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Diese Flashcards decken die wesentlichen Begriffe, Ansatzkriterien und Bewertungsvorschriften des IAS 37 (Rückstellungen, Eventualschulden und Eventualforderungen) ab, einschließlich der Abgrenzung zu anderen IFRS-Standards und nationalen Regelungen (OR).
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Verbindlichkeit (Liability)
Eine gegenwärtige Verpflichtung des Unternehmens aus Ereignissen der Vergangenheit, deren Erfüllung vermutlich zu einem Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen führt.
Passivierungskonzept
Ein nach Wahrscheinlichkeiten gestaffeltes Konzept der IFRS zur Unterscheidung zwischen Schulden, abgegrenzten Schulden, Rückstellungen und Eventualschulden.
Accruals (Abgegrenzte Schulden)
Passive Rechnungsabgrenzungen für noch nicht eingetroffene Rechnungen, die als sehr sicher gelten.
Provisions (Rückstellungen)
Verpflichtungen, die bezüglich ihrer Fälligkeit oder ihrer Höhe ungewiss sind, für die aber eine verlässliche Schätzung möglich ist.
Contingent Liabilities (Eventualverbindlichkeiten)
Mögliche Verpflichtungen, bei denen eine Schätzung nicht möglich ist oder unsicher ist, ob in Zukunft überhaupt eine Verpflichtung bestehen wird; sie werden nur im Anhang offengelegt.
Innenfinanzierungspotenzial
Finanzwirtschaftliche Bedeutung von Rückstellungen, da sie den Gewinn mindern und somit das Ausschüttungspotenzial reduzieren.
Cookie Jar Reserves
Eine Form der Ergebnissteuerung, bei der Rückstellungen in guten Zeiten zu hoch angesetzt werden, um sie in schlechten Zeiten gewinnbringend aufzulösen.
Income Smoothing
Die Glättung von Gewinnen über die Zeit durch bewusste Steuerung des Ansatzes von Rückstellungen.
Big Bath
Die Bildung zusätzlicher Rückstellungen in Verlustjahren (oft bei Managementwechsel), um in Folgejahren höhere Gewinne ausweisen zu können.
True & Fair View
Das theoretische Prinzip der realitätsgetreuen Rechnungslegung, das eine bewusste Ergebnissteuerung durch Rückstellungen verbietet.
Instandhaltungen
Kosten für interne Verpflichtungen, für die nach IAS 37 keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Executory contracts (Noch zu erfüllende Verträge)
Verträge, bei denen keine Partei ihre Verpflichtungen erfüllt hat, außer sie sind belastend (onerous).
Onerous contract (Belastender Vertrag)
Ein Vertrag, bei dem die unvermeidbaren Kosten zur Erfüllung der Verpflichtung höher sind als der erwartete wirtschaftliche Nutzen.
IAS 19
Der Standard, der Leistungen an Arbeitnehmer (z. B. Pensionszusagen) abdeckt und damit nicht unter IAS 37 fällt.
IAS 12
Der Standard für Ertragsteuern und latente Steuern, der spezialisierte Regelungen außerhalb von IAS 37 bietet.
IFRS 9
Standard für Finanzinstrumente, der Finanzverbindlichkeiten regelt, die von IAS 37 ausgenommen sind.
Gegenwärtige Verpflichtung
Eine Bedingung für Rückstellungen, bei der die Verpflichtung bereits bestehen muss oder ihr Bestehen wahrscheinlicher als ihr Nichtbestehen ist.
Rechtliche Verpflichtung
Eine Verpflichtung, die aus einem Vertrag oder einer gesetzlichen Vorschrift resultiert.
Faktische Verpflichtung
Eine Verpflichtung, die durch ein bestimmtes Verhalten (z. B. öffentliche Bereiterklärung) des Unternehmens gegenüber Dritten entsteht.
Ereignis (IAS 37)
Ein Umstand, nach dem das Unternehmen keine realistische Alternative hat, als die Verpflichtung zu erfüllen.
Wahrscheinlichkeit des Ressourcenabflusses
Kriterium für Rückstellungen, bei dem die Inanspruchnahme zu mehr als 50% (more likely than not) wahrscheinlich sein muss.
Verlässliche Schätzung
Die Fähigkeit, eine Bandbreite von möglichen Verpflichtungsbeträgen zur Bilanzierung einer Rückstellung zu quantifizieren.
Verrechnungsverbot
Das Verbot nach IAS 37, Erstattungsansprüche (z. B. aus Versicherungen) direkt von der Rückstellung abzuziehen.
Best Estimate
Die bestmögliche Schätzung des Betrags, der zur Erfüllung der gegenwärtigen Verpflichtung am Bilanzstichtag erforderlich wäre.
Expected Value (Erwartungswert)
Bewertungsmethode bei einer Vielzahl von Einzelpositionen, bei der die Ergebnisse mit ihren Eintrittswahrscheinlichkeiten gewichtet werden.
Most likely outcome (Wahrscheinlichster Wert)
Bewertungsmethode bei wenigen Positionen (z. B. Rechtsstreit), bei der der wahrscheinlichste Einzelbetrag bilanziert wird.
Diskontierungssatz (IAS 37)
Ein Vor-Steuer-Satz, der den Zeitwert des Geldes und die spezifischen Risiken der Verbindlichkeit widerspiegelt.
Nichterfüllungsrisiko
Ein Risiko des Unternehmens, das explizit nicht im Diskontierungssatz für Rückstellungen enthalten sein darf.
Erstattungen (Reimbursements)
Ansprüche gegenüber Dritten, die als separater Vermögenswert erfasst werden, wenn deren Erhalt so gut wie sicher ist.
