Gründungsprüfung nach Schweizer Obligationenrecht und HWP

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Umfassende Flashcards zur Gründungsprüfung einer AG/GmbH nach Schweizer Recht (OR 2023), inkl. Sacheinlage, Verrechnung und Gründervorteilen.

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100 Terms

1
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Wie wird eine Gesellschaft laut Art. 629 OR errichtet?

Indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine AG zu gründen, die Statuten festlegen und die Organe bestellen.

2
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Welche zwei Grundformen der Gründung werden unterschieden?

Die ordentliche (einfache) Gründung und die qualifizierte Gründung.

3
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Was kennzeichnet eine ordentliche Gründung?

Das Kapital wird bar liberiert und es liegen keine qualifizierenden Tatbestände vor.

4
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Nennen Sie die abschliessende Liste der qualifizierenden Tatbestände seit dem 01.01.2023.

Sacheinlage, Gewährung von Gründervorteilen und Liberierung durch Verrechnung mit einer Forderung.

5
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Gilt die beabsichtigte Sachübernahme seit dem 01.01.2023 noch als qualifizierter Tatbestand?

Nein, die beabsichtigte Sachübernahme gilt seit diesem Datum nicht mehr als qualifizierter Tatbestand.

6
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Was ist der wesentliche Unterschied zwischen einer Sacheinlage und einer Sachübernahme?

Bei der Sacheinlage wird direkt mit einem Vermögenswert liberiert; bei der Sachübernahme gründet man bar und kauft den Wert später geplant von der AG ab.

7
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Was passiert bei der Umwandlung von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften (ausser Einzelunternehmen)?

Es kommen die Vorschriften des FusG (Art. 10, 34, 57) zur Anwendung, nicht die Sacheinlagevorschriften.

8
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Wie werden Kryptowährungen bei der Gründung rechtlich behandelt?

Sie werden als Sacheinlagen (qualifizierte Gründung) behandelt, nicht als Bargründung.

9
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Wie hoch ist das Mindestkapital einer AG?

100000CHF100'000\,CHF oder der Gegenwert in einer ausländischen Währung.

10
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Wie viel des Nennwerts muss bei einer AG mindestens eingezahlt sein?

Mindestens 20%20\,\% des Nennwerts, in jedem Fall aber mindestens 50000CHF50'000\,CHF.

11
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Was gilt für die Liberierung des Stammkapitals einer GmbH?

Es muss ein Stammkapital von mindestens 20000CHF20'000\,CHF (oder Gegenwert) voll eingelegt werden (Art. 773, 774 OR).

12
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Welche ausländischen Währungen sind laut Anhang 3 HRegV für das Aktienkapital zulässig?

USDUSD, EUREUR, GBPGBP und JPYJPY.

13
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Was muss bei der Einzahlung des Mindestkapitals auf ein Sperrkonto vorliegen?

Eine Kapitaleinzahlungsbestätigung eines dem Bankengesetz unterstellten Instituts.

14
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Wann entsteht die Rechtspersönlichkeit einer AG?

Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister (Art. 643 OR).

15
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Welches Datum ist für die Entstehung der Rechtspersönlichkeit massgebend?

Das Publikationsdatum im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB).

16
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Was ist seit dem 01.01.2023 neu bezüglich der Stampa-Erklärung?

Sie ist Bestandteil der öffentlichen Urkunde und kein separates Dokument mehr (Art. 629 Abs. 2 Ziff. 4 OR).

17
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Welche drei zusätzlichen Dokumente sind bei einer qualifizierten Gründung für die HR-Eintragung nötig?

Sacheinlageverträge/Übernahmebilanzen, der Gründungsbericht der Gründer und der Prüfungsbericht des Gründungsprüfers.

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Welche vier Kriterien müssen für eine Sacheinlage kumulativ erfüllt sein (Art. 634 OR)?

Aktivierbarkeit, Übertragbarkeit, Verfügbarkeit und Verwertbarkeit.

19
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Was bedeutet das Kriterium der Aktivierbarkeit bei Sacheinlagen?

Der Vermögenswert muss bilanzierungsfähig sein (Art. 959 OR) und einen feststellbaren wirtschaftlichen Wert haben.

