Sanitätsdienstliche Prüfungsvorbereitung: Fragen 16-59

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Vokabel-Lernkarten basierend auf den Prüfungsfragen für Rettungssanitäter, umfassend Gase, rechtliche Grundlagen, Patientenschutz und Großeinsatzmanagement.

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33 Terms

1
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F16 Wo kommen Kohlendioxid CO2 vor?

Kohlendioxid (CO₂).

Kohlendioxid entsteht bei Gärprozessen.

Es sammelt sich vor allem in tiefer gelegenen Räumen, zum Beispiel: • Kellern • Silos • Brunnen • Weinkellern

Es ist mit den Sinnesorganen nicht wahrnehmbar und wirkt ab etwa 10 Vol.-% betäubend.

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F16 Wo kommen Kohlenmonoxid vor?

Kohlenmonoxid (CO)

Kohlenmonoxid entsteht bei unvollständiger Verbrennung, zum Beispiel durch: • defekte Gasthermen oder Durchlauferhitzer, • verstopfte Rauchfänge, • Verbrennungsmotoren in schlecht belüfteten Räumen.

Es ist mit den Sinnesorganen nicht wahrnehmbar und bereits in geringen Konzentrationen giftig.

Im Rettungsdienst warnen CO-Warngeräte, wenn gefährliche Werte überschritten werden.

3
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F17 Worauf ist bei Einsätzen im Gleisbereich zu achten?

Bei Einsätzen im Gleisbereich muss besonders auf die eigene Sicherheit geachtet werden.

Wichtig ist: • Die Rettungsleitstelle nimmt Kontakt mit der ÖBB-Notfallleitstelle auf. • Vor Ort erfolgt die Abstimmung mit der ÖBB-Einsatzleitung, die den sicheren Einsatzbereich festlegt. • Besondere Gefahren müssen beachtet werden:

o durchfahrende Züge (auch am Nachbargleis),

o Oberleitungen mit 15.000 Volt,

o Rutschgefahr auf den Schienen,

o Einklemmungsgefahr in Weichen,

o Fahrzeuge niemals unter- oder zwischenqueren.

4
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F18 Erklären Sie die Funktionsweise eines CO-Warners und Ihr Vorgehen bei einem Alarm.

Ein CO-Warner misst die Konzentration von Kohlenmonoxid (CO) in der Umgebungsluft.

CO entsteht bei unvollständiger Verbrennung, zum Beispiel durch defekte Gasthermen, verstopfte Rauchfänge oder Verbrennungsmotoren in schlecht belüfteten Räumen.

Da CO geruchlos, farblos und mit den Sinnesorganen nicht wahrnehmbar ist, warnt der CO-Warner bei Überschreitung bestimmter Grenzwerte.

5
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A1 (20ppm)

o Leitstelle informieren.

o Feuerwehr nachfordern.

o Uhrzeit notieren.

o Fenster öffnen.

o Patientenbergung bzw. weitere Versorgung vorbereiten.

Arbeiten etwa 30 Minuten, solange 150 ppm nicht erreicht werden.

6
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A2 (150 ppm)

o Leitstelle informieren.

o Feuerwehr nachfordern.

o Uhrzeit notieren.

o Fenster öffnen.

o Gehfähige Personen zum Verlassen des Bereichs auffordern. o Betroffene Räume spätestens nach 5 Minuten verlassen.

Arbeiten etwa 5 Minuten, solange 500 ppm nicht erreicht werden.

7
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A3 (500ppm)

o Sofort den Gefahrenbereich verlassen.

o Rettungsteam zurückziehen.

o Auf die Feuerwehr warten.

Akute Gefahr – sofortiger Rückzug.

8
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F19 Bei einem Einsatz ist dem Team ein Fehler unterlaufen. Wie soll damit umgegangen werden? Wie soll der Fall im CIRS eingemeldet werden?

Fehler können passieren und sollen offen angesprochen werden. Wichtig ist: • keine Schuldzuweisungen, • sondern den Fehler erkennen, analysieren und daraus lernen, damit die Patientensicherheit verbessert wird. Der Vorfall soll im CIRS (Critical Incident Reporting System) gemeldet werden. Die Meldung erfolgt anonym, beschreibt den Vorfall sachlich und soll helfen, ähnliche Fehler in Zukunft zu vermeiden.

9
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F20 Erläutern Sie Anzeichen von Kindesmisshandlung und skizzieren Sie das korrekte Vorgehen der/des Sanitäter*in.

Kindesmisshandlung ist oft nicht sofort erkennbar. Verdacht besteht zum Beispiel bei:

• widersprüchlichen oder unpassenden Angaben zur Verletzung,

• auffälligen Verletzungsmustern,

• oder wenn das Kind selbst von Misshandlung berichtet.

Mögliche Anzeichen sind:

• Hämatome oder Verletzungen an ungewöhnlichen Stellen,

• Striemen,

• Verbrennungen (z. B. Zigarettenabdrücke),

• häufig schreiendes oder sehr ängstliches Kind,

• verzögerte Alarmierung des Rettungsdienstes.

Vorgehen:

• ruhig und professionell handeln,

• Verletzungen genau dokumentieren,

• Verdacht weitergeben und melden,

• im Krankenhaus den zuständigen Kinderarzt bzw. die Kinderärztin informieren.

Wichtig: Bei begründetem Verdacht besteht Meldepflicht

10
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F21 Welche zentralen Punkte beinhaltet § 9 des Sanitätergesetzes (SanG), in dem der Tätigkeitsbereich der Rettungssanitäter definiert ist?

Der § 9 SanG legt den Tätigkeitsbereich des Rettungssanitäters 342 fest.

Der Rettungssanitäter darf:

• kranke, verletzte und andere hilfsbedürftige Personen eigenverantwortlich versorgen und betreuen,

• Patienten übernehmen und übergeben,

• bei Akutsituationen Hilfe leisten, einschließlich Sauerstoffgabe,

• Sondertransporte sanitätsdienstlich durchführen,

• sanitätsdienstliche Durchführung von Sondertransporten

• lebensrettende Sofortmaßnahmen durchführen,

dazu gehören:

Beurteilung des Patienten,

• Wiederherstellung bzw. Aufrechterhaltung lebenswichtiger Körperfunktionen,

• Defibrillation mit einem halbautomatischen Defibrillator (AED),

• Herstellung der Transportfähigkeit,

• Durchführung der sanitätsdienstlichen Beförderung, solange kein Arzt verfügbar ist.

11
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Fortbildungspflicht für Rettungssanitäter

Verpflichtung zu mindestens 16Stunden16\,\text{Stunden} Fortbildung innerhalb von zwei Jahren sowie einer Rezertifizierung in Herz-Lungen-Wiederbelebung und AED-Nutzung.

12
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Verschwiegenheitspflicht

Die Pflicht, alle während der Tätigkeit erfahrenen Patienten- und Einsatzdaten geheim zu halten, sofern keine gesetzliche Ausnahme (z. B. Mitteilungspflicht bei Kindeswohlgefährdung) besteht.

13
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Informierte Einwilligung

Die Zustimmung eines Patienten zu einer medizinischen Maßnahme nach Aufklärung über Notwendigkeit, Ablauf, Wirkung und Risiken.

14
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Entscheidungsfähigkeit

Der Zustand, in dem ein Patient (grundsätzlich ab dem vollendeten 14.Lebensjahr14.\,\text{Lebensjahr}) die Bedeutung und Folgen einer Entscheidung verstehen und danach handeln kann.

15
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Revers

Die schriftlich dokumentierte Ablehnung einer Hilfeleistung oder Beförderung durch einen entscheidungsfähigen Patienten gegen ärztlichen Rat.

16
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Patientenverfügung

Eine schriftliche Erklärung zur Ablehnung künftiger medizinischer Behandlungen für den Fall des Verlusts der Entscheidungsfähigkeit; sie ist grundsätzlich 8Jahre8\,\text{Jahre} gültig.

17
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Vorsorgevollmacht

Eine im Voraus getroffene Festlegung, wer eine Person vertreten soll, falls diese ihre Entscheidungsfähigkeit verliert.

18
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Assistenztiere

Tiere, die im Gegensatz zu Haustieren als Ausnahme von den hygienischen Bestimmungen grundsätzlich im Rettungsmittel mitgenommen werden dürfen.

19
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Diensttauglichkeit

Zustand, in dem ein Sanitäter alle Anforderungen körperlich, psychisch und fachlich erfüllen kann; Einschränkungen müssen dem Vorgesetzten gemeldet werden.

20
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Unterbringungsgesetz

Regelt die Aufnahme gegen den Willen in eine psychiatrische Abteilung bei Vorliegen einer psychischen Erkrankung und ernster Eigen- oder Fremdgefährdung.

21
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Großeinsatz

Ein Ereignis mit so vielen Betroffenen, dass die Ressourcen des Regelrettungsdienstes nicht ausreichen und eine besondere Organisationsstruktur erforderlich ist.

22
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Betreuungseinsatz

Ein Einsatz, der sich auf die psychosoziale Unterstützung und Versorgung (Unterkunft, Verpflegung) von unverletzten Betroffenen, Zeugen oder Angehörigen konzentriert.

23
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Einsatzabschnitt

Ein räumlich oder organisatorisch abgegrenzter Teil eines Großeinsatzes mit eigenem Aufgabenbereich zur besseren Strukturierung.

24
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Vorsichtung (Triage\text{Triage})

Die schnelle Einteilung von Patienten nach ihrer Dringlichkeit (Rot, Gelb, Grün, Blau, Schwarz), um die Rettungspriorität festzulegen.

25
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Behandlungsstelle I (Rot)

Bereich für Patienten der Triagegruppe I (kritisch), die sofortige lebensrettende Maßnahmen zur Herstellung der Transportfähigkeit benötigen.

26
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Patientensammelstelle

Zentrale Anlaufstelle außerhalb der Gefahrenzone in der Erstphase, an der Patienten gesammelt, vorgesichtet und erstversorgt werden.

27
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Material- und Meldestelle (MM)

Einrichtung zur Erfassung und Koordination aller eintreffenden Einsatzkräfte sowie zur Zuteilung von Material.

28
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Personenleittasche

Mittel zur Kennzeichnung von Betroffenen; die Vorderseite enthält Identität und Triagepriorität, die Rückseite Diagnosen und medizinische Maßnahmen.

29
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TAG-Lagen

Abkürzung für Einsätze im Zusammenhang mit Terror, Amok oder Geiselnahmen, die eine enge Abstimmung mit der Polizei erfordern.

30
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Zonenkonzept (Heiße Zone)

Bereich akuter Lebensgefahr in TAG-Lagen (rot), den Rettungskräfte grundsätzlich nicht betreten dürfen.

31
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Bereitstellungsraum

Ein sicherer Sammelbereich für nachrückende Einsatzkräfte und Fahrzeuge, um die Einsatzstelle übersichtlich zu halten.

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Katastrophe

Ein Ereignis außergewöhnlichen Ausmaßes, das die örtlichen Ressourcen übersteigt, oft die Infrastruktur beschädigt und offiziell von Behörden erklärt werden muss.

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Phasen des Katastrophenmanagements

Bestehen aus Vorsorge (vor dem Ereignis), Bewältigung (währenddessen) und Wiederherstellung (nach dem Ereignis).