Steuerbilanzrechtliche Behandlung von Personengesellschaften: GmbH & Co. KG und Mitunternehmerschaft

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Vokabel-Flashcards zur steuerrechtlichen Behandlung von Sonderbetriebsvermögen, Ergänzungsbilanzen und § 6b-Rücklagen im Rahmen einer GmbH & Co. KG.

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1
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Notwendiges Sonderbetriebsvermögen II (SBV II)

Beteiligungen, die die Stellung des Mitunternehmers in der Personengesellschaft stärken (z. B. Anteile an einer Komplementär-GmbH ohne eigenen Geschäftsbetrieb).

2
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Bilanzberichtigung nach § 4 Abs. 2 Satz 1 EStG

Die Korrektur einer objektiv fehlerhaften Bilanz; sie erfolgt erfolgsneutral gegen Kapital, wenn die Vorjahre nicht mehr änderbar sind und keine Gewinnänderung entstehen soll.

3
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Sonderbetriebseinnahmen nach § 15 Abs. 1 Nr. 2 2. HS EStG

Vergütungen, die ein Mitunternehmer von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft, für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern (z. B. Miete) bezieht.

4
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§ 6b Abs. 10 EStG-Rücklage

Ermöglicht die neutrale Übertragung stiller Reserven aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften auf begünstigte Reinvestitionswirtschaftsgüter (z. B. Gebäude).

5
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Teileinkünfteverfahren (TEV)

Steuerliche Regelung (§ 3 Nr. 40 Buchst. a i.V.m. § 3c Abs. 2 EStG), nach der Gewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften für natürliche Personen zu 40%40\,\% steuerfrei sind und Betriebsausgaben zu 40%40\,\% nicht abziehbar sind.

6
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§ 8b KStG bei Mitunternehmerschaften

Regelt die Steuerfreistellung von Veräußerungsgewinnen aus KapG-Anteilen für beteiligte Kapitalgesellschaften, wobei 5%5\,\% des Gewinns als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben gelten.

7
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Teilwertabschreibung (§ 6 Abs. 1 Nr. 2 EStG)

Wahlrecht zur Bewertung von nicht abnutzbarem Anlagevermögen mit dem niedrigeren Teilwert bei voraussichtlich dauerhafter Wertminderung (Indiz: Wertminderung über 5%5\,\%).

8
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Strenge Trennungstheorie

Aufteilung eines Übertragungsvorgangs in einen entgeltlichen Teil (in Hühe übernommener Verbindlichkeiten) und einen unentgeltlichen Teil (§ 6 Abs. 5 Satz 3 EStG).

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Kö-Klausel (§ 6 Abs. 5 Satz 5 EStG)

Verhindert die steuerneutrale Buchwertfortführung, wenn eine Körperschaft erstmals an den stillen Reserven eines übertragenden Wirtschaftsguts beteiligt wird; führt zum Teilwertansatz.

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Fußstapfentheorie

Folge der Buchwertfortführung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG; der Übernehmende führt die bisherige AfA-Reihe des Rechtsvorgängers unverändert fort.

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Ergänzungsbilanz

Bilanztechnisches Instrument zur Abbildung personenbezogener Korrekturen des Gesamthandsvermögens (z. B. Minderkapital oder § 6b-Rücklagen).

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Minderkapital

Entsteht in der Ergänzungsbilanz, wenn der zutreffende steuerliche Wertansatz eines Wirtschaftsguts niedriger ist als der handelsrechtliche Ansatz in der Gesamthandsbilanz.

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Minder-AfA

Korrekturposten in der Ergänzungsbilanz, der eine steuerlich zu hohe Abschreibung in der Gesamthandsbilanz gewinnerhöhend neutralisiert.

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Sonderbetriebsvermögen I (SBV I)

Wirtschaftsgüter im Eigentum eines Mitunternehmers, die unmittelbar dem Betrieb der Personengesellschaft dienen (z. B. betrieblich überlassene Grundstücke).

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Gebäude-AfA nach § 7 Abs. 4 Nr. 1 EStG

Lineare Abschreibung für Betriebsgebäude mit einem Prozentsatz von 3%3\,\% pro Jahr.

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GuV-Methode für Sonderbilanzen

Getrennte Darstellung der bilanziellen Gewinnauswirkungen (AfA, Kosten, Mieterträge) und der außerbilanziellen Korrekturen im Sonderbereich.

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Einlagefähiger Vermögensvorteil

Bereicherung einer Kapitalgesellschaft durch unentgeltliche Überlassung von stillen Reserven durch einen Gesellschafter; führt zu höheren Anschaffungskosten der Beteiligung beim Gesellschafter.

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Kaufpreisaufteilung

Aufteilung der Anschaffungskosten nach Verkehrswerten auf Grund und Boden (nicht abnutzbar) und Gebäude (abnutzbar) als Basis für die AfA.