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Was verlangt das Kriterium der Verfügbarkeit?

Die Gesellschaft muss sofort nach HR-Eintragung über die Sacheinlage verfügen können.

21
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Warum ist die Verwertbarkeit einer Sacheinlage wichtig?

Weil das Aktienkapital als Haftungssubstrat für die Gesellschaftsgläubiger dient.

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Was muss bei der Liberierung durch Sacheinlage bezüglich des Agios beachtet werden (Agio-Deckungspflicht)?

Die Sacheinlage muss den gesamten Ausgabewert (Nennwert plus Agio) decken, nicht nur den Nennwert.

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Was versteht man unter 'Überleistung' bei einer Sacheinlage?

Wenn der Wert der Aktiven das zu liberierende Kapital übersteigt; der Rest wird dem Aktionär meist als Darlehen gutgeschrieben.

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Nennen Sie Beispiele für nicht sacheinlagefähige Werte.

Zukünftige Ansprüche, Gebrauchsrechte (Miete/Pacht), periodische Leistungen (Arbeit) und Objekte von geringem Wert.

25
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Welche Formvorschrift gilt für einen Sacheinlagevertrag?

Schriftlichkeit; bei Grundstücken ist eine öffentliche Beurkundung erforderlich (Art. 634 OR).

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Was muss zwingend in den Statuten bezüglich einer Sacheinlage stehen?

Gegenstand, Bewertung, Name des Einlegers und die dafür ausgegebenen Aktien/Gegenleistungen.

27
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Wann kann die Generalversammlung eine Statutenbestimmung über eine Sacheinlage aufheben?

Nach Ablauf von 10Jahren10\,\text{Jahren} (Art. 634 Abs. 4 OR).

28
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Was ist das Ziel einer Gründungsprüfung gemäss Art. 635a OR?

Die Vereitelung von Gründungsschwindel durch überbewertete oder wertlose Vermögenswerte.

29
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Welche Qualifikation muss ein Gründungsprüfer grundsätzlich haben?

Er muss ein zugelassener Revisor nach Art. 5 RAG sein.

30
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Wann ist für eine Gründungsprüfung ein Revisionsexperte zwingend erforderlich?

Wenn absehbar ist, dass die Gesellschaft unmittelbar nach Gründung die Kriterien für eine ordentliche Revision erfüllt.

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Wie haftet der Gründungsprüfer bei Pflichtverletzungen?

Er haftet der Gesellschaft, den Aktionären und Gläubigern gegenüber wie ein Gesellschaftsorgan (Art. 755 OR).

32
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Was sind die vier Voraussetzungen für eine Liberierung durch Verrechnung (Art. 120 Abs. 1 OR)?

Gleichartigkeit, Fälligkeit und Erfüllbarkeit, Gegenseitigkeit sowie Vollwertigkeit.

33
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Gilt eine Forderung als fällig, wenn für sie ein Rangrücktritt erklärt wurde?

Nein, ein Rangrücktritt bewirkt eine Stundung; die Forderung ist damit nicht fällig und nicht verrechenbar.

34
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Darf beim Gründungsvorgang eine Unterdeckung bei einer Verrechnung akzeptiert werden (Art. 634a Abs. 2 OR)?

Nein, diese Sonderregel für Sanierungen gilt nur bei Kapitalerhöhungen, nicht bei der Gründung.

35
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Was versteht man unter 'besonderen Vorteilen' bei der Gründung?

Personenbezogene Entschädigungen für Leistungen im Zusammenhang mit der Gründung (z. B. Gewinnbeteiligungen via Genussschein).

36
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Warum ist eine Vorzugsaktie in der Regel kein Gründervorteil?

Weil das Privileg an der Aktie haftet (aktienbezogen) und nicht an der Person des Gründers.

37
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Müssen besondere Vorteile im Handelsregister eingetragen werden?

Ja, Inhalt und Wert müssen ohne Nennung der Begünstigten eingetragen werden (Art. 45 HRegV).

38
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Was ist der massgebliche Bewertungsstichtag für Sacheinlagen?

Der Zeitpunkt des Errichtungsakts bzw. der Gründungsversammlung (Art. 629 Abs. 2 Ziff. 3 OR).

