Property Management und Grundlagen des Mietrechts

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Diese Flashcards decken die wesentlichen Begriffe und gesetzlichen Grundlagen des Property Managements sowie des Wohn- und Geschäftsraummietrechts gemäß der Vorlesung am KIT ab.

Last updated 11:52 PM on 7/18/26
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25 Terms

1
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Property Management (PrM)

Ein ganzheitlicher Ansatz der strategischen und operativen Bewirtschaftung sowie Verwertung einzelner Immobilien und Portfolios gemäß den Zielen des Investors oder Eigentümers.

2
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Übergabeprotokoll

Ein Dokument zur Beweissicherung, das den Zustand der Mietsache, vorhandene Mängel, Zählerstände sowie die Anzahl und Art der Schlüssel bei Ein- oder Auszug festhält.

3
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Mieterselbstauskunft

Eine freiwillige schriftliche Erklärung des Mietinteressenten über seine persönlichen und finanziellen Verhältnisse (z. B. Einkommen, Beruf, laufende Vollstreckungsmaßnahmen).

4
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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Gesetzliche Regelung, die untersagt, Mieter aufgrund ethnischer Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion oder Behinderung zu benachteiligen, insbesondere bei Massengeschäften (>50> 50 Wohnungen).

5
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Pachtvertrag

Ein Vertrag, bei dem der Pächter im Gegensatz zum Mieter nicht nur zum Gebrauch der Sache berechtigt ist, sondern auch dazu, "Früchte zu ziehen" (Ertragsnutzung).

6
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Leihe

Die unentgeltliche Überlassung einer Sache, bei der der Entleiher lediglich die gewöhnlichen Kosten der Erhaltung trägt.

7
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Leasingvertrag

Ein Vertrag über die Nutzung einer Sache gegen Entgelt, bei dem das Instandhaltungs- und Gewährleistungsrisiko sowie die Verkehrssicherheit in der Regel beim Leasingnehmer liegen.

8
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Schriftformgebot (§550§ 550 BGB)

Regelung, nach der Mietverträge, die für länger als ein Jahr geschlossen werden, schriftlich fixiert sein müssen; andernfalls gelten sie als auf unbestimmte Zeit geschlossen.

9
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Stellvertretungskette

Die Anforderung, dass bei Unterzeichnung eines Mietvertrags durch Vertreter deren Befugnis deutlich erkennbar sein muss, um die Schriftform gemäß §126§ 126 BGB zu erfüllen.

10
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Betriebskosten (§1§ 1 Abs. 1 BetrKV)

Kosten, die dem Eigentümer durch das Eigentum am Grundstück oder durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes und seiner Anlagen laufend entstehen.

11
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Betriebskostenpauschale

Eine monatliche Zahlung, mit der alle Betriebskosten abgegolten sind, ohne dass der Vermieter zur Erstellung einer jährlichen Abrechnung verpflichtet ist.

12
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Heizkostenverordnung (HeizkostenVO)

Vorschrift, nach der Heiz- und Warmwasserkosten zu mindestens 50\text{ %} und höchstens 70\text{ %} nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden müssen.

13
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Schönheitsreparaturen

Instandhaltungsmaßnahmen in Wohnräumen wie Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken sowie das Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Innentüren.

14
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Kleinreparaturen

Das Beheben kleiner Schäden an Installationsgegenständen (Elektrizität, Wasser, Gas), für die im Mietvertrag Kostenobergrenzen (z. B. 75 €75\text{ €} pro Einzelreparatur) vereinbart werden können.

15
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Ortsübliche Vergleichsmiete (§558§ 558 BGB)

Referenzwert für Mieterhöhungen, der aus Entgelten für vergleichbare Wohnungen in der Gemeinde gebildet wird, oft dokumentiert durch einen Mietspiegel.

16
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Kappungsgrenze

Gesetzliche Begrenzung, nach der eine Miete innerhalb von 33 Jahren um nicht mehr als 20\text{ %} (bzw. 15\text{ %} in angespannten Wohnungsmärkten) steigen darf.

17
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Staffelmiete (§557a§ 557a BGB)

Vertragliche Vereinbarung von zu bestimmten Zeitpunkten gestaffelten Mieterhöhungen, bei denen die Intervalle mindestens ein Jahr betragen müssen.

18
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Indexmiete (§557b§ 557b BGB)

Kopplung der Miete an den Verbraucherpreisindex, wodurch sich die Miethöhe prozentual zur Indexveränderung anpasst.

19
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Qualifizierter Zeitmietvertrag

Ein befristeter Mietvertrag im Wohnraumrecht, der nur zulässig ist, wenn bei Vertragsschluss ein gesetzlicher Befristungsgrund (z. B. Eigenbedarf) schriftlich angegeben wird.

20
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Asymmetrische Kündigungsfristen

Gesetzliche Regelung im Wohnraummietrecht, bei der die Frist für den Mieter stets 33 Monate beträgt, für den Vermieter jedoch je nach Mietdauer auf bis zu 99 Monate ansteigt.

21
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Außerordentliche fristlose Kündigung

Beendigung des Mietverhältnisses aus wichtigem Grund (z. B. Zahlungsverzug von mehr als 22 Monatsmieten oder erhebliche Gefährdung der Mietsache).

22
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Mietminderung (§536§ 536 BGB)

Die Herabsetzung der Miete bei Mängeln, die die Tauglichkeit der Mietsache zum vertragsgemäßen Gebrauch einschränken.

23
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Wertsicherungsklausel

Eine Indexklausel im Geschäftsraummietrecht, die nach dem Preisklauselgesetz (PrKG) oft eine langfristige Bindung von mindestens 1010 Jahren erfordert.

24
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Umsatzklausel

Eine Vereinbarung im Gewerbebereich, bei der die Miethöhe ganz oder teilweise vom erzielten Umsatz des Mieters abhängt.

25
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Leistungsvorbehaltungsklausel

Eine Klausel, die bei Veränderung einer Bezugsgröße neue Verhandlungen über die Miethöhe unter Einbeziehung von Billigkeitserwägungen vorsieht.