Woche 14

Leistungsstörungen II – 1. Pflichtverletzung und Schadensersatz nach § 280 I BGB

Anspruchsgrundlage

  • § 280 I BGB ist die zentrale Anspruchsgrundlage für die Haftung auf Schadensersatz innerhalb von Sonderverbindungen.

  • Für spezifische Schadensarten gibt es zusätzliche Regelungen, besonders in den §§ 281-283 (Schadensersatz statt der Leistung) und § 286 (Verzögerungsschaden).

  • § 280 I BGB ermöglicht einen (einfachen) Schadensersatzanspruch neben der Leistung laut § 280 III BGB.

Anwendungsbereich

  • Gilt für alle Schuldverhältnisse, einschließlich:

    • Vertragliche Schuldverhältnisse

    • Gesetzliche Schuldverhältnisse

    • Vorvertragliche Schuldverhältnisse gemäß § 311 II BGB.

Schadensersatzarten

  • Einfacher Schadensersatz (§ 280 Abs. 1 BGB)

  • Verzugsschaden (§ 280 Abs. 2 BGB)

  • Schadensersatz statt der Leistung (§ 280 Abs. 3 BGB)

Testfrage zur Schadensvermeidung

  • Die zentrale „Testfrage“ ist, ob der eingetretene Schaden durch eine fiktive Nacherfüllung im letztmöglichen Zeitpunkt entfallen wäre oder wird. (Greiner/Baumann, JA 2023, 1, 4)

Beispiele für Schadensersatz

Beispiel 1: Handwerker Hans

  • Hans sollte die Wohnzimmerdecke von Franz streichen und beschädigte eine wertvolle Vase.

  • Fragen:

    • Würde eine rechtzeitige Erfüllung den Schaden beseitigen?

    • Wenn ja, Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung.

Beispiel 2: Pflanzenzüchter X und Nachbar Y

  • X beauftragte Y, Pflanzen zu gießen. Y versäumte es, was zur Verwüstung der Pflanzen führte.

  • Erkenntnis: Keine Wiederherstellung der Pflanzen durch nachträgliches Gießen möglich.

Pflichtverletzungen

Leistungsunabhängige Pflichtverletzungen

  • Geschuldete Leistung war ordnungsgemäß, aber es gab eine Verletzung von Schutzpflichten (z.B. Brandschäden bei Arbeiten).

Leistungsabhängige Pflichtverletzungen

  • Umfassen Ausbleiben (Unmöglichkeit) und Verspätung der Leistung (Verzug).

Prüfungsschema für Schadensersatzansprüche nach § 280 I BGB

  1. Wirksames Schuldverhältnis

  2. Keine vorrangige spezielle Regelung

  3. Pflichtverletzung

  4. Keine Exkulpation des Schuldners

  5. Schaden und Kausalität

Wirksames Schuldverhältnis

  • Umfasst:

    • Vertragliche Regelungen

    • Gesetzliche Vorschriften

    • Vorvertragliche Haftung (culpa in contrahendo "c.i.c." unter § 311 II BGB)

Keine vorrangigen Spezialregelungen

  • Besondere Regelungen im Kauf- und Werkvertragsrecht, die leistungsabhängige Pflichten betreffen, sind zu beachten.

Pflichtverletzung und ihre Anwendung

  • § 241 BGB bestimmt die Pflichten, Rückgriff auf § 242 BGB ist möglich, um bei Verletzungen zu urteilen.

  • Wichtige Klausurhinweise: Pflichten immer in zwei Schritten prüfen.

Beispiel zur Prüfung

  • Pflicht von Handwerker Hans war, auf das Eigentum von Franz Rücksicht zu nehmen. Dies verletzte er durch Unachtsamkeit.

Beispiele aus der Rechtsprechung

BGH 23.9.1975, VI ZR 62/73

  • Werkunternehmer B nahm an einem Projekt teil, bei dem durch Schweißarbeiten ein Brandschaden entstand.

  • Er haftet, weil er seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Exkulpation des Schuldners

  • Nach § 280 I BGB kann der Gläubiger Ersatz verlangen, es sei denn, der Schuldner kann beweisen, dass er die Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

  • Beweislast liegt beim Schuldner; Verschulden wird vermutet, wenn keine weiteren Informationen vorliegen.

Vertretenmüssen

  • Verantwortlichkeit des Schuldners bezüglich seiner eigenen Handlungen und der seiner Erfüllungsgehilfen.

  • § 276 BGB regelt dies und stellt Anforderungen an die Sorgfalt, die zu erwarten ist.

Erfüllungsgehilfe

  • Ist jemand, der mit Wissen und Wollen des Schuldners in dessen Pflichtenkreis handelt und dementsprechend haftet.

  • Beispiel: Abschluss mit Gesellen Gustav, der aufgrund seiner Nachlässigkeit Schäden verursacht.

Schadensersatz unter speziellen Umständen

  • Ersatzansprüche können auch bei Rücktritt vom Vertrag gemäß §§ 346 ff. BGB geltend gemacht werden.

  • Beispiel: Sir Toby tritt von einem Yachtvertrag zurück, da die Yacht nicht rechtzeitig zur Verfügung steht.

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