39
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Wie muss der Gründungsprüfer mit absehbaren Wertrückgängen bis zum HR-Eintrag umgehen?

Er muss eine angemessene Sicherheitsmarge berücksichtigen und diese im Bericht erläutern.

40
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Was ist die Obergrenze für die Bewertung von Sacheinlagen?

Der Verkehrswert (Marktpreis, Börsenkurs).

41
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Wie wird der Verkehrswert ermittelt, wenn kein aktiver Marktpreis besteht?

Als Restwert (AHK abzüglich Wertminderung) oder Nutzwert; der niedrigere Wert gilt als Obergrenze.

42
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Was ist bei der Einbringung einer Einzelunternehmung bezüglich Goodwill zu beachten?

Ist die Profitabilität ungenügend oder wird Goodwill angesetzt, ist eine Unternehmensbewertung unumgänglich.

43
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Wer ist der Adressat des Prüfungsberichts bei einer Gründung?

Die Gründer.

44
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Wer ist der Adressat des Prüfungsberichts bei einer nachträglichen Liberierung?

Der Verwaltungsrat.

45
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Welche Folge hat ein eingeschränktes oder versagtes Prüfungsurteil?

Die Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister wird verweigert.

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Was ist der Zweck einer Vollständigkeitserklärung (ISA-CH 580) im Rahmen der Gründungsprüfung?

Die Gründer bestätigen schriftlich, dass sie alle Unterlagen offengelegt haben und keine weiteren Vorteile existieren.

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Darf eine überschuldete Forderung bei der nachträglichen Liberierung verrechnet werden?

Ja, gemäss Art. 634a Abs. 2 OR ist dies als Sanierungsmittel bei der nachträglichen Liberierung zulässig.

48
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Was sind die Mindestanforderungen für die nachträgliche Liberierung bei einer AG?

Mindestens 20%20\,\% des Nennwerts jeder Aktie und insgesamt mindestens 50000CHF50'000\,CHF müssen bereits vorhanden sein.

49
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Darf eine GmbH ihr Kapital nachträglich liberieren?

Nein, das Kapital der GmbH muss bei der Gründung voll liberiert werden (Art. 777c Abs. 1 OR).

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Welches Rechnungslegungsprinzip gilt für die Bewertung von Sacheinlagen?

Die Bewertungsvorschriften des OR (Art. 960–960e) müssen beachtet werden; Überbewertungen sind unzulässig.

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Ist die Unterbewertung von Sacheinlagen gesellschaftsrechtlich zulässig?

Ja, das Bilden stiller Reserven ist im Hinblick auf den Gläubigerschutz unbedenklich.

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Welche steuerliche Folge kann eine starke Unterbewertung einer Sacheinlage haben?

Sie kann von der ESTV als verdeckte Kapitaleinlage qualifiziert werden und der Emissionsabgabe unterliegen.

53
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Kann ein Passivenüberschuss als Sacheinlage übernommen werden?

Nein, die Übernahme eines Passivenüberschusses ist nicht möglich.

54
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Wann gilt die Unabhängigkeit eines Gründungsprüfers als gefährdet?

Z. B. wenn er gleichzeitig bei der Bewertung der Sacheinlage oder der Buchführung massgeblich mitgewirkt hat.

55
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Was wird im Gründungsbericht bezüglich Verrechnungsschulden geprüft?

Der Bestand, die Verrechenbarkeit sowie die Vollwertigkeit der Forderung.

56
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Welcher Berichtstyp wird gemäss Prüfungsstandard für die Gründungsprüfung verwendet?

Ein Bestätigungsbericht nach PH 10 ('Berichterstattung zur Prüfung von besonderen Vorgängen').

57
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Was versteht man unter dem 'Prinzip der Bewertungseinheit' bei Unternehmenseinbringungen?

Das Unternehmen wird als Gesamtheit bewertet, nicht als Summe seiner Einzelwerte.

58
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Nennen Sie ein Beispiel für einen unangemessenen Gründervorteil.

Ein Gründerlohn oder eine Dividendengarantie, die gegen aktienrechtliche Bestimmungen verstösst.

