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Leistungsstörung
Eine Störung im Leistungsaustausch zwischen Vertragspartnern, z.B. durch Nichterfüllung oder Schlechtleistung.
Schadensersatz nach § 280 I BGB
Rechtsgrundlage für den Schadensersatzanspruch bei Pflichtverletzungen im Schuldverhältnis.
Nacherfüllung
Die Erbringung der geschuldeten Leistung zu einem späteren Zeitpunkt, die beim Vorliegen einer Pflichtverletzung verlangt werden kann.
Pflichtverletzung
Das Nicht- oder nicht vertragsgemäße Erfüllen einer vertraglichen Pflicht.
Rücktrittsrecht
Das Recht, von einem Vertrag zurückzutreten, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, meist im Fall von Leistungsstörungen.
Kausalität
Das Ursache-Wirkung-Verhältnis zwischen der Pflichtverletzung und dem entstandenen Schaden.
Culpa in contrahendo (c.i.c.)
Die Haftung für Pflichtverletzungen, die bereits in der Phase der Vertragsverhandlungen entstehen.
Verzugsschaden
Schaden, der durch die Verzögerung der Leistungserbringung entsteht, geregelt in § 280 II BGB.
Erfüllungsgehilfe
Eine Person, die mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis handelt und für dessen Verhalten haftet.
Schlechtleistung
Die nicht ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung.