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Vokabel-Karteikarten zu den Themen Marketing-Mix, Absatzwerbung, Werbegrundsätze, Unlauterer Wettbewerb (UWG) und AIDA-Stufenmodell.
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Marketing-Mix
Die bestmögliche Kombination verschiedener Marketinginstrumente, mit der ein Unternehmen ein Produkt, ein Sortiment oder das ganze Unternehmen gezielt am Markt positioniert.
Produktpolitik
Alle Entscheidungen im Marketing-Mix, die direkt mit dem Produkt zusammenhängen (z. B. Produktdesign/Verpackung, Qualität, Produktimage, Serviceleistung).
Preispolitik
Alle Entscheidungen im Marketing-Mix, die den Preis eines Produktes betreffen (z. B. Preisstrategien, Rabatte, Zahlungsbedingungen, Finanzierungsangebote).
Distributionspolitik
Alle Entscheidungen im Marketing-Mix, die den Weg des Produktes zum Kunden betreffen (z. B. Absatzkanäle, Standorte, Lagerhaltung, Transport).
Kommunikationspolitik
Alle Entscheidungen im Marketing-Mix, mit denen ein Unternehmen auf seine Produkte oder Leistungen aufmerksam macht (z. B. Absatzwerbung, Verkaufsförderung, Öffentlichkeitsarbeit, Produktvorführungen).
Absatzwerbung
Ein wichtiges Marketinginstrument des Einzelhändlers zur Kommunikationspolitik, das außerhalb des Einzelhandelsgeschäfts langfristig angelegt ist, um auf Geschäft, Waren und Dienstleistungen aufmerksam zu machen.
Einführungswerbung
Werbeziel der Absatzwerbung zur Bekanntmachung neuer Produkte oder neuer Verkaufsstellen.
Erinnerungswerbung
Werbeziel der Absatzwerbung zum Erhalten der Marktposition und Belebung des Absatzes.
Expansionswerbung
Werbeziel der Absatzwerbung zur Absatzsteigerung durch Gewinnung neuer Kunden oder festere Bindung der Stammkunden.
Aktionswerbung
Werbeziel der Absatzwerbung zur Absatzsteigerung aus bestimmten, zeitlich begrenzten Anlässen.
Imagewerbung
Werbeziel der Absatzwerbung zum Aufbau bzw. zur Änderung des Erscheinungsbildes in der Öffentlichkeit.
Produktwerbung
Werbeobjekt, bei dem der Einzelhändler einzelne Artikel seines Geschäftes herausstellt.
Sortimentswerbung
Werbeobjekt, bei dem ein Teil oder das gesamte Sortiment Gegenstand der Werbung ist.
Firmenwerbung
Werbeobjekt, bei dem der Einzelhändler Leistungen des gesamten Unternehmens herausstellt.
Grundsatz der Wahrheit
Werbegrundsatz, nach dem die Werbung keine übertriebenen Versprechungen und/oder falsche Behauptungen enthalten soll.
Grundsatz der Klarheit
Werbegrundsatz, nach dem die Werbebotschaft schnell und sicher erkannt werden muss.
Grundsatz der Originalität
Werbegrundsatz, nach dem sich die eigene Werbung deutlich von fremder Werbung unterscheiden und keine Kopie bestehender Werbungen darstellen soll.
Grundsatz der Stetigkeit
Werbegrundsatz, nach dem Werbemaßnahmen über einen längeren Zeitraum durchgeführt werden sollten.
Grundsatz der Aktualität
Werbegrundsatz, nach dem Werbemaßnahmen einen Bezug zu aktuellen Ereignissen aufweisen oder auf momentane Trends Bezug nehmen sollten.
Grundsatz der Wirtschaftlichkeit
Werbegrundsatz, nach dem den Werbekosten ein ausreichender Werbeerfolg, z.B. durch eine Umsatzsteigerung, gegenüberstehen muss.
Grundsatz der Wirksamkeit
Werbegrundsatz, nach dem die Werbemaßnahme beim Umworbenen möglichst zu einer Kaufentscheidung führen soll.
Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG)
Gesetz, das dem Schutz der Mitbewerber, Verbraucher und der Allgemeinheit vor unlauterem Wettbewerb dient.
Aggressive Werbung (§ 4a UWG)
Unlautere Werbung, bei der die Entscheidungsfreiheit der Verbraucher beeinflusst wird, etwa durch Ausübung von unzulässigem Druck oder Ausnutzung von Unerfahrenheit, Notlagen oder Schwäche.
Irreführende Werbung (§ 5 UWG)
Unlautere Werbung durch unwahre, täuschende oder bewusst verschwiegene Angaben.
Mondpreise
Überhöhte Preise, die nur für einen kurzen Zeitraum gelten, um danach mit einer Preisreduzierung zu werben (eine Form der irreführenden Werbung).
Lockvogelangebote
Form der irreführenden Werbung, bei der angebotene Ware nur in unzureichender Menge zur Verfügung steht.
Vergleichende Werbung (§ 6 UWG)
Werbung, die bei objektiver Nachweisbarkeit grundsätzlich zulässig ist; verboten sind Herabsetzung/Verunglimpfung von Mitbewerbern sowie unfairer Vergleich ungleicher Merkmale.
Belästigende Werbung (§ 7 UWG)
Werbung, die aufgedrängt wird und erkennbar unerwünscht ist, wie etwa Telefonanrufe/E-Mails/Fax/SMS ohne Einwilligung, Einwurf trotz Widerspruch oder Werbung unbekannter Absender.
Attention / Aufmerksamkeit (AIDA-Modell)
Erste Stufe des AIDA-Modells: Werbung soll Aufmerksamkeit erzeugen (z. B. durch auffällige Farben, Werbesprüche, Rabatte).
Interest / Interesse (AIDA-Modell)
Zweite Stufe des AIDA-Modells: Werbung soll Interesse wecken (z. B. durch Detailinformationen und Produktnutzen).
Desire / Kaufverlangen (AIDA-Modell)
Dritte Stufe des AIDA-Modells: Werbung soll einen Kaufwunsch erzeugen (z. B. durch Werbebotschaften und Aufzeigen von Vorteilen).
Action / Aktion (AIDA-Modell)
Vierte Stufe des AIDA-Modells: Werbung soll zum Kauf führen (z. B. durch Kauf-Button, Bestellhotline, Adresse des Ladens).