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Diese Flashcards decken die wesentlichen Begriffe des Lernfelds 1 für die Klausurvorbereitung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Büromanagement ab, basierend auf dem bereitgestellten Vorbereitungsskript.
Name | Mastery | Learn | Test | Matching | Spaced | Call with Kai | Chat |
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Unternehmensziele
Angestrebte Zustände, die ein Unternehmen mit seinem wirtschaftlichen Handeln erreichen will und die Richtung für alle betrieblichen Entscheidungen vorgeben.
Ökonomische Ziele
Ziele wie Gewinnmaximierung, Umsatzsteigerung, Kostenminimierung und Sicherung oder Erhöhung von Marktanteilen.
Soziale Ziele
Betriebliche Ziele wie gute Arbeitsbedingungen, faire Bezahlung, Mitarbeiterzufriedenheit und Ausbildung.
Ökologische Ziele
Ziele, die den Umweltschutz, die Nachhaltigkeit und die Ressourcenschonung betreffen.
Formalziel
Der wirtschaftliche Erfolg eines Unternehmens, wie zum Beispiel der Gewinn.
Sachziel
Konkrete Leistungen (z. B. Produktion oder Absatz), mit denen das übergeordnete wirtschaftliche Formalziel erreicht wird.
Zielkonflikt
Ein Zustand, in dem sich Unternehmensziele widersprechen, wie zum Beispiel Gewinnmaximierung versus Umweltschutz oder hohe Löhne.
Bedürfnis
Ein empfundener Mangel, den man beseitigen möchte (Wunsch nach etwas).
Bedarf
Ein Bedürfnis, das durch Kaufkraft (verfügbares Geld) gedeckt werden kann.
Nachfrage
Der Bedarf, der tatsächlich am Markt wirksam wird, indem ein Kauf ausgeführt wird.
Existenzbedürfnisse
Lebensnotwendige Bedürfnisse wie Nahrung, Kleidung und Wohnung.
Kulturbedürfnisse
Bedürfnisse, die sich aus dem gesellschaftlichen Erwartungshorizont ergeben, wie Bildung, Zeitung oder Urlaub.
Luxusbedürfnisse
Wünsche, die über das übliche Maß hinausgehen, wie zum Beispiel ein Luxusauto oder eine Yacht.
Individualbedürfnisse
Bedürfnisse, die eine einzelne Person betreffen, wie Hunger oder persönliche Kleidung.
Kollektivbedürfnisse
Wünsche, die von der Allgemeinheit gemeinsam empfunden und gedeckt werden, wie Sicherheit durch die Polizei oder das Straßennetz.
Produktionsgüter (Investitionsgüter)
Güter, die zur Herstellung weiterer Güter dienen, wie Maschinen, Rohstoffe oder Werkzeuge.
Konsumgüter
Güter zur direkten Bedürfnisbefriedigung des Endverbrauchers, wie Lebensmittel oder Kleidung.
Materielle Güter (Sachgüter)
Körperlich anfassbare Güter wie Möbel oder Autos.
Immaterielle Güter
Nicht körperliche Güter, zu denen Dienstleistungen (z. B. Beratung) und Rechte (z. B. Patente) gehören.
Komplementärgüter
Güter, die sich gegenseitig ergänzen und nur gemeinsam sinnvoll nutzbar sind, wie Drucker und Druckerpatrone.
Substitutionsgüter
Güter, die austauschbar sind und sich gegenseitig ersetzen können, wie Butter und Margarine.
Maximalprinzip
Der Grundsatz, mit gegebenen (festen) Mitteln den größtmöglichen Erfolg zu erzielen.
Minimalprinzip
Der Grundsatz, ein festgelegtes Ziel mit dem geringstmöglichen Mitteleinsatz zu erreichen.
Elementarfaktoren
Betriebswirtschaftliche Produktionsfaktoren, bestehend aus menschlicher Arbeitsleistung, Betriebsmitteln und Werkstoffen.
Dispositiver Faktor
Betriebswirtschaftlicher Produktionsfaktor, der die Planung, Organisation, Leitung und Kontrolle durch die Geschäftsleitung umfasst.
Primärer Sektor
Sektor der Urproduktion, der Rohstoffe aus der Natur gewinnt (z. B. Landwirtschaft, Bergbau).
Sekundärer Sektor
Verarbeitendes Gewerbe, das Güter herstellt (z. B. Industrie, Handwerk, Bauwirtschaft).
Tertiärer Sektor
Dienstleistungssektor, zu dem Handel, Banken, Versicherungen, Bildung und Verwaltung gehören.
Firma
Der Name, unter dem ein Kaufmann laut § 17 HGB seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt.
Personenfirma
Ein Firmenname, dessen Kern aus dem Namen mindestens einer natürlichen Person besteht.
Sachfirma
Ein Firmenname, dessen Kern den Unternehmensgegenstand oder die Branche beschreibt.
Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die gesetzliche Grundlage, die die Berufsausbildung allgemein regelt, einschließlich Vertrag, Pflichten und Prüfungen.
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Gesetz für Auszubildende unter 18 Jahren zur Regelung von Arbeitszeiten, Pausen, Urlaub und Nachtarbeitsverboten.
Lernpflicht
Die Pflicht des Auszubildenden, sich zu bemühen, die Ausbildungsziele zu erreichen.
Probezeit (Ausbildung)
Beträgt laut BBiG mindestens 1 und maximal 4 Monate.
Prokura (§§ 48–53 HGB)
Weitreichendste handelsrechtliche Vollmacht für fast alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften; muss ins Handelsregister eingetragen werden.
Handlungsvollmacht (§ 54 HGB)
Vollmacht für übliche Geschäfte eines Handelsgewerbes; weniger weitreichend als Prokura und nicht im Handelsregister eintragungspflichtig.
Istkaufmann (§ 1 HGB)
Wer ein Gewerbe betreibt, das einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordert; die Kaufmannseigenschaft entsteht automatisch.
Formkaufmann (§ 6 HGB)
Handelsgesellschaften wie die GmbH oder AG, die allein aufgrund ihrer Rechtsform als Kaufmann gelten.