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Informationsfunktion der GoB: Mindesteinblick
§ 264 Abs. 2 S. 1 HGB

Informationsfunktion der GoB: besondere Umstände (Abkopplungsthese)
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
→ Die Informationsfunktion wird (insbesondere) vom Anhang erfüllt (Abkopplungsthese)

Formelle GoB: Klarheit
§ 243 Abs. 2 HGB

Formelle GoB: Vollständigkeit
§ 246 Abs. 1 HGB

Materielle GoB
§ 252 HGB

Materielle GoB: Realisations-, Imparitäts- und Vorsichtsprinzip
§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB
“Gewinne sind nur zu berücksichtigen, wenn sie am Abschlußstichtag realisiert sind“

Immaterieller Vermögensgegenstand: Besonderheiten selbstgeschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens: Aktivierungswalrecht
§ 248 Abs. 2 S. 1 HGB
Nur für selbstgeschaffene, immaterielle VG des Anlagevermögens

Immaterieller Vermögensgegenstand: Besonderheiten selbstgeschaffene immaterielle VG des Anlagevermögens: Aktivierungsverbot
§ 248 Abs. 2 S.2 HGB
Nicht aufgenommen werden dürfen selbst geschaffene Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Kundenlisten oder vergleichbare immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten
Ansatzverbot in der Forschungsphase (im Zweifel ist Forschungsphase anzunehmen (VoP))
§ 255 Abs. 2a HGB

Ist der Zahlungszeitpunkt ein maßgeblicher Zeitpunkt für die Realisierung? (Nein)
§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB

Kaufvertrag
§§ 433 ff. BGB
Besitzverschaffung beim Kaufvertrag
§ 446 BGB

Besitzverschaffung beim Kaufvertrag: Transportsperson
§ 447 Abs. 1 BGB

Besitzverschaffung beim Kaufvertrag: Verbrauchsgüterkauf
§ 474 BGB
Die Gefahr geht erst bei Ankunft beim Verbraucher über

Werkvertrag
§§ 631 ff. BGB
Werkvertrag: Abnahme
§ 640 Abs. 1 BGB
Der Preisgefahrenübergang erfolgt durch die Abnahme des Werkes. Der Abnehmer hat den Werk als verträgsgemäß zu billigen.
