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Vokabel-Lernkarten zu den Verträgen, Säulen, Organen und Beitrittsphasen der Europäischen Union gemäß den Mitschriften.
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Römische Verträge (1957)
Verträge zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der EURATOM im Jahr 1957 mit dem Ziel, einen gemeinsamen Markt aufzubauen sowie Frieden, Sicherheit, Grenzabbau, wirtschaftliche Gesundung und die Überwindung des Nationalismus zu erreichen.
Gründungsmitglieder der EG
Die sechs europäischen Staaten Frankreich, Italien, Deutschland, Belgien, Niederlande und Luxemburg, die seit 1951 in der Eisen- und Stahlproduktion zusammenarbeiteten und EGKS, EWG sowie EURATOM gründeten.
Europäische Gemeinschaften (EG)
Zusammenfassende Bezeichnung für die drei Gemeinschaften Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM).
Einheitliche Europäische Akte (EEA)
Vertrag von 1987, der die schrittweise Einführung eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes bis 1993, die Straffung des Entscheidungsverfahrens im Ministerrat und die Erweiterung der Beteiligungsrechte des Europäischen Parlaments festlegte.
Vier Freiheiten des Binnenmarktes
Die vier im gemeinsamen europäischen Binnenmarkt garantierten Grundfreiheiten: der freie Verkehr von Personen, Dienstleistungen, Waren und Kapital.
Vertrag über die Europäische Union (EU-Vertrag)
Auch als Maastrichter Vertrag bekannt; Vertrag, in dem die damaligen zwölf Mitgliedstaaten die Gründung der Europäischen Union beschlossen und der am 1. November 1993 in Kraft trat.
Erste Säule der EU
Die Europäische Gemeinschaft, welche die Zollunion, den Binnenmarkt, die Agrar- und Strukturpolitik sowie die Wirtschafts- und Währungsunion umfasst.
Zweite Säule der EU
Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der Europäischen Union.
Dritte Säule der EU
Die Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres, wie zum Beispiel Einwanderungs- und Asylpolitik sowie die Bekämpfung organisierter Kriminalität.
Beitritte zur EU (1973–1995)
Erweiterungsschritte der EU: 1973 (Großbritannien, Dänemark, Irland), 1981 (Griechenland), 1986 (Portugal, Spanien) und 1995 (Österreich, Finnland, Schweden).
Fraktionen im Europäischen Parlament
Übernationale Zusammenschlüsse von Abgeordneten verschiedener Nationen im Europäischen Parlament, die ähnliche politische Ansichten vertreten.
Motor der Integration
Bezeichnung für die Europäische Kommission in ihrer Rolle als Inhaberin des Initiativrechts, die Gesetzesvorschläge vorlegt.
Hüterin der Verträge
Bezeichnung für die Europäische Kommission in ihrer Funktion, die Durchführung und Einhaltung des EU-Rechts in den Mitgliedstaaten zu überwachen.
Rat der Europäischen Union
Wichtiges gesetzgebendes Organ der EU, das über Vorschläge der Kommission entscheidet, Beschlüsse zur Gemeinschaftspolitik erlässt und für die Zusammenarbeit in den Bereichen Außen- und Sicherheitspolitik sowie Inneres und Justiz verantwortlich ist.
Anrufung des Europäischen Gerichtshofs
Das Recht, den EuGH anzurufen; dies steht Mitgliedstaaten, Gemeinschaftsorganen (z. B. Kommission oder Ministerrat), dem Europäischen Parlament sowie unmittelbar betroffenen Personen zu.
Gipfel von Amsterdam (1997)
Gipfeltreffen, auf dem dem Europäischen Parlament weitere Mitentscheidungsrechte eingeräumt wurden, die Abgeordnetenzahl auf 700 begrenzt wurde und dem Kommissionspräsidenten disziplinarische Rechte gegenüber den Kommissaren übertragen wurden.
Gipfel von Nizza (2000)
Gipfeltreffen, auf dem die Zahl der Abgeordneten auf 732 festgelegt, eine neue Stimmengewichtung im Ministerrat beschlossen und geregelt wurde, dass seit 2005 jedes Mitgliedsland nur noch einen Kommissar stellt (mit Rotationssystem ab dem 27. Mitgliedstaat).