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Relevante Paragraphen Patientenrecht
BGB § 630a - Behandlungsvertrag
BGB § 630c - wirtschaftliche Informationspflicht
BGB § 630e - Aufklärungspflichten
BGB § 630f - Dokumentation der Behandlung
BGB § 630h - Beweislast
Relevante Paragraphen Heilpraktikerrecht
§ 1 HPG - Erlaubnispflicht
§ 5 HPG - Strafbestimmung
§ 2 DVO - Zulassungsvoraussetzungen
Schweigepflicht
§ 203 StGB (1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis offenbart, das ihm als Heilpraktiker anvertraut oder sonst bekannt geworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtfertigender Notstand
§ 34 StGB Handeln zur Abwendung einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben oder Leib ist nicht rechtswidrig, wenn das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.
Nichtanzeige geplanter Straftaten
§ 138 StGB Offenbarungspflicht bei Kenntnis von geplanten schwersten Verbrechen (z.B. Mord, Raub)
Behandlungsverbot Infektionskrankheiten
§ 24 IfSG Die Behandlung von Personen, die an bestimmten Infektionskrankheiten leiden, ist Heilpraktikern untersagt.
Relevante Paragraphen Infektionsschutz
§ 24 - Behandlungsverbot
Relevante Paragraphen Strafrecht
§ 203 StGB - Schweigepflicht
§ 34 StGB - Rechtfertigender Notstand
§ 138 - Nichtanzeige geplanter Straftaten
Relevante Paragraphen zivilrechtliche Haftung
§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht
§ 242 - Leistung nach Treu und Glauben
Relevante Paragraphen Betreuungsrecht
§ 1814 BGB - Voraussetzungen
§ 1821 BGB - Pflichten des Betreuers
§ 1827 BGB - Einwilligung in medizinische Maßnahmen
Leistung nach Treu und Glauben
§ 242 BGB - Der Schuldner ist verpflichtet, die Leistung so zu bewirken, wie Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte es erfordern.
Schadensersatzpflicht
§ 823 BGB (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist zum Ersatz verpflichtet.
Einwilligung in medizinische Maßnahmen
$ 1827 BGB (1) Der Betreuer hat Festlegungen in einer Patientenverfügung zu prüfen. Ist dies der Fall, hat der Betreuer dem Willen des Betreuten Ausdruck und Geltung zu verschaffen.
Pflichten des Betreuers
§ 1821 (1) Besorgung der Angelegenheiten nach den Wünschen und dem Willen des Betreuten. Selbstbestimmung steht im Vordergrund.
Voraussetzungen für Betreuung
$ 1814 (1) Bestellung eines Betreuers bei Unfähigkeit zur Besorgung der Angelegenheiten aufgrund von Krankheit oder Behinderung
(3) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.
Erlaubnispflicht
§ 1 Abs. 1 HPG - Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Strafbestimmung
§ 5 HPG - Wer, ohne eine Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Zulassungsvoraussetzungen
§ 2 Abs. 1 DVO-HeilprG - Die Erlaubnis […] wird nicht erteilt, wenn der Antragsteller:
das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt [Vorsicht: EU-Bürger sind gleichgestellt], nicht mindestens die Volksschulbildung [Hauptschulabschluss] nachweisen kann, […] infolge schwerer sittlicher Verfehlungen unzuverlässig erscheint, […] in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist, [nach der Überprüfung] die Gewähr dafür bietet, dass die Ausübung der Heilkunde durch ihn keine Gefahr für die Volksgesundheit bedeuten würde.
Behandlungsvertrag
§ 630a BGB - (1) Durch den Behandlungsvertrag wird derjenige, der eine medizinische Behandlung zusagt (Behandelnder), zur Leistung der versprochenen Behandlung, und der andere Teil (Patient) zur Zahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet, soweit nicht ein Dritter zur Zahlung verpflichtet ist.
Informationspflichten / Wirtschaftliche Information
§ 630c Abs. 3 BGB - Weiß der Behandelnde, dass eine vollständige Übernahme der Behandlungskosten durch einen Dritten [Krankenkasse] nicht gesichert ist […], muss er den Patienten vor Beginn der Behandlung über die voraussichtlichen Kosten der Behandlung in Textform informieren.
Dokumentation der Behandlung
§ 630f Abs. 1 BGB - Der Behandelnde ist verpflichtet, zum Zweck der Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung eine Patientenakte in Papierform oder elektronisch zu führen. (Aufbewahrungsfrist: 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung, § 630f Abs. 3)
Aufklärungspflichten
§ 630e Abs. 1 BGB Der Behandelnde ist verpflichtet, den Patienten über sämtliche für die Einwilligung wesentlichen Umstände aufzuklären. Dazu gehören insbesondere Art, Umfang, Durchführung, zu erwartende Folgen und Risiken der Maßnahme sowie ihre Notwendigkeit, Dringlichkeit, Eignung und Erfolgsaussichten […]
Beweislast bei Behandlungs- und Aufklärungsfehlern
§ 630h BGB - komplexer Paragraph, es reicht meist: „(1) Ein Fehler des Behandelnden wird vermutet, wenn sich ein allgemeines Behandlungsrisiko verwirklicht hat, das für den Behandelnden voll beherrschbar war […]" „(2) Der Behandelnde hat zu beweisen, dass er eine Einwilligung […] eingeholt und den Patienten ordnungsgemäß aufgeklärt hat."