Inanspruchnahme (Verwendung)
Die Nutzung einer Rückstellung ausschließlich für jene Ausgaben, für die sie ursprünglich gebildet wurde.
Auflösung einer Rückstellung
Vorgang über die Erfolgsrechnung, wenn ein Ressourcenabfluss für die Verpflichtung nicht länger wahrscheinlich ist.
Prospektive Anpassung
Änderungen von Rückstellungen aufgrund neuer Schätzungen erfolgen ohne Anpassung der Vorjahreszahlen (kein Restatement).
Rückstellungsspiegel
Eine Aufstellung, die Eingangs-, Bewertungs- und Endbeträge sowie neue, benutzte und aufgelöste Rückstellungen zeigt.
Prozessrisiken
Risiken aus Rechtsstreitigkeiten, bei denen zur Bewertung oft der wahrscheinlichste Wert herangezogen wird.
Restrukturierung (IAS 37)
Ein Programm, das die Art oder den Ort der Geschäftstätigkeit wesentlich ändert und spezifische Rückstellungskriterien (Plan, Zeitnähe) erfordert.
Formeller Restrukturierungsplan
Ein Plan, der betroffene Bereiche, Standorte, Arbeitnehmer, Abfindungen, Ausgaben und den Umsetzungszeitpunkt detailliert festlegt.
Direkte Restrukturierungskosten
Kosten wie Abfindungen oder Mietauflösungen, die direkt aus der Restrukturierung resultieren; nicht enthalten sind Marketing- oder Umschulungskosten.
Umweltschäden (Rückstellung)
Verpflichtung zur Beseitigung von Verschmutzungen, die z. B. bei der Eröffnung einer Mine oder einer Bohrinsel entsteht.
Kulanzleistungen
Auf faktischer Verpflichtung basierende Rückerstattungen an Kunden, die einem üblichen Geschäftsgebaren entsprechen.
Zukünftige operative Verluste
Aufwendungen, für die typischerweise keine Rückstellungen gebildet werden dürfen, es sei denn, es handelt sich um belastende Verträge.
Eventualschuld (Definition)
Mögliche Verpflichtung, deren Eintreten von zukünftigen Ereignissen abhängt, die nicht vollständig unter Kontrolle des Unternehmens stehen.
Eventualforderung (Definition)
Ein mögliches Aktivum, das im Anhang angegeben wird, wenn ein Zufluss wirtschaftlicher Vorteile wahrscheinlich (50%−90%) ist.
Erfüllungsbetrag
Der Betrag, der voraussichtlich in der Zukunft inklusive erwarteter Kostensteigerungen zur Begleichung einer Schuld ausgezahlt werden muss.
Barwert (Present Value)
Der Wert der Rückstellung nach Abzinsung des Erfüllungsbetrags mit einem angemessenen Diskontfaktor.
Zinsanteil (Interest Component)
Die jährliche Zunahme der Rückstellung aufgrund der Annäherung an den Erfüllungszeitpunkt, gebucht als Finanzaufwand.
Kostensteigerungsrate
Ein bei der Berechnung des Erfüllungsbetrags berücksichtigter Prozentsatz für die jährliche Zunahme von Aufwendungen bis zur Inanspruchnahme.
Aussenverpflichtung
Eine Bedingung für Rückstellungen, nach der die Verpflichtung gegenüber einer anderen Partei (Dritten) bestehen muss.
IFRS 15 (Bezug zu Rückstellungen)
Standard für Erlöse aus Verträgen, bei dem IAS 37 nur für belastend gewordene Verträge angewendet wird.
IFRS 17
Standard für Versicherungsverträge, der Rückstellungen aus Versicherungspolicen regelt und IAS 37 ausschließt.
Abfindungen (Restrukturierung)
Leistungen an Mitarbeiter bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, die im Rahmen einer Restrukturierung rückstellungspflichtig sind.
Umschulung von Mitarbeitern
Kosten im Rahmen einer Restrukturierung, für die gemäß IAS 37 ausdrücklich keine Rückstellung gebildet werden darf.
IAS 36 (Wertminderungs-Test)
Verfahren zur Ermittlung von Abschreibungen auf alte Anlagen, die im Rahmen einer Sanierung nicht als Rückstellung passiviert werden dürfen.
Stille Reserven (OR)
Handelsrechtliche Bildung von Reserven (z. B. für das dauernde Gedeihen), die bei einer IFRS-Überleitung bereinigt werden müssen.
Passive latente Steuern
Steuerliche Auswirkung, die entstehen kann, wenn stille Reserven aus dem OR-Abschluss im IFRS-Abschluss bereinigt werden.
Wertberichtigung für Forderungen
Ein Posten, der im Gegensatz zu Rückstellungen nicht unter IAS 37 fällt, sondern als Korrektur der Aktivseite behandelt wird.
IFRS 5
Standard für aufgegebene Geschäftsbereiche, der bei Restrukturierungen zusätzliche Angaben erfordern kann.
General political risks
Allgemeine Risiken, für die nach IFRS keine Rückstellungen gebildet werden dürfen.
Versetzung von Mitarbeitern
Kosten für laufende Aktivitäten, für die nach IAS 37.81 keine Rückstellung gebildet werden darf.
Währungsrisiken (Zukunft)
Zukünftige finanzielle Risiken, für die gemäß IAS 37 keine Rückstellungen zulässig sind.
Finanzaufwand (Buchung)
Das Konto, auf dem die Aufzinsung einer langfristigen Rückstellung periodisch erfasst wird.