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Diese Flashcards decken die Grundlagen des externen Rechnungswesens ab, einschließlich gesetzlicher Vorschriften nach HGB, Inventurverfahren und Grundprinzipien der doppelten Buchführung.
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Buchführung
Die systematisch geordnete, in Geldgrößen vorgenommene laufende Erfassung buchungspflichtiger Geschäftsvorfälle.
Stakeholder
Interessensgruppen eines Unternehmens, dazu gehören Gesellschafter, Gläubiger, Arbeitnehmer, der Staat und die Unternehmensleitung.
Informationsfunktion
Dient als Entscheidungsgrundlage und Rechenschaftslegung für interne und externe Adressaten über den wirtschaftlichen Erfolg.
Ausschüttungsbemessungsfunktion
Kernfunktion des (HGB-)Jahresabschlusses zur Ermittlung der Beträge, die an Gesellschafter ausgezahlt werden dürfen.
Steuerbemessungsfunktion
Funktion der Steuerbilanz (gemäß EStG/KStG) zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.
Krankenhausbuchführungsverordnung (KHBV)
Spezifische Verordnung im Gesundheitswesen, die grundsätzlich handelsrechtliche Vorschriften fordert, aber Vereinfachungen und Verschärfungen enthält.
Erfolgsermittlung durch statischen Vergleich
Berechnung des wirtschaftlichen Erfolgs durch Differenzbildung: Reinvermo¨gen am Ende abzüglich Reinvermo¨gen am Anfang.
Erfolg der Periode (formale Ermittlung)
Reinvermo¨gensvera¨nderung+Entnahmen−Einlagen=Erfolg der Periode.
Inventur
Der Vorgang der Bestandsaufnahme aller Vermögenswerte und Schulden zu einem bestimmten Zeitpunkt.
Körperliche Inventur
Vollständige Aufnahme aller körperlichen Gegenstände durch Zählen, Messen oder Wiegen.
Buchinventur
Erfassung von nicht-körperlichen Vermögenswerten und Schulden (z. B. Forderungen, Bankguthaben) anhand von Belegen.
Stichprobeninventur
Verfahren gemäß \text{$ 241 Abs. 1 HGB}, bei dem der Bestand mithilfe anerkannter mathematisch-statistischer Methoden ermittelt wird.
Stichtagsinventur
Vollständige Bestandsaufnahme genau an einem bestimmten Stichtag.
Zeitverschobene Inventur
Bestandsaufnahme innerhalb der letzten 3 Monate vor oder der ersten 2 Monate nach dem Bilanzstichtag gemäß \text{$ 241 Abs. 3 Nr. 1 HGB}.
Permanente Inventur
Laufende Bestandsaufnahme über das gesamte Geschäftsjahr verteilt gemäß \text{$ 241 Abs. 2 HGB}.
Inventar
Ein detailliertes Verzeichnis aller Vermögenswerte und Schulden nach Art, Menge und Wert.
Festbewertungsverfahren
Bewertung von Sachanlagen oder Rohstoffen mit gleichbleibender Menge und gleichbleibendem Wert gemäß \text{$ 240 Abs. 3 HGB}, wenn der Bestand nur geringen Schwankungen unterliegt.
Gruppenbewertungsverfahren
Zusammenfassung gleichartiger Vermögensgegenstände zu einer Gruppe mit einem gewogenen Durchschnittswert gemäß \text{$ 240 Abs. 4 HGB}.
Bilanz
Die kurzgefasste Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital/Schulden (Passiva) in Kontenform.
Kaufman kraf Handelsgewerbe ($ 1 HGB)
Kaufmann ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt, sofern das Unternehmen einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
Formkaufmann ($ 6 HGB)
Juristische Personen wie die AG, KGaA, GmbH oder Genossenschaften, die allein aufgrund ihrer Rechtsform als Kaufleute gelten.
Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB)
Summe aller gesetzlichen Regelungen, Rechtsprechungen und praktischen Übungen, die eine klare und wahrheitsgetreue Buchführung sicherstellen.
Materielle Ordnungsmäßigkeit
Fordert, dass Geschäftsvorfälle vollständig, richtig und den Tatsachen entsprechend abgebildet werden.
Formelle Ordnungsmäßigkeit
Fordert, dass Aufzeichnungen nachvollziehbar (keine Buchung ohne Beleg), klar, übersichtlich und zeitgerecht sind.
Aufbewahrungsfrist für Handelsbücher und Belege
Grundsätzlich 10 Jahre gemäß \text{$ 257 Abs. 1 HGB} (seit 1.1.25 gilt für Buchungsbelege eine Frist von 8 Jahren).
Einfache Buchführung
System, bei dem lediglich Veränderungen von Vermögenswerten und Schulden notiert werden, ohne direkte Aussage über die Erfolgsquellen.
Doppelte Buchführung
System, das parallel den Stand des Reinvermögens (Bilanz) und die Ursachen seiner Veränderung (Gewinn- und Verlustrechnung) erfasst.
Aktivtausch
Geschäftsvorfall, bei dem sich nur die Zusammensetzung der Aktivseite ändert, die Bilanzsumme jedoch gleich bleibt (z. B. Kauf einer Maschine gegen Barzahlung).
Passivtausch
Geschäftsvorfall, bei dem sich nur die Zusammensetzung der Passivseite ändert, die Bilanzsumme jedoch gleich bleibt (z. B. Umschuldung eines Kredits).
Aktiv-Passiv-Mehrung
Gleichzeitige Erhöhung der Aktiv- und Passivseite, wodurch sich die Bilanzsumme vergrößert (z. B. Kauf von Vorräten auf Kredit).
Aktiv-Passiv-Minderung
Gleichzeitige Verminderung der Aktiv- und Passivseite, wodurch sich die Bilanzsumme verringert (z. B. Tilgung eines Darlehens durch Banküberweisung).
Erfolgswirksamer Geschäftsvorfall
Ein Vorfall, der unmittelbar das Eigenkapital verändert (z. B. Zinsertrag oder Personalaufwand).