bestimmt sein muss, welche einzelne Sache Gegenstand einer Verfügung ist.

26
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AGB (Allgemeine Geschäftsbedingungen)

Für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei der anderen bei Vertragsschluss stellt (§305Abs. 1 BGB§ 305\,\text{Abs. 1 BGB}).

27
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Inhaltskontrolle

Die richterliche Überprüfung von AGB-Klauseln gemäß §307BGB§ 307\,BGB auf unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners.

28
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Gattungsschuld

Eine Schuld, die nur nach gattungsmäßigen (allgemeinen) Merkmalen bestimmt ist (§243Abs. 1 BGB§ 243\,\text{Abs. 1 BGB}).

29
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Konkretisierung (§243Abs. 2 BGB§ 243\,\text{Abs. 2 BGB})

Die Umwandlung einer Gattungsschuld in eine Stückschuld, sobald der Schuldner das zur Leistung seinerseits Erforderliche getan hat.

30
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Unmöglichkeit (§275BGB§ 275\,BGB)

Erlöschen der Leistungspflicht, wenn die Leistung für den Schuldner (subjektiv) oder für jedermann (objektiv) unmöglich ist.

31
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Sachmangel (§434BGB§ 434\,BGB)

Abweichung der Ist-Beschaffenheit von den subjektiven oder objektiven Anforderungen (z.B. Aliudlieferung, Montagefehler oder fehlende Eignung).

32
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Nacherfüllung (§439BGB§ 439\,BGB)

Der vorrangige Anspruch des Käufers bei Mängeln, bestehend aus der Wahl zwischen Nachbesserung (Reparatur) oder Neulieferung.

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Rügeobliegenheit (§377HGB§ 377\,HGB)

Die Pflicht des Käufers im Handelskauf, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und Mängel sofort anzuzeigen.

34
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Unternehmerpfandrecht (§647BGB§ 647\,BGB)

Ein gesetzliches Pfandrecht des Werkunternehmers an den in seinen Besitz gelangten beweglichen Sachen des Bestellers zur Sicherung seiner Werklohnforderungen.

35
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Abnahme (Werkvertrag)

Die körperliche Entgegennahme des Werkes und die Anerkennung als im Wesentlichen vertragsgemäße Leistung (§640BGB§ 640\,BGB).

36
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Selbstvornahme (§637BGB§ 637\,BGB)

Das Recht des Werkbestellers, einen Mangel nach erfolglosem Ablauf einer Frist zur Nacherfüllung selbst zu beseitigen und Aufwendungsersatz zu verlangen.

37
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Culpa in contrahendo (c.i.c.)

Die Haftung für das Verschulden bei Vertragsschluss gemäß §311Abs. 2 BGB§ 311\,\text{Abs. 2 BGB}; es entstehen vorvertragliche Schutzpflichten.

38
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Sachwalterhaftung (§311Abs. 3 BGB§ 311\,\text{Abs. 3 BGB})

Die Eigenhaftung von Dritten (z.B. Gutachter), die in besonderem Maße Vertrauen für sich in Anspruch nehmen und dadurch den Vertragsschluss beeinflussen.

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Falsa demonstratio non nocet

'Eine falsche Bezeichnung schadet nicht' — ein Vertrag kommt mit dem übereinstimmend gewollten Inhalt zustande, selbst wenn die Bezeichnung in den Erklärungen falsch gewählt wurde.

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Wesentliche Bestandteile (§93BGB§ 93\,BGB)

Bestandteile einer Sache, die nicht voneinander getrennt werden können, ohne dass ein Teil zerstört oder in seinem Wesen verändert wird.

41
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Schriftform vs. Textform

Die Schriftform (§126BGB§ 126\,BGB) erfordert eine eigenhändige Unterschrift; die Textform (§126bBGB§ 126b\,BGB) verlangt lediglich eine lesbare Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger.