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Beschränkung zum Schutz der öffentlichen Ordnung
Pornographiegesetz: harte Pornographie
Verbotsgesetz, 1947: “Wiederbetätigung”
z.B. Naziparolen, Hitlergruß, Hakenkreuz
283: Verhetzung (öffentliche Ordung gefährden, zu Gewalt aufrufen, zu Hass aufstacheln, verächtlich machen)
Öffentliche Verbreitung von Hass oder Gewaltaufruf gegen Minderheiten
Völkermord öffentlich in Abrede stellen
Je nach Medium unterschiedliche Konsequenzen
In Rundfunk, Fernsehen nochmal mehr Freiheitsstrafe
188: Herabwürdigung religiöser Lehren (Verspotten)
Beschränkungen zum Schutz der Persöhnlichkeit
Ehrendelikte
Üble Nachrede, Beleidugung, Verleumdung
Üble Nachrede: Jemanden einer verächtlichen Eigenschaft oder Zugehörigkeit bezichtigen
Tatsachenbehauptung
Wird fallen gelassen, wenn man recht hat oder nach reichlich Recherche zu falschem Ergebnis gekommen ist
Beleidigung: Beschimpfung, Verspottung oder leichte Körperverletzung vor >5 Leuten
Verleumdung: Anderen eine Straftat vorwerfen
zählt nur wenn man weiß dass die Verdächtigung falsch ist
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbreich
Recht auf Privatsphäre
Besonderer Schutz Kriminalberichterstattung
Urheberrecht und Kennzeichnungspflicht
Urheberrechtlichrelevante Inhalte müssen vom Medium gekennzeichnet werden
Gefälligkeitsberichterstattung
Kritische Leser gehen davon aus, dasss redaktionelle Berichte nicht neutral sind
Werbliche Einschaltung werden oftmals nicht markiert
Problem: Wenn journalistische Berichterstattung mit Werbung gemischt wird
Creative Commons Lizenz
4 Stufen
Richtig verlinken, angeben, kreditieren
Journalistische Ethik
Mehr Selbstverpflichtung als staatliche Vorgaben
Österreichscher Presserat ist das Regulierungsorgan
Kein Gericht, sondern Selbstregulierungsorgan
3 Senate á 11 Mitglieder
2 Verfahren: Beschwerdeverfahren und selbstständiges Verfahren
ÖJC: Österreichischer Journalistenkodex
dort wird fast nix entschieden
ORF: verhaltenskodex, Ethikkodex
Ethische Grundsätze für die piblizistische Arbeit
Selbstmorde nicht auf Titelseite