59
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Darf der Gründungsprüfer später das Revisionsstellenmandat übernehmen?

Ja, er darf das Mandat annehmen, muss aber die Eröffnungswerte ggf. erneut prüfen (analog ISA-CH 510).

60
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Was ist die rechtliche Basis für die Stampa-Erklärung?

Art. 629 Abs. 2 Ziff. 4 OR.

61
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Was sind die Voraussetzungen für eine nachträgliche Liberierung aus Eigenkapital?

Es muss ausreichend frei verwendbares Eigenkapital vorhanden sein, das auch ausgeschüttet werden dürfte.

62
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Welche Kriterien gelten für die Angemessenheit von Gründungsprovisionen?

Sie müssen sich im normalen, marktüblichen Rahmen bewegen.

63
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Muss ein Sacheinlagevertrag öffentlich beurkundet werden, wenn er Maschinen betrifft?

Nein, einfache Schriftlichkeit genügt (Art. 634 Abs. 2 OR).

64
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Ist die Einbringung von Immobilien in verschiedenen Kantonen mit einer Urkunde möglich?

Ja, eine einzige öffentliche Urkunde am Sitz der Gesellschaft genügt (Art. 634 Abs. 3 OR).

65
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Was muss der Gründungsprüfer tun, wenn er ein negatives Urteil abgeben müsste, die Gründer ihn aber ersetzen wollen?

Er sollte das versagte Urteil dennoch abgeben, um seine pflichtgemässe Ausführung nachzuweisen.

66
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Darf ein Goodwill bei einem Einzelunternehmen mit hohen Verlusten eingelegt werden?

In der Regel nicht, da die Verwertbarkeit und der Nutzwert bei fehlender Profitabilität nicht gegeben sind.

67
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Was ist die Konsequenz aus Art. 680 Abs. 2 OR bei der Liberierung aus EK?

Verbot der Einlagerückgewähr; es darf kein Kapital verwendet werden, das gesetzlich gesperrt ist.

68
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Nennen Sie einen Grund für die prophylaktische Wirkung der Gründungsprüfung.

Die abschreckende Wirkung gegenüber potenziell betrügerischen Gründungsabsichten.

69
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Muss der Gründungsprüfer physisch vor Ort sein?

Ja, ein Augenschein (physische Inspektion) von Maschinen oder Betrieben ist oft Teil der Prüfungshandlungen.

70
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Welche Unterlagen braucht der Prüfer zur Prüfung der Gegenseitigkeit bei Verrechnung?

Verträge, Rechnungen und Buchungsbelege, die die Forderung gegenüber der AG beweisen.

71
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Welche Bedeutung haben 'angefangene Arbeiten' in einer Übernahmebilanz?

Sie müssen nach vorsichtigen Werten bewertet sein, um das Kapital zum Zeitpunkt der Gründung zu decken.

72
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Was bedeutet 'Gleichartigkeit' im Kontext der Verrechnung?

Im Zeitpunkt der Verrechnung müssen beide Forderungen Geldforderungen sein.

73
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Warum ist die schriftliche Verrechnungserklärung im Gesellschaftsrecht zwingend?

Um die formelle Nachvollziehbarkeit des Liberierungsvorgangs für das HR und den Prüfer sicherzustellen.

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Kann ein Anwalts-Know-how als Sacheinlage dienen?

Eher nicht, da die Verwertbarkeit oft personengebunden ist und bei Inhaberwechsel entfallen kann.

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Muss bei einer reinen Bargründung ein Gründungsbericht erstellt werden?

Nein, ein Gründungsbericht ist nur bei qualifizierter Gründung erforderlich.

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Ab wann kann die Bank das Geld vom Kapitaleinzahlungskonto freigeben?

Erst wenn der Nachweis über die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vorliegt.

77
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Welches Gesetz regelt die Gründung einer GmbH ergänzend zum OR?

Die Verordnung über das Handelsregister (HRegV).

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Was versteht man unter 'personenbezogenen' Vorteilen?

Vorteile, die an die individuelle Person gebunden sind und beim Aktienverkauf nicht automatisch übergehen.

79
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Gilt ein privater PKW als sacheinlagefähig?

Ja, sofern er aktivierbar, verfügbar und wertmässig belegbar (z. B. EUROTAX) ist.

80
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Ist eine verjährte Forderung für eine Liberierung geeignet?

Nein, da sie nicht mehr rechtlich durchsetzbar und damit nicht vollwertig/fällig im Sinne einer Einlage ist.

81
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Was ist die 'Handelsregister-Praxis' bezüglich Patenten als Sacheinlage?

Sie verlangt oft den Nachweis der Inhaberschaft (Registerauszug) und eine plausible Nutzwertberechnung.

82
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Können Nutzpflanzen oder Vorräte als Sacheinlage eingebracht werden?

Ja, sofern sie einen Marktpreis haben und für die AG verwertbar sind.

83
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Wer trägt die Kosten für die Gründungsprüfung?

In der Regel die Gründer (als einfache Gesellschaft) oder die Gesellschaft nach Gründung.

84
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Welche Rolle spielt das Agio bei der nachträglichen Liberierung?

Auch hier muss der Gegenstand (Sacheinlage/Verrechnung) den gesamten ausstehenden Betrag inkl. Agio decken.

85
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Gilt der Umtausch eines Aktionärsdarlehens in Aktien als Verrechnung?

Ja, dies ist der klassische Fall der Liberierung durch Verrechnung.

86
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Darf ein Gründungsprüfer auch als Notar bei derselben Gründung fungieren?

Nein, dies widerspricht den Unabhängigkeitsregeln.

87
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Was ist die Rechtsfolge, wenn Sacheinlagekriterien erst nach dem HR-Eintrag erfüllt werden?

Das Kriterium 'Verfügbarkeit' ist verletzt; die Gründung hätte so nicht stattfinden dürfen.

88
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Was ist ein Genussschein rechtlich im Sinne der Gründung?

Ein Gründervorteil, da er oft als Entgelt für die Gründungsleistung ohne Kapitaleinlage abgegeben wird.

89
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Kann Arbeitsleistung direkt als Einlage für Aktien dienen?

Nein, Arbeitsleistung ist als periodische Leistung nicht sacheinlagefähig.

90
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Wie geht man vor, wenn Patente schwer bewertbar sind?

Man setzt einen vorsichtigen Wert an und gewährt Gründervorteile oder verlangt Garantien der Gründer.

91
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Wie hoch ist die Mindesteinlage bei der Gründung einer GmbH?

20000CHF20'000\,CHF, die voll eingezahlt (liberiert) sein müssen.

92
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Muss der Name des Einlegers einer Sacheinlage veröffentlicht werden?

Ja, er muss zwingend in den Statuten genannt werden (Art. 634 Abs. 4 OR).

93
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Welches Dokument dient dem Prüfer als Basis für die Prüfung eines einzubringenden Betriebs?

Die Übernahmebilanz (Stichtagsbilanz).

94
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Warum müssen Gründervorteile 'angemessen' sein?

Um eine ungerechtfertigte Verwässerung des Kapitals zulasten künftiger Aktionäre zu verhindern.

95
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Was prüft der Revisor bei Forderungen von Dritten (als Sacheinlage)?

Insbesondere die Bonität des Drittschuldners (Einbringlichkeit).

96
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Muss ein Laptop von geringem Wert (300CHF300\,CHF) qualifiziert eingebracht werden?

Nein, Kleinstgegenstände sind oft nicht bilanzfähig und sollten als Aufwand oder Geschenk behandelt werden.

97
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Gilt die Lex Koller-Erklärung für alle Gründungen?

Sie muss eingereicht werden, um zu bestätigen, dass kein Verstoss gegen das BewG vorliegt.

98
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Darf eine Forderung gegen den Gründungsprüfer zur Liberierung verrechnet werden?

Nein, es mangelt an der Gegenseitigkeit (Forderung muss gegen die AG i.G. bestehen).

99
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Wer unterzeichnet den Gründungsbericht?

Sämtliche Gründer der Gesellschaft.

100
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Wie lange ist das Sperrkonto im Falle einer scheiternden Gründung blockiert?

Bis die Bank eine Bestätigung erhält, dass die Gründung nicht zustande kam oder zurückgezogen